Lampen-EPR: Vorschriften für Händler und Hersteller
Die Lampen-EPR bildet den Rahmen für die ordnungsgemäße Einführung sowie Entsorgung von Lampen und Leuchten. Dieser Bereich wurde seit der Einführung des Elektrogesetzes 2005 immer wieder stark verändert. Seit der Novellierung des neuen Elektrogesetzes im Jahr 2018 bilden Lampen eine eigene Kategorie im gesetzlichen Kontext. Die häufigen Anpassungen in diesem Bereich sind unter anderem auch auf den Beschluss, herkömmliche Leuchtmittel wie die 60W-Glühlampe nicht mehr nutzen zu dürfen, zurückzuführen.
Das Elektrogesetz (ElektroG) dient zur Umsetzung der auf der europäischen Ebene beschlossenen WEEE-EU-Richtlinie, die die Händler und Hersteller stärker in die Pflicht nimmt. Aus dieser Richtlinie geht hervor, wie elektrische und elektronische Geräte auf dem europäischen Markt einzuführen sind und wie diese zurückgenommen und entsorgt bzw. verwertet werden müssen. Eine Bezeichnung für diesen gesamten Sachverhalt ist die Lampen-EPR.
Die EPR (Extended Producer Responsibility) ist dabei kennzeichnend für die gesetzliche Ausgestaltung der Erweiterten Herstellerverantwortung in Deutschland, im Zuge welcher die Hersteller für den gesamten Produktlebenszyklus verantwortlich gemacht werden. Die Deutsche Recycling GmbH betreut Händler von Lampen und Leuchten mit einem Full-Service-Angebot beim Compliance-Check und bei der Umsetzung der Vorschriften der Lampen-EPR.
Für Schnell-Leser
Hersteller und Händler von Lampen und Leuchten sind zur Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) verpflichtet. Dies sowie weiterführende Pflichten, die im Elektrogesetz (ElektroG) geregelt sind, müssen Hersteller und Händler einhalten. Die Lampen-EPR soll die nachhaltigere Kreislaufwirtschaft fördern. Falls Sie Unterstützung benötigen, beraten unsere Experten von der Deutsche Recycling GmbH und setzen ggf. diverse Maßnahmen für Sie um.
Kategorisierung der Lampen und Leuchten für die Lampen-EPR
Jedes Elektrogerät, das in den Anwendungsbereich der Lampen-EPR und des ElektroG fällt, kann einer von sechs Kategorien zugeordnet werden. Diese sind wiederum maßgebend für die jeweils zu erreichenden Verwertungsquoten (§ 22 Absatz 1). Die Verwertungsquoten zeigen auf, zu welchem Prozentanteil die Produkte wiederverwertet werden müssen. Die Kategorien gestalten sich wie folgt:
- Kategorie 1: Wärmeüberträger
- Kategorie 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
- Kategorie 3: Lampen
- Kategorie 4: Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte)
- Kategorie 5: Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte)
- Kategorie 6: Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt
Kategorie 3, 4 oder 5 für Lampen und Leuchten in der Lampen-EPR?
Lampen und Leuchten werden in der Lampen-EPR und im Elektrogesetz deutlich unterschieden und fallen entsprechend ihrer Definition in verschiedene Kategorien. Während Lampen der Kategorie 3 im Elektrogesetz eine komplett eigene Kategorie in Anspruch nehmen, sind Leuchten – je nach Größe – entweder in der Kategorie der elektrischen oder elektronischen Großgeräte (Kategorie 4) oder Kleingeräte (Kategorie 5) angesiedelt.
Um zu verstehen, in welche Kategorie ein Gerät für die Lampen-EPR fällt, ist es zunächst wichtig zu wissen, worin sich Lampen und Leuchten in ihrer Definition genau unterscheiden.
Lampen
Im ElektroG werden Lampen als „Einrichtungen zur Erzeugung von Licht“ definiert. Hierunter sind elektrische Lichtquellen zu verstehen, die vom Endnutzer in Endgeräten (z. B. Leuchten, Beamer, Solarien) installiert werden können.
Der Begriff „Lampe“ bezieht dabei für die Lampen-EPR alle zusätzlichen Komponenten mit ein, die für den Betrieb und die Funktionalität der Lampe notwendig sind, sofern diese nicht aus dem Gesamtgebilde entfernt werden können, ohne hierbei zu einer dauerhaften Beschädigung des Ganzen zu führen. Im Detail sind dies beispielsweise die Fassung, die Stromversorgung und die Reflektoren.
Nicht selten wird der Begriff der „Lampe“ für Geräte benutzt, die nach ihrer korrekten Definition „Leuchten“ sind. Dies trifft beispielsweise auf die Taschenlampe zu.
Zu Lampen im Sinne der Lampen-EPR zählen beispielsweise:
- (Kompakt-)Leuchtstofflampen
- Gasentladungslampen
- LED-Lampen (auch mit Zusatzfunktionen wie z. B. Lautsprechern)
- Halogenglühlampen und herkömmliche Glühlampen fallen lt. § 2, Abs. 2, Nummer 3 nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG und sind damit nicht registrierungspflichtig
Leuchten
Als Leuchte bezeichnet das ElektroG „Geräte zur Verteilung, Filterung oder Umwandlung des von einer oder mehreren Lampen übertragenen Lichts, die alle zur Aufnahme, zur Fixierung und zum Schutz der Lampen notwendigen Teile und erforderlichen Hilfselemente zusammen mit den Vorrichtungen zu ihrem Anschluss an die Stromquelle umfassen; dazu gehören alle Lampen, sofern diese nicht entfernt werden können, ohne dass die Einheit dauerhaft beschädigt wird.“
Leuchten werden je nach Größe entweder der Kategorie 4 (Großgeräte) oder der Kategorie 5 (Kleingeräte) zugeordnet.
Die Lampen-EPR bereitet Ihnen Kopfzerbrechen?
Es drohen erhebliche Abmahnungen und Bußgelder, wenn die Vorschriften der Lampen-EPR und des Elektrogesetzes missachtet werden. Auch Unwissenheit schützt hierbei vor Strafe nicht. Die Deutsche Recycling Service GmbH unterstützt Sie bei nationalen und internationalen Recycling-Gesetzgebungen und der Lampen-EPR mit flexibel auf Ihre Produkte und Regionen zugeschnittenen Services insbesondere im Hinblick auf Verpackungen, Batterien und Elektrogeräten.
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Warum muss eine Registrierung für Lampen und Leuchten vorgenommen werden?
Elektrogeräte und elektrische Apparate sind in der Regel aus verschiedenen Baustoffen hergestellt. Aufgrund des Klimawandels hat die Nachhaltigkeit auch in der Wirtschaft enorm an Bedeutung gewonnen, sodass die EPR auch in anderen Produktsparten immer wichtiger wird – so gibt es mittlerweile gesetzliche Auflagen für eine EPR im Spielwarenbereich, für eine EPR in der Elektromobilität und auch im Textilbereich wird über die Einführung diskutiert.
Um auf die Lampen-EPR zurückzukommen: In Lampen und Leuchten finden sich teilweise Edelgase oder Edelmetalle wieder, welche fachgerecht und umweltverträglich entsorgt bzw. wiederverwertet werden müssen. Hierzu soll die Lampen-EPR mit den entsprechenden Gesetzen beitragen.
Dabei werden folgende Hauptziele verfolgt: Zum einen sollen die Gesundheit und die Umwelt vor schädlichen Substanzen aus Elektro- und Elektronikgeräten geschützt werden. Zum anderen sollen die Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Wiederverwertung (Recycling) verringert werden.
Welche Sanktionen drohen, wenn die Erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland missachtet wird?
Waren, die nicht gemäß der Erweiterten Herstellerverantwortung Deutschlands registriert sind, drohen verwaltungs- und zivilrechtliche Sanktionen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die fehlende Registrierung absichtlich oder unwissentlich aufgetreten ist. Es drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sowie ein Vertriebsverbot. Zudem können aufgrund Ihres Vorteils Schadensersatzansprüche seitens Ihrer Wettbewerber geltend gemacht werden.
Als Hersteller sind Sie nach dem ElektroG verpflichtet, die von Ihnen erzeugten Produkte (Lampen und Leuchten) gemäß der gesetzlichen Vorgaben zu registrieren, bevor Sie Ihre Erzeugnisse überhaupt auf dem deutschen Markt vertreiben dürfen. Exportieren Sie Ihre Produkte zudem auf den ausländischen Markt, müssen Sie auch hier die international geltende Lampen-EPR sowie die jeweils national geltenden Gesetze beachten.
Wer kann bei der Umsetzung der Lampen-EPR helfen?
Bei uns erhalten Sie Beratung, Analyse und Umsetzung zum Elektrogesetz und zur Lampen-EPR aus einer Hand. Im Dschungel der Vorschriften zum Elektrogesetz/WEEE kann man sich leicht verlieren – mit schwerwiegenden finanziellen Folgen. Die Deutsche Recycling Service GmbH übernimmt die Abwicklung sämtlicher damit verbundener gesetzlicher Verpflichtungen und senkt dabei Aufwand und Kosten für Ihr Unternehmen, verhindert mögliche Strafen und Abmahnungen und reagiert auf die stetigen Veränderungen der Gesetzeslage. Unser Expertenteam für unseren WEEE-Full-Service freut sich darauf, Sie persönlich zu unterstützen.
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