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EPR in Polen: das müssen Sie darüber wissen

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Welche EPR-Pflichten müssen Unternehmen in Polen beachten? Unternehmen, die Produkte nach Polen liefern oder dort verkaufen, müssen gemäß der EPR in Polen die Vorgaben für Registrierung, Lizenzierung und Entsorgung erfüllen. Wer Verpackungen, Batterien oder Elektrogeräte vertreibt, muss sich aktiv um deren Recycling und Entsorgung kümmern, um Bußgelder zu vermeiden. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie in Polen alle relevanten EPR-Vorgaben erfüllen und Strafen vermeiden.

Registrierungspflicht im BDO-Register

In Polen müssen sich Unternehmen im Register der Produkt- und Verpackungs- und Abfallwirtschaftsdatenbank (BDO) eintragen. Das BDO-Register dient der Erfassung und Überwachung aller abfallrelevanten Daten und ist Voraussetzung für die gesetzeskonforme Tätigkeit am polnischen Markt.

Die Registrierungspflicht gilt für:

  • Hersteller und Importeure von Verpackungen
  • Hersteller von Elektrogeräten und Batterien sowie deren Bevollmächtigte
  • Unternehmen, die verpackte Waren, Fahrzeuge, Altreifen oder Schmieröle nach Polen einführen

Auch deutsche Unternehmen, die Ware nach Polen versenden, müssen sich im BDO-Register anmelden und erhalten eine BDO-Nummer. Die Registrierung erfolgt auf Polnisch und kostet jährlich etwa 200 PLN für kleine und 800 PLN für große Unternehmen.

Was gilt für Unternehmen im europäischen Ausland? – PESEL

Wie der EPR-Länder-Vergleich zeigt, können sowohl Unternehmer aus EU-Mitgliedsstaaten als auch solche mit Sitz in Drittländern über eine vertretungsberechtigte Person oder einen Anwalt handeln, der eine PESEL besitzt – eine persönliche Identifikationsnummer. Dabei muss die bevollmächtigte Person nicht unbedingt polnischer Staatsbürger sein.

Die Registriernummer sollte z. B. auf Dokumenten im Zusammenhang mit dem Produkt und den Abfallaktivitäten angegeben werden:

  • Mehrwertsteuerrechnung
  • Steuerbeleg
  • Kaufvertrag
  • Berichte
  • Abfallbegleitschein
  • Abfallnachweiskarte von Unternehmen, die Abfälle erzeugen, befördern, sammeln oder verarbeiten und zur Führung von Abfallnachweisen verpflichtet sind.

Das BDO-Register bereitet Ihnen Kopfzerbrechen?

Es drohen erhebliche Abmahnungen und Bußgelder, auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Die Deutsche Recycling unterstützt Sie bei nationalen und internationalen Recycling-Gesetzgebungen, mit flexibel auf Ihre Produkte und Regionen zugeschnittenen Services mit Fokus auf Verpackung, Batterien und Elektrogeräte.

Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten in Polen: Übersicht zu Verpackungen, Batterien und Elektrogeräten

In Polen gelten unterschiedliche Informations- und Kennzeichnungspflichten für Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte.

Die folgende Tabelle gibt einen schnellen Überblick über die wichtigsten Vorgaben im Zusammenhang mit der BDO-Registrierung:

Tabelle Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten für Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte in Polen

Was ist bei der Registrierung im Transportwesen zu beachten?

Für den Transport und Export von Abfällen ist in Polen eine spezielle Registrierungsnummer nötig.

Beim grenzüberschreitenden Abfalltransport gilt das polnische Gesetz zur Verbringung von Abfällen sowie die EU-Verordnung Nr. 1013/2006.

Unternehmen, die Abfälle international ausführen, müssen im BDO-Register als Abfallhändler oder Makler eingetragen sein, um Genehmigungen bei der Generalinspektion für Umweltschutz (GIOŚ) beantragen zu können.

  • Für die Ausfuhr beider Abfallarten (Schmierstoffe und Reifen) ist eine grenzüberschreitende Abfallverbringungsgenehmigung erforderlich.
  • Nur ein polnisches Unternehmen kann eine solche Genehmigung für die Ausfuhr von Abfällen aus Polen beantragen.
  • Der Empfänger der Abfälle kann nur ein Unternehmen sein, das die Abfälle im Bestimmungsland verarbeitet.
  • Es muss auch nicht der Hersteller sein, sondern es kann eine andere Einrichtung sein, die vom Hersteller ermächtigt wurde, als Notifizierter aufzutreten.
  • In der Regel handelt es sich dabei nicht um das Transportunternehmen, aber natürlich kann dies der Fall sein, wenn die Tätigkeiten des Unternehmens einen breiteren Rahmen haben.

Reifen: Wie sieht hier die Pflicht zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) aus?

Reifen dürfen in Polen nicht über Müllcontainer oder Deponien entsorgt werden. Importeure von Reifen müssen spezielle Formulare vorlegen. Fallen bei einer Tätigkeitsstätte in Polen Abfälle an, ist eine Registrierung in der Abfalldatenbank zwingend erforderlich.

Gesetzliche Verpflichtungen in Polen: Pflichten verstehen, rechtssicher handeln

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Bei uns erhalten Sie Beratung, Analyse und Umsetzung zu den gesetzlichen Verpflichtungen in Polen aus einer Hand.

Im Dschungel der Vorschriften der BDO kann man sich leicht verlieren – mit schwerwiegenden finanziellen Folgen.

Die Deutsche Recycling übernimmt die Abwicklung sämtlicher damit verbundener Verpflichtungen und senkt dabei Aufwand und Kosten für Ihr Unternehmen, verhindert mögliche Strafen und Abmahnungen und reagiert auf die stetigen Veränderungen der Gesetzeslage. Unser Expertenteam freut sich darauf, Sie persönlich zu unterstützen.

EPR in Polen – unsere Kompetenz ist Ihr Vorteil

Die Deutsche Recycling ist Ihr kompetenter Partner in Polen. Wir helfen Ihnen mit:

  • Langjährigem Expertenwissen
  • Festen polnische Partnersystemen in der Rücknahme
  • Stabilen Preismodellen
  • Sprachkompetenz (Verträge, Vollmacht, etc.)
  • PESEL-Nummer-Beantragung ist nicht erforderlich

Importieren Sie nach Polen und benötigen weitere Beratung zum Thema EPR in Polen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Unsere Kollegen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Strafkatalog in Polen- Sanktionen und Abmahnungen

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften des BDO-Registers drohen, je nach Vergehen, folgende Strafen:

  • Nichtbeantragung einer Eintragung in das Register, Änderung einer Eintragung in das Register, Löschung einer Eintragung aus dem Register oder Einreichung eines Antrags, der nicht den Tatsachen entspricht – Strafe: Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
  • Ausübung einer Geschäftstätigkeit ohnedie erforderliche Eintragung in das Register – Verwaltungsgeld von 5.000 PLN bis 1.000.000 PLN (1000 EUR – 250.000 EUR)
  • Fehlende Angabe der Registrierungsnummer auf Dokumenten, die im Zusammenhang mit der im BDO-Register eingetragenen Tätigkeit erstellt wurden, eine Geldstrafe in Höhe von 5 000 PLN bis 1 000 000 PLN
  • Transport von Abfällen ohneEintragung in das BDO-Register – Bußgeld von 2.000 PLN bis 10.000 PLN
  • Nichtabgabe von Abfällen durch einen Abfallbeförderer an einen vom Abfallbeförderer angegebenen Abfallbesitzer/Bestimmungsort – Bußgeld in Höhe von 1 000 PLN – 100 000 PLN
  • Abweichende Information im BDO-Register & gemeldet Informationen: Strafe in Form einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe
Häufig gestellte Fragen

FAQ: EPR Polen

Müssen ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Polen einen lokalen Bevollmächtigten benennen?

Ja, ausländische Unternehmen ohne Sitz in Polen, die Produkte in Polen erstmals auf den Markt bringen, müssen einen Bevollmächtigten in Polen benennen. Dieser übernimmt alle Pflichten im Zusammenhang mit Registrierung, Nachweisführung und Berichterstattung bei den Behörden.

Wie oft müssen Unternehmen ihre Abfallmengen und Verpackungsdaten im BDO melden?

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Abfall- und Verpackungsdaten jährlich bis zum 15. März für das Vorjahr im BDO-System zu melden. Bei bestimmten Abfallarten oder Tätigkeiten können zusätzliche Quartalsmeldungen erforderlich sein.

Welche Sanktionen drohen bei fehlender oder falscher Registrierung im BDO?

Unternehmen, die sich nicht ordnungsgemäß im BDO-Register registrieren oder fehlerhafte Angaben machen, riskieren hohe Bußgelder. Diese können bis zu mehreren hunderttausend Złoty betragen. Zusätzlich kann ein Vertriebsverbot der betroffenen Produkte verhängt werden.

Gibt es Melde- oder Kennzeichnungspflichten auch für B2B-Lieferungen nach Polen?

Die BDO-Registrierungspflicht und die weiteren gesetzlichen Vorgaben gelten sowohl für B2C- als auch für B2B-Geschäfte mit Verpackungen, Batterien und Elektrogeräten, sofern diese erstmals in Polen in Umlauf gebracht werden.

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