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Verpackungsgesetz und RESY-Zeichen: So erfüllen Sie Ihre Pflichten

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Viele Unternehmen glauben, mit dem RESY-Zeichen auf ihren Kartons alle gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Dieser Irrtum kann zu Abmahnungen und Bußgeldern von bis zu 200.000 € führen. Verstehen Sie den Unterschied und sichern Sie Ihre Compliance jetzt ab.

Das RESY-Zeichen ist auf vielen Verpackungen aus Pappe und Karton präsent und signalisiert deren Recyclingfähigkeit. Es ist ein wichtiges Qualitätssiegel, doch es ersetzt nicht Ihre gesetzlichen Verpflichtungen nach dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG). Seit dem 1. Juli 2022 gelten verschärfte Regelungen, die jeden Erstinverkehrbringer von Verpackungen betreffen. Die Nichterfüllung dieser Pflichten, wie die Registrierung im Verpackungsregister LUCID und die Systembeteiligung, stellt ein erhebliches Rechtsrisiko dar. Dieser Artikel erklärt die genaue Bedeutung des RESY-Zeichens und leitet Sie durch die drei zentralen Schritte, um die Vorgaben des Verpackungsgesetzes vollständig zu erfüllen und Ihr Unternehmen zu schützen. Es ist entscheidend, dass Sie jetzt aktiv werden, um die EU-Richtlinien zu erfüllen.

Für Schnellleser

  • Das RESY-Zeichen garantiert die Recyclingfähigkeit von Papier-Transportverpackungen, ersetzt aber nicht die gesetzlichen Pflichten des Verpackungsgesetzes.
  • Jeder, der Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren – ohne Ausnahme.
  • Die Nichteinhaltung des Verpackungsgesetzes kann zu Bußgeldern von bis zu 200.000 € und sofortigen Vertriebsverboten führen.

Was das RESY-Zeichen wirklich bedeutet

Das RESY-Zeichen ist ein seit 1991 etabliertes Symbol der RESY Organisation für Wertstoffentsorgung GmbH. Es garantiert, dass Transport- und Umverpackungen aus Papier, Pappe und Karton recyclingfähig sind und von den RESY-Partnern dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden. Das System wurde von der Papier- und Wellpappenindustrie gegründet, um die Verwertung von Transportverpackungen sicherzustellen. Wichtig ist: Das RESY-Zeichen bezieht sich primär auf die Recyclingfähigkeit von Transportverpackungen im B2B-Bereich. Es ist kein offizielles Zeichen im Sinne des Verpackungsgesetzes und befreit Sie nicht von dessen weitreichenden Pflichten. Die Nutzung des Zeichens erfordert einen kostenpflichtigen Lizenzvertrag mit der RESY GmbH. Dies deckt jedoch nur einen kleinen Teil der gesetzlichen Anforderungen ab, die weit über die reine Recyclingfähigkeit hinausgehen.

Die entscheidende Abgrenzung: RESY vs. Verpackungsgesetz

Der größte Fehler ist die Annahme, das RESY-Zeichen sei gleichbedeutend mit der Konformität nach dem Verpackungsgesetz. Das VerpackG verpflichtet jeden, der erstmals eine mit Ware befüllte Verpackung in Deutschland in Verkehr bringt, zu drei grundlegenden Schritten. Diese Pflichten gelten unabhängig davon, ob ein Recycling-Symbol aufgedruckt ist oder nicht. Das Gesetz unterscheidet nicht nach Material, sondern nach der Art der Verpackung, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt. Die Nichterfüllung dieser Pflichten kann zu Vertriebsverboten und Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro pro Fall führen. Die Verantwortung liegt allein bei Ihnen als Hersteller oder Händler. Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, müssen Sie umgehend handeln. Die Deutsche Recycling unterstützt Sie dabei, alle Regulatoriken schnellstmöglich zu erfüllen.

Schritt 1: Die obligatorische Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Ihre erste unumgängliche Pflicht ist die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Register LUCID. Diese Registrierung ist seit dem 1. Juli 2022 für absolut jede Verpackung, auch Transportverpackungen, vorgeschrieben. Sie erhalten eine individuelle EPR-Nummer (Extended Producer Responsibility), die Sie für alle weiteren Schritte benötigen. Ohne diese Nummer dürfen Sie in Deutschland keine verpackte Ware vertreiben. Die Registrierung ist öffentlich einsehbar und schafft Transparenz über die verantwortlichen Unternehmen. Bereits eine fehlende LUCID Registrierung kann zu sofortigen Vertriebsverboten führen. Die korrekte Zuordnung Ihrer Verpackungsarten ist hierbei ein kritischer Prozessschritt. Dieser erste Schritt ist die Grundlage für alle weiteren Compliance-Maßnahmen.

Schritt 2: Systembeteiligungspflicht für B2C-Verpackungen

Fällt Ihre Verpackung typischerweise beim privaten Endverbraucher an, müssen Sie diese bei einem dualen System lizenzieren. Dies wird als Systembeteiligung bezeichnet. Sie zahlen eine Lizenzgebühr, die die Sammlung, Sortierung und Verwertung Ihrer Verpackungen finanziert. Die Auswahl des passenden dualen Systems ist ein wichtiger Schritt. Hier eine Übersicht der lizenzierten Materialien:

  • Papier, Pappe, Karton (PPK)
  • Glas
  • Kunststoffe
  • Metalle wie Aluminium und Eisenmetalle
  • Verbundverpackungen (z.B. Getränkekartons)
  • Sonstige Materialien

Die Lizenzierung muss vor dem Inverkehrbringen der ersten Verpackung erfolgen. Die gemeldeten Mengen müssen exakt mit den Daten bei der ZSVR übereinstimmen. Dies stellt die finanzielle Grundlage des deutschen Recyclingsystems sicher.

Schritt 3: Regelmäßige Datenmeldung an LUCID und das duale System

Ihre Arbeit endet nicht mit der Registrierung und Lizenzierung. Sie sind verpflichtet, die im Laufe eines Jahres in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen regelmäßig zu melden. Diese Mengenmeldungen müssen parallel an Ihr duales System und an das Verpackungsregister LUCID erfolgen. Die ZSVR gleicht die Daten ab, um die korrekte Lizenzierung sicherzustellen. Am Anfang des Folgejahres müssen Sie zudem eine Jahresabschlussmeldung abgeben. Bei Überschreitung bestimmter Mengenschwellen ist sogar eine testierte Vollständigkeitserklärung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater erforderlich. Fehlerhafte oder verspätete Meldungen werden als Ordnungswidrigkeit behandelt und können hohe Strafen nach sich ziehen. Eine sorgfältige Buchführung über Ihre Verpackungsmengen ist daher unerlässlich.

Handeln Sie jetzt, um Rechtsrisiken zu vermeiden

Die Einhaltung des Verpackungsgesetzes ist komplex und erfordert kontinuierliche Aufmerksamkeit. Die gesetzlichen Anforderungen sind streng und die Kontrollen durch die Behörden nehmen zu. Viele Unternehmen sind sich ihrer Pflichten nicht vollständig bewusst und riskieren unwissentlich empfindliche Sanktionen. Es ist keine Option mehr, das Thema aufzuschieben. Jeder Tag ohne vollständige Compliance stellt ein direktes Risiko für Ihr Geschäft dar. Warten Sie nicht auf eine Abmahnung, sondern werden Sie jetzt proaktiv tätig. Wenn Sie bisher noch keine Schritte unternommen haben, ist sofortiger Handlungsbedarf geboten. Melden Sie sich bei der Deutschen Recycling, um Ihre Verpflichtungen schnell und rechtssicher zu erfüllen. Wir bieten Ihnen einen klaren Weg durch die komplexen Anforderungen.

Ihr Partner für 100%ige Compliance: Deutsche Recycling

Die Komplexität des Verpackungsgesetzes und der damit verbundenen Pflichten kann überwältigend sein. Die Deutsche Recycling Service GmbH ist Ihr spezialisierter Partner für Umwelt-Compliance. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie – von der korrekten Registrierung über die Verpackungslizenzierung bis zu den laufenden Mengenmeldungen. Mit unserem Know-how sichern wir Ihre 100%ige Rechtskonformität und schützen Sie vor Bußgeldern und Vertriebsverboten. So können Sie sich wieder voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung zu Ihren EPR-Pflichten. Wir sorgen dafür, dass Sie alle Regulatoriken schnellstmöglich und effizient erfüllen.

Ich nutze nur Kartons mit RESY-Zeichen. Muss ich trotzdem das Verpackungsgesetz beachten?

Ja, unbedingt. Das RESY-Zeichen hat keine befreiende Wirkung bezüglich Ihrer Pflichten aus dem Verpackungsgesetz. Sie müssen sich zwingend im Verpackungsregister LUCID registrieren und, falls Ihre Verpackungen beim Endverbraucher anfallen, diese bei einem dualen System lizenzieren.

Was kostet die Nutzung des RESY-Zeichens?

Um das RESY-Zeichen auf Ihren Verpackungen drucken zu dürfen, müssen Sie als Verpackungshersteller einen kostenpflichtigen Zeichennutzungsvertrag mit der RESY Organisation für Wertstoffentsorgung GmbH abschließen. Die Kosten sind vertraglich geregelt.

Gilt das Verpackungsgesetz auch für B2B-Transportverpackungen?

Ja. Seit der Novelle zum 1. Juli 2022 müssen sich Hersteller und Vertreiber von allen Verpackungen bei LUCID registrieren, also auch von reinen B2B-Transportverpackungen. Die Pflicht zur Systembeteiligung entfällt hier zwar, aber es gelten Rücknahme- und Verwertungspflichten.

Wie kann mich die Deutsche Recycling unterstützen?

Die Deutsche Recycling bietet einen kompletten EPR-Full-Service. Wir analysieren Ihre individuellen Pflichten, übernehmen die Registrierung bei LUCID, die Lizenzierung bei einem passenden dualen System und kümmern uns um die fristgerechten Datenmeldungen. So gewährleisten wir Ihre Rechtskonformität.

Was muss ich tun, wenn ich bisher noch nichts unternommen habe?

Sie müssen umgehend handeln. Der erste Schritt ist die sofortige Registrierung im Verpackungsregister LUCID. Kontaktieren Sie uns direkt. Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Schritte schnellstmöglich nachzuholen, um drohende Sanktionen zu vermeiden.

Wo finde ich meine LUCID-Nummer?

Ihre persönliche LUCID-Registrierungsnummer (EPR-Nummer) erhalten Sie von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) direkt nach Abschluss Ihrer Online-Registrierung im LUCID-Portal.

RESY Organisation für Wertstoffentsorgung GmbH bietet Informationen zum RESY-Zeichen, seinen Anwendungsbereichen und den Lizenzierungsprozessen für die Verwertung von Transportverpackungen aus Papier, Pappe und Karton.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist die offizielle Plattform für das Verpackungsregister LUCID, auf der Unternehmen ihre Pflichten gemäß dem Verpackungsgesetz erfüllen können, einschließlich Registrierung und Datenmeldungen.

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