Das deutsche Verpackungsgesetz betrifft nahezu jedes Unternehmen, das verpackte Waren in Deutschland vertreibt. Die Nichterfüllung der Pflichten kann zu Bußgeldern von bis zu 200.000 € pro Fall und sofortigen Vertriebsverboten führen. Handeln Sie jetzt, um teure Sanktionen zu vermeiden.
Das Inverkehrbringen von verpackten Produkten in Deutschland unterliegt strengen Regeln durch das Verpackungsgesetz (VerpackG). Viele Unternehmen sind sich ihrer umfassenden Pflichten nicht bewusst und riskieren empfindliche Strafen. Bereits seit dem 1. Juli 2022 gilt eine erweiterte Registrierungspflicht für ausnahmslos alle Verpackungsarten. Dieser Artikel zeigt Ihnen die drei zentralen Pflichten, die Sie erfüllen müssen, und verdeutlicht, warum Sie bereits jetzt aktiv werden müssen. Wenn Sie noch nicht gehandelt haben, ist es höchste Zeit, sich bei der Deutschen Recycling zu melden, um alle Regulatoriken schnellstmöglich zu erfüllen.
Für Schnellleser
- Jedes Unternehmen, das verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich im Register LUCID registrieren, systembeteiligungspflichtige Verpackungen lizenzieren und Daten melden.
- Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 200.000 €, Vertriebsverboten und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geahndet werden.
- Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der Prüfpflichten von Marktplätzen ist sofortiges Handeln zur Sicherstellung der Compliance unerlässlich.
Die drei unumgänglichen Pflichten des Verpackungsgesetzes
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) legt die Produktverantwortung klar in die Hände der Unternehmen, die Verpackungen erstmals in Deutschland in Verkehr bringen. Um rechtssicher zu agieren, müssen Sie drei Kernpflichten erfüllen, für die es keine Bagatellgrenzen gibt. Diese gelten ab der ersten Verpackung, die Sie befüllen und vertreiben.
Die Erfüllung dieser Pflichten ist keine Option, sondern eine gesetzliche Notwendigkeit, deren Einhaltung streng kontrolliert wird. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gleicht die Daten der Unternehmen mit denen der dualen Systeme ab, um Trittbrettfahrer aufzudecken. Verstöße sind für Behörden und Wettbewerber im öffentlichen Register LUCID leicht einsehbar. Die folgenden Abschnitte erläutern jede dieser drei Pflichten im Detail.
Pflicht 1: Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID
Der erste und grundlegendste Schritt ist Ihre Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in der Datenbank LUCID. Diese Pflicht besteht für jeden „Hersteller“ im Sinne des Gesetzes – also für jeden, der erstmals eine mit Ware befüllte Verpackung gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt. Seit dem 1. Juli 2022 gilt dies für alle Verpackungsarten, also auch für Transportverpackungen im B2B-Bereich.
Die Registrierung ist kostenlos, muss aber von Ihnen persönlich oder einer vertretungsberechtigten Person vorgenommen werden und kann nicht an Dritte delegiert werden. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie Ihre persönliche LUCID-Registrierungsnummer (auch EPR-Nummer genannt). Ohne diese Nummer dürfen Sie in Deutschland keine Verpackungen in Verkehr bringen; ein Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 € nach sich ziehen. Eine Anleitung zur VerpackG Registrierung finden Sie in unserem Blog.
Pflicht 2: Lizenzierung Ihrer Verpackungen bei einem dualen System
Für alle Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen (sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpackungen), müssen Sie eine Verpackungslizenz erwerben. Dazu gehören Verkaufs-, Um- und insbesondere Versandverpackungen für den E-Commerce. Mit dem Erwerb einer Lizenz bei einem dualen System beteiligen Sie sich an den Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung Ihrer Verpackungen in ganz Deutschland.
Die Auswahl des passenden Anbieters ist ein wichtiger Schritt. Hier ist eine Übersicht der Schritte zur Lizenzierung:
- Ermitteln Sie die im Laufe eines Jahres erwarteten Verpackungsmengen pro Materialart (z.B. Pappe, Kunststoff, Glas).
- Schließen Sie auf Basis dieser Mengen einen Vertrag mit einem oder mehreren dualen Systemen ab.
- Hinterlegen Sie Ihre LUCID-Nummer bei Ihrem Systempartner, um den Datenabgleich zu ermöglichen.
- Zahlen Sie die fälligen Lizenzentgelte, die sich nach Material und Gewicht richten.
Die fehlende Systembeteiligung ist der teuerste Verstoß und kann mit bis zu 200.000 € pro Einzelfall geahndet werden. Ein Fall einer Versandapotheke führte zu Nachzahlungen von mindestens 2 Millionen Euro. Informieren Sie sich über die Verpackungslizenzierung in Deutschland.
Pflicht 3: Regelmäßige Datenmeldungen an LUCID und das duale System
Ihre Pflichten enden nicht mit der Registrierung und Lizenzierung. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die lizenzierten Verpackungsmengen regelmäßig und übereinstimmend an zwei Stellen zu melden: an Ihr duales System und an das LUCID Verpackungsregister. Diese Datenmeldungen müssen in der Regel zu Beginn eines Planungsjahres (Initialmeldung) und nach Ablauf des Jahres (Jahresabschlussmeldung) erfolgen.
Die gemeldeten Daten müssen exakt übereinstimmen, da die ZSVR diese abgleicht, um Abweichungen festzustellen. Eine fehlerhafte oder verspätete Datenmeldung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 € zur Folge haben. Unternehmen, die bestimmte Mengenschwellen überschreiten (z. B. 50 Tonnen Papier/Pappe/Karton pro Jahr), müssen zusätzlich bis zum 15. Mai eine geprüfte Vollständigkeitserklärung abgeben.
Strafen und Konsequenzen: Was bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz droht
Die Missachtung des Verpackungsgesetzes ist kein Kavaliersdelikt und die Risiken sind erheblich. Die Behörden verfolgen Verstöße konsequent, was zu empfindlichen finanziellen und operativen Konsequenzen führen kann. Die Transparenz des LUCID-Registers macht es Wettbewerbern und Abmahnvereinen leicht, nicht konforme Unternehmen zu identifizieren.
Hier sind die drohenden Sanktionen im Überblick:
- Bußgelder: Bis zu 100.000 € für fehlende Registrierung, bis zu 200.000 € für fehlende Systembeteiligung.
- Vertriebsverbote: Ein sofortiges Verbot, weitere Waren in Verkehr zu bringen, bis die Pflichten erfüllt sind.
- Gewinnabschöpfung: Behörden können die unrechtmäßig erzielten Gewinne einziehen, die durch die eingesparten Lizenzgebühren entstanden sind.
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen: Konkurrenten können Sie kostenpflichtig abmahnen, was zu Unterlassungserklärungen und Anwaltskosten führt.
Ein Lebensmittelhersteller musste beispielsweise ein Bußgeld von 35.750 Euro zahlen, weil er vier Jahre lang keine Vollständigkeitserklärung hinterlegt hatte. Warten Sie nicht, bis Sie eine Abmahnung zum Verpackungsgesetz erhalten.
Ausblick: Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verschärft die Regeln
Die regulatorischen Anforderungen werden weiter zunehmen. Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wurde verabschiedet und wird die nationalen Gesetze ab ca. 2026 schrittweise durch einheitliche EU-weite Regeln ersetzen. Diese Verordnung zielt darauf ab, Verpackungsabfälle noch stärker zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Zu den wichtigsten Neuerungen der PPWR gehören unter anderem verbindliche Recyclingquoten, Vorgaben zum Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen und einheitliche Kennzeichnungspflichten. Bis 2030 müssen beispielsweise alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen recyclingfähig sein. Unternehmen, die jetzt ihre Prozesse nicht an das VerpackG anpassen, werden es noch schwerer haben, die zukünftigen, strengeren EU-Vorgaben zu erfüllen. Die Vorbereitung auf die PPWR beginnt mit der korrekten Umsetzung des heutigen Verpackungsgesetzes.
Handeln Sie jetzt: So sichert die Deutsche Recycling Ihre Compliance
Die Komplexität des Verpackungsgesetzes und die drohenden Sanktionen erfordern sofortiges Handeln. Jeder Tag, den Sie warten, erhöht Ihr Risiko für Bußgelder und Vertriebsverbote. Wenn Sie Ihre Pflichten bisher noch nicht oder nur unvollständig erfüllt haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, dies zu ändern.
Die Deutsche Recycling bietet Ihnen als spezialisierter B2B-Dienstleister für Umwelt-Compliance eine Komplettlösung. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess von der Registrierung über die Lizenzierung bis zu den Datenmeldungen. So stellen Sie 100%ige Rechtssicherheit her und können sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Warten Sie nicht länger. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten und erfüllen Sie alle Regulatoriken schnellstmöglich.
Welche Pflichten habe ich laut Verpackungsgesetz?
Sie haben drei Hauptpflichten: 1. Registrierung im Verpackungsregister LUCID. 2. Beteiligung Ihrer B2C-Verpackungen an einem dualen System (Lizenzierung). 3. Regelmäßige und korrekte Meldung Ihrer lizenzierten Verpackungsmengen an LUCID und Ihr duales System.
Was passiert, wenn ich meinen Pflichten nicht nachkomme?
Ihnen drohen Bußgelder von bis zu 200.000 € pro Verstoß, ein sofortiges Vertriebsverbot für Ihre Produkte, die Abschöpfung erzielter Gewinne und teure Abmahnungen durch Wettbewerber. Handeln Sie daher umgehend.
Ich habe bisher nichts unternommen. Was ist der erste Schritt?
Der absolut erste Schritt ist die Registrierung Ihres Unternehmens im Verpackungsregister LUCID. Ohne diese dürfen Sie keine Verpackungen in Verkehr bringen. Kontaktieren Sie uns umgehend – die Deutsche Recycling unterstützt Sie dabei, alle notwendigen Schritte schnell und rechtssicher nachzuholen.
Gilt das Verpackungsgesetz auch für B2B-Verpackungen?
Ja. Seit dem 1. Juli 2022 müssen Sie sich auch für reine B2B-Verpackungen (z.B. Transportverpackungen) im LUCID-Register registrieren. Eine Lizenzierungspflicht bei einem dualen System besteht für diese zwar nicht, aber Sie unterliegen einer Rücknahme- und Verwertungspflicht.
Was ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?
Die PPWR ist eine neue, EU-weite Verordnung, die ab ca. 2026 die nationalen Gesetze wie das deutsche VerpackG ersetzen und harmonisieren wird. Sie bringt strengere Regeln, z.B. zur Recyclingfähigkeit und zum Rezyklateinsatz, und macht eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema noch wichtiger.
Wie kann die Deutsche Recycling mir helfen?
Die Deutsche Recycling bietet einen kompletten EPR-Service. Wir analysieren Ihre individuellen Pflichten, übernehmen die Registrierung, die Lizenzierung bei den passenden Systemen und die gesetzeskonformen Datenmeldungen. So erhalten Sie Rechtssicherheit und können sich auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet die offizielle Plattform für die Registrierung und Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID.
Das Umweltbundesamt stellt umfassende Informationen zum Thema Verpackungen und deren Auswirkungen auf Umwelt und Ressourcen bereit.
Spezifische Details zum Verpackungsgesetz finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes.