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Verpackung Full Service: Compliance-Kosten um 25 % senken und Haftungsrisiken eliminieren

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Die neuen EU-Richtlinien für Verpackungen erfordern sofortiges Handeln. Jeder Tag ohne konforme Prozesse erhöht Ihr Risiko für Bußgelder von bis zu 200.000 €. Ein Verpackung Full Service ist die direkte Lösung, um alle Anforderungen gesetzeskonform umzusetzen.

Die regulatorischen Anforderungen an Verpackungen in Deutschland und der EU werden immer komplexer. Mit dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) und der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) stehen Unternehmen vor über 27 nationalen Regelwerken. Viele Geschäftsführer und Compliance-Beauftragte verlieren wertvolle Zeit – bis zu 15 Stunden pro Monat – bei dem Versuch, Registrierungen, Lizenzierungen und Meldungen selbst zu verwalten. Dieser Artikel zeigt, wie Sie durch einen Verpackung Full Service nicht nur 100 % Rechtssicherheit erlangen, sondern auch den administrativen Aufwand um über 90 % reduzieren. Es ist entscheidend, jetzt zu handeln, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und empfindliche Strafen zu vermeiden. Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, ist eine umgehende Meldung bei einem Experten wie der Deutschen Recycling essenziell.

Für Schnellleser

  • Ein Verpackung Full Service zentralisiert die Compliance für das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) und die neue EU-Verordnung (PPWR), wodurch das Risiko von Bußgeldern bis zu 200.000 € eliminiert wird.
  • Unternehmen müssen jetzt handeln, da die EU-PPWR ab 2026 in 27 EU-Ländern gilt und vorschreibt, dass bis 2030 alle Verpackungen recyclingfähig sein müssen.
  • Durch das Outsourcing der EPR-Pflichten an einen spezialisierten Partner wie die Deutsche Recycling können Unternehmen den administrativen Aufwand um über 90 % senken und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Gesetzlicher Handlungsdruck: Warum Sie jetzt handeln müssen

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Deutschland verpflichtet jeden Erstinverkehrbringer von Verpackungen zur Registrierung und Lizenzierung, ohne jegliche Bagatellgrenze. Seit dem 1. Juli 2022 wurde diese Registrierungspflicht auf alle Verpackungsarten ausgeweitet, inklusive Transportverpackungen. Verstöße können Bußgelder von bis zu 200.000 € nach sich ziehen.

Zusätzlich verschärft die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) die Lage erheblich. Ab 2030 müssen alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen recyclingfähig sein. Die Verordnung gilt ab August 2026 unmittelbar in allen 27 EU-Staaten, was den administrativen Aufwand für international tätige Unternehmen potenziert. Die Zeit für die Umstellung läuft bereits. Eine professionelle Beratung zum Verpackungsgesetz ist der erste Schritt zur Absicherung.

Diese Entwicklungen machen ein proaktives Management der Umwelt-Compliance unerlässlich, um den Geschäftsbetrieb nicht zu gefährden.

Das Sorglos-Paket: Was ein Verpackung Full Service leistet

Ein Verpackung Full Service ist eine ausgelagerte Komplettlösung, die Unternehmen von allen operativen Aufgaben der Verpackungs-Compliance befreit. Anstatt sich mit über 27 nationalen Portalen und Gesetzen zu befassen, übernimmt ein zentraler Dienstleister die gesamte Abwicklung. Dies reduziert den internen Arbeitsaufwand um bis zu 90 %.

Ein solcher Service umfasst typischerweise die folgenden Kernleistungen:

  • Analyse Ihrer individuellen Verpflichtungen in allen Zielländern.
  • Registrierung bei allen nationalen Behörden und Systemen, wie dem LUCID-Register in Deutschland.
  • Laufende Lizenzierung aller Verpackungsmengen bei den entsprechenden dualen Systemen.
  • Übernahme der fristgerechten Datenmeldungen an alle erforderlichen Stellen.
  • Kontinuierliche Überwachung der Rechtslage in bis zu 27 EU-Ländern.
  • Zentrales Rechnungsmanagement und Übernahme der Haftung für die korrekte Abwicklung.

Durch die Bündelung der Mengen erzielt ein Dienstleister oft 15-20 % bessere Konditionen bei den Lizenzentgelten. Der Service geht weit über eine reine Verpackungslizenz hinaus und bietet umfassende Rechtssicherheit.

Damit wird die komplexe Pflicht zu einem planbaren und effizienten Prozess.

Effizienz und Rechtssicherheit: Der Prozess in 4 klaren Schritten

Die Zusammenarbeit mit einem Full-Service-Partner wie der Deutschen Recycling folgt einem bewährten, vierstufigen Prozess, der maximale Effizienz sicherstellt. Dieser strukturierte Ansatz garantiert eine korrekte Verpackungsgesetz Registrierung und die Erfüllung aller Pflichten.

Der Implementierungsprozess ist auf schnelle Ergebnisse ausgelegt:

  1. Analyse und Onboarding (1-2 Wochen): Zuerst werden Ihre Vertriebskanäle und Verpackungsarten analysiert, um alle länderspezifischen Pflichten zu identifizieren. Sie stellen lediglich die notwendigen Unternehmensdaten und Vollmachten bereit.
  2. Registrierung und Lizenzierung (2-4 Wochen): Der Dienstleister führt die Erstregistrierung in allen relevanten Ländern durch, zum Beispiel im deutschen LUCID-Register, und schließt die notwendigen Systemverträge ab.
  3. Laufendes Mengen-Reporting (monatlich/quartalsweise): Sie übermitteln lediglich Ihre Verkaufsdaten. Der Partner berechnet daraus die exakten Verpackungsmengen und führt die fristgerechten Meldungen an die Systeme und Behörden durch.
  4. Compliance-Überwachung und Reporting (kontinuierlich): Sie erhalten regelmäßig transparente Berichte über alle durchgeführten Aktivitäten und anfallenden Kosten. Der Dienstleister überwacht proaktiv alle Gesetzesänderungen und passt die Prozesse automatisch an, was eine 100%ige Compliance sicherstellt.

Durch diesen standardisierten Ablauf wird die Meldepflicht nach Verpackungsgesetz zu einem vollständig gemanagten Prozess.

Europaweit konform: Internationale EPR-Pflichten zentral steuern

Für Unternehmen, die in mehrere EU-Länder exportieren, stellt die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) eine massive Hürde dar. Jedes Land hat eigene Gesetze, Registrierungsportale, Meldefristen und Gebührenstrukturen. Ein Verpackung Full Service löst dieses Problem, indem er als zentraler Ansprechpartner für alle 27 EU-Märkte fungiert.

Anstatt 27 einzelne Verträge in verschiedenen Sprachen zu verwalten, benötigen Sie nur noch einen einzigen Partner. Dieser übernimmt die komplette Kommunikation mit den Behörden und Rücknahmesystemen vor Ort. Das spart nicht nur durchschnittlich 10 Stunden Verwaltungsaufwand pro Land und Jahr, sondern minimiert auch das Risiko von Fehlern durch Sprachbarrieren oder Unkenntnis lokaler Vorschriften. Insbesondere für Fulfilment-Dienstleister und deren Kunden ist dies ein entscheidender Vorteil.

Mit Blick auf die kommende EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird ein zentraler Partner noch wichtiger, um die harmonisierten, aber dennoch komplexen neuen Regeln effizient umzusetzen.

Den richtigen Partner wählen: Mehr als nur eine Lizenz

Die Wahl des richtigen Partners für Ihre Verpackungs-Compliance ist eine strategische Entscheidung. Während einfache Online-Portale nur die Verpackungslizenzierung für Deutschland anbieten, deckt ein Full-Service-Anbieter den gesamten rechtlichen Rahmen ab. Ein entscheidender Aspekt ist die Unabhängigkeit des Dienstleisters von einzelnen Entsorgungssystemen, was eine Auswahl der kosteneffizientesten Lösung für Ihr Unternehmen mit Einsparungen von bis zu 20 % ermöglicht.

Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Kriterien:

  • Internationale Expertise: Der Partner muss nachweislich Erfahrung in allen Ihren Zielländern haben.
  • Haftungsübernahme: Ein seriöser Anbieter übernimmt die volle Haftung für die korrekte Abwicklung und schützt Sie vor Bußgeldern.
  • Transparenz: Alle Kosten und Prozesse müssen klar und nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Persönliche Beratung: Sie sollten einen festen Ansprechpartner haben, der Ihre Geschäftsanforderungen versteht.

Die Beauftragung eines Dritten nach Verpackungsgesetz ist eine Vertrauenssache. Es geht darum, ein Risiko von bis zu 200.000 € pro Verstoß auszulagern und sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf, um Ihre Pflichten schnellstmöglich zu erfüllen. Die Deutsche Recycling stellt sicher, dass Sie alle Regulatoriken einhalten.

Muss ich mich auch bei kleinen Verpackungsmengen registrieren?

Ja, das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) sieht keine Mindestmengen oder Bagatellgrenzen vor. Jedes Unternehmen, das auch nur eine einzige systembeteiligungspflichtige Verpackung erstmals in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und seine Mengen lizenzieren.

Was passiert, wenn ich meine Verpackungen nicht anmelde?

Die Nicht-Registrierung oder Nicht-Lizenzierung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern von bis zu 200.000 € pro Fall geahndet werden kann. Zudem droht ein Vertriebsverbot für Ihre Produkte und Sie können von Wettbewerbern abgemahnt werden.

Was ist der Unterschied zwischen VerpackG und der neuen PPWR?

Das VerpackG ist das aktuelle deutsche Gesetz. Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine neue EU-Verordnung, die ab 2026 die nationalen Gesetze größtenteils ersetzen und EU-weit einheitliche, strengere Regeln für Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile und Verpackungsminimierung einführen wird.

Kann die Deutsche Recycling die Registrierung im LUCID-Register für mich übernehmen?

Die Erstregistrierung im LUCID-Register müssen Sie als Unternehmer aus rechtlichen Gründen persönlich vornehmen. Bei allen darauffolgenden Schritten, wie der Lizenzierung, den Mengenmeldungen und der gesamten Kommunikation mit den Systemen, entlasten wir Sie im Rahmen unseres Verpackung Full Service vollständig.

Wie schnell kann ich mit einem Full Service konform werden?

Der Onboarding-Prozess ist sehr effizient. Nach der ersten Analyse und Bereitstellung der Daten kann die grundlegende Compliance (Registrierung und Lizenzierung) oft innerhalb von 2 bis 4 Wochen hergestellt werden, sodass Sie schnellstmöglich rechtssicher agieren können.

Ich bin bereits bei einem dualen System. Kann ich trotzdem zu einem Full Service wechseln?

Ja, ein Wechsel ist in der Regel problemlos möglich. Wir analysieren Ihre bestehenden Verträge, prüfen Kündigungsfristen und organisieren den nahtlosen Übergang, sodass für Sie keine doppelten Kosten oder Compliance-Lücken entstehen.

Verpackungsregister bietet offizielle Informationen zum deutschen Verpackungsregister und den Registrierungspflichten.

Das Umweltbundesamt stellt detaillierte Informationen zum Verpackungsgesetz und dessen Umsetzung bereit.

Das Umweltbundesamt liefert aktuelle Daten zur Verwertung und Entsorgung von Verpackungsabfällen in Deutschland.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bietet umfassende Informationen zu Verpackungsabfällen und der Kreislaufwirtschaft.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht aktuelle Statistiken und Pressemitteilungen im Zusammenhang mit Verpackungen.

Die IHK München informiert über die Kreislaufwirtschaft und spezifische Regelungen für Verpackungen.

Der DIHK bietet eine Broschüre mit Einblicken in die Verpackungsregelungen und -pflichten in Europa.

Der BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.) informiert über Seminare und Änderungen zum Verpackungsgesetz.

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