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EPR in Lettland: Pflichten, Registrierung und Umsetzung

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EPR in Lettland: So erfüllen Sie alle Pflichten

Schon seit längerem nimmt die EPR in Lettland (Extended Producer Responsibility) Hersteller, Händler und Co. in die Verantwortung, die fachgerechte Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen sowie Produkte sicherzustellen. Das Besondere in Lettland an der EPR: Die Schwellenwerte sind sehr niedrig und ausländische Unternehmen benötigen nicht immer einen Bevollmächtigten.

Was Sie noch über die EPR in Lettland wissen müssen, zeigen wir Ihnen nachfolgend.

Für Schnell-Leser

  • Reform 2024: Umfassende Neuregelung der EPR in Lettland im Einklang mit EU-Vorgaben
  • Wichtige Gesetze:
    • Naturressourcensteuergesetz (Dabas resursu nodokļa likums)
    • Verpackungsgesetz (Iepakojuma likums)
  • Geltungsbereich: Pflicht für Hersteller, Importeure, Händler – auch aus dem Ausland, unabhängig von Unternehmensgröße oder Vertriebsweg
  • Seit Juli 2024: EPR-Pflicht für Textilien (z.  Kleidung, Heimtextilien, Schuhe)
  • Seit Oktober 2024: Kunststoffsteuer auf nicht-recycelbare Verpackungen – 0,80 €/kg
  • Keine Bagatellgrenze: Jede Inverkehrbringung verpflichtet zur Registrierung

Gesetzeslage und rechtliche Rahmenbedingungen 2024/2025

Lettland hat seine EPR-Regulierung schon im Jahr 2024 deutlich ausgeweitet. Das Fundament bildet das Naturressourcensteuergesetz, das bereits seit 1995 zentraler Bestandteil der nationalen Umweltgesetzgebung ist und im Zuge der aktuellen Reform umfassend reformiert wurde.

  • Seit Juli 2024 greift die EPR in Lettland für Textilien.
  • Im Oktober 2024 folgte zusätzlich die Einführung einer neuen Kunststoffsteuer, wodurch die Produktverantwortung weiter verschärft wurde.

Neben dem erwähnten Naturressourcensteuergesetz (Dabas resursu nodokļa likums) dient als zweite tragende Säule das Verpackungsgesetz, das gezielt das Management von Verpackungsabfällen regelt und ergänzt. Gemeinsam schaffen sie einen verbindlichen Rahmen, um die Sammlung, Verwertung und das Recycling verschiedener Produktgruppen sicherzustellen.

Die Überwachung und Umsetzung der EPR-Anforderungen und der Produktverantwortung obliegt in Lettland dem Staatlichen Umweltdienst (SES), der seit Juli 2024 dem Ministerium für intelligente Verwaltung und Regionalentwicklung zugeordnet ist.

Die EPR-Verpflichtungen gelten für sämtliche Akteure innerhalb des Landes und für alle, die Verpackungen nach Lettland liefern, unabhängig von der jeweiligen Vertriebsform.

Dazu zählen

  • Betreiber von Online-Shops, einschließlich Kleinhändler, die Versand- oder Verkaufsverpackungen für ihre Produkte einsetzen,
  • Marktplatzhändler,
  • Einzelhändler,
  • Produzenten,
  • Importeure und
  • Vermittler.

Bedeutende Gesetzesänderungen im Überblick:

  • Neue Kunststoffsteuer (ab 1. Oktober 2024): 0,80 € pro Kilogramm nicht-recycelbare Kunststoffverpackungen. Die bisherige Staatsbelastung für unrecycelte Kunststoffe wird auf die Produzenten übertragen.
  • Textil-EPR (ab 1. Juli 2024): 0,50 € pro Kilogramm für Textilprodukte wie Kleidung, Haushaltswäsche, Schuhe und Accessoires. Verpflichtend für Produzenten, Importeure und Online-Händler; Reduzierung der Abgaben durch Teilnahme an Rücknahmesystemen möglich.
  • Verbessertes TULPE-System (ab Oktober 2024): Neue E-Services für Pfandsystem-Betreiber, optimierte Anbindung an Unternehmensregister und Steuerdienst, automatisierte Datenvalidierung und -verarbeitung.

Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft bis 2027

Lettland hat 2020 einen breit angelegten Aktionsplan zur Förderung der Kreislaufwirtschaft verabschiedet. Im Fokus steht der systematische Wandel von einer linearen Abfallwirtschaft hin zu einem nachhaltigen Ressourcenmanagement.

Die sieben Hauptinitiativen umfassen:

  • Übergang von Abfallwirtschaft zu Ressourcenmanagement
  • Verbesserung der Ressourcenproduktivität in allen Wirtschaftssektoren
  • Schaffung von Voraussetzungen für Wiederverwendung
  • Förderung des Übergangs vom Kauf von Gütern zu Dienstleistungen
  • Verbesserung des Materialmanagements in Prioritätssektoren
  • Stärkung der Rolle der Gemeinden
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bildung

Zu den konkreten Zielen bis 2027 gehören:

  • Steigerung der Ressourcenproduktivität von 0,90 €/kg (2020) auf 1,55 €/kg
  • Erhöhung der Kreislaufmaterialnutzungsrate von 6,6 % (2020) auf 11,0 %
  • Messung des öffentlichen Bewusstseins durch Eurobarometer-Umfragen

EPR in Lettland: WEEE, Verpackungen und Batterien

Das EPR-System in Lettland basiert auf mehreren spezialisierten Rücknahmesystemen für Verpackungen, Batterien, Elektrogeräte und Fahrzeuge. Nachfolgend schauen wir uns die einzelnen Bereiche genauer an.

Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE)

Lettland setzt die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU konsequent um und deckt dabei alle sechs Hauptkategorien ab.

Dazu zählen

  • Temperaturwechselgeräte
  • Bildschirme und Monitore
  • Großgeräte
  • Kleingeräte
  • kleine IT- und Telekommunikationsgeräte
  • Lampen

 

Für die Verwaltung des nationalen Produzentenregisters ist die Lettische Elektrotechnik- und Elektronik-Industrievereinigung (LETERA) zuständig. Die Registrierung für die EPR in Lettland erfolgt zentral über das digitale Umweltinformationssystem TULPE. Für die Datenführung im Register fällt eine jährliche Gebühr in Höhe von 42,69 Euro an.

Verpackungen

Unternehmen in Lettland unterliegen der EPR, sobald sie im Kalenderjahr einen Schwellenwert von 300 Kilogramm Verpackungsabfall erreichen oder überschreiten. Die Verpflichtung erstreckt sich über sämtliche Vertriebskanäle und schließt sowohl Direktverkäufe als auch Marktplatzgeschäfte ein.

Die festgelegten Recyclingziele orientieren sich an den EU-Vorgaben: Bis 2025 sind mindestens 65 Prozent aller Verpackungen zu recyceln, bis 2030 steigt das Ziel auf 70 Prozent. Darüber hinaus gelten materialspezifische Quoten:

  • 75 Prozent für Papier und Karton
  • 70 Prozent für Glas
  • jeweils 50 Prozent für Metall und Kunststoff
  • 25 Prozent für Holz

Batterien

Auch die gesetzlichen Vorgaben für Batterien in Lettland richten sich nach der EU-Batterieverordnung (2023/1542) sowie der Batterierichtlinie (2006/66/EG). Hersteller und Importeure sind verpflichtet, sich zu registrieren, festgelegte Sammelquoten einzuhalten, für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung aufzukommen und spezifische Kennzeichnungspflichten zu erfüllen.

Das Rücknahme- und Entsorgungssystem von Batterien wird von allgemeinen Abfallmanagement-Unternehmen getragen; bei gefährlichen Stoffen übernehmen spezialisierte Dienstleister die ordnungsgemäße Behandlung und Entsorgung.

EPR in Lettland für ausländische Unternehmen

Im Unterschied zu vielen anderen EU-Mitgliedstaaten verlangt die EPR in Lettland von ausländischen Unternehmen nicht zwangsläufig die Ernennung eines Bevollmächtigten (Authorized Representative), wenn ein nach Artikel 61 Absatz 1 des NRT-Gesetzes genanntes Produkt oder ein Produkt in einer Verpackung auf dem Gebiet der Republik Lettland in Verkehr gebracht wird.

Ausländische Verpackungslieferanten und Produzenten können ihre EPR-Pflichten direkt und eigenverantwortlich erfüllen bzw. an der erweiterten Herstellerverantwortung teilnehmen, wenn sie beim Finanzamt als Steuerzahler eingetragen sind. Ist das nicht der Fall, so muss eine Person im Hoheitsgebiet der Republik Lettland benannt werden, die gewerblich tätig ist. Die Bevollmächtigung muss schriftlich erfolgen.

Für die Umsetzung der EPR-Verpflichtungen stehen zwei Wege zur Verfügung:

Option 1: Individuelle Verwaltung über das TULPE-System

Unternehmen registrieren sich elektronisch im TULPE-System, reichen alle erforderlichen Unterlagen ein und übermitteln halbjährliche sowie jährliche Abfallmanagement-Berichte.

Option 2: Mitgliedschaft bei einer Produzentenverantwortungsorganisation (PRO)

Gut zu wissen: In Lettland entfällt zwar die Pflicht zur Ernennung eines Bevollmächtigten für ausländische Unternehmen, wenn diese bei der Steuerbehörde gemeldet sind, dennoch ist die eigenständige Registrierung und laufende Verwaltung im TULPE-System mit einem erheblichen administrativen und zeitlichen Aufwand verbunden.

Die Deutsche Recycling GmbH übernimmt für Sie sämtliche erforderlichen Schritte von der Registrierung bis zur laufenden Compliance und gewährleistet so eine rechtskonforme, effiziente und sorgenfreie Umsetzung aller EPR-Pflichten in Lettland.

Mengenmeldungen und Reporting-Pflichten bei der EPR in Lettland

Die WEEE-Berichterstattung in Lettland erfolgt zweimal jährlich mit festen Fristen: Bis zum 30. April müssen die Daten für das vorangegangene zweite Halbjahr eingereicht werden, bis zum 30. Oktober die Zahlen für das vorherige erste Halbjahr. Die Berichte müssen detaillierte Mengendaten, Angaben zu den jeweiligen Produktkategorien, die geografische Verteilung sowie Informationen zu Sammlung und Recycling enthalten.

Für Verpackungen und Batterien ist die jährliche Berichterstattung in der Regel bis Ende März für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr einzureichen. Bei großen Mengen sind darüber hinaus vierteljährliche Berichte vorgesehen.

Handlungsempfehlungen für die Erfüllung der lettischen EPR

Lettland setzt mit niedrigen Schwellenwerten und einer breiten Produktabdeckung neue Maßstäbe in der EPR-Umsetzung. Die kontinuierliche Weiterentwicklung des TULPE-Systems und die Ausweitung auf weitere Produktgruppen unterstreichen die Vorreiterrolle des Landes in Sachen Kreislaufwirtschaft. Strenge Sanktionen bei Nicht-Compliance und das etablierte PRO-System sorgen für klare Rahmenbedingungen und stärken die Rechtssicherheit für Unternehmen.

Für Unternehmen empfiehlt es sich, das eigene Produktportfolio auf EPR-pflichtige Produkte zu prüfen, die jährlichen Verpackungs- und Produktmengen für Lettland zu ermitteln und zwischen einer Mitgliedschaft bei einer Produzentenverantwortungsorganisation (PRO) oder einer individuellen Verwaltung zu wählen.

Die Experten der Deutsche Recycling GmbH unterstützen Sie gerne bei allen Schritten – von der Analyse bis zur vollständigen Umsetzung der EPR-Anforderungen.

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