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Verpackungsgesetz für Importeure: So sichern Sie jetzt Ihre Rechtskonformität

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Sie importieren Waren nach Deutschland? Dann gelten Sie nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) in den meisten Fällen als Hersteller und sind voll verantwortlich. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie die gesetzlichen Pflichten erfüllen und hohe Strafen abwenden.

Als Importeur tragen Sie eine entscheidende Verantwortung für die von Ihnen eingeführten Verpackungen. Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) stuft Sie als „Erstinverkehrbringer“ ein, sobald Sie verpackte Ware bei Grenzübertritt rechtlich verantworten. Diese Einstufung löst sofortige und unaufschiebbare Pflichten aus, deren Nichterfüllung mit Vertriebsverboten und Bußgeldern von bis zu 200.000 € geahndet werden kann. Viele Unternehmen sind sich dieser weitreichenden Konsequenzen nicht bewusst und riskieren täglich empfindliche Sanktionen. Es ist daher zwingend erforderlich, dass Sie jetzt aktiv werden. Dieser Leitfaden erklärt Ihre konkreten Verpflichtungen und zeigt, wie Sie Ihre Compliance sicherstellen. Sollten Sie bisher noch nicht gehandelt haben, ist eine umgehende Meldung bei der Deutschen Recycling essenziell, um die Regulatorik schnellstmöglich zu erfüllen.

Für Schnellleser

  • Als Importeur gelten Sie nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) als Erstinverkehrbringer und sind damit vollumfänglich für die eingeführten Verpackungen verantwortlich.
  • Sie müssen drei Kernpflichten erfüllen: Registrierung im Verpackungsregister LUCID, Beteiligung an einem dualen System (Lizenzierung) und regelmäßige Datenmeldungen.
  • Bei Nichterfüllung drohen Bußgelder bis zu 200.000 €, Vertriebsverbote und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, weshalb sofortiges Handeln erforderlich ist.

Ihre Rolle als Importeur: Warum Sie als Hersteller gelten

Das Verpackungsgesetz definiert den Begriff „Hersteller“ sehr weit. Es meint nicht den Produzenten der Verpackung, sondern denjenigen, der eine befüllte Verpackung erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt. Als Importeur sind Sie in der Regel dieser Erstinverkehrbringer, da Sie die rechtliche Verantwortung für die Ware beim Grenzübertritt nach Deutschland tragen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Waren an Endverbraucher oder andere Unternehmen verkaufen. Entscheidend ist der Moment der Einfuhr, nicht der Eigentumsübergang. Vertragliche Regelungen, wie die international anerkannten Incoterms, können zwar klären, wer die Verantwortung trägt, ändern aber nichts an der grundsätzlichen Pflicht. Wenn Sie also Waren importieren, müssen Sie die damit verbundenen Verpackungen gesetzeskonform handhaben. Diese Verantwortung lässt sich nicht delegieren. Die neuen Regelungen betreffen seit dem 1. Juli 2022 ausnahmslos alle Verpackungsarten, auch Transportverpackungen. Die Unterschätzung dieser Rolle führt direkt in ein hohes Haftungsrisiko, weshalb die genaue Prüfung Ihrer Lieferverträge und Prozesse unerlässlich ist.

Die drei zentralen Pflichten für jeden Importeur

Um gesetzeskonform zu handeln, müssen Sie als Importeur drei unumgängliche Kernpflichten erfüllen. Diese Pflichten müssen Sie proaktiv und ohne Aufforderung umsetzen, um Sanktionen zu entgehen. Die Erfüllung dieser Pflichten ist seit dem 1. Januar 2019 für alle betroffenen Unternehmen bindend.

  1. Registrierungspflicht bei der ZSVR (LUCID): Jedes Unternehmen, das verpackte Waren nach Deutschland importiert, muss sich vor dem Inverkehrbringen im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Registrierung ist kostenfrei und muss persönlich durch Sie oder einen Mitarbeiter erfolgen. Sie erhalten eine einmalige LUCID-Registrierungsnummer, die für alle weiteren Schritte notwendig ist.
  2. Systembeteiligungspflicht (Lizenzierung): Für alle Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen (B2C-Verpackungen), müssen Sie einen Vertrag mit einem dualen System abschließen. Damit finanzieren Sie die Sammlung und das Recycling Ihrer Verpackungen. Ohne gültige Verpackungslizenzierung dürfen Sie keine Waren vertreiben.
  3. Datenmeldepflicht: Sie sind verpflichtet, die lizenzierten Verpackungsmengen und -materialien regelmäßig an Ihr duales System und parallel dazu an das LUCID-Register zu melden. Die Daten in beiden Systemen müssen exakt übereinstimmen, da die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) diese abgleicht, um Verstöße aufzudecken.

Diese drei Pflichten bilden das Fundament Ihrer Compliance und sind entscheidend für den legalen Vertrieb Ihrer Produkte in Deutschland.

Risiken bei Nichterfüllung: Bußgelder und Vertriebsverbote

Die Missachtung des Verpackungsgesetzes ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Strafen. Allein eine fehlende LUCID-Registrierung kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 € nach sich ziehen. Kommt eine fehlende Systembeteiligung hinzu, drohen Strafen von bis zu 200.000 € pro Einzelfall. Neben den finanziellen Sanktionen riskieren Sie ein sofortiges Vertriebsverbot für Ihre Produkte in Deutschland. Da das LUCID-Register öffentlich einsehbar ist, können Wettbewerber und Behörden jederzeit prüfen, ob Sie Ihren Pflichten nachkommen. Verstöße können somit schnell zu Abmahnungen führen, die weitere Kosten und rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Es gibt keine Bagatellgrenze; die Pflichten gelten ab der ersten importierten Verpackung. Die ZSVR führt zudem automatisierte Datenabgleiche durch, um Unstimmigkeiten bei den Mengenmeldungen aufzudecken. Die konsequente Verfolgung von Verstößen macht deutlich, dass ein Aufschieben der Pflichten keine Option ist.

Internationale Compliance: Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verschärft die Regeln

Die regulatorischen Anforderungen an Verpackungen werden nicht nur in Deutschland, sondern auf gesamter EU-Ebene strenger. Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die am 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist, wird die nationalen Gesetze ab dem 12. August 2026 weiter harmonisieren und verschärfen. Die PPWR verfolgt ehrgeizige Ziele, um Verpackungsabfall in der gesamten EU zu reduzieren. Dazu gehören:

  • Reduktionsziele für Verpackungsabfall: Bis 2030 soll das Abfallaufkommen um 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % im Vergleich zu 2018 sinken.
  • Recyclingfähigkeit aller Verpackungen: Bis 2030 müssen alle auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen recyclingfähig sein.
  • Einsatz von Rezyklaten: Es werden verbindliche Quoten für den Anteil von recyceltem Material in neuen Kunststoffverpackungen eingeführt.
  • Verbote für bestimmte Einwegverpackungen: Bestimmte unnötige Verpackungen, wie z.B. für unverarbeitetes Obst und Gemüse, werden verboten.

Für Sie als Verpackungsgesetz Importeur bedeutet dies, dass Sie sich schon heute auf die kommenden, noch strengeren Regeln vorbereiten müssen. Die PPWR unterstreicht die Notwendigkeit, eine langfristige und EU-weite Compliance-Strategie zu etablieren. Wer jetzt handelt, sichert sich nicht nur für das deutsche Recht ab, sondern stellt auch die Weichen für die zukünftige Marktfähigkeit in der gesamten EU.

Handeln Sie jetzt: Sichern Sie Ihre Compliance mit einem starken Partner

Die Komplexität des Verpackungsgesetzes und die drohenden Sanktionen erfordern sofortiges Handeln. Als Importeur stehen Sie in der vollen Verantwortung und können die Pflichten nicht ignorieren. Jeder Tag ohne gültige Registrierung und Lizenzierung stellt ein finanzielles und rechtliches Risiko dar. Die gute Nachricht ist: Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Die Deutsche Recycling bietet Ihnen als spezialisierter Partner für Umwelt-Compliance einen umfassenden Service, um alle gesetzlichen Anforderungen schnell und rechtssicher zu erfüllen. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess – von der korrekten Registrierung über die Systembeteiligung bis hin zur vorschriftsmäßigen Datenmeldung. Wenn Sie bisher noch nicht aktiv geworden sind, ist Eile geboten. Melden Sie sich umgehend bei uns, um Bußgelder und Vertriebsverbote zu vermeiden und Ihre gesetzlichen Verpflichtungen schnellstmöglich zu erfüllen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten.

Muss ich mich auch für Transportverpackungen registrieren?

Ja, seit der Novelle des Verpackungsgesetzes zum 1. Juli 2022 gilt die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Arten von Verpackungen, also auch für Transportverpackungen, die typischerweise im B2B-Bereich verbleiben.

Was sind Incoterms und welche Rolle spielen sie für mich als Importeur?

Incoterms sind internationale Handelsklauseln, die festlegen, wer im Handelsprozess für Transport, Kosten und Risiko verantwortlich ist. Klauseln wie „Ex Works“ (Ab Werk) legen die Verantwortung meist auf den Käufer (Importeur), während „Delivered At Place“ (DAP) den Verkäufer in die Pflicht nimmt. Sie sind ein wichtiger Anhaltspunkt zur Bestimmung des Erstinverkehrbringers.

Mein Lieferant aus dem Ausland sagt, er kümmert sich um alles. Reicht das?

Verlassen Sie sich nicht auf solche Aussagen. Prüfen Sie, wer laut Vertrag die rechtliche Verantwortung bei Grenzübertritt trägt. Sind Sie das, sind auch Sie der Verpflichtete. Sie können im öffentlichen LUCID-Register prüfen, ob Ihr Lieferant registriert ist, aber letztendlich haften Sie bei einem Verstoß, wenn Sie als Erstinverkehrbringer gelten.

Was ist der Unterschied zwischen der Meldung an LUCID und an das duale System?

Sie müssen identische Daten an beide Stellen melden. Die Meldung an das duale System dient der Abrechnung Ihrer Lizenzentgelte. Die Meldung an LUCID dient der staatlichen Kontrolle und Transparenz. Die ZSVR gleicht die Daten beider Systeme ab, um die korrekte Einhaltung der Pflichten zu überwachen.

Ich nutze einen Fulfillment-Dienstleister. Wer ist dann verantwortlich?

Auch wenn ein Fulfillment-Dienstleister den Versand für Sie übernimmt, bleiben Sie als auftraggebender Händler oder Importeur in der Regel der Erstinverkehrbringer der Versandverpackung und sind somit für die Registrierung und Lizenzierung verantwortlich.

Die neuen EU-Regeln (PPWR) kommen erst 2026. Kann ich noch warten?

Nein, Sie müssen sich sofort an das geltende deutsche Verpackungsgesetz halten. Die PPWR wird die bestehenden Regeln verschärfen, aber nicht ersetzen. Wer jetzt nicht handelt, verstößt bereits gegen aktuelles Recht und riskiert hohe Strafen. Es ist entscheidend, dass Sie unverzüglich aktiv werden.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR): Die offizielle Website der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet umfassende Informationen zum Verpackungsgesetz, dem LUCID-Register und den Pflichten für Hersteller und Erstinverkehrbringer.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV): Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) informiert über die politischen und rechtlichen Grundlagen des Verpackungsgesetzes und der Kreislaufwirtschaft in Deutschland.

Umweltbundesamt (UBA): Das Umweltbundesamt (UBA) stellt wissenschaftliche Daten, Berichte und Hintergrundinformationen zu Verpackungen, Abfallvermeidung und Recycling bereit.

Europäische Kommission: Die Europäische Kommission bietet offizielle Informationen zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und den europäischen Strategien zur Kreislaufwirtschaft und Abfallreduzierung.

Fraunhofer-Gesellschaft: Die Fraunhofer-Gesellschaft präsentiert Forschungsergebnisse und innovative Lösungen im Bereich Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Verpackungen und Recyclingtechnologien.

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