Werden Elektro- und Elektronikgeräte in den Verkehr gebracht, die Chemikalien enthalten oder dem Begriff des Erzeugnisses laut Chemikaliengesetz entsprechen, sind Händler, Hersteller oder Importeure dazu verpflichtet eine REACH-Registrierung abzuschließen.
Werden Elektro- und Elektronikgeräte in den Verkehr gebracht, die Chemikalien enthalten oder dem Begriff des Erzeugnisses laut Chemikaliengesetz entsprechen, sind Händler, Hersteller oder Importeure dazu verpflichtet eine REACH-Registrierung abzuschließen.
Auf diese Weise soll die Einhaltung der REACH Richtlinie bzw. des ChemG sichergestellt und ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und Umwelt gewährleistet werden. Gleichzeitig soll sie den freien Verkehr auf dem Binnenmarkt gewährleisten und Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovation fördern. Kern dieser Richtlinie ist die REACH-Registrierung, Bewertung, Zulassung sowie Beschränkung verschiedener Chemikalien. Dabei stehen Sie als Hersteller, Händler oder Importeur selbst in der Verantwortung zu garantieren, dass Sie gemäß der REACH Verordnung agieren.
Kein Wunder also, dass mit dem Erfüllen aller Anforderungen der EU-Chemikalienverordnung ein hoher administrativer Aufwand für die betroffenen Firmen einhergeht. Genau an der Stelle kommt die Deutsche Recycling Service GmbH ins Spiel. Im Rahmen unserer REACH Beratung kümmern wir uns auch um Ihre REACH-Registrierung.
Sie sind sich nicht zu 100% sicher, ob Sie mit Ihren Produkten ebenfalls unter die REACH Chemikalienverordnung fallen? Machen Sie einfach bei uns den Compliance Check für Ihren Bedarf und finden Sie es heraus.
Wann ist eine REACH-Registrierung notwendig?
Sobald Sie als Hersteller oder Importeur Stoffe mit mehr als einer Tonne pro Jahr in der Europäischen Union herstellen oder in die Europäische Union importieren, fallen Sie in den entsprechenden Geltungsbereich und müssen Ihre REACH Registrierungsnummer bei der ECHA (European Chemicals Agency) beantragen.
Ganz gleich, ob in industriellen Prozessen verwendet oder in Produkten des alltäglichen Lebens vorkommend – für alle chemischen Stoffe muss eine REACH-Registrierung vorliegen. Neben Reinigungsmitteln, Farben und Lacken, Kleidung oder Möbel, sind dabei auch Elektro- und Elektronikgeräte betroffen. Als Verkäufer, Händler oder Importeur dieser elektronischen Produkte unterliegen Sie in Deutschland in erster Linie dem ElektroG. Aufgrund dessen sollten Sie im Zuge Ihrer REACH-Registrierung ebenfalls an Ihre WEEE-Registrierung denken.
Damit Sie mit Ihrem Unternehmen vollständig rechtskonform agieren können, müssen Sie laut Gesetz eigenverantwortlich prüfen, welche rechtlichen Anforderungen auf Ihre Produkte zutreffen. Doch das muss nicht sein! Mit Kompetenz und jahrelanger Erfahrung übernehmen wir für Sie die Verantwortung und unterstützen Sie bei Ihrer REACH-Registrierung – das primäre Ziel einer vollumfänglichen Rechtssicherheit dabei stets im Blick.
Was wir für Ihre REACH-Registrierung tun können
Mit der Deutsche Recycling Service GmbH haben Sie den richtigen Partner an Ihrer Seite, um kosteneffizient und ohne eigenen Aufwand Ihrer Verpflichtung einer REACH-Registrierung nachzukommen. Dabei umfasst das Angebot unserer REACH Beratung folgende Leistungen:
- Gemeinsame Entwicklung, Realisierung und Einreichung Ihrer Registrierungsunterlagen
- Durchführung der notwendigen Vorregistrierung und Notifizierung bei der ECHA
- Übernahme der vollständigen Verantwortung und Kommunikation
Darüber hinaus stehen wir Ihnen ganzheitlich bei dem Thema Umwelt Compliance zur Verfügung. Das heißt wir kümmern uns nicht nur um Ihre Fragen rund um das Elektro-, Verpackungs- oder Batteriegesetz, sondern prüfen für Sie ebenfalls weitere Vorschriften und Gesetze, die für Sie beim Verkauf oder Inverkehrbringen elektronischer Produkte relevant werden könnten.
Mit uns an Ihrer Seite wird die REACH-Registrierung zum Kinderspiel und Sie haben wieder mehr Zeit sich auf Ihr eigentliches Kerngeschäft zu konzentrieren. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.