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Verpackungsverordnung: Sichern Sie jetzt Ihre Compliance und vermeiden Sie Bußgelder bis zu 200.000 €

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Die Regelungen der Verpackungsverordnung sind komplex und die Fristen unnachgiebig. Ein einziges Versäumnis kann zu sofortigen Vertriebsverboten und Strafen von bis zu 200.000 € führen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie die gesetzlichen Pflichten erfüllen und warum sofortiges Handeln für Ihr Unternehmen entscheidend ist.

Seit dem 1. Januar 2019 regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Pflichten für Unternehmen, die verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringen. Dennoch handeln viele Unternehmen bis heute nicht gesetzeskonform und riskieren massive Sanktionen. Die Anforderungen – von der Registrierung im Verpackungsregister LUCID über die Systembeteiligung bis zu den Datenmeldungen – sind präzise definiert. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) werden die Vorgaben ab 2026 nochmals europaweit verschärft. Es ist höchste Zeit zu handeln. Dieser Leitfaden bietet Ihnen eine klare Übersicht über Ihre Verpflichtungen und zeigt, wie Sie Ihre Compliance sicherstellen. Für Unternehmen, die noch nicht aktiv geworden sind, ist jetzt der Moment, sich professionelle Unterstützung zu sichern, um alle Regulatoriken schnellstmöglich zu erfüllen.

Für Schnellleser

  • Jedes Unternehmen, das verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich vorab im Verpackungsregister LUCID registrieren und seine Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren.
  • Verstöße gegen die Verpackungsverordnung können mit Bußgeldern bis zu 200.000 € und sofortigen Vertriebsverboten geahndet werden; Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
  • Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird ab August 2026 direkt in allen EU-Staaten gelten und die Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Verpackungsdesign weiter verschärfen.

Das Fundament Ihrer Pflichten: Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG)

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) basiert auf dem Prinzip der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Jeder, der erstmals gewerbsmäßig eine mit Ware befüllte Verpackung in Deutschland in Verkehr bringt, ist für deren gesamten Lebenszyklus verantwortlich. Dies betrifft Hersteller, Importeure, Online-Händler und sogar Betreiber von Kantinen. Die Nichterfüllung dieser Pflichten ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Strafen.

Ihre zentralen Verpflichtungen lassen sich in drei Kernbereiche unterteilen. Diese müssen zwingend vor dem Inverkehrbringen der ersten Verpackung erfüllt sein:

  • Registrierungspflicht: Sie müssen Ihr Unternehmen im Verpackungsregister LUCID, geführt von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), anmelden. Ohne diese Registrierung gilt ein sofortiges Vertriebsverbot.
  • Systembeteiligungspflicht: Für Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, müssen Sie einen Vertrag mit einem dualen System abschließen und Ihre Verpackungsmengen lizenzieren.
  • Datenmeldepflicht: Sie sind verpflichtet, Ihre lizenzierten Verpackungsmengen regelmäßig und identisch an Ihr duales System und an das LUCID-Register zu melden.

Viele Unternehmen unterschätzen, dass bereits das erste versendete Paket diese Pflichten auslöst. Ein Verständnis dieser Grundlagen ist der erste Schritt, doch das eigentliche Risiko entsteht durch Zögern und Nichthandeln. Informieren Sie sich über Ihre LUCID-Registrierung.

Zeit zu handeln: Warum Zögern bis zu 200.000 € kostet

Die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Verpackungsverordnung sind gravierend und können die Existenz Ihres Unternehmens gefährden. Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 200.000 € pro Einzelfall vor, beispielsweise bei fehlender Systembeteiligung. Allein eine fehlende oder fehlerhafte Registrierung kann mit bis zu 100.000 € geahndet werden. Die Behörden der Bundesländer verfolgen Verstöße konsequent. Es bleibt nicht bei leeren Drohungen.

Seit dem 1. Juli 2022 sind zudem Betreiber von elektronischen Marktplätzen wie Amazon und Fulfillment-Dienstleister gesetzlich verpflichtet, die Compliance ihrer Händler zu überprüfen. Ein fehlender Nachweis der LUCID-Registrierung und Systembeteiligung führt dort unweigerlich zur Sperrung Ihrer Produkte. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht; die Kontrollen durch Behörden und Wettbewerber sind effektiv und nehmen stetig zu. Ein Verstoß kann neben Bußgeldern auch zu zivilrechtlichen Abmahnungen führen. Umgehen Sie diese Risiken und lassen Sie sich beraten, wie Sie teure Abmahnungen vermeiden können. Die Folgen sind klar, daher ist es entscheidend, die notwendigen Schritte zur Compliance jetzt einzuleiten.

In 4 Schritten zur rechtssicheren Verpackungslizenzierung

Der Weg zur vollständigen Einhaltung der Verpackungsverordnung lässt sich in vier klare Schritte unterteilen. Diese Anleitung sichert Ihre rechtliche Konformität und schützt Sie vor Sanktionen. Es ist entscheidend, diese Schritte in der korrekten Reihenfolge und vor dem ersten Versand auszuführen.

  1. Pflichten prüfen: Analysieren Sie Ihr gesamtes Verpackungsaufkommen. Klären Sie exakt, welche Verpackungen (Produkt-, Versand-, Serviceverpackungen) systembeteiligungspflichtig sind.
  2. Im Verpackungsregister LUCID registrieren: Führen Sie die kostenfreie Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister durch. Sie erhalten daraufhin Ihre persönliche EPR-Nummer, die für alle weiteren Schritte benötigt wird.
  3. Systemvertrag abschließen: Wählen Sie einen Anbieter eines dualen Systems und lizenzieren Sie Ihre geschätzten Jahresmengen für alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungsmaterialien.
  4. Datenmeldungen durchführen: Melden Sie die bei Ihrem dualen System lizenzierten Mengen und den Namen des Systems in Ihrem LUCID-Konto. Halten Sie diese Daten stets synchron.

Die korrekte Umsetzung dieser vier Schritte ist die Basis Ihrer Compliance in Deutschland. Während die Beherrschung des deutschen Rechts unerlässlich ist, erhöht die neue EU-Verordnung die Komplexität weiter. Verstehen Sie die Rolle von das duale System in diesem Prozess.

Die Zukunft ist jetzt: Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Die bisherigen nationalen Gesetze werden bald durch einen einheitlichen europäischen Rahmen ergänzt. Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) trat am 11. Februar 2025 in Kraft und wird nach einer 18-monatigen Übergangsfrist ab dem 12. August 2026 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten verbindlich gelten. Im Gegensatz zu einer Richtlinie muss sie nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden, sondern wirkt direkt.

Die PPWR führt weitreichende neue Anforderungen für fast alle Verpackungen auf dem EU-Markt ein. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Verbesserte Recyclingfähigkeit: Ab 2030 müssen alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen recyclingfähig sein.
  • Verpflichtender Rezyklatanteil: Für neue Kunststoffverpackungen werden ab 2030 Mindestanteile an recyceltem Material (Rezyklat) zur Pflicht.
  • Verpackungsminimierung: Leerraum in Verpackungen wird auf ein Maximum von 50 % begrenzt, um unnötiges Füllmaterial zu reduzieren.
  • Einheitliche Kennzeichnung: Es werden neue, harmonisierte Etiketten zur Kennzeichnung der Materialzusammensetzung und zur korrekten Entsorgung eingeführt.

Die PPWR harmonisiert die Regeln und verschärft die Anforderungen für die gesamte EU erheblich. Diese neuen, komplexen Vorschriften machen eine professionelle Unterstützung unerlässlich, um langfristige Rechtssicherheit zu gewährleisten. Erfahren Sie mehr über die EU-Verpackungsverordnung im Detail.

Handeln Sie jetzt – bevor es andere für Sie tun

Die gesetzlichen Anforderungen der Verpackungsverordnung sind unmissverständlich und die Konsequenzen bei Nichtbeachtung gravierend. Vertriebsverbote und Bußgelder sind keine theoretischen Risiken, sondern gelebte Praxis der Aufsichtsbehörden. Wenn Sie als Hersteller, Händler oder Importeur bisher noch keine oder nur unvollständige Schritte zur Erfüllung Ihrer Pflichten unternommen haben, ist jetzt der letztmögliche Zeitpunkt zum Handeln gekommen.

Warten Sie nicht, bis Sie durch eine Abmahnung oder eine behördliche Anordnung zum Handeln gezwungen werden. Ein proaktiver Ansatz schützt nicht nur vor finanziellen Schäden, sondern sichert auch Ihre Geschäftsbeziehungen und Ihren Ruf. Die vollständige Umsetzung der Verpackungsgesetze ist eine unternehmerische Pflicht.

Die Deutsche Recycling Service GmbH ist Ihr spezialisierter Partner für Umwelt-Compliance. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess – von der Registrierung über die Lizenzierung bis zu den laufenden Meldungen. So gewinnen Sie 100 % Rechtssicherheit und können sich wieder voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, melden Sie sich umgehend bei uns. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung und erfüllen Sie alle Regulatoriken schnellstmöglich.

Muss ich mich auch für eine einzige versendete Verpackung registrieren?

Ja, das Verpackungsgesetz kennt keine Bagatellgrenze. Die Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht gilt ab der ersten gewerbsmäßig in Verkehr gebrachten Verpackung, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen kann.

Was ist der Unterschied zwischen Verpackungsgesetz und Verpackungsverordnung?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) hat am 1. Januar 2019 die bis dahin geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) abgelöst. Das VerpackG hat die Pflichten, insbesondere durch die Schaffung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID), konkretisiert und verschärft.

Ich kaufe meine Waren bereits verpackt ein. Bin ich trotzdem verantwortlich?

Wenn Sie Versandverpackungen (z.B. einen Versandkarton und Füllmaterial) hinzufügen, um die Ware an den Endkunden zu senden, werden Sie für diese Versandverpackungen zum ‚Hersteller‘ im Sinne des Gesetzes und müssen diese lizenzieren. Prüfen Sie zudem, ob die Produktverpackung Ihres Lieferanten bereits lizenziert ist.

Wie finde ich heraus, ob mein Unternehmen betroffen ist?

Wenn Sie gewerbsmäßig Produkte in Verpackungen an Endverbraucher in Deutschland verkaufen, sind Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit betroffen. Dies schließt Produkt-, Um- und Versandverpackungen ein. Für eine rechtssichere Klärung ist eine professionelle Beratung zu empfehlen.

Was ist die LUCID-Registrierungsnummer?

Die LUCID-Registrierungsnummer (auch EPR-Nummer) ist Ihre persönliche Identifikationsnummer im deutschen Verpackungsregister. Sie erhalten diese nach der erfolgreichen Anmeldung und müssen sie bei Ihrem dualen System sowie auf Anfrage von Marktplätzen vorlegen.

Warum sollte ich jetzt handeln, wenn die PPWR erst 2026 gilt?

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) ist bereits seit 2019 in Kraft und wird streng vollzogen. Die Nichteinhaltung hat schon heute ernste Konsequenzen. Die PPWR ist eine zusätzliche Verschärfung, auf die Sie sich vorbereiten müssen, aber sie entbindet Sie nicht von den aktuell geltenden Pflichten.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet das öffentliche Register LUCID und umfassende Informationen zu den Pflichten des Verpackungsgesetzes.

Umweltbundesamt übt die Aufsicht über die ZSVR aus und bietet weiterführende Informationen zum Umweltschutz und relevanten Gesetzen.

EUR-Lex stellt den vollständigen Text der EU-Richtlinie 94/62/EG bereit, die die Grundlage für das deutsche Verpackungsgesetz bildet.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet eine Übersicht über die zugelassenen dualen Systeme und deren Rolle im Verpackungsgesetz.

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