WEEE-Richtlinie 2019: Änderungen im Elektrogesetz und deren Auswirkungen auf passive Geräte
Änderung im neuen Elektrogesetz gemäß WEEE-Richtlinie seit 01.05.2019: Passive Geräte, die Ströme durchleiten, werden registrierungspflichtig.
Was sind gemäß WEEE-Richtlinie 2019 und Elektrogesetz passive Geräte und wann werden sie vom ElektroG erfasst?
Für welche passiven Geräte gilt die WEEE-Richtlinie seit 2019?
WEEE-Richtlinie 2019: Wen betrifft die Änderung des Elektrogesetzes?
Welche Angaben muss ich bei der Registrierung machen?
Schon relativ kurz nach Novellierung des ElektroG 2018 steht die nächste Änderung bevor. Der Grund dafür ist die zugrundeliegende WEEE-Richtlinie, die den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten innerhalb der EU vorschreibt. Aufgrund der WEEE-Richtlinie müssen nun EU-Staaten ihre bestehenden, nationalen Richtlinien und Gesetze so anpassen, dass sie der europäischen Richtlinie entsprechen. So soll eine europaweite Harmonisierung stattfinden. Für den internationalen Handel vereinfacht diese Harmonisierung einiges: Gesetze aus dem eigenen Land gelten nun auch in anderen europäischen Ländern.
In Deutschland wirkt sich diese Aktualisierung auf das Elektrogesetz (ElektroG) und hier speziell auf passive Geräte aus. In einigen anderen EU-Staaten wurde diese Änderung bereits 2018 umgesetzt – gemäß WEEE-Richtlinie. 2019 war es auch in Deutschland soweit: Seit dem 01.05.2019 findet die Regelung zur Registrierungspflicht stromdurchleitender, passiver Geräte, wie beispielsweise Ladekabel, auch bei uns gültige Anwendung. Sogenannte passive Geräte müssen folglich bei der Stiftung ear registriert werden. Nachlässigkeit bei der Registrierung oder falsche Angaben können Abmahnungen nach dem Elektrogesetz und erhebliche Bußgelder nach sich ziehen.
Das Elektrogesetz bereitet Ihnen Kopfzerbrechen?
Es drohen erhebliche Abmahnungen und Bußgelder, auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Die Deutsche Recycling unterstützt Sie bei nationalen und internationalen Recycling-Gesetzgebungen, mit flexibel auf Ihre Produkte und Regionen zugeschnittenen Services mit Fokus auf Verpackung, Batterien und Elektrogeräte.
Was sind gemäß WEEE-Richtlinie 2019 und Elektrogesetz passive Geräte und wann werden sie vom ElektroG erfasst?
Passive Geräte sind Endgeräte, die Elektroströme durchleiten, aber nicht selbst verwerten. Diese werden unterteilt in Endgeräte und Bauteile.
Endgeräte sind eigenständig und können einzeln genutzt werden. Meist sind sie im Einzelhandel erhältlich und können von Laien genutzt und selbstständig ausgetauscht werden. Zu Endgeräten zählen z. B. Verlängerungskabel, Antennen, Lichtschalter und Steckdosen.
Bauteile sind hingegen nicht selbstständig. Sie sind nur verwendbar, wenn sie weiterverarbeitet oder in ein anderes Produkt eingebaut werden. Unter die Bauteile fallen etwa Kabel als Meterware, Aderendhülsen und Ringkabelschuhe. Bauteile werden gemäß WEEE-Richtlinie auch 2019 nicht vom Elektrogesetz erfasst und sind damit nicht registrierungspflichtig.
Passive Geräte, die auch Endgeräte sind, werden seit 2019 als Elektro- und Elektronikgeräte eingestuft, sodass das Elektrogesetz hier Anwendung findet. Die entsprechenden Geräte sind dann in die Kategorien 4 – 6 einzuordnen, entweder als
- Großgerät mit einer äußeren Abmessung über 50 cm
- Kleingerät mit einer äußeren Abmessung unter 50 cm oder
- Kleingerät der Informations- und Telekommunikationstechnik.
Ihnen sitzt das Elektrogesetz im Nacken?
Bei uns erhalten Sie Beratung, Analyse und Umsetzung zum Elektrogesetz aus einer Hand.
Im Dschungel der Vorschriften zum Elektrogesetz/WEEE kann man sich leicht verlieren – mit schwerwiegenden finanziellen Folgen.
Die Deutsche Recycling übernimmt die Abwicklung sämtlicher damit verbundener Verpflichtungen und senkt dabei Aufwand und Kosten für Ihr Unternehmen, verhindert mögliche Strafen und Abmahnungen und reagiert auf die stetigen Veränderungen der Gesetzeslage. Unser Expertenteam freut sich darauf, Sie persönlich zu unterstützen.
Für welche passiven Geräte gelten Elektrogesetz und WEEE-Richtlinie seit 2019?
Diese Endgeräte (passive Geräte) sind seit dem 01.05.2019 systembeteiligungspflichtig:
- Antennen (z.B. Außen- und Dachantennen, Stab- und Teleskopantennen, Wurfantennen und Zimmerantennen)
- Adapter (z.B. HDMI-Adapter, USB-Adapter, Klinkenadapter, Reisestecker, Telefonadapter und Zwischenstecker)
- Steckdosen für die Festmontage (z.B. Antennensteckdosen, Kraftstrom- und Starkstromsteckdosen, Telefondosen und Telefonbuchsen)
- Kabel (z.B. Audiokabel, HDMI-Kabel, USB-Kabel und -Verlängerungen, Verstärkungskabel, Verlängerungskabel und Kabeltrommeln)
- Lichtschalter- und Notschalter zur Festmontage
- Schmelz- und Feinsicherungen
Ringkabelschuhe, Kabel als Meterware und Aderendhülsen gelten aufgrund der zu niedrigen Spannung auch nach den Änderungen gemäß WEEE-Richtlinie in 2019 nicht als Elektro-Geräte. Sie müssen somit nicht registriert werden. Auch gebrauchte Produkte müssen nicht noch einmal registriert werden.
WEEE-Richtlinie 2019: Wen betrifft die Änderung des Elektrogesetzes?
Die Änderung des Elektrogesetzes betrifft Sie, wenn Sie als Hersteller agieren. Hersteller sind Sie nicht nur, wenn Sie Elektrogeräte unter Ihrem Namen produzieren, sondern auch, wenn Sie diese Geräte erstmalig auf dem deutschen Markt anbieten und somit als Einführer agieren.
Wenn Sie passive Geräte (z. B. USB-Sticks, Ladekabel oder Speicherkarten) kaufen und diese mit Ihrem Namen oder Logo bedrucken, etwa als Werbegeschenk, gelten Sie als Hersteller. Denn Sie sind derjenige, der die Produkte in Verkehr bringt. Auch dann müssen Sie die Produkte registrieren!
Kaufen Sie Produkte von anderen Marken ein, um diese im Einzelhandel wieder zu verkaufen, gelten Sie als Vertreiber. Eine Registrierungspflicht besteht für Sie nur dann nicht, wenn die Produkte bereits durch die Hersteller registriert sind. Die Ausnahme ist: Misst Ihre Verkaufsfläche mindestens 400 Quadratmeter, gilt für Sie in die Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronikgeräte.
Welche Angaben muss ich bei der Registrierung machen?
Die Registrierung für Elektrogeräte bei der Stiftung ear kann mitunter etwas kompliziert sein. Neben Angaben zu Namen und Anschrift des Herstellers sind für ausländische Hersteller zusätzlich auch die Angaben des Bevollmächtigten zu machen. Dazu kommt die nationale Kennnummer des Herstellers, sowie nationale und internationale Steuernummern. Weiterhin müssen Angaben zum Elektrogerät (Art des Geräts, Marke und Geräteart), zu individueller Garantie oder dem kollektiven System und der geplanten Verkaufsmethode gemacht werden.
Sie haben Fragen oder sind sich unsicher, welches Ihrer Geräte nun unter die neuen Teile des Elektrogesetzes fällt?
Kontaktieren Sie uns! Wir bieten Lösungen für Hersteller und Inverkehrbringer, die Ihnen den gesamten Anmelde- und Registrierprozess abnehmen.
Leitfaden: Rücknahme & Recycling im E-Commerce
Wer mit Produkten handelt, unterliegt verbindlichen Entsorgungs- und Recycling-Pflichten, deren Nichterfüllung zu erheblichen Sanktionen und Abmahnungen führen kann.
Das Problem: Viele Händler sind sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst. Doch nur wer rechtssicher handelt, ist vor ungeplanten Kosten und Bußgeldern sicher.