Händler und Vertreiber müssen heute zahlreiche Regelungen und Vorschriften einhalten. Die Regeln rund um die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) werden 2025 in Deutschland konsequent durchgesetzt und ab 2026 weiter verschärft. Wird gegen diese Auflagen der EPR verstoßen, greift ein Vertriebsverbot.
Wenn Sie Produkte vertreiben, die unter VerpackG, ElektroG oder BattG fallen, müssen Ihre Pflichten nachweisbar erfüllt werden. Wir gehen für Sie auf die wichtigsten Punkte ein und klären für Sie ebenfalls alles rund um die Haftung in Bezug auf die EPR.
Was bedeutet EPR und wann greift ein Vertriebsverbot?
EPR steht für Extended Producer Responsibility, also die erweiterte Herstellerverantwortung. Der Grundgedanke: Unternehmen, die produzieren und verkaufen, sollen ebenfalls Verantwortung für
- Sammlung,
- Rücknahme,
- Wiederverwertung und
- Entsorgung
übernehmen. Das Ziel dieser Maßnahmen ist das Schonen essenzieller Ressourcen und der verstärkte Fokus auf Recycling und somit Umweltschutz. In Deutschland wird diese Verantwortung über mehrere Gesetze umgesetzt – vor allem über das Verpackungsgesetz (VerpackG), das Elektrogesetz (ElektroG) und das Batteriegesetz (BattG). Kommt es zu Verstößen gegen die EPR kann ein Vertriebsverbot die Folge sein.
Was passiert bei EPR Nicht-Erfüllung?
Für Sie als Unternehmen ist es entscheidend, den handfesten Rechtsrahmen zu kennen und einzuhalten, denn ein Vertriebsverbot durch EPR-Verstöße ist ernst zu nehmen. Betroffen von diesen Vorschriften sind insbesondere Hersteller mit Sitz in Deutschland, Importeure, die Waren nach Deutschland einführen, sowie Online-Händler und Versender aus dem Ausland, die direkt an deutsche Verbraucher verkaufen. Auch die Kontrollpflicht der Online-Marktplätze wird zunehmend durch die Meldepflicht von Verpackungen im Online-Handel geregelt.
Besonders relevant: Die EU arbeitet im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets ebenfalls an einer EPR-Pflicht für Textilien, die voraussichtlich 2025/2026 national umgesetzt wird. EPR umfasst so auch Matratzen und auch für die Entsorgung von Autoreifen sind Regelungen entstanden.
Welche Pflichten müssen Sie erfüllen, um ein Vertriebsverbot für den Online-Handel zu vermeiden?
Damit es gar nicht erst zu EPR-Verstößen und einem Vertriebsverbot für den Online-Handel kommt, müssen Sie Ihre EPR-Compliance strukturiert angehen. Die Anforderungen sind je nach Produktkategorie unterschiedlich, folgen aber einem klaren Muster:
- Registrierung bei den zuständigen Stellen: Ein Vertriebsverbot kann bei fehlender EPR-Registrierung durchgesetzt werden. Damit dies nicht passiert, ist das LUCID-Verpackungsregister relevant. Für Elektrogeräte und Batterien ist die Stiftung EAR zuständig. Ohne Registrierung ist der Vertrieb rechtlich unzulässig und stellt einen EPR-Verstoß dar, der ein Vertriebsverbot fordert.
- EPR-Nummer beantragen und hinterlegen: Jede Kategorie braucht eine eigene Nummer. Diese ist Ihr offizieller Nachweis gegenüber Behörden, Partnern und insbesondere Plattformen. Genau hier greift die Kontrollpflicht von Online-Marktplätzen. Diese sind dafür zuständig, die Daten von Händlern eingehend zu prüfen.
- Mengen melden: Sie müssen regelmäßig melden, welche Mengen Sie in Verkehr bringen – differenziert nach Materialart, Gewicht, Form der Verpackungen oder Gerätekategorie. Fehlende oder falsche Meldungen ziehen ein Vertriebsverbot nach EPR nach sich.
- Lizenzgebühren zahlen: Die Gebühren finanzieren Abholung, Sortierung und Verwertung über sogenannte Producer Responsibility Organizations (PROs). Wer sich dieser Finanzierung entzieht, riskiert rechtliche Konsequenzen.
- Recyclingquoten erfüllen: Je nach Kategorie gelten Mindestquoten. Sie müssen sicherstellen, dass Rücknahme- und Verwertungssysteme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Diese Daten müssen zuständigen Stellen mitgeteilt werden.
Die rechtlichen Folgen von EPR-Verstößen
Viele Unternehmen unterschätzen, wie schnell ein Vertriebsverbot durch EPR-Verstöße ausgesprochen oder faktisch durchgesetzt werden kann. In der Praxis geschieht die Umsetzung eines Vertriebsverbots durch EPR-Verstöße auf Marktplätzen nicht über einen langen Behördenbriefwechsel, sondern über Marktplatzmechanismen – Angebote werden gesperrt, Produkte verschwinden aus dem Listing, der Verkauf wird gestoppt. Das betrifft nicht nur einzelne Artikel, sondern kann je nach Plattformlogik ganze Konten oder Kategorien betreffen.
Zudem sind auch folgende Konsequenzen keine Seltenheit:
- Bußgelder
- Imageschäden
- Abmahnungen
Besonders heikel wird es ebenfalls, wenn Fristen und Stichtage versäumt werden. Für Sie als Händler ist es essenziell wichtige Daten im Blick zu behalten und Daten und Nachweise rechtzeitig aufzubereiten und einzureichen. Zudem sollten Sie ebenfalls gesetzliche Änderungen im Blick behalten. Für 2026 etwa sind durch EU-Regelungen deutliche Veränderungen der Melde- und Reportingpflichten vorgesehen. Ein gutes Datenmanagement ist hier unabdingbar.
Haftung: Wer trägt die Verantwortung – Händler, Hersteller oder Marktplatz?
Bevor es zu einem konkreten Vertriebsverbot wegen EPR-Verstößen kommt, stellt sich natürlich die Frage der Haftung. Wer übernimmt also die Haftung im Online-Handel nach EPR? EPR unterscheidet zwar Rollen (Hersteller, Importeur, Vertreiber), aber wer Produkte „erstmals in Verkehr bringt“, kann schnell als verantwortliche Partei gelten.
Wenn Sie importieren oder unter eigener Marke vertreiben, können Sie direkt als Hersteller im Sinne der EPR gelten. Aber auch klassische Händler sind betroffen, wenn sie beispielsweise keine gültigen EPR-Registrierungsnummern hinterlegen.
Gleichzeitig rücken Plattformen stärker in den Fokus. Die Haftung von Online-Marktplätzen bei EPR-Verstößen steigert den Druck auf Anbieter wie Amazon, eBay oder auch Temu zukünftig. Diese müssen bei EPR-Verstößen ein Vertriebsverbot aussprechen und Angebote entsprechend entfernen.
Insgesamt verschiebt sich die Realität im E-Commerce: Marktplätze müssen nicht nur sperren, sondern auch Daten dokumentieren und Folgeprüfungen ermöglichen.
Vermeiden Sie das Vertriebsverbot – und gewinnen Sie mit EPR Planungssicherheit
Wenn Sie ein Vertriebsverbot durch EPR-Verstöße vermeiden wollen, brauchen Sie weniger Aktionismus und mehr System. Entscheidend ist, dass Sie Ihre EPR-Pflichten nicht nur erfüllen, sondern jederzeit nachweisen können – gegenüber Behörden, Partnern und Marktplätzen.
Praktisch bedeutet das: Prüfen Sie Ihre Produktkategorien, klären Sie Ihre Rolle (Hersteller, Importeur, Händler), registrieren Sie sich bei den zuständigen Stellen und hinterlegen Sie die erforderlichen Nummern sauber. Dokumentieren Sie Ihre Mengenmeldungen und Gebührenzahlungen nachvollziehbar. Und behalten Sie neue Kategorien wie Textilien im Blick, damit Sie nicht von der nächsten Erweiterung überrascht werden.
Ein Vertriebsverbot durch EPR-Verstöße trifft Unternehmen häufig dann, wenn Prozesse unklar sind. Fehlende Zuständigkeiten, unvollständige Registrierungen oder verspätete Nachweise sind hier entscheidende Stolpersteine. Wer dagegen frühzeitig klare Abläufe etabliert, reduziert nicht nur Risiken, sondern stärkt auch seine Marktposition – denn Compliance wird zunehmend zu einem Qualitätsmerkmal.
FAQ: Vertriebsverbot durch EPR-Verstöße
Wann greift ein Vertriebsverbot bei fehlender EPR-Registrierung?
Ein Vertriebsverbot bei fehlender EPR-Registrierung greift, wenn Sie keine gültige Registrierung bei den zuständigen Stellen vorweisen können. Für Verpackungen ist das die Registrierung im LUCID-System, für Elektrogeräte und Batterien die Stiftung EAR. Ohne diese Registrierungen ist der Vertrieb rechtlich unzulässig. Marktplätze prüfen diese Daten zunehmend automatisiert und reagieren bei fehlendem Nachweis mit Sperrungen.
Was bedeutet Vertriebsverbot durch EPR-Verstöße für internationale Händler?
Ein Vertriebsverbot betrifft auch Händler aus dem Ausland, wenn sie direkt an deutsche Verbraucher liefern. Sobald Sie Produkte in Verkehr bringen, die unter VerpackG, ElektroG oder BattG fallen, gelten die EPR-Pflichten. Marktplätze verlangen auch von internationalen Verkäufern gültige EPR-Nummern. Ohne Nachweis kann der Vertrieb kurzfristig gestoppt werden, selbst wenn die Ware bereits in Deutschland verfügbar ist.
Wer trägt die Haftung bei EPR-Verstößen – Hersteller, Importeur oder Händler?
Die Haftung hängt stark davon ab, wer als „Erstinverkehrbringer“ gilt. Wenn Sie importieren oder unter eigener Marke verkaufen, können Sie schnell als Hersteller im Sinne der EPR gelten. Aber auch Händler können betroffen sein, wenn sie keine Registrierungsnummern hinterlegen oder Pflichten ignorieren. Deshalb ist es wichtig, die Rollenverteilung in der Lieferkette eindeutig zu klären.
Welche rechtliche Folgen sind bei EPR-Verstößen neben Vertriebsverboten besonders häufig?
Die rechtlichen Folgen reichen von Verkaufsverboten über Bußgelder bis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Zusätzlich kann ein Reputationsverlust entstehen, besonders wenn Nachhaltigkeit Teil Ihrer Unternehmenskommunikation ist. Ein Vertriebsverbot ist dabei oft der sichtbarste und wirtschaftlich schmerzhafteste Effekt. Je nach Verstoß kann es zudem zu wiederholten Prüfungen und zusätzlichen Auflagen kommen.
Wie können Sie ein Vertriebsverbot durch EPR-Verstöße aktiv vermeiden?
Um ein Vertriebsverbot zu vermeiden, sollten Sie Ihre EPR-Pflichten als festen Prozess etablieren. Dazu gehören Registrierung, EPR-Nummern, Mengenmeldungen, Lizenzgebühren und die Einhaltung von Recyclingquoten. Wichtig ist außerdem, dass Sie Nachweise jederzeit abrufbar haben – auch für Marktplätze. Wer frühzeitig sauber dokumentiert, reduziert Sperrrisiken erheblich.
