Richtlinie 2012 19 EU: Auswirkungen für Hersteller und Händler von Elektrogeräten
Wasserkocher, Spülmaschine oder Taschenlampe – Elektrogeräte finden sich überall, ob in unseren Wohnungen als Küchengeräte oder der PC im Büro. Und irgendwann geben diese nach der Nutzung ihren Geist auf und müssen entsorgt werden.
Tatsächlich ist der Abfallanteil der Elektro- und Elektronikgeräte in der EU in den letzten Jahren stark angestiegen sind. Gefährlich sind dabei die Inhaltsstoffe, die sich in den Elektro- und Elektronikaltgeräten befinden und eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Natur darstellen können. Darüber hinaus erweist sich die große Menge an Abfall als bedenklich, wenn es um die Nachhaltigkeit, den Naturschutz und die Schonung von Ressourcen geht. Als Reaktion darauf beschloss die EU daher in der Vergangenheit die WEEE-Richtlinie (heute Richtlinie 2012 19 EU), die sich mit der Abfallwirtschaft von Elektro- und Elektronikaltgeräten befasst.
Neben dem Blick auf die Verbraucher der Geräte stellt sich auch die Frage nach den Herstellern von Elektrogeräten: Was bedeutet die Richtlinie 2012 19 EU für sie und welchen Aufgaben und Pflichten haben Sie als Produzent nachzukommen? Das stellen wir von Deutsche Recycling Ihnen in diesem Beitrag vor.
Richtlinie 2012 19 EU – was ist das?
Die Richtlinie 2012 19 EU trat am 13. August 2012 in Kraft und regelt ganz allgemein die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Sie wird auch WEEE-Richtlinie 2012/19/EU genannt. In Deutschland ist sie national durch das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) verankert. Ein wichtiger Pfeiler ist die Produktverantwortung. Das bedeutet, dass den Herstellern während der gesamten Lebensdauer des Produkts die Verantwortung zukommt, es ordnungsgemäß zu entsorgen.
Richtlinie 2012 19 EU: Ziele
Was ist der Sinn und Zweck der Richtlinie 2012 19 EU? Mithilfe der 2012 19 EU-Richtlinie sollen Abfälle durch Elektro- und Elektronikgeräte vermieden werden. Außerdem soll die Abfallmenge reduziert werden, indem gebrauchte Elektrogeräte wiederverwendet, recycelt oder anders verwertet werden. Insgesamt soll die Nachhaltigkeit der Produkte ausgebaut werden und langfristig nachhaltig und langlebig gewirtschaftet werden. Um dieses Ziel verfolgen zu können, wird in der 2012 19 EU-Richtlinie der Umgang mit Elektro- und Elektronikaltgeräten definiert.
Richtlinie 2012 19 EU: Inhalte
Die Richtlinie 2012 19 EU besagt, dass die Mitgliedsstaaten der EU dafür sorgen müssen, dass die Produzenten von Elektro- und Elektronikgeräten diese nach dem Gebrauch zurücknehmen und verwerten bzw. deren Verwertung sicherstellen müssen. Außerdem ist in der Richtlinie 2012 19 EU vorgesehen, dass die Hersteller, bevor ein neues Elektrogerät in Umlauf gebracht wird, die Finanzierung übernehmen, sodass gewährleistet ist, dass die Altelektrogeräte umweltgerecht entsorgt werden. Händler müssen darüber hinaus in einigen Fällen auch alte Geräte aus Privathaushalten zurücknehmen. Auskunft darüber geben die in der Richtlinie 2012 19 EU getroffenen Angaben, die das Sammeln, Recyceln und Verwerten von Altelektrogeräten und deren Ziele betreffen.
Was ist bei der Sammlung von Elektroaltgeräten zu beachten? Wichtig ist, dass die Geräte nicht in den Restmüll gehören, sondern davon getrennt werden müssen. Gleichzeitig fallen bei der Rückgabe für private Endverbraucher keine Kosten an – diese werden von den Herstellern im Rahmen der Produktverantwortung übernommen. Die Systeme zur Sammlung der Elektroaltgeräte werden im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße installiert. Außerdem beschließt die Richtlinie 2012 19 EU für jedes EU-Mitglied ein verbindliches Sammelziel, das erreicht werden muss.
Übrigens – die Richtlinie 2012 19 EU regelt außerdem die technischen Gegebenheiten wie die Lagerung und Behandlung von alten Elektrogeräten und deren Mindestanforderungen.
Richtlinie 2012 19 EU: Auswirkungen für Händler
Wofür müssen die Hersteller und Händler von Elektrogeräten sorgen? Grob gesagt ergeben sich im Rahmen der Richtlinie 2012 19 EU mehrere Pflichten.
- Registrierungspflicht: Die Produzenten müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte bei der Stiftung Elektroaltgeräte Register (EAR) registrieren. Dieser Vorgang muss passieren, bevor die Geräte in den Umlauf gehen.
- Entsorgungspflicht: Nach der Verwendung der Elektro- und Elektronikgeräte durch die Verbraucher sind die Hersteller in der Pflicht, die Altgeräte zu entsorgen. Der Produzent kann die Entsorgung über registrierte oder eigene Sammelstellen organisieren. Beispiel für die Sammelstellen sind Wertstoffhöfe oder eigene Filialen.
- Kennzeichnungspflicht: Erinnern wir uns noch einmal an das verbindliche Sammelziel für die EU-Staaten. Damit dieses erreicht werden kann, müssen die Produzenten ihre Elektrogeräte kennzeichnen. Geläufig ist Ihnen dies sicherlich durch das Symbol, das eine durchgestrichene Mülltonne zeigt. So wissen die Verbraucher, dass das Elektrogerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf und getrennt gesammelt werden muss.
Achtung: Wenn der Produzent keinen Standort in Deutschland besitzt, muss er der Richtlinie 2012 19 EU trotzdem nachkommen über eine andere bevollmächtigte Person.
Richtlinie 2012 19 EU: Hier hilft Deutsche Recycling weiter
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Haben Sie noch weitere Fragen zu der Richtlinie 2012 19 EU? Dann kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.