Eine Abmahnung wegen des Verpackungsgesetzes kann für Ihr Unternehmen teuer werden und sogar zu Verkaufsverboten führen. Die Zahl der Abmahnungen steigt, da Verstöße im öffentlichen LUCID-Register für jeden leicht einsehbar sind. Handeln Sie jetzt, um Ihre Compliance sicherzustellen und hohe Strafen zu vermeiden.
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet Hersteller, Händler und Importeure zur Verantwortung für ihre Verpackungen. Verstöße werden nicht nur mit Bußgeldern von bis zu 200.000 € geahndet, sondern führen auch vermehrt zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Da die Registrierungsdaten im LUCID-Register öffentlich sind, können Konkurrenten und Abmahnvereine mit wenigen Klicks prüfen, ob Sie Ihren Pflichten nachkommen. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Hintergründe, zeigt die häufigsten Fehler auf und leitet Sie an, wie Sie sich rechtskonform aufstellen und auf eine bereits erhaltene Abmahnung richtig reagieren. Es ist entscheidend, dass Sie jetzt aktiv werden, um die EU-Richtlinien zu erfüllen. Sollten Sie noch nicht gehandelt haben, melden Sie sich umgehend bei der Deutschen Recycling, um alle Regulatoriken schnellstmöglich zu erfüllen.
Für Schnellleser
- Verstöße gegen das Verpackungsgesetz können Bußgelder bis zu 200.000 € und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zur Folge haben.
- Das öffentliche LUCID-Register macht die Überprüfung der Compliance einfach, was die Zahl der Abmahnungen durch Konkurrenten und Vereine erhöht.
- Unternehmen müssen sich vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen bei LUCID registrieren und ihre Mengen bei einem dualen System lizenzieren.
Die rechtliche Grundlage: Warum das Verpackungsgesetz für Sie bindend ist
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und hat die frühere Verpackungsverordnung abgelöst. Sein Ziel ist es, die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu reduzieren und Recyclingquoten zu erhöhen. Das Gesetz nimmt jeden „Erstinverkehrbringer“ von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, in die Pflicht. Als Hersteller im Sinne des Gesetzes gilt laut § 3 Nr. 14 VerpackG jeder, der Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt, was auch Importeure und Online-Händler einschließt.
Die beiden zentralen Pflichten sind in § 9 und § 7 VerpackG verankert. Erstens müssen Sie sich vor dem Inverkehrbringen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in der Datenbank LUCID registrieren. Zweitens müssen Sie Ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System lizenzieren, um deren Sammlung und Verwertung zu finanzieren. Diese Pflichten gelten ab der ersten Verpackung; Ausnahmen für Kleinunternehmer gibt es nicht. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nicht nur eine administrative Aufgabe, sondern eine Voraussetzung für den Marktzugang.
Steigende Abmahnwelle: Wer mahnt ab und warum?
Die Zahl der Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Verpackungsgesetz ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Ein Grund dafür ist, dass das „Gesetz gegen Abmahnmissbrauch“ von 2020 hier nicht greift, wodurch Abmahner ihre Anwaltskosten weiterhin vom Abgemahnten erstattet verlangen können. Dies schafft einen finanziellen Anreiz für spezialisierte Kanzleien und Vereine. Im Juli 2021 entfielen beispielsweise 43 % der Abmahnungen auf eBay-Händler und 14 % auf Amazon-Händler.
Die Hauptakteure bei diesen Abmahnungen sind:
- Mitbewerber: Unternehmen, die ihre Pflichten erfüllen, haben höhere Kosten. Sie nutzen Abmahnungen, um sich gegen Konkurrenten zu wehren, die sich durch Nichtbeachtung einen unlauteren Preisvorteil verschaffen.
- Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverbände: Organisationen wie der IDO-Verband oder der Verband sozialer Wettbewerb e.V. verfolgen Verstöße systematisch.
- Spezialisierte Anwaltskanzleien: Einige Kanzleien haben sich darauf spezialisiert, das öffentlich zugängliche LUCID-Register auf fehlende oder fehlerhafte Einträge zu durchsuchen und massenhaft Abmahnungen zu versenden.
Die Transparenz des Registers macht es für jeden einfach, die Compliance eines Unternehmens innerhalb von Minuten zu überprüfen. Diese einfache Überprüfbarkeit ist ein wesentlicher Treiber für die Zunahme der Abmahnungen.
Häufige Verstöße, die zu einer Abmahnung führen
Eine Abmahnung wegen Verpackungsgesetz wird oft durch leicht vermeidbare Fehler ausgelöst. Die ZSVR selbst geht konsequent gegen Versäumnisse vor und übergab in einer Aktion 2.000 Verstoßfälle an die Landesbehörden. Zudem wurden 86.000 unvollständig registrierte Unternehmen verwarnt. Die häufigsten Gründe für eine Abmahnung sind klar definierbar.
Zu den typischen Versäumnissen gehören:
- Fehlende LUCID-Registrierung: Die grundlegendste Pflicht ist die Registrierung bei der ZSVR vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen. Wer hier nicht gelistet ist, riskiert ein sofortiges Vertriebsverbot.
- Keine Systembeteiligung: Die alleinige Registrierung reicht nicht aus. Die Verpackungsmengen müssen bei einem dualen System lizenziert werden, um die Entsorgung zu finanzieren.
- Inkonsistente Daten: Abweichungen zwischen den im Impressum, im Handelsregister und im LUCID-Register hinterlegten Firmennamen oder Adressen sind ein häufiger Abmahngrund.
- Fehlerhafte oder versäumte Mengenmeldungen: Die an das duale System und an LUCID gemeldeten Verpackungsmengen müssen identisch und korrekt sein. Falsche Angaben können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Diese Fehler gelten als Wettbewerbsverstöße nach § 3a UWG und können kostspielige rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Kostenfalle: Finanzielle Risiken und weitere Konsequenzen
Die Missachtung des Verpackungsgesetzes kann weitreichende finanzielle Folgen haben, die weit über die Kosten für eine Abmahnung hinausgehen. Eine fehlende Registrierung kann beispielsweise mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € geahndet werden. Bei anderen Verstößen, etwa fehlerhaften Mengenmeldungen, drohen sogar Strafen von bis zu 200.000 € pro Fall. Hinzu kommen die Anwaltskosten des Abmahners, die sich schnell auf rund 1.000 € belaufen können.
Neben den direkten Kosten drohen weitere Sanktionen. Behörden können ein sofortiges Vertriebsverbot für Ihre Produkte verhängen, bis die Gesetzeskonformität wiederhergestellt ist. Zudem enthalten Abmahnungen oft eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung. Wer diese ungeprüft unterschreibt, geht einen lebenslang gültigen Vertrag ein und verpflichtet sich zur Zahlung hoher Vertragsstrafen bei zukünftigen Verstößen. Eine professionelle Beratung zum Verpackungsgesetz ist daher unerlässlich, um diese Risiken zu minimieren.
Richtiges Handeln nach Erhalt einer Abmahnung
Wenn Sie eine Abmahnung wegen des Verpackungsgesetzes erhalten haben, ist schnelles, aber überlegtes Handeln gefordert. Ignorieren Sie das Schreiben auf keinen Fall, da sonst ein teures Gerichtsverfahren droht. Nehmen Sie jedoch auch keinen direkten Kontakt zum gegnerischen Anwalt auf und unterschreiben oder zahlen Sie nichts voreilig. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst und dient den Interessen des Abmahners.
Befolgen Sie stattdessen diese Schritte:
- Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Fristen: Die gesetzten Fristen sind in der Regel kurz, aber rechtlich wirksam. Notieren Sie sich die Frist und handeln Sie innerhalb dieses Zeitraums.
- Suchen Sie professionelle Hilfe: Wenden Sie sich sofort an einen spezialisierten Dienstleister wie die Deutsche Recycling. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und der Forderungen.
- Nicht unterschreiben: Leisten Sie keine Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung. Wir helfen Ihnen, eine modifizierte Erklärung zu formulieren, die Sie nur zum Nötigsten verpflichtet.
- Pflichten umgehend erfüllen: Unabhängig von der Abmahnung sollten Sie Ihre gesetzlichen Pflichten sofort nachholen. Klären Sie mit uns, ob Sie vom Verpackungsgesetz betroffen sind, und leiten Sie die notwendigen Schritte ein.
Durch professionelle Unterstützung können die Forderungen oft reduziert oder sogar ganz abgewehrt werden. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen für die Zukunft rechtssicher aufgestellt ist.
Proaktive Compliance: Wie Sie Abmahnungen von vornherein vermeiden
Der beste Schutz vor einer Abmahnung ist die vollständige und dauerhafte Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben. Warten Sie nicht, bis ein Schreiben vom Anwalt in Ihrem Postfach liegt. Sie müssen bereits jetzt aktiv werden, um die EU-Richtlinien zu erfüllen. Die Umsetzung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz ist ein kontinuierlicher Prozess, der Sorgfalt erfordert. Mit einer klaren Checkliste zum Verpackungsgesetz können Sie die notwendigen Schritte systematisch umsetzen.
Stellen Sie die folgende dreistufige Compliance sicher:
- 1. Registrierung bei der ZSVR: Melden Sie Ihr Unternehmen im Register LUCID an. Sie erhalten eine persönliche EPR-Nummer, die Sie für alle weiteren Schritte benötigen.
- 2. Systembeteiligung (Lizenzierung): Schließen Sie einen Vertrag mit einem dualen System ab und lizenzieren Sie die Verpackungsmengen, die Sie jährlich in Verkehr bringen.
- 3. Datenmeldung: Melden Sie Ihre EPR-Nummer und die lizenzierten Mengen an Ihr duales System. Melden Sie anschließend den Namen des Systems und die Mengen an LUCID. Diese Daten müssen immer übereinstimmen.
Besonders wenn Sie bisher noch nicht aktiv geworden sind, besteht dringender Handlungsbedarf. Melden Sie sich bei der Deutschen Recycling. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie – von der Registrierung bis zur laufenden Mengenmeldung – und gewährleisten so 100%ige Rechtssicherheit.
Fazit: Handeln Sie jetzt, um Ihr Unternehmen zu schützen
Eine Abmahnung wegen des Verpackungsgesetzes ist mehr als nur ein Ärgernis; sie stellt ein ernsthaftes Geschäftsrisiko dar. Die Kombination aus hohen Bußgeldern, Vertriebsverboten und der Gefahr teurer Vertragsstrafen kann die Existenz Ihres Unternehmens gefährden. Die öffentliche Natur des LUCID-Registers sorgt dafür, dass Untätigkeit schnell aufgedeckt wird. Es ist daher unerlässlich, dass Sie Ihre Verpflichtungen nicht nur kennen, sondern auch proaktiv und lückenlos erfüllen.
Zögern Sie nicht länger. Die gesetzlichen Anforderungen sind komplex und ändern sich stetig. Als Ihr verlässlicher Partner sorgt die Deutsche Recycling dafür, dass Sie alle Vorschriften des Verpackungsgesetzes einhalten. Wir bieten Ihnen einen kompletten Service, der Ihnen Rechtssicherheit verschafft und es Ihnen ermöglicht, sich wieder voll auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten und erfahren Sie, wie wir Sie bei der Einhaltung des Verpackungsgesetzes unterstützen können.
Muss ich mich auch für gebrauchte Kartons registrieren?
Ja, auch wenn Sie gebrauchte Versandkartons wiederverwenden, um Waren an Endverbraucher zu senden, gelten Sie als „Erstinverkehrbringer“ dieser Versandverpackung. Sie müssen sich daher bei LUCID registrieren und diese Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren.
Ich betreibe Dropshipping. Bin ich vom Verpackungsgesetz betroffen?
Ja, in den meisten Fällen sind Sie als Dropshipping-Händler verantwortlich. Wenn der ausländische Versender nicht im LUCID-Register registriert ist (was die Regel ist), gelten Sie als Importeur und somit als Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes. Sie müssen die Registrierungs- und Lizenzierungspflichten erfüllen.
Was ist der Unterschied zwischen Registrierung und Lizenzierung?
Die Registrierung ist die Anmeldung Ihres Unternehmens bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in der Datenbank LUCID. Die Lizenzierung (oder Systembeteiligung) ist der kostenpflichtige Vertrag mit einem dualen System, durch den Sie die Sammlung und das Recycling Ihrer Verpackungsmengen finanzieren. Beides ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wie kann mir die Deutsche Recycling bei einer Abmahnung helfen?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, prüfen unsere Experten die Rechtmäßigkeit der Forderungen und beraten Sie zum weiteren Vorgehen. Wir helfen Ihnen, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu erstellen und übernehmen die Kommunikation. Vor allem aber stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen schnellstmöglich alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, um zukünftige Abmahnungen zu vermeiden.
Wie lange dauert es, die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz zu erfüllen?
Die reine Online-Registrierung bei LUCID dauert nur wenige Minuten. Der Vertragsabschluss mit einem dualen System ist ebenfalls schnell erledigt. Die Deutsche Recycling kann den gesamten Prozess für Sie innerhalb kürzester Zeit abwickeln, sodass Sie umgehend Rechtssicherheit erlangen. Wichtig ist, dass alle Schritte vor dem Verkauf der Waren abgeschlossen sind.
Was passiert, wenn ich die Frist in der Abmahnung verpasse?
Wenn Sie die gesetzte Frist verstreichen lassen, kann der Abmahner ohne weitere Vorwarnung eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen. Dies führt zu einem Gerichtsverfahren, dessen Kosten um ein Vielfaches höher sind als die der ursprünglichen Abmahnung. Handeln Sie daher immer innerhalb der gesetzten Frist.
Bundesministerium der Justiz bietet den vollständigen und aktuellen Text des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zur Einsicht.
Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) informiert über die Registrierungspflichten im LUCID-Register und die Aufgaben der ZSVR zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes.
Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erläutert die Pflicht zur Systembeteiligung und listet die zugelassenen dualen Systeme auf, die für die Lizenzierung von Verpackungsmengen zuständig sind.
IDO-Verband bietet Informationen zu seinen Aktivitäten im Bereich der Abmahnungen und des unlauteren Wettbewerbs.
Verband sozialer Wettbewerb e.V. informiert über seine Arbeit als Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverband, der Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht verfolgt.