Die Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren unterliegt spezifischen Bestimmungen und ist seinerseits durch die Europäische Batterierichtlinie 2006/66/EG verbindlich beschlossen worden. Diese Verordnung wurde 2015 in der Form des bundesweiten Batteriegesetzes (BattG) in nationales Recht transferiert und regelt den höchstzulässigen Schwermetall- und Schadstoffgehalt von Geräte- und Fahrzeugbatterien sowie Rücknahme, Entsorgungs- und Kennzeichnungspflichten für Endverbraucher, Hersteller und öffentliche Entsorgungsbetriebe. Zum Januar 2021 wurde das Gesetz noch einmal überarbeitet und enthält nun neue Registrierungspflichten, Kosten durch Gebühren und weitere Aufwendungen seitens der Inverkehrbringer.
In den Mitgliedsstaaten der EU erlegt die Batterierichtlinie den Verbrauchern und Herstellern von Batterien und Akkumulatoren somit eine Menge an Pflichten auf. Hintergrund der EU-Batterierichtlinie ist dabei eine spürbare Reduktion der Umweltbelastung durch Schwermetalle wie Quecksilber und Kadmium sowie das Einführen effizienter Rücknahmesysteme. Häufig stellen diese rechtlichen Anforderungen Unternehmen vor eine große Herausforderung. Nicht nur das Verständnis der hiesigen Gesetzgebung ist bisweilen äußerst komplex, auch die Integration kostengünstiger und wirksamer Rücknahmesysteme verlangt ein Höchstmaß an logistischer Expertise. Hier kommt die Deutsche Recycling GmbH in Spiel. Wir sorgen nicht nur für die nachweisliche Einhaltung der Batterierichtlinie, sondern kümmern uns ebenso um den logistischen Aspekt des Recyclings.
Unsere Dienstleistungen im Rahmen der EU-Batterierichtlinie
Die Batterierichtlinie der EU erfüllt mithin einen wertvollen Zweck, dem viele Unternehmen nicht nur nachkommen müssen, sondern es mehr noch wollen. Oftmals ist also nicht die eigene Motivation das Problem, sondern die Komplexität eines naturgemäß schwierigen Themas. Wir lüften für Sie den Paragrafendschungel und integrieren effiziente Rücknahmesysteme. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Expertise im Bereich der Umwelt Compliance und einer Beratung auf Augenhöhe. Im Rahmen der Batterierichtlinie können wir Ihnen so folgende Leistungen anbieten:
- Individuelle Beratung hinsichtlich aller für Sie einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen (auch über die Batterierichtlinie hinaus) in unserem Compliance Check
- Auswahl und Integration des passenden Rücknahmesystems zur sachgerechten Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren
- Legal Monitoring
- Ausführliche Kostenübersicht und stetige Prüfung etwaig möglicher Kostenoptimierungen
- Registrierung und Mengenmeldung für die Batterierichtlinie
- Berichterstellung über die Menge gesammelter Batterien sowie Kostenaktualisierungen und -prognosen
- Jährliche Bestätigung der Einhaltung der Batterierichtlinie
- Jahresstatistiken und Rechnungsprüfung
Im Rahmen unseres Batterie Recycling Service gewährleisten wir Ihnen einen vollumfänglichen Service und das bei absoluter Rechtssicherheit. Dadurch können Sie sich wieder mehr auf Ihr Kerngeschäft fokussieren und gleichzeitig adäquat Ihrer Produktverantwortung nachkommen.
Batterierichtlinie – Jetzt beraten lassen!
Der Erwerb sowie die Verwendung und Entsorgung von Batterien und anderen Akkumulatoren setzt stets die Kenntnis spezifischer Anforderungen und Gesetze voraus. Wir haben die einzelnen landesspezifischen Möglichkeiten der Registrierung und fachgerechten Entsorgung von Altbatterien im Blick und wissen aus Erfahrung, welche Rücknahmesysteme verlässlich arbeiten und sich für Sie rentieren. Wir kümmern uns in einem ganzheitlichen Ansatz für Sie um die Wahrung und Umsetzung der Batterierichtlinie.
Lassen Sie sich jetzt unverbindlich zur Batterierichtlinie beraten. Hierfür dürfen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und antworten Ihnen schnellstmöglich.