Für viele Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus war das deutsche Verpackungsgesetz dank klarer B2B-Regelungen überschaubar. Doch die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) hebt diese Abgrenzung auf und stellt die Branche vor massive Herausforderungen. Erfahren Sie, was die Analysen des VDMA zu den neuen Pflichten bedeuten und warum Sie jetzt handeln müssen, um rechtskonform zu bleiben.
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) ist für viele VDMA-Mitglieder eine bekannte Größe. Die erweiterte Herstellerverantwortung konzentrierte sich bisher stark auf Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen. Doch diese Ära endet nun: Die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR) wird ab 2026 zur direkt geltenden Rechtsgrundlage in allen 27 EU-Staaten. Sie unterscheidet kaum noch zwischen B2B- und B2C-Verpackungen und führt drastische neue Vorgaben für den gesamten Maschinen- und Anlagenbau ein. Für Ihr Unternehmen bedeutet das: Die bisherigen Prozesse reichen nicht mehr aus. Sie müssen jetzt aktiv werden, um die neuen, strengeren EU-Richtlinien zu erfüllen und kostspielige Sanktionen zu vermeiden.
Für Schnellleser
- Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ersetzt ab 2026 nationale Gesetze wie das deutsche Verpackungsgesetz und gilt einheitlich in allen 27 EU-Staaten.
- Die PPWR hebt die Trennung von B2B- und B2C-Verpackungen weitgehend auf, wodurch erstmals auch reine Industrie- und Transportverpackungen vollumfänglich reguliert werden.
- Der VDMA warnt vor unrealistischen Vorgaben der PPWR, wie einer 100%-Wiederverwendungsquote für bestimmte Transportverpackungen, was sofortigen Handlungsbedarf für den Maschinenbau erzeugt.
Das Verpackungsgesetz: Die bisherige Rechtslage im Maschinenbau
Seit dem 1. Januar 2019 regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Deutschland die Pflichten für das Inverkehrbringen von Verpackungen. Für viele Mitglieder des VDMA, deren Geschäft zu über 90 % im B2B-Bereich liegt, waren die Auflagen oft begrenzt. Die zentrale Pflicht zur Systembeteiligung galt primär für Verpackungen, die „typischerweise beim privaten Endverbraucher“ anfallen.
Transportverpackungen, wie sie für Maschinen und große Bauteile üblich sind, waren von der Systembeteiligungspflicht ausgenommen. Hier galt stattdessen eine Rücknahme- und Verwertungspflicht, die viele Hersteller durch individuelle Vereinbarungen mit ihren gewerblichen Kunden regelten. Dennoch bestand für alle Unternehmen, die erstmals Verpackungen in Verkehr bringen, die Pflicht zur Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Register LUCID. Diese Regelungen schufen eine kalkulierbare, nationale Grundlage, die sich jedoch bald fundamental ändern wird.
EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Die neuen Spielregeln für Europa
Die EU-Kommission hat mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Anders als eine Richtlinie, die national umgesetzt werden muss, gilt diese Verordnung ab 2026 direkt und einheitlich in allen 27 Mitgliedstaaten. Das Ziel ist eine vollständige Harmonisierung, um den Verpackungsmüll bis 2030 signifikant zu reduzieren.
Die entscheidende Änderung für den Maschinenbau: Die PPWR hebt die bisherige, klare Trennung zwischen B2B- und B2C-Verpackungen weitgehend auf. Nahezu alle Verpackungen fallen in den Geltungsbereich, was die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) auf ein neues Level hebt. Dies betrifft erstmals auch reine Industrie- und Transportverpackungen in vollem Umfang. Die neuen Regelungen betreffen den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung, von der Herstellung bis zum Recycling. Damit stehen die bisherigen Compliance-Strategien vieler VDMA-Mitglieder auf dem Prüfstand.
Herausforderungen für den Maschinenbau: VDMA warnt vor unrealistischen Vorgaben
Der VDMA sieht in der PPWR zwar eine Chance für mehr Planungssicherheit, warnt aber zugleich vor praxisfernen Zielen. Besonders eine Vorgabe sorgt für erhebliche Bedenken in der Branche. Die PPWR sieht für bestimmte Transportverpackungen, die zwischen zwei Unternehmensstandorten innerhalb eines Landes transportiert werden, eine Wiederverwendungsquote von 100 % ab 2030 vor.
Der VDMA kritisiert diese Quote als „technisch gar nicht realisierbar“, da sie einem Verbot von Einweg-Transportverpackungen wie Palettenumhüllungen oder Umreifungsbändern gleichkäme. Weitere Herausforderungen für Unternehmen sind:
- Recyclingfähigkeit im großen Maßstab: Bis 2030 müssen alle Verpackungen so gestaltet sein, dass sie wirtschaftlich recycelt werden können.
- Einsatz von Rezyklaten: Es werden verbindliche Mindestquoten für den Anteil an recyceltem Material in neuen Kunststoffverpackungen eingeführt.
- Verpackungsminimierung: Leerräume in Verpackungen müssen auf ein Minimum reduziert werden, was neue Designs erfordert.
- Kennzeichnungspflichten: Einheitliche EU-Label zur Materialzusammensetzung und Entsorgung werden für über 100.000 Unternehmen zur Pflicht.
Diese neuen Pflichten erfordern eine tiefgreifende Analyse der eigenen Verpackungsströme und -prozesse. Für eine rechtskonforme Umsetzung ist eine professionelle EPR-Beratung unerlässlich.
EU-Richtlinien erfordern sofortiges Handeln
Die PPWR tritt voraussichtlich Ende 2024 in Kraft und ihre Regelungen werden 18 Monate später, also Mitte 2026, für alle Unternehmen verpflichtend. Diese Frist mag lang erscheinen, doch der Anpassungsbedarf ist enorm. Unternehmen müssen ihre gesamten Verpackungsportfolios analysieren, Lieferketten umstellen und neue Recycling- und Rücknahmeprozesse etablieren. Wer jetzt nicht handelt, riskiert ab 2026 empfindliche Bußgelder und Vertriebsverbote in der gesamten EU.
Die Komplexität der neuen Verordnung übersteigt die Kapazitäten vieler interner Abteilungen. Es geht nicht mehr nur um nationale Gesetze wie das Verpackungsgesetz, sondern um ein komplexes, internationales Regelwerk. Besonders Unternehmen, die bisher noch keine umfassenden EPR-Strukturen aufgebaut haben, müssen umgehend aktiv werden. Melden Sie sich bei der Deutschen Recycling, um Ihre Verpflichtungen schnellstmöglich zu prüfen und die notwendigen Schritte einzuleiten. So stellen Sie sicher, dass Sie die EU-Richtlinien rechtzeitig und vollständig erfüllen.
Ihr Partner für europaweite Compliance: So unterstützt Sie die Deutsche Recycling
Die neuen Anforderungen der PPWR sind komplex, aber mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite sicher zu bewältigen. Die Deutsche Recycling Service GmbH ist Ihr spezialisierter Dienstleister für die europaweite Umwelt-Compliance. Wir analysieren präzise, welche der neuen Pflichten aus der EU-Verordnung für Ihr Unternehmen gelten – von Transportverpackungen bis hin zu Verkaufsverpackungen für Ersatzteile. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) bieten wir Ihnen 100 % Rechtskonformität.
Unser Service für Sie umfasst:
- Pflichten-Analyse: Wir ermitteln Ihren individuellen Handlungsbedarf unter der PPWR für alle 27 EU-Länder.
- Internationale Registrierung: Wir übernehmen die notwendigen Registrierungen bei allen zuständigen Behörden und Systemen.
- Meldewesen und Reporting: Wir managen Ihre gesamten Mengenmeldungen fristgerecht und fehlerfrei.
- Bevollmächtigung: Bei Bedarf stellen wir den gesetzlich geforderten Bevollmächtigten in den jeweiligen EU-Ländern.
Überlassen Sie die Komplexität der neuen Gesetze uns und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten unter der neuen EU-Verpackungsverordnung.
Welche Verpackungen sind von der neuen EU-Verordnung betroffen?
Grundsätzlich sind alle Verpackungsarten betroffen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Das umfasst Verkaufsverpackungen, Umverpackungen, Serviceverpackungen und insbesondere auch Transportverpackungen, die im Maschinenbau für den Versand von Geräten und Ersatzteilen verwendet werden.
Was bedeutet die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) unter der PPWR?
Unter der PPWR wird die EPR erheblich ausgeweitet. Hersteller sind für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen verantwortlich. Das schließt die Finanzierung der Sammlung, Sortierung und des Recyclings ein und umfasst neue Pflichten zur recyclinggerechten Gestaltung, zum Einsatz von Rezyklaten und zur Berichterstattung in allen EU-Ländern, in denen Sie tätig sind.
Ich bin bereits im LUCID-Register gemeldet. Reicht das für die PPWR?
Nein. Die Registrierung im deutschen LUCID-Register war eine Anforderung des nationalen Verpackungsgesetzes. Die PPWR wird neue oder erweiterte Registrierungs- und Meldepflichten auf EU-Ebene schaffen. Ihre bestehende Registrierung ist ein erster Schritt, wird aber für die europaweite Konformität ab 2026 nicht ausreichen.
Wie kann mich die Deutsche Recycling unterstützen?
Die Deutsche Recycling agiert als Ihr zentraler Partner für die gesamte EU. Wir analysieren Ihre spezifischen Pflichten unter der PPWR, übernehmen die Registrierungen und das laufende Mengen-Reporting in allen relevanten Ländern und stellen bei Bedarf den gesetzlich geforderten Bevollmächtigten. So sichern Sie Ihre Rechtskonformität und sparen interne Ressourcen.
Was passiert, wenn mein Unternehmen die neuen Vorschriften nicht erfüllt?
Die Nichteinhaltung der PPWR kann schwerwiegende Folgen haben. Dazu gehören hohe Bußgelder, die je nach Mitgliedsland variieren, sowie mögliche Vertriebsverbote für Ihre Produkte in der gesamten Europäischen Union. Eine frühzeitige Vorbereitung ist daher essenziell.
Gilt die PPWR auch für Verpackungen, die exportiert werden?
Die PPWR gilt für alle Verpackungen, die auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden. Wenn Sie verpackte Waren aus einem Nicht-EU-Land in die EU importieren, unterliegen Sie den Pflichten. Für Waren, die Sie aus der EU in Drittländer exportieren, gelten die Vorschriften des jeweiligen Ziellandes, nicht die der PPWR.
Das Bundesministerium der Justiz stellt den vollständigen Text des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zur Verfügung, das die Pflichten für das Inverkehrbringen von Verpackungen in Deutschland regelt.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet auf ihrer Webseite umfassende Informationen zur Registrierungspflicht im Register LUCID und zu den Aufgaben der Zentralen Stelle im Rahmen des Verpackungsgesetzes.
Die Europäische Kommission informiert auf ihrer Webseite über die geplante Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), die eine umfassende Harmonisierung der Verpackungsvorschriften in der EU zum Ziel hat.
Der VDMA bietet als größter Industrieverband Europas Informationen und Positionen zu aktuellen Themen im Maschinen- und Anlagenbau, einschließlich der Auswirkungen neuer Umweltvorschriften wie der PPWR.