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VerpackG-Compliance 2025: Sichern Sie jetzt Ihre rechtssichere Entpflichtung für Verpackungen in Deutschland

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Verstöße gegen das Verpackungsgesetz können Bußgelder bis zu 200.000 € nach sich ziehen. Die Komplexität der Vorschriften zur Entpflichtung von Verpackungen in Deutschland stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen, doch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie alle Anforderungen fristgerecht erfüllen und warum Sie bereits jetzt aktiv werden müssen.

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet jeden, der gewerbsmäßig verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringt, zur Teilnahme an einem dualen System. Diese erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) umfasst die Registrierung, Lizenzierung und Meldung Ihrer Verpackungsmengen. Seit dem 1. Juli 2022 gilt die Registrierungspflicht für ausnahmslos alle Verpackungen, die gewerblich genutzt werden. Viele Unternehmen sind sich ihrer Pflichten nicht bewusst und riskieren empfindliche Strafen von bis zu 200.000 € sowie Vertriebsverbote. Die Zeit zu handeln ist jetzt. Dieser Artikel führt Sie durch die drei zentralen Säulen der Verpackungsentpflichtung und erklärt, wie die Deutsche Recycling Sie bei der schnellen und rechtssicheren Umsetzung unterstützt, um die EU-Richtlinien zu erfüllen.

Für Schnellleser

  • Jeder, der gewerbsmäßig Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich im Register LUCID registrieren, an einem dualen System beteiligen und seine Mengen melden.
  • Verstöße gegen das Verpackungsgesetz können mit Bußgeldern von bis zu 200.000 € und Vertriebsverboten geahndet werden.
  • Aufgrund der Komplexität und der drohenden Strafen ist sofortiges Handeln zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten erforderlich; die Deutsche Recycling bietet hierfür umfassende Unterstützung.

Die 3 Säulen der Verpackungsentpflichtung in Deutschland

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) betrifft über 200.000 Unternehmen in Deutschland und basiert auf drei fundamentalen Pflichten. Jeder Erstinverkehrbringer muss diesen nachkommen, um eine rechtssichere Entpflichtung für Verpackungen in Deutschland zu gewährleisten. Es gibt keine Bagatellgrenzen für die Registrierungs- und Lizenzierungspflicht.

Die Erfüllung dieser Pflichten ist nicht optional, sondern eine gesetzliche Vorgabe, die seit 2019 die frühere Verpackungsverordnung ersetzt. Die drei Säulen sind:

  • Registrierung: Anmeldung im Verpackungsregister LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
  • Systembeteiligung: Abschluss eines Lizenzvertrags mit einem dualen System zur Finanzierung des Recyclings.
  • Datenmeldung: Regelmäßige Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an Ihr duales System und an LUCID.

Die Missachtung bereits einer dieser Pflichten kann zu sofortigen Vertriebsverboten führen. Der erste und unumgängliche Schritt auf diesem Weg ist die Registrierung im öffentlichen Register LUCID.

Schritt 1: Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Portal LUCID ist der Ausgangspunkt für Ihre Compliance. Diese Registrierung ist seit dem 1. Juli 2022 für *alle* Erstinverkehrbringer von Verpackungen ausnahmslos verpflichtend. Die Anmeldung ist kostenlos und muss vom Unternehmen selbst vorgenommen werden; eine Beauftragung Dritter ist hierfür nicht zulässig.

Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre persönliche LUCID-Nummer (auch EPR-Nummer genannt), die Sie für alle weiteren Schritte benötigen. Da das Register öffentlich einsehbar ist, können Wettbewerber und Behörden jederzeit prüfen, ob Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind. Fehlende Einträge werden schnell identifiziert und können Abmahnungen zur Folge haben. Informieren Sie sich über die Details zum LUCID-Register.

Mit Ihrer LUCID-Nummer können Sie nun den zweiten entscheidenden Schritt angehen: die Beteiligung an einem dualen System.

Schritt 2: Systembeteiligung zur Finanzierung des Recyclings

Durch die Systembeteiligung, auch Lizenzierung genannt, kommen Sie Ihrer Produktverantwortung nach. Sie zahlen eine Lizenzgebühr an ein duales System, welches im Gegenzug die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung Ihrer Verpackungen organisiert. Ohne einen gültigen Lizenzvertrag dürfen Ihre verpackten Produkte in Deutschland nicht verkauft werden.

Der Prozess umfasst typischerweise diese Schritte:

  1. Auswahl eines zugelassenen dualen Systems.
  2. Angabe Ihrer LUCID-Registrierungsnummer.
  3. Meldung der geplanten Verpackungsmengen für das laufende Jahr (Planmengenmeldung).
  4. Zahlung der Lizenzentgelte basierend auf Materialart und Gewicht.

Die korrekte Einstufung Ihrer Verpackungen als systembeteiligungspflichtig ist entscheidend. Der Katalog der Zentralen Stelle gibt hierzu klare Vorgaben. Nach der Lizenzierung folgt die laufende Pflicht der Datenmeldung.

Schritt 3: Korrekte und fristgerechte Datenmeldungen

Die dritte Säule ist die regelmäßige Datenmeldung Ihrer tatsächlich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen. Diese Meldung muss identisch an Ihr duales System und an das LUCID-Register erfolgen. Der Melderhythmus (z.B. jährlich, quartalsweise) richtet sich nach Ihrem Vertrag mit dem dualen System. Eine verspätete oder fehlerhafte Meldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 10.000 € geahndet werden.

Unternehmen, die bestimmte Mengenschwellen überschreiten, müssen zudem jährlich bis zum 15. Mai eine testierte Vollständigkeitserklärung für das Vorjahr abgeben. Die Schwellenwerte liegen bei 80.000 kg Glas, 50.000 kg Papier/Pappe/Karton oder 30.000 kg für Leichtverpackungen. Die Komplexität dieser Pflichten verdeutlicht die drohenden Konsequenzen bei Nichterfüllung.

Strafen bei Verstößen: Ein Risiko, das Sie nicht eingehen sollten

Die Nichteinhaltung der Pflichten zur Entpflichtung von Verpackungen in Deutschland ist kein Kavaliersdelikt. Die Behörden verfolgen Verstöße konsequent, und die Strafen sind empfindlich. Eine fehlende LUCID-Registrierung kann bis zu 100.000 € kosten, eine fehlende Systembeteiligung sogar bis zu 200.000 € pro Einzelfall.

Zusätzlich zu den Bußgeldern drohen weitere Konsequenzen:

  • Vertriebsverbote: Sie dürfen Ihre Waren nicht mehr in Deutschland anbieten, bis der Verstoß behoben ist.
  • Abmahnungen: Wettbewerber können Sie aufgrund des öffentlichen Registers leicht identifizieren und abmahnen.
  • Gewinnabschöpfung: Unrechtmäßig erzielte Gewinne können von den Behörden eingezogen werden.

Angesichts dieser Risiken ist proaktives Handeln unerlässlich. Wenn Sie noch nicht alle Pflichten erfüllen, sollten Sie umgehend eine professionelle Beratung zum Verpackungsgesetz in Anspruch nehmen. Die neuen EU-Vorschriften verschärfen die Situation zusätzlich.

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) erhöht den Druck

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird ab dem 12. August 2026 verbindlich und gilt direkt in allen 27 EU-Staaten. Sie zielt darauf ab, Verpackungsabfall weiter zu reduzieren und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu etablieren. Bis 2030 müssen alle Verpackungen in der EU recyclingfähig sein.

Für Unternehmen bedeutet dies zusätzlichen Handlungsdruck. Die PPWR führt strengere Anforderungen an das Verpackungsdesign, den Einsatz von Rezyklaten und die Minimierung von Verpackungsvolumen ein. Unternehmen, die bereits jetzt mit dem deutschen Verpackungsgesetz überfordert sind, werden von der PPWR vor noch größere Herausforderungen gestellt. Die neuen Regeln machen eine professionelle und vorausschauende Compliance-Strategie unverzichtbar. Es ist höchste Zeit, sich Unterstützung zu sichern.

Ihre Lösung: Jetzt handeln mit der Deutschen Recycling

Die Einhaltung der Vorschriften zur Entpflichtung von Verpackungen in Deutschland ist komplex und zeitaufwendig. Jeder Tag, an dem Sie Ihre Pflichten nicht erfüllen, stellt ein finanzielles und rechtliches Risiko dar. Warten Sie nicht auf Bußgeldbescheide oder Vertriebsverbote. Werden Sie jetzt aktiv, um die EU-Richtlinien vollständig zu erfüllen.

Besonders wenn Sie bisher noch keine Maßnahmen ergriffen haben, ist schnelles Handeln gefordert. Die Deutsche Recycling Service GmbH ist Ihr erfahrener Partner für Umwelt-Compliance. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie – von der Analyse Ihrer Pflichten über die Registrierung und Lizenzierung bis hin zur vorschriftsmäßigen Datenmeldung.

Melden Sie sich noch heute bei der Deutschen Recycling, um alle Regulatoriken schnellstmöglich und zu 100 % rechtssicher zu erfüllen. Konzentrieren Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft – wir kümmern uns um Ihre Compliance.

Muss ich mich auch für Transportverpackungen bei LUCID registrieren?

Ja, seit dem 1. Juli 2022 besteht die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Arten von Verpackungen, also auch für Transportverpackungen, die typischerweise im B2B-Bereich anfallen. Eine Systembeteiligungspflicht (Lizenzierung) besteht für reine Transportverpackungen jedoch nicht, stattdessen müssen Sie eine Rücknahme- und Verwertungslösung sicherstellen.

Ich bin Online-Händler. Welche Verpackungen muss ich lizenzieren?

Als Online-Händler müssen Sie alle Verpackungen lizenzieren, die typischerweise beim privaten Endkunden als Abfall anfallen. Dazu gehören nicht nur die Produktverpackungen, sondern ausdrücklich auch alle Versandverpackungen, inklusive Füllmaterial und Klebeband.

Was ist der Unterschied zwischen der Meldung an das duale System und an LUCID?

Sie müssen Ihre Verpackungsmengen an beide Stellen melden. Die Meldung an Ihr duales System dient der Abrechnung Ihrer Lizenzentgelte. Die identische Meldung an LUCID dient der Kontrolle und Transparenz. Die Zentrale Stelle gleicht die Daten der Systeme mit den Daten der Hersteller ab, um Vollständigkeit sicherzustellen.

Kann die Deutsche Recycling die LUCID-Registrierung für mich übernehmen?

Nein, die Erstregistrierung im Verpackungsregister LUCID muss vom verpflichteten Unternehmen höchstpersönlich durchgeführt werden. Das Gesetz schließt eine Übernahme durch Dritte explizit aus. Wir leiten Sie jedoch präzise durch den Prozess und übernehmen im Anschluss alle weiteren Schritte wie die Lizenzierung und die Datenmeldungen für Sie.

Was ist die Vollständigkeitserklärung und muss ich diese abgeben?

Die Vollständigkeitserklärung (VE) ist eine detaillierte Jahresmeldung über alle in Verkehr gebrachten Verpackungen. Sie müssen diese bis zum 15. Mai des Folgejahres hinterlegen, wenn Sie bestimmte Mengenschwellen überschreiten (z.B. 50.000 kg Papier/Pappe oder 30.000 kg Kunststoff). Die VE muss von einem registrierten Prüfer testiert werden.

Ich habe meine Pflichten bisher nicht erfüllt. Was soll ich jetzt tun?

Sie müssen umgehend handeln, um Strafen zu vermeiden. Der erste Schritt ist die sofortige Registrierung bei LUCID. Kontaktieren Sie uns direkt danach. Die Deutsche Recycling ist darauf spezialisiert, Unternehmen schnell und rechtssicher bei der Nacherfüllung ihrer Pflichten zu unterstützen und eine konforme Lösung für die Zukunft aufzusetzen.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist die zuständige Behörde für die Registrierung im Verpackungsregister LUCID und die Überwachung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz. Hier finden Sie alle offiziellen Informationen zur Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bietet umfassende Informationen zur deutschen Umweltpolitik, einschließlich des Verpackungsgesetzes und der Kreislaufwirtschaft.

EUR-Lex ist die offizielle Quelle für Rechtsdokumente der Europäischen Union und bietet Zugang zu allen EU-Verordnungen, einschließlich der zukünftigen EU-Verpackungsverordnung (PPWR).

Das Umweltbundesamt (UBA) stellt wissenschaftlich fundierte Informationen und Daten zum Thema Verpackungen, Abfallwirtschaft und Kreislaufwirtschaft in Deutschland bereit.

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