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VerpackG Lizenz: So sichern Sie jetzt Ihre Rechtssicherheit

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Jedes Unternehmen, das verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringt, unterliegt dem Verpackungsgesetz. Fehlende Konformität kann bereits ab dem ersten Tag zu empfindlichen Strafen führen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Ihre VerpackG Lizenz in nur zwei Schritten sichern und warum schnelles Handeln entscheidend ist.

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet seit 2019 jeden Hersteller, Händler und Importeur zur Beteiligung an den Recyclingkosten für in Verkehr gebrachte Verpackungen. Viele Unternehmen sind sich ihrer Pflichten jedoch nicht vollständig bewusst und riskieren Bußgelder von bis zu 200.000 € pro Fall. Die Anforderungen sind klar definiert und gelten ohne Bagatellgrenze ab der ersten Verpackung. Dieser Artikel erklärt die zwei zentralen Säulen der Konformität – die Registrierung im Verpackungsregister LUCID und die Systembeteiligung. Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, müssen Sie jetzt handeln. Melden Sie sich bei der Deutschen Recycling, um alle Regulatoriken schnellstmöglich zu erfüllen und Ihr Unternehmen abzusichern.

Für Schnellleser

  • Jedes Unternehmen, das verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringt, benötigt ab der ersten Verpackung eine VerpackG Lizenz, die aus der LUCID-Registrierung und einem Vertrag mit einem dualen System besteht.
  • Verstöße gegen das Verpackungsgesetz können mit Bußgeldern bis zu 200.000 €, Vertriebsverboten und Gewinnabschöpfung geahndet werden.
  • Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird die Anforderungen ab 2026 weiter verschärfen, weshalb Unternehmen bereits jetzt ihre Verpackungsstrategie anpassen müssen.

Die Grundlagen: Was ist eine VerpackG Lizenz?

Eine VerpackG Lizenz ist der Nachweis, dass Sie als Unternehmen Ihre gesetzlichen Pflichten aus dem Verpackungsgesetz erfüllen. Diese Lizenzierung umfasst zwei untrennbare Schritte: die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im öffentlichen Register LUCID und den Vertragsschluss mit einem dualen System. Seit dem 1. Januar 2019 ist diese Lizenz für jeden „Erstinverkehrbringer“ von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, zwingend erforderlich. Ohne gültige Lizenzierung riskieren Sie ab dem ersten Tag ein Vertriebsverbot für Ihre Produkte. Die Regelung zielt darauf ab, die Recyclingquoten in Deutschland zu erhöhen und die Produktverantwortung durchzusetzen. Die korrekte Verpackungslizenzierung in Deutschland ist somit die Basis für Ihren Marktzugang.

Die gesetzlichen Anforderungen werden durch die kommende EU-Verpackungsverordnung (PPWR) weiter verschärft, was die Notwendigkeit einer soliden Compliance-Strategie unterstreicht.

Pflichten erkennen: Wer muss eine Verpackungslizenz erwerben?

Die Pflicht zur Beschaffung einer VerpackG Lizenz trifft jeden, der erstmals gewerbsmäßig eine mit Ware befüllte Verpackung in Deutschland in Verkehr bringt. Dieser „Erstinverkehrbringer“ ist für die Entsorgung und das Recycling der Verpackung verantwortlich. Seit einer Gesetzesnovelle zum 1. Juli 2022 wurde die Registrierungspflicht auf nahezu alle Verpackungsarten ausgeweitet, auch auf solche im B2B-Bereich. Es gibt keine Mindestmengen oder Bagatellgrenzen; die Pflicht gilt ab der ersten versendeten Verpackung.

Zur Gruppe der Verpflichteten gehören unter anderem:

  • Hersteller, die ihre Produkte verpacken und an den Handel oder Endkunden liefern.
  • Online-Händler, die Versandverpackungen (Kartons, Füllmaterial) nutzen, mit einem jährlichen Aufkommen von über 80.000 Tonnen allein an Papierverpackungen im E-Commerce.
  • Importeure, die verpackte Waren nach Deutschland einführen und hier erstmals verkaufen.
  • Stationäre Händler, die Serviceverpackungen wie Brötchentüten oder Coffee-to-go-Becher an Kunden ausgeben.

Viele übersehen, dass auch Fulfillment-Dienstleister und Betreiber von Online-Marktplätzen seit dem 1. Juli 2022 Prüfpflichten haben. Sie müssen die Konformität ihrer Händler kontrollieren. Eine fehlende Verpackungslizenz im Kleingewerbe kann daher schnell zum Verkaufsstopp führen. Die korrekte Einordnung Ihres Unternehmens ist der erste Schritt zur Vermeidung empfindlicher Sanktionen.

In 2 Schritten zur Konformität: LUCID-Registrierung und Systembeteiligung

Die Erfüllung Ihrer Pflichten nach dem Verpackungsgesetz erfolgt in zwei klar definierten Schritten. Beide müssen lückenlos und vor dem Inverkehrbringen der ersten Verpackung abgeschlossen sein. Ein Versäumnis bei nur einem der beiden Schritte führt bereits zur Rechtswidrigkeit und kann Bußgelder nach sich ziehen.

So gehen Sie korrekt vor:

  1. Registrierung im Verpackungsregister LUCID: Melden Sie Ihr Unternehmen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) an. Dieser Vorgang ist kostenfrei und muss persönlich vom Unternehmen durchgeführt werden; eine Übertragung an Dritte ist nicht möglich. Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre individuelle LUCID-Registrierungsnummer (auch EPR-Nummer genannt), die öffentlich einsehbar ist und für Transparenz sorgt.
  2. Abschluss eines Systembeteiligungsvertrags: Schließen Sie einen Vertrag mit einem oder mehreren dualen Systemen ab. Sie melden dort Ihre für das laufende Jahr geplanten Verpackungsmengen (nach Materialart) und entrichten ein Lizenzentgelt. Dieses Entgelt finanziert die Sammlung, Sortierung und Verwertung Ihrer Verpackungen im gesamten Bundesgebiet. Ihre LUCID-Nummer ist für den Vertragsabschluss zwingend erforderlich.

Nach diesen beiden Schritten müssen Sie die bei LUCID gemeldeten Mengen und den Namen Ihres dualen Systems hinterlegen. Dieser Prozess stellt sicher, dass über 90 % der in Deutschland anfallenden Verpackungsabfälle erfasst und einer Verwertung zugeführt werden. Die korrekte Verpackungslizenz bei LUCID zu hinterlegen, ist daher kein bürokratischer Akt, sondern ein zentraler Beitrag zur Kreislaufwirtschaft.

Risiken minimieren: Konsequenzen bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz

Die Missachtung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz ist kein Kavaliersdelikt und wird konsequent geahndet. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gleicht die Daten aus dem LUCID-Register mit den Meldungen der dualen Systeme ab und meldet jeden Verdachtsfall automatisiert an die zuständigen Landesbehörden. Bereits eine fehlende Registrierung kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 € nach sich ziehen.

Die schwerwiegendsten Sanktionen umfassen:

  • Bußgelder: Bei fehlender Systembeteiligung drohen Strafen von bis zu 200.000 € pro Einzelfall.
  • Vertriebsverbote: Ohne gültige LUCID-Registrierung und Systembeteiligung dürfen Ihre Waren in Deutschland nicht verkauft werden. Marktplätze wie Amazon sind seit 2022 verpflichtet, dies zu prüfen und nicht-konforme Händler zu sperren.
  • Abmahnungen: Wettbewerber und Verbände können Ihr Unternehmen abmahnen, was zu zusätzlichen Kosten und Unterlassungserklärungen führt.
  • Gewinnabschöpfung: Die Behörden können die unrechtmäßig erzielten Gewinne, die während des Verstoßes erwirtschaftet wurden, vollständig einziehen.

Ein aktueller Fall einer ausländischen Versandapotheke führte zu Nachzahlungen von mindestens zwei Millionen Euro für eine fünfjährige Versäumnisperiode. Diese Beispiele zeigen, dass Zuwarten keine Option ist. Sichern Sie Ihr Unternehmen durch eine umfassende Beratung zur Verpackungslizenz ab.

Blick nach vorn: Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verschärft die Regeln

Die nationalen Anforderungen des Verpackungsgesetzes sind nur der Anfang. Die neue EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) wird ab 2026 schrittweise in allen 27 EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht und hebt die Anforderungen auf ein neues Level. Ziel ist es, die Verpackungsabfälle pro Kopf bis 2040 um 15 % zu reduzieren und eine vollständige Kreislaufwirtschaft zu etablieren.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Verpackungsstrategie schon heute anpassen müssen. Die PPWR führt unter anderem folgende Pflichten ein:

  • Verbindliche Mehrwegquoten: Bis 2030 müssen beispielsweise 40 % der Versandverpackungen im B2C-Bereich wiederverwendbar sein.
  • Mindestrezyklatanteile: Kunststoffverpackungen müssen einen festgelegten Anteil an recyceltem Material enthalten.
  • Verbesserte Recyclingfähigkeit: Alle Verpackungen müssen bis 2030 so gestaltet sein, dass sie wirtschaftlich sinnvoll recycelt werden können.
  • Verbot von Leerraum: Der Leerraum in Versandverpackungen wird auf maximal 50 % begrenzt, um Materialverschwendung zu stoppen.

Diese neuen, europaweit einheitlichen Regeln erfordern eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem eigenen Verpackungsportfolio. Die Komplexität der Lizenzierung von Verkaufsverpackungen wird dadurch weiter zunehmen.

Ihre Lösung: Mit der Deutschen Recycling jetzt rechtssicher handeln

Die Einhaltung des Verpackungsgesetzes und die Vorbereitung auf die PPWR stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Fehlendes Fachwissen und knappe zeitliche Ressourcen erhöhen das Risiko für kostspielige Fehler. Jeder Tag ohne gültige VerpackG Lizenz ist ein Risiko für Ihr Geschäft. Die Deutsche Recycling bietet Ihnen als spezialisierter Partner für Umwelt-Compliance eine 100 % rechtssichere Komplettlösung.

Werden Sie jetzt aktiv, wenn Sie Ihre Pflichten bisher vernachlässigt haben. Wir unterstützen Sie schnell und unkompliziert bei der Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben. Unser EPR Full-Service nimmt Ihnen die Komplexität ab:

  • Wir analysieren Ihre individuellen Verpflichtungen nach dem VerpackG.
  • Wir übernehmen die fristgerechten Mengenmeldungen an das duale System und LUCID.
  • Wir stellen die notwendige Dokumentation für eine lückenlose Nachweisführung sicher.
  • Wir beraten Sie proaktiv zu den kommenden Änderungen durch die PPWR.

Überlassen Sie Ihre Rechtssicherheit nicht dem Zufall. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten. Sichern Sie sich mit der Deutschen Recycling als starkem Partner an Ihrer Seite vollständig ab und konzentrieren Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft.

Muss ich mich jedes Jahr neu für die VerpackG Lizenz registrieren?

Nein, die Registrierung Ihres Unternehmens im Verpackungsregister LUCID ist eine einmalige Handlung. Sie müssen jedoch jährlich Ihre geplanten und tatsächlichen Verpackungsmengen an Ihr duales System und an LUCID melden und Ihren Lizenzvertrag entsprechend anpassen oder erneuern.

Ich nutze nur gebrauchte Kartons. Benötige ich trotzdem eine Lizenz?

Ja. Sobald Sie einen Karton mit Ware befüllen und an einen Endverbraucher versenden, bringen Sie eine systembeteiligungspflichtige Verpackung in Verkehr. Die Pflicht zur Lizenzierung entsteht durch das Befüllen und Inverkehrbringen, unabhängig davon, ob der Karton neu oder gebraucht ist.

Was sind Serviceverpackungen und was muss ich beachten?

Serviceverpackungen werden erst beim Letztvertreiber mit Ware befüllt, z.B. Brötchentüten, Coffee-to-go-Becher oder Obstbeutel. Sie können die Lizenzierungspflicht an Ihren Lieferanten der leeren Verpackungen delegieren. Sie müssen sich aber seit dem 1. Juli 2022 trotzdem bei LUCID registrieren.

Mein Lieferant sagt, seine Produkte sind bereits lizenziert. Bin ich damit aus der Pflicht?

Nur bei Serviceverpackungen können Sie die Lizenzierung an den Vorvertreiber delegieren. Bei allen anderen Verpackungen, insbesondere Versandverpackungen, sind Sie als derjenige, der die Ware an den Endkunden schickt, der Erstinverkehrbringer und somit selbst für die Registrierung und Lizenzierung verantwortlich.

Wie kann die Deutsche Recycling mir bei der VerpackG Lizenz helfen?

Die Deutsche Recycling bietet einen EPR Full-Service. Wir übernehmen die komplette Abwicklung Ihrer Pflichten aus dem Verpackungsgesetz: von der Analyse Ihrer Pflichten über die fristgerechten Mengenmeldungen bis zur Sicherstellung der rechtssicheren Dokumentation. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und vermeiden teure Sanktionen.

Was ist der Unterschied zwischen dem Verpackungsgesetz und der neuen PPWR?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist das aktuell geltende nationale Gesetz in Deutschland. Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine neue EU-Verordnung, die ab 2026 schrittweise in allen EU-Ländern gelten wird. Sie verschärft bestehende Regeln und führt neue, EU-weit einheitliche Pflichten wie Mehrwegquoten und Rezyklatanteile ein.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR): Das offizielle Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist die zentrale Anlaufstelle für die Registrierung und Meldung von Verpackungsmengen gemäß dem Verpackungsgesetz. Hier finden Unternehmen alle notwendigen Informationen zur Erfüllung ihrer Pflichten.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV): Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bietet umfassende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Zielen des Verpackungsgesetzes sowie zur deutschen Kreislaufwirtschaftspolitik.

Umweltbundesamt (UBA): Das Umweltbundesamt (UBA) stellt wissenschaftliche Erkenntnisse und Daten zur Abfallwirtschaft, zum Recycling und zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes bereit und informiert über Umweltschutzmaßnahmen in Deutschland.

Europäische Kommission: Die Europäische Kommission informiert über die Entwicklung und die Inhalte der EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR), die die zukünftigen Rahmenbedingungen für Verpackungen in der gesamten Europäischen Union festlegt.

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