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Verpackungsgesetz für Künstler: So erfüllen Sie die VerpackG-Pflichten rechtssicher

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Viele Künstler und Kreative sind sich nicht bewusst, dass sie beim Versand ihrer Werke unter das strenge deutsche Verpackungsgesetz fallen. Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro. Dieser Artikel zeigt Ihnen die drei zentralen Pflichten, die Sie sofort umsetzen müssen.

Als Künstler versenden Sie Ihre Werke – und bringen damit Verpackungen in Umlauf. Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet Sie deshalb als sogenannter „Erstinverkehrbringer“ zu konkreten Maßnahmen. Diese Regelungen gelten ab dem ersten Gramm Verpackungsmaterial und betreffen jeden, der gewerblich handelt, unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Nichterfüllung dieser Pflichten kann seit der letzten Gesetzesnovelle am 1. Juli 2022 zu empfindlichen Strafen und Vertriebsverboten führen. Es ist entscheidend, dass Sie jetzt aktiv werden, um die EU-Richtlinien zu erfüllen. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Ihre genauen Pflichten und wie Sie diese schnell und rechtssicher umsetzen.

Für Schnellleser

  • Das Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt für alle Künstler, die verpackte Werke gewerblich versenden, ohne Ausnahmen für Kleinunternehmer oder geringe Mengen.
  • Es bestehen drei Kernpflichten: die kostenlose Registrierung im Register LUCID, die kostenpflichtige Lizenzierung der Verpackungen bei einem dualen System und die regelmäßige Datenmeldung der Mengen.
  • Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder bis zu 200.000 Euro und Verkaufsverbote, die von Behörden und Online-Marktplätzen durchgesetzt werden.

Das Verpackungsgesetz: Warum auch Sie als Künstler betroffen sind

Jeder, der in Deutschland gewerbsmäßig erstmals eine mit Ware befüllte Verpackung in Verkehr bringt, gilt laut § 3 VerpackG als „Hersteller“. Diese Definition trifft auch auf selbstständige Künstler, Freiberufler und Kreative zu, die ihre Werke verkaufen und an Endkunden versenden. Ob Sie ein Ölgemälde im Versandkarton, eine Skulptur in Luftpolsterfolie oder Kunstdrucke in einer Versandtasche verschicken, spielt keine Rolle. Sie sind für dieses Verpackungsmaterial verantwortlich. Das Gesetz macht hierbei keine Ausnahme für Kleinunternehmer oder geringe Mengen; die Pflichten gelten ab der ersten Verpackung. Die EU-Richtlinien sind klar und erfordern Ihr sofortiges Handeln, um rechtskonform zu bleiben. Die gesetzliche Registrierungspflicht ist der unumgängliche erste Schritt.

Die 3 zentralen Pflichten für Künstler im Überblick

Um die Vorgaben des Verpackungsgesetzes zu erfüllen, müssen Sie drei grundlegende Pflichten beachten. Diese sind seit dem 1. Januar 2019 für alle verpflichtend, die verpackte Waren an private Endverbraucher in Deutschland versenden. Die Einhaltung wird streng kontrolliert und ist Voraussetzung für den Verkauf auf vielen Online-Plattformen. Hier sind Ihre drei Kernaufgaben:

    1. Registrierungspflicht: Sie müssen sich vor dem Inverkehrbringen Ihrer ersten Verpackung im Verpackungsregister LUCID registrieren. Dieses Register wird von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geführt und ist öffentlich einsehbar. Die Registrierung selbst ist kostenlos.
    2. Systembeteiligungspflicht (Lizenzierung): Sie sind verpflichtet, Ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System zu lizenzieren. Damit beteiligen Sie sich finanziell an den Kosten für die Sammlung und das Recycling der Materialien.
    3. Datenmeldepflicht: Die lizenzierten Verpackungsmengen müssen Sie regelmäßig sowohl an Ihr duales System als auch an das LUCID-Register melden. Diese doppelte Meldung dient der Transparenz und Kontrolle.

Die Erfüllung dieser Pflichten ist nicht optional und erfordert Ihre umgehende Aufmerksamkeit. Die korrekte Datenmeldung ist dabei ein kritischer Punkt, der oft übersehen wird.

Schritt 1: Die LUCID-Registrierung meistern

Der erste und wichtigste Schritt ist Ihre Registrierung im Verpackungsregister LUCID, die Sie unter www.verpackungsregister.org vornehmen. Dieser Vorgang ist zwingend erforderlich, bevor Sie auch nur eine einzige verpackte Sendung auf den Weg bringen. Ohne eine gültige LUCID-Nummer dürfen Sie in Deutschland keine verpackte Ware vertreiben. Online-Marktplätze wie Etsy oder ArtMajeur fordern diese Nummer seit dem 1. Juli 2022 aktiv von ihren Verkäufern an. Bei der Registrierung geben Sie Ihre Unternehmensdaten an; als Freiberufler können Sie dies entsprechend vermerken. Nach Abschluss erhalten Sie Ihre persönliche LUCID-Registrierungsnummer, die Sie für die nächsten Schritte benötigen. Dieser Prozess stellt sicher, dass Ihre Tätigkeit für die Behörden transparent ist. Der nächste Schritt ist die Auswahl eines Partners für die notwendige Verpackungslizenzierung.

Schritt 2: Systembeteiligung – Die richtige Verpackungslizenz finden

Nach der Registrierung müssen Sie Ihre Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren. Dies bedeutet, dass Sie einen Vertrag mit einem Anbieter wie zum Beispiel Interseroh+ oder Der Grüne Punkt abschließen. Die Kosten für diese Lizenz richten sich nach dem Gewicht und der Materialart Ihrer Verpackungen (z.B. Pappe, Kunststoff, Glas). Es gibt keine Untergrenze; jedes Gramm zählt. Auch wenn Sie nur 10 Kartons pro Jahr versenden, müssen diese lizenziert werden. Selbst wiederverwendete Kartons sind lizenzpflichtig, es sei denn, Sie können nachweisen, dass sie bereits lizenziert wurden. Die Lizenzgebühren finanzieren das deutschlandweite Sammel- und Recyclingsystem. Die Auswahl des passenden Anbieters ist ein wichtiger Schritt zur Erfüllung Ihrer Pflichten. Informieren Sie sich über die Kosten einer Verpackungslizenz, um Ihr Budget zu planen.

Risiken bei Missachtung: Hohe Bußgelder und Vertriebsverbote

Die Nichteinhaltung des Verpackungsgesetzes ist kein Kavaliersdelikt und kann ernste Konsequenzen haben. Verstöße, wie eine fehlende LUCID-Registrierung oder eine nicht erfolgte Systembeteiligung, können mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich droht ein sofortiges Vertriebsverbot für Ihre Produkte in Deutschland. Da das LUCID-Register öffentlich ist, können Wettbewerber und Abmahnanwälte sehr leicht prüfen, ob Sie Ihren Pflichten nachkommen. Seit Juli 2022 sind auch Betreiber von Online-Marktplätzen verpflichtet, die Compliance ihrer Händler zu prüfen und diese bei Verstößen zu sperren. Die finanzielle und existenzielle Bedrohung durch diese Sanktionen macht ein sofortiges Handeln unerlässlich. Zögern Sie nicht, denn die Fristen zur Umsetzung der EU-Richtlinien sind bereits abgelaufen. Eine umfassende Beratung zum Verpackungsgesetz kann Sie vor diesen Risiken schützen.

Jetzt handeln und Compliance sicherstellen

Die Anforderungen des Verpackungsgesetzes sind komplex, aber für jeden Künstler, der seine Werke versendet, unumgänglich. Die Pflicht zur Registrierung, Lizenzierung und Meldung besteht ab dem ersten Tag Ihrer gewerblichen Tätigkeit. Die aktuellen EU-Richtlinien verlangen eine lückenlose Umsetzung, und die deutschen Behörden kontrollieren dies streng. Wenn Sie bisher noch nicht aktiv geworden sind, besteht dringender Handlungsbedarf. Jeder Tag ohne Compliance stellt ein rechtliches und finanzielles Risiko für Sie dar. Warten Sie nicht auf eine Abmahnung oder ein Verkaufsverbot. Nehmen Sie Ihre Herstellerverantwortung ernst und bringen Sie Ihre Verpackungen gesetzeskonform in Umlauf. Die Deutsche Recycling ist Ihr kompetenter Partner, um diese Regulatorik schnellstmöglich zu erfüllen. Wir unterstützen Sie dabei, alle Anforderungen des Verpackungsgesetzes effizient und rechtssicher umzusetzen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung und sichern Sie sich ab.

Welche Materialien muss ich als Künstler lizenzieren?

Sie müssen alle Verpackungsbestandteile lizenzieren, die beim Endkunden als Abfall anfallen. Dazu gehören Versandkartons, Füllmaterial wie Luftpolsterfolie oder Packpapier, Klebeband, Versandtaschen und auch Produktverpackungen, falls vorhanden.

Ich verkaufe nur über eine Online-Galerie. Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich ist immer derjenige, der die Verpackung erstmals mit Ware befüllt und in Verkehr bringt. Wenn Sie Ihre Kunst selbst verpacken und versenden, sind Sie verantwortlich. Klären Sie die Verantwortlichkeit im Zweifel immer vertraglich mit der Galerie.

Muss ich auch gebrauchte Kartons lizenzieren?

Ja. Sobald Sie einen gebrauchten Karton mit Ihrer Ware befüllen und versenden, wird er zu einer neuen, systembeteiligungspflichtigen Verpackung. Sie müssten ihn also lizenzieren, es sei denn, Sie haben einen konkreten Nachweis, dass für den Karton bereits eine Lizenzgebühr entrichtet wurde, was in der Praxis schwer zu belegen ist.

Wie oft muss ich meine Verpackungsmengen melden?

Sie müssen Ihre geplanten Jahresmengen bei Vertragsabschluss mit einem dualen System melden (Initialmeldung). Danach melden Sie die Mengen in dem Rhythmus, den Sie mit Ihrem Systempartner vereinbart haben (z.B. jährlich). Jede Meldung an das duale System muss unverzüglich und identisch auch im LUCID-Register erfolgen.

Ich bin Kleinunternehmer. Gibt es für mich Ausnahmen?

Nein, der Status als Kleinunternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz befreit Sie nicht von den Pflichten des Verpackungsgesetzes. Die Regeln gelten für alle gewerblich Handelnden gleichermaßen, unabhängig vom Umsatz.

Wo finde ich Hilfe bei der Umsetzung?

Spezialisierte Dienstleister wie die Deutsche Recycling bieten umfassende Beratung und Serviceleistungen an. Wir können den gesamten Prozess für Sie übernehmen – von der Registrierung über die Lizenzierung bis zur Meldung – und stellen so Ihre Rechtskonformität sicher. Kontaktieren Sie uns für eine schnelle und unkomplizierte Lösung.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) betreibt das offizielle Verpackungsregister LUCID, in dem sich Hersteller zur Erfüllung ihrer Pflichten nach dem Verpackungsgesetz registrieren und Mengen melden müssen.

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