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Stromdurchleitende Kabel. Sie sind jetzt Bestandteil des Elekektrogesetzes

WEEE-Richtlinie 2019: Auswirkungen auf passive Geräte

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Schon relativ kurz nach Novellierung des ElektroG 2018 steht die nächste Änderung bevor. Mit der WEEE-Richtlinie 2019 müssen EU-Staaten ihre nationalen Gesetze anpassen, um den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten EU-weit zu harmonisieren. Dadurch gelten viele Regelungen im internationalen Handel nun einheitlich in ganz Europa und erleichtern so den grenzüberschreitenden Warenverkehr.

Aktualisierung des Elektrogesetzes: Passive Geräte

Seit Mai 2019 betrifft die WEEE-Richtlinie in Deutschland speziell die Registrierungspflicht für passive, stromdurchleitende Geräte.

  • Gültigkeit ab Mai 2019:Passive Geräte wie Ladekabel unterliegen seit dem 01.05.2019 der Registrierungspflicht.
  • Pflicht zur Anmeldung:Die Geräte müssen bei der stiftung ear registriert werden.
  • Bereits in anderen EU-Staaten:Einige EU-Länder haben diese Änderung schon 2018 umgesetzt.
  • Bußgeldrisiko:Fehlende oder falsche Registrierung kann zu Abmahnungen nach dem Elektrogesetz und erheblichen Bußgeldern führen.

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Was sind passive Geräte und wann werden sie vom ElektroG erfasst?

Passive Geräte sind Endgeräte, die Elektroströme durchleiten, aber nicht selbst verwerten. Diese werden unterteilt in Endgeräte und Bauteile.

Endgeräte sind eigenständig und können einzeln genutzt werden. Meist sind sie im Einzelhandel erhältlich und können von Laien genutzt und selbstständig ausgetauscht werden. Zu Endgeräten zählen z. B. Verlängerungskabel, Antennen, Lichtschalter und Steckdosen.

Bauteile sind hingegen nicht selbstständig. Sie sind nur verwendbar, wenn sie weiterverarbeitet oder in ein anderes Produkt eingebaut werden. Unter die Bauteile fallen etwa Kabel als Meterware, Aderendhülsen und Ringkabelschuhe. Bauteile werden gemäß WEEE-Richtlinie auch 2019 nicht vom Elektrogesetz erfasst und sind damit nicht registrierungspflichtig.

Passive Geräte, die auch Endgeräte sind, werden seit 2019 als Elektro- und Elektronikgeräte eingestuft, sodass das Elektrogesetz hier Anwendung findet. Die entsprechenden Geräte sind dann in die Kategorien 4 – 6 einzuordnen, entweder als

  • Großgerät mit einer äußeren Abmessung über 50 cm
  • Kleingerät mit einer äußeren Abmessung unter 50 cm oder
  • Kleingerät der Informations- und Telekommunikationstechnik.

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Für welche passiven Geräte gelten Elektrogesetz und WEEE-Richtlinie seit 2019?

Diese Endgeräte (passive Geräte) sind seit dem 01.05.2019 systembeteiligungspflichtig:

  • Antennen (z.B. Außen- und Dachantennen, Stab- und Teleskopantennen, Wurfantennen und Zimmerantennen)
  • Adapter (z.B. HDMI-Adapter, USB-Adapter, Klinkenadapter, Reisestecker, Telefonadapter und Zwischenstecker)
  • Steckdosen für die Festmontage (z.B. Antennensteckdosen, Kraftstrom- und Starkstromsteckdosen, Telefondosen und Telefonbuchsen)
  • Kabel (z.B. Audiokabel, HDMI-Kabel, USB-Kabel und -Verlängerungen, Verstärkungskabel, Verlängerungskabel und Kabeltrommeln)
  • Lichtschalter- und Notschalter zur Festmontage
  • Schmelz- und Feinsicherungen

Ringkabelschuhe, Kabel als Meterware und Aderendhülsen gelten aufgrund der zu niedrigen Spannung auch nach den Änderungen gemäß WEEE-Richtlinie in 2019 nicht als Elektrogeräte. Sie müssen somit nicht registriert werden. Auch gebrauchte Produkte müssen nicht noch einmal registriert werden.

WEEE-Richtlinie 2019: Wen betrifft die Änderung des Elektrogesetzes?

Die Änderung des Elektrogesetzes betrifft alle, die als Hersteller gelten. Hersteller sind nicht nur Firmen, die Elektrogeräte selbst produzieren, sondern auch solche, die Geräte erstmals auf dem deutschen Markt anbieten – also Importeure. Wer passive Geräte wie USB-Sticks, Ladekabel oder Speicherkarten mit eigenem Namen oder Logo versieht, etwa als Werbegeschenk, gilt ebenfalls als Hersteller und muss diese Produkte registrieren.

Vertreiber und Rücknahmepflichten

Wer Produkte anderer Marken einkauft, um sie im Einzelhandel weiterzuverkaufen, ist Vertreiber. Eine Registrierung ist dann nicht erforderlich, sofern der ursprüngliche Hersteller die Geräte bereits registriert hat. Ausnahme: Bei einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern besteht zusätzlich die Pflicht, Altgeräte zurückzunehmen.

Welche Angaben muss ich bei der Registrierung machen?

Die Registrierung für Elektrogeräte bei der stiftung ear kann mitunter etwas kompliziert sein. Neben Angaben zu Namen und Anschrift des Herstellers sind für ausländische Hersteller zusätzlich auch die Angaben des Bevollmächtigten zu machen. Dazu kommt die nationale Kennnummer des Herstellers sowie nationale und internationale Steuernummern. Weiterhin müssen Angaben zum Elektrogerät (Art des Geräts, Marke und Geräteart), zu individueller Garantie oder dem kollektiven System und der geplanten Verkaufsmethode gemacht werden.

Sie haben Fragen oder sind sich unsicher, welches Ihrer Geräte nun unter die neuen Teile des Elektrogesetzes fällt? Kontaktieren Sie uns! Wir bieten Lösungen für Hersteller und Inverkehrbringer, die Ihnen den gesamten Anmelde- und Registrierprozess abnehmen.

FAQ

WEEE-Richtlinie 2019

Muss ich als Hersteller bereits vor dem Inverkehrbringen eine Geräte-Registrierung vorweisen können?

Ja, die Registrierungspflicht nach ElektroG ist vor der Markteinführung zu erfüllen. Erst nach erfolgter Eintragung bei der stiftung ear und Erhalt einer Registrierungsnummer dürfen Elektrogeräte in Deutschland zum Verkauf angeboten oder beworben werden.

Was passiert, wenn Produkte nachträglich als passives Elektrogerät eingestuft werden?

Werden Ihre Produkte durch Änderungen der Gesetzesauslegung oder Marktentwicklung nachträglich als registrierungspflichtig eingestuft, müssen Sie diese unverzüglich anmelden und registrieren lassen. Säumige Hersteller riskieren Verkaufsverbote und Bußgelder.

Gibt es eine Möglichkeit, die Registrierungspflicht auszulagern, z. B. an Lieferanten oder Bevollmächtigte?

Die Registrierungspflicht kann grundsätzlich nicht auf den Lieferanten oder andere Dritte übertragen werden, wenn Sie in Deutschland der erste Inverkehrbringer sind. Sie können aber Bevollmächtigte gemäß § 8 ElektroG benennen, die in Ihrem Namen agieren – rechtlich verbleibt die Verantwortung jedoch bei Ihnen.

Wie kontrolliert die Behörde, ob ich meiner Rücknahmepflicht als Händler nachkomme?

Die Einhaltung der Rücknahmepflichten wird durch stichprobenartige Kontrollen, gezielte Nachfragen und Abgleich Ihrer Meldungen bei stiftung ear überwacht. Verstöße können zu Bußgeldern und Abmahnungen führen.

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