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Verpackungsgesetz: So sichern Fulfillment-Dienstleister Ihre Compliance ab 2025

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Nutzen Sie einen Fulfillment-Dienstleister für Lagerung, Verpackung und Versand? Dann müssen Sie seit dem 1. Juli 2022 strenge Vorgaben des Verpackungsgesetzes erfüllen, sonst droht ein sofortiges Vertriebsverbot. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Pflichten rechtssicher umsetzen und warum schnelles Handeln unerlässlich ist.

Die Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) hat die Spielregeln für den Online-Handel fundamental verändert. Insbesondere Unternehmen, die auf die Services von Fulfillment-Dienstleistern setzen, stehen vor neuen Herausforderungen. Seit dem 1. Juli 2022 sind diese Dienstleister gesetzlich verpflichtet, die VerpackG-Konformität ihrer Auftraggeber zu überprüfen. Erfüllen Sie als Händler Ihre Registrierungs- und Lizenzierungspflichten nicht, darf der Logistiker nicht mehr für Sie tätig werden. Diese Regelung soll die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) lückenlos durchsetzen und erfordert von Ihnen als Online-Händler sofortige Aufmerksamkeit. Es ist entscheidend, dass Sie Ihre Verpflichtungen kennen und erfüllen, um hohe Bußgelder und empfindliche Vertriebsverbote abzuwenden.

Für Schnellleser

  • Fulfillment-Dienstleister müssen seit Juli 2022 prüfen, ob ihre Händler-Kunden im LUCID-Register registriert und systembeteiligt sind.
  • Als Online-Händler sind Sie der „Hersteller“ der Versandverpackung und für deren Lizenzierung verantwortlich, nicht der Fulfillment-Dienstleister.
  • Bei fehlender Compliance drohen Vertriebsverbote durch den Dienstleister und Bußgelder von bis zu 200.000 Euro.

Die Prüfpflicht: Was Fulfillment-Dienstleister seit 2022 kontrollieren müssen

Seit der Gesetzesnovelle vom 1. Juli 2022 sind Fulfillment-Dienstleister keine reinen Logistiker mehr, sondern auch Kontrolleure. Das Gesetz definiert einen Fulfillment-Dienstleister als jeden, der mindestens zwei der folgenden vier Dienstleistungen anbietet: Lagerhaltung, Verpacken, Adressieren und Versand von Waren, an denen er kein Eigentumsrecht hat. Diese Dienstleister müssen nun aktiv prüfen, ob ihre Auftraggeber die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz erfüllen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Die Prüfung umfasst zwei zentrale Punkte:

  1. Registrierung im Verpackungsregister LUCID: Ihr Unternehmen muss bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert sein. Diese Registrierung ist öffentlich einsehbar und für Ihren Dienstleister leicht zu überprüfen.
  2. Systembeteiligung (Lizenzierung): Sie müssen für alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, einen Vertrag mit einem dualen System geschlossen haben.

Erfüllen Sie nur einen dieser beiden Punkte nicht, greift ein sofortiges Vertriebsverbot. Ihr Fulfillment-Dienstleister darf Ihre Waren nicht mehr lagern, verpacken oder versenden. Diese Prüfpflicht zwingt Logistiker, die Zusammenarbeit mit nicht konformen Händlern einzustellen, um sich selbst zu schützen. Informieren Sie sich über die neuen Pflichten für Logistikdienstleister, um die Anforderungen zu verstehen. Die Verantwortung liegt klar bei Ihnen als Händler, die notwendigen Nachweise proaktiv zu erbringen.

Ihre Verantwortung als Händler: Wer ist der „Hersteller“ der Verpackung?

Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, der Fulfillment-Dienstleister sei für die Verpackungslizenzierung verantwortlich. Das Verpackungsgesetz stellt jedoch klar: Als „Hersteller“ gilt derjenige, der eine Verpackung erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt und mit Ware befüllt. Wenn Sie einen Fulfillment-Dienstleister verpackungsgesetz-konform beauftragen, sind Sie als Händler der Auftraggeber und somit der Hersteller der Versandverpackung. Dies gilt selbst dann, wenn der Dienstleister das Verpackungsmaterial stellt und den Karton für Sie befüllt.

Ihre zentralen Pflichten als Händler umfassen drei Schritte:

  • Registrierungspflicht: Sie müssen sich im Verpackungsregister LUCID der ZSVR registrieren, bevor Sie eine einzige Verpackung in Umlauf bringen. Die Registrierung ist kostenlos, aber zwingend erforderlich.
  • Systembeteiligungspflicht: Schließen Sie einen Lizenzvertrag mit einem dualen System für Ihre Verpackungsmengen ab. Damit finanzieren Sie das Recycling.
  • Datenmeldepflicht: Melden Sie Ihre lizenzierten Verpackungsmengen regelmäßig an LUCID und das gewählte duale System.

Diese Pflichten gelten ohne jede Bagatellgrenze, also bereits ab dem ersten Karton. Die Beauftragung eines Dritten entbindet Sie nicht von dieser grundlegenden Verantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass alle Schritte korrekt ausgeführt werden.

Risiken bei Nichterfüllung: Vertriebsverbote und hohe Bußgelder

Die Konsequenzen bei Missachtung des Verpackungsgesetzes sind gravierend und können Ihr Geschäft empfindlich treffen. Die größte unmittelbare Gefahr ist das Vertriebsverbot durch Ihren Fulfillment-Dienstleister. Stellt dieser bei seiner Prüfung fest, dass Sie nicht ordnungsgemäß bei LUCID registriert und an einem dualen System beteiligt sind, muss er seine Dienstleistung für Sie einstellen. Dies bedeutet einen sofortigen Stopp von Lagerung und Versand, was einem Stillstand Ihres Online-Handels gleichkommt.

Darüber hinaus drohen empfindliche finanzielle Strafen. Verstöße gegen die Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht können mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro pro Fall geahndet werden. Allein die fehlende Überprüfung durch den Fulfillment-Dienstleister kann diesen bis zu 100.000 Euro kosten. Diese hohen Summen verdeutlichen den Stellenwert, den der Gesetzgeber der Umwelt-Compliance beimisst. Warten Sie nicht, bis eine Prüfung erfolgt. Werden Sie jetzt aktiv, um Ihre Verpackungslizenzierung für Deutschland sicherzustellen und Risiken zu minimieren.

Proaktive Schritte zur Compliance: So werden Sie jetzt aktiv

Um die Anforderungen des Verpackungsgesetzes zu erfüllen und die Zusammenarbeit mit Ihrem Fulfillment-Dienstleister reibungslos zu gestalten, müssen Sie umgehend handeln. Warten Sie nicht auf eine Aufforderung Ihres Logistikers. Der erste und wichtigste Schritt ist Ihre Registrierung im Verpackungsregister LUCID. Dieser Prozess ist online und in wenigen Minuten erledigt. Sie erhalten eine persönliche EPR-Nummer, die Sie Ihrem Dienstleister als Nachweis vorlegen.

Der zweite Schritt ist der Abschluss eines Lizenzvertrages mit einem dualen System. Hierfür müssen Sie Ihre voraussichtlichen Verpackungsmengen für das laufende Jahr schätzen. Dazu gehören alle Materialien:

  • Versandkartons (Pappe, Karton, Papier)
  • Füllmaterial (z. B. Luftpolsterfolie, Papierknäuel)
  • Klebebänder
  • Versandtaschen
  • Produkt- und Umverpackungen

Viele Händler unterschätzen die Menge an Füllmaterial, die schnell mehrere Kilogramm pro Jahr ausmacht. Nach der Lizenzierung müssen Sie Ihre Mengen an das LUCID-Register melden. Dieser Dreiklang aus Registrierung, Lizenzierung und Meldung ist der Kern Ihrer Pflichten. Er muss lückenlos erfüllt sein, damit Ihr Fulfillment-Dienstleister für Sie tätig werden darf.

Die Lösung: Compliance-Sicherheit mit einem starken Partner

Die Komplexität des Verpackungsgesetzes und die drohenden Sanktionen machen deutlich, dass eine professionelle Unterstützung unerlässlich ist. Besonders wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, ist schnelles Handeln gefragt. Die Deutsche Recycling bietet Ihnen als spezialisierter Partner für Umwelt-Compliance einen umfassenden Service, um alle gesetzlichen Anforderungen schnell und rechtssicher zu erfüllen. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, von der korrekten Registrierung bis zur fristgerechten Datenmeldung.

Durch die Zusammenarbeit mit uns stellen Sie sicher, dass Ihr Fulfillment-Dienstleister verpackungsgesetz-konform für Sie arbeiten kann, ohne dass Sie ein Vertriebsverbot riskieren. Wir analysieren Ihre individuellen Verpackungsströme und sorgen für eine kosteneffiziente Lizenzierung bei einem passenden dualen System. Sie erhalten von uns alle notwendigen Nachweise und die Sicherheit, dass Ihre EPR-Pflichten zu 100 % erfüllt sind. So können Sie sich wieder voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Zögern Sie nicht länger. Die gesetzlichen Fristen sind bereits in Kraft. Melden Sie sich bei der Deutschen Recycling, um die Regulatorik schnellstmöglich zu erfüllen und Ihr Geschäft abzusichern. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung und ein unverbindliches Angebot.

Muss ich mich auch registrieren, wenn mein Fulfillment-Dienstleister die Kartons stellt?

Ja. Laut Verpackungsgesetz sind Sie als Auftraggeber der „Hersteller“ der Verpackung und somit für die Registrierung und Lizenzierung verantwortlich, unabhängig davon, wer das Verpackungsmaterial physisch bereitstellt.

Welche Strafen drohen meinem Fulfillment-Dienstleister?

Wenn ein Fulfillment-Dienstleister seine Prüfpflicht verletzt und für einen nicht-konformen Händler tätig wird, kann er mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegt werden.

Ich nutze Dropshipping, nicht Fulfillment. Gilt das Gesetz auch für mich?

Beim Dropshipping ist in der Regel der Lieferant (der Versender der Ware) für die Verpackungslizenzierung verantwortlich, da er die Ware verpackt und versendet. Sie als Händler haben jedoch eine Prüfpflicht, um sicherzustellen, dass Ihr Lieferant die Regeln einhält.

Wie kann mir die Deutsche Recycling jetzt schnell helfen?

Die Deutsche Recycling kann umgehend Ihre Registrierung bei LUCID durchführen, einen passenden Lizenzvertrag mit einem dualen System für Sie abschließen und die notwendigen Datenmeldungen übernehmen. Kontaktieren Sie uns, um sofortige Rechtssicherheit zu erlangen.

Was ist der Unterschied zwischen der Registrierung und der Systembeteiligung?

Die Registrierung ist die Anmeldung Ihres Unternehmens im öffentlichen Register LUCID. Die Systembeteiligung ist der kostenpflichtige Vertrag mit einem dualen System (z.B. Grüner Punkt), durch den Sie die Sammlung und das Recycling Ihrer Verpackungen finanzieren. Beides ist gesetzlich vorgeschrieben.

Mein Fulfillment-Dienstleister sitzt im Ausland. Muss ich das deutsche Verpackungsgesetz trotzdem erfüllen?

Ja. Sobald Sie Waren an Endverbraucher in Deutschland versenden (lassen), unterliegen Sie dem deutschen Verpackungsgesetz. Der Standort Ihres Dienstleisters ist dabei unerheblich.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet auf ihrer offiziellen Website alle notwendigen Informationen zur Registrierung, Datenmeldung und den Pflichten nach dem Verpackungsgesetz. Hier können Unternehmen ihre Registrierung vornehmen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüfen.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) informiert über die gesetzlichen Grundlagen und Ziele des Verpackungsgesetzes sowie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft für Verpackungen.

Umweltbundesamt (UBA) bietet detaillierte Informationen und Hintergrundwissen zum Verpackungsgesetz, zur Produktverantwortung für Verpackungen und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Deutschland.

Wikipedia bietet eine umfassende Übersicht über das deutsche Verpackungsgesetz, seine Entstehung, Ziele und wesentlichen Bestimmungen.

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