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Verpackungsgesetz 2022 & LUCID: So vermeiden Sie Bußgelder bis 200.000 €

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Die Novelle des Verpackungsgesetzes hat die Pflichten für Unternehmen drastisch erweitert. Seit dem 1. Juli 2022 ist die Registrierung im Verpackungsregister LUCID für ausnahmslos jede Verpackung obligatorisch. Viele Unternehmen sind sich dieser weitreichenden Änderung nicht bewusst und riskieren täglich hohe Bußgelder.

Die Uhr tickt unaufhörlich für alle Unternehmen, die in Deutschland verpackte Waren vertreiben. Mit der Verpackungsgesetz-Novelle wurden die Anforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) signifikant verschärft. Die entscheidende Änderung trat bereits am 1. Juli 2022 in Kraft: Eine lückenlose Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungsarten. Dies betrifft nicht mehr nur systembeteiligungspflichtige Verpackungen, sondern auch Transport- und B2B-Verpackungen. Wer diese Pflicht ignoriert, muss mit Bußgeldern von bis zu 200.000 € pro Fall und sofortigen Vertriebsverboten rechnen. Es ist keine Zeit mehr zu verlieren. Sie müssen jetzt aktiv werden, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und Ihr Unternehmen abzusichern. Dieser Artikel zeigt Ihnen die genauen Schritte auf und verdeutlicht, warum sofortiges Handeln unerlässlich ist. Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, ist die Deutsche Recycling Ihr direkter Partner, um alle Regulatoriken schnellstmöglich zu erfüllen.

Für Schnellleser

  • Seit dem 1. Juli 2022 müssen sich ausnahmslos alle Unternehmen, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, im Register LUCID registrieren.
  • Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 200.000 € und sofortigen Vertriebsverboten geahndet werden.
  • Die LUCID-Registrierung allein genügt nicht; für Verpackungen, die bei Endverbrauchern anfallen, ist zusätzlich eine Systembeteiligung (Lizenzierung) zwingend erforderlich.

Die unausweichliche Registrierungspflicht seit 2022 verstehen

Seit dem 1. Juli 2022 gilt eine erweiterte Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID. Diese Pflicht betrifft nun ausnahmslos alle Unternehmen, die gewerbsmäßig verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringen. Die Regelung gilt unabhängig von der Verpackungsart oder dem Vertriebsweg.

Die Novelle weitete die seit 2019 bestehende Pflicht erheblich aus. Zuvor galt sie nur für systembeteiligungspflichtige Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen. Nun sind auch reine B2B-Verpackungen, Transportverpackungen und sämtliche Serviceverpackungen erfasst.

Jeder einzelne Inverkehrbringer muss eine eigene LUCID-Nummer vorweisen können. Diese Nummer ist der Nachweis Ihrer Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Ohne diese Nummer droht ein sofortiges Vertriebsverbot, das von den Behörden konsequent durchgesetzt wird. Informieren Sie sich über die LUCID-Registrierung im Detail.

Diese Verschärfung zielt darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und Trittbrettfahrer zu identifizieren, die sich bisher ihren Verpflichtungen entzogen haben. Die öffentliche Natur des Registers ermöglicht es Wettbewerbern und Behörden, Ihre Compliance mit nur wenigen Klicks zu überprüfen.

Wer konkret von der VerpackG-Novelle betroffen ist

Das Gesetz definiert den Begriff „Hersteller“ sehr weit und erfasst praktisch jeden Akteur in der Lieferkette. Betroffen ist, wer erstmals eine befüllte Verpackung gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt. Dies schließt eine Vielzahl von Unternehmensprofilen ein.

Zu den Verpflichteten zählen unter anderem:

  • Hersteller: Produzenten, die ihre Waren für den deutschen Markt verpacken.
  • Importeure: Unternehmen, die verpackte Ware nach Deutschland einführen und hier erstmals vertreiben.
  • Online-Händler: Jeder Online-Shop, der Versandverpackungen nutzt, um Waren an Endkunden zu senden.
  • Stationäre Händler: Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen wie Bäckereitüten oder Coffee-to-Go-Bechern.
  • Fulfillment-Dienstleister: Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen sie und ihre Auftraggeber neuen Prüfpflichten.

Es gibt keine Bagatellgrenzen für die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID. Auch Kleinstunternehmen mit nur einer einzigen versendeten Verpackung pro Jahr müssen sich registrieren. Die gesetzliche Meldepflicht ist unumgänglich.

Die erweiterte Verantwortung bedeutet, dass Sie nicht nur für Ihre Produktverpackungen, sondern für jede einzelne Verpackung, die durch Ihr Unternehmen zirkuliert, verantwortlich sind.

Die doppelte Pflicht: LUCID-Registrierung und Systembeteiligung

Viele Unternehmen glauben fälschlicherweise, mit der Registrierung bei LUCID sei alles erledigt. Das ist ein gefährlicher Irrtum, der zu Bußgeldern von bis zu 200.000 € führen kann. Die Registrierung ist nur der erste von zwei entscheidenden Schritten.

Für alle Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher oder vergleichbaren Anfallstellen (z.B. Gastronomie) als Abfall anfallen, besteht zusätzlich eine Systembeteiligungspflicht. Das bedeutet, Sie müssen Ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System lizenzieren.

Der Prozess umfasst 3 wesentliche Schritte:

  1. Registrierung bei LUCID: Sie erhalten Ihre persönliche EPR-Nummer (LUCID-Nummer).
  2. Systembeteiligung: Sie schließen einen Vertrag mit einem dualen System (wie Deutsche Recycling) und lizenzieren Ihre geplanten Verpackungsmengen für das Kalenderjahr.
  3. Datenmeldung: Sie melden die lizenzierten Mengen und den Namen Ihres dualen Systems in Ihrem LUCID-Konto. Diese Meldung muss exakt mit den Daten des dualen Systems übereinstimmen.

Ohne eine gültige Lizenzierung Ihrer Verpackungen dürfen Ihre Waren in Deutschland nicht vertrieben werden. Die Behörden gleichen die Daten zwischen LUCID und den Systemen systematisch ab, um Verstöße aufzudecken.

Drastische Konsequenzen: Vertriebsverbote und hohe Bußgelder

Die Nichteinhaltung des Verpackungsgesetzes ist kein Kavaliersdelikt. Die Behörden der Bundesländer verfolgen Verstöße konsequent und verhängen empfindliche Strafen. Die Risiken sind für jedes Unternehmen existenzbedrohend.

Ein Verstoß kann folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Bußgelder: Bis zu 100.000 € für eine fehlende oder fehlerhafte LUCID-Registrierung.
  • Höchststrafen: Bis zu 200.000 € für eine fehlende oder falsche Systembeteiligung.
  • Vertriebsverbot: Ein sofortiges Verbot, weitere verpackte Waren in Deutschland zu verkaufen.
  • Gewinnabschöpfung: Die Behörden können die unrechtmäßig erzielten Gewinne einziehen.
  • Abmahnungen: Wettbewerber können Sie kostenpflichtig abmahnen, da ein Verstoß auch einen Wettbewerbsvorteil darstellt.

Besonders Online-Händler stehen unter Druck. Seit dem 1. Juli 2022 müssen Marktplätze wie Amazon und Fulfillment-Dienstleister die Compliance ihrer Händler prüfen. Fehlt der Nachweis, werden Accounts und Produkte unverzüglich gesperrt. Eine Abmahnung wegen des Verpackungsgesetzes kann schnell teuer werden.

Die Zeit des Abwartens ist definitiv vorbei. Jeder Tag ohne vollständige Compliance stellt ein unkalkulierbares finanzielles und operatives Risiko für Ihr Unternehmen dar.

Handeln Sie jetzt: Der Weg zur schnellen Rechtskonformität

Die gesetzlichen Fristen sind längst verstrichen. Wenn Ihr Unternehmen noch nicht alle Pflichten aus dem Verpackungsgesetz 2022 erfüllt, befinden Sie sich in einer rechtlichen Grauzone. Sie müssen umgehend handeln, um Strafen zu entgehen.

Die gute Nachricht ist: Eine Nachmeldung ist möglich und dringend empfohlen. Warten Sie nicht, bis eine Behördenprüfung oder eine Abmahnung Sie zum Handeln zwingt. Ein proaktiver Ansatz wird immer positiver bewertet als das Aufdecken eines Verstoßes.

Als Ihr Partner für Umwelt-Compliance übernimmt die Deutsche Recycling den gesamten Prozess für Sie. Wir stellen sicher, dass Sie alle Anforderungen des Verpackungsgesetzes schnell und rechtssicher erfüllen. Unsere Experten kümmern sich um die vollständige Registrierung und Lizenzierung.

Zögern Sie nicht länger. Jeder weitere Tag der Nichtkonformität erhöht das Risiko für Ihr Unternehmen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Verpflichtungen schnellstmöglich zu erfüllen und sich wieder voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können.

Muss ich mich auch für Transportverpackungen bei LUCID registrieren?

Ja. Seit dem 1. Juli 2022 ist die Registrierung im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungsarten verpflichtend, also auch für Transportverpackungen, die typischerweise im B2B-Bereich verbleiben.

Was kostet die Registrierung im Verpackungsregister LUCID?

Die Registrierung selbst bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist kostenlos. Kosten entstehen durch die anschließende, verpflichtende Lizenzierung Ihrer systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei einem dualen System. Die Höhe dieser Lizenzgebühren hängt von Materialart und Gewicht Ihrer Verpackungen ab.

Wie erhalte ich eine LUCID-Nummer?

Die LUCID-Nummer (auch EPR-Nummer genannt) erhalten Sie automatisch nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Registrierung auf der Online-Plattform der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).

Prüfen Marktplätze wie Amazon die LUCID-Registrierung?

Ja. Seit dem 1. Juli 2022 sind Betreiber von elektronischen Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleister gesetzlich verpflichtet, die gültige LUCID-Registrierung und Systembeteiligung ihrer Händler zu überprüfen. Ohne gültige Nachweise droht eine Sperrung des Verkäuferkontos.

Ich habe eine Abmahnung wegen des Verpackungsgesetzes erhalten. Was soll ich tun?

Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie schnell. Lassen Sie die Abmahnung anwaltlich prüfen und holen Sie die versäumten Pflichten (Registrierung und Lizenzierung) umgehend nach. Kontaktieren Sie uns – die Deutsche Recycling unterstützt Sie dabei, schnellstmöglich Rechtskonformität herzustellen und weitere Schäden abzuwenden.

Kann die Deutsche Recycling den gesamten Prozess für mich übernehmen?

Ja. Die Deutsche Recycling bietet einen kompletten EPR-Full-Service. Wir übernehmen für Sie die Registrierung, die Lizenzierung Ihrer Verpackungsmengen und die erforderlichen Datenmeldungen, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet umfassende und verbindliche Informationen zum Verpackungsgesetz, dem öffentlichen Register LUCID und den Registrierungs- sowie Datenmeldepflichten für Hersteller und Inverkehrbringer.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) stellt die rechtlichen Grundlagen und politische Rahmenbedingungen des Verpackungsgesetzes sowie weitere Informationen zur Kreislaufwirtschaft bereit.

Umweltbundesamt (UBA) informiert über die ökologischen Aspekte der Verpackungsabfallwirtschaft, die Ziele des Verpackungsgesetzes und aktuelle Entwicklungen im Bereich der Verpackungsreduktion und des Recyclings.

Industrie- und Handelskammer (IHK) bietet Unternehmen in Deutschland umfassende Informationen und Beratungen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz.

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