Die 5 Schlüsselaspekte der EU-Verpackungsverordnung: Was Unternehmen wissen müssen
Die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) ist ein Vorschlag der Europäischen Union, der darauf abzielt, die Verschmutzung durch Verpackungsmaterialien zu reduzieren und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft für Verpackungen zu fördern. Als Vorschlag befindet sich die EU-Verpackungsverordnung derzeit in der Diskussionsphase, wird aber voraussichtlich wichtige Auswirkungen auf Unternehmen, Verbraucher und die Umwelt haben.
In diesem Beitrag behandeln wir die fünf wichtigsten Aspekte der EU-Verpackungsverordnung. Sie erfahren, wie die PPWR die Verpackungsindustrie beeinflussen wird, welche Ziele und Vorgaben sie enthält und wie die Umsetzung in den kommenden Jahren geplant ist.
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Für Schnell-Leser
Die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (im Englischen „EU Directive 94/62/EC“) wird zu einer Verordnung. Ende November 2022 legte die EU den Entwurf der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) vor. Dieser innovative Vorschlag beinhaltet ehrgeizige Ziele zur Abfallreduzierung sowie Anforderungen an wiederverwertbare Verpackungen und recycelte Materialien. Das Gesetzgebungsverfahren hat bereits begonnen, die endgültige Fassung wird für 2024 erwartet, und die Umsetzung könnte 2025 beginnen. Die Deutsche Recycling wird Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
1. Was ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?
Ende November 2022 legte die EU den Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) vor. Die PPWR ist eine ehrgeizige Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Verpackungsverschmutzung zu verringern und eine Kreislaufwirtschaft für Verpackungen zu fördern.
Als Verordnung wird sie für alle EU-Länder und importierte Verpackungen verbindlich, sobald sie genehmigt ist. Derzeit befindet sie sich in der Diskussionsphase, und das Gesetzgebungsverfahren hat bereits begonnen.
Die PPWR legt konkrete Ziele fest:
- Reduzierung von Verpackungsabfällen
- Spezifische Designanforderungen für recyclingfähige Verpackungen und die Verwendung von Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR)
- Förderung der Implementierung nachhaltigerer Verpackungslösungen durch ökomodulierte EPR-Systeme (Erweiterte Herstellerverantwortung), die Unternehmen dazu anregen sollen, umweltfreundlichere Verpackungen herzustellen
Verpackungsverordnung EU – für wen gilt sie?
Die EU-Verpackungsrichtlinie betrifft EU-ansässige Unternehmen sowie Unternehmen, die Verpackungen in die EU einführen. Die in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gelten gleichermaßen für inländische und importierte Produkte.
2. Zeitplan und Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung
Das Gesetzgebungsverfahren hat bereits begonnen, sodass die endgültige Fassung der Verordnung bis 2024 vorliegen dürfte und ihre Umsetzung bereits 2025 beginnen könnte.
Sofern die Verordnung verabschiedet wird, gelten genaue Fristen, die zur Erreichung der PPWR-Ziele beitragen werden:
- Bis zum Jahr 2030 müssen alle Verpackungen auf dem EU-Markt recycelbar sein.
- Innerhalb von fünfzehn Jahren, bis 2035, sollen die meisten Verpackungen diese Anforderung erfüllen.
- Ab 2035 müssen Hersteller nachweisen, dass ihre Verpackungen tatsächlich umfassend recycelt werden können.
3. Verwendung von Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR)
Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR) ist ein zentraler Begriff in der EU-Verpackungsverordnung und spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung nachhaltiger Praktiken in der Verpackungsindustrie.
PCR-Material ist recyceltes Material, das aus Abfällen von Endverbrauchern stammt. Die EU-Verpackungsverordnung schreibt vor, dass ab 2030 alle Verpackungen, die Kunststoff enthalten, einen Mindestanteil an PCR-Material aufweisen müssen. Die genauen Vorgaben und Zielvorgaben für den PCR-Anteil variieren je nach Art der Verpackung und dem verwendeten Material.
Herausforderungen und Chancen
Der verstärkte Einsatz von PCR-Material erfordert jedoch auch Herausforderungen zu bewältigen. Die Verfügbarkeit und Qualität von recyceltem Material können variieren, und es ist wichtig, sicherzustellen, dass das PCR-Material den erforderlichen Qualitätsstandards entspricht und für die Verwendung in neuen Verpackungen geeignet ist. Dies erfordert Investitionen in moderne Recyclingtechnologien und eine effiziente Sammlung und Sortierung von Verpackungsabfällen.
Die Verwendung von PCR-Material ist jedoch ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Mit dem klaren Ziel, den Anteil von PCR-Material in Verpackungen zu erhöhen, werden Unternehmen dazu motiviert, umweltfreundliche Verpackungslösungen zu entwickeln und ihre Recyclingpraktiken zu verbessern. Die EU-Verpackungsverordnung schafft somit Anreize für Innovationen und Investitionen in die Kreislaufwirtschaft, was langfristig zu einer Verringerung der Umweltauswirkungen der Verpackungsindustrie führen kann.
In den kommenden Jahren wird die Verpackungsindustrie verstärkt auf den Einsatz verschiedener Recyclingtechnologien und PCR-Lösungen setzen, um die Ziele der EU-Verpackungsverordnung zu erreichen. Die Umstellung auf nachhaltige Verpackungslösungen und die Förderung des Recyclings werden eine bedeutende Rolle dabei spielen, die Umweltauswirkungen der Verpackungsindustrie zu reduzieren und einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt zu leisten.
4. Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und Gebühren
Die Erweiterte Herstellerverantwortung (im Englischen „Extended Producer Responsibility“ – EPR) ist ein entscheidender Aspekt der EU-Verpackungsverordnung, der eine finanzielle Beteiligung der Hersteller und Vertreiber von in Verkehr gebrachten Verpackungen vorsieht.
Dieser Beitrag soll die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling decken und gleichzeitig Anreize für die Verwendung von recyclingfähigen Verpackungen und PCR bieten. Die Einführung von umweltmodulierten EPR-Systemen wird zu niedrigeren Gebühren für umweltfreundliche Verpackungen führen und somit die Entwicklung nachhaltigerer Verpackungslösungen vorantreiben.
Dieser finanzielle Anreiz wird es Unternehmen erleichtern, auf umweltfreundlichere Verpackungsalternativen umzusteigen und so einen positiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Solange die EU-Verpackungsverordnung jedoch nicht in Kraft getreten ist, gilt die EU-Verpackungsrichtlinie, die es den einzelnen EU-Ländern überlässt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Menge der Verpackungsabfälle und deren Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern. Das bedeutet, dass es in Europa derzeit noch eine Vielzahl unterschiedlicher EPRs für Verpackungen gibt, die berücksichtigt werden müssen, um konform zu bleiben.
Wenn Ihr Unternehmen Hersteller oder Inverkehrbringer von Verpackungen in Europa ist und Sie unsicher über die geltenden Verpackungsvorschriften in den einzelnen Ländern sind, helfen wir Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, wir bieten Ihnen eine umfassende Verpackungsgesetz Beratung.
5. Einschränkungen bei Verpackungsformaten gemäß EU-Verpackungsverordnung
Der PPWR-Vorschlag sieht ein Verbot bestimmter Einwegverpackungen vor, wodurch einige Branchen besonders betroffen sein werden, insbesondere die Lebensmittelindustrie, die Gastronomie und Hotellerie sowie die Kosmetikindustrie.
Das Verbot gilt für bestimmte Einwegverpackungen, darunter:
- Verpackungen für frisches Obst und Gemüse
- Verpackungen für Speisen und Getränke in Hotels und Restaurants
- kleine Hotelverpackungen für Kosmetik- und Hygieneartikel
Diese Maßnahmen sollen den Verpackungsmüll reduzieren und nachhaltigere Verpackungsentscheidungen fördern.
Die EU-Verpackungsverordnung hat das Potenzial, die Art und Weise zu revolutionieren, wie Verpackungen hergestellt und verwaltet werden. Sie wird Unternehmen motivieren, auf nachhaltigere Lösungen umzusteigen und Verbrauchern eine klare Kennzeichnung von Recyclingfähigkeit und PCR-Inhalten zu bieten.
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