EPR-Länder im Vergleich: Strategien im Überblick
Die EU-Richtlinien hinsichtlich der erweiterte Herstellerverantwortung (kurz: EPR) sind für alle europäischen Länder verpflichtend. Die Übersetzung in nationale Gesetze in den Ländern muss bis spätestens 2025 abgeschlossen sein. Ziel der novellierten EU-Verpackungsrichtlinie sowie der Anforderungen der EU-WEEE-Richtlinie an Elektrogeräte oder Batterien ist es, Hersteller und Importeure in die Verantwortung für ihre Produkte am Ende ihres Lebenszyklus zu nehmen. Die Sammlung, die Rücknahme, die fachgerechte Entsorgung und das Recycling von Produkten sollen dazu beitragen, die Umweltauswirkungen zu reduzieren und dabei helfen, die Klimaziele zu erreichen. Jedes Land ist dabei frei, die lokalen Gesetze im Sinne der EU-Richtlinien selbst auszugestalten. Daraus ergibt sich, dass die EPR in den Ländern unterschiedliche Ansprüche, etwa bei der Registrierung, stellt.
Um mehr Klarheit zu schaffen, haben wir in diesem Beitrag den EPR-Ländervergleich gestartet und zeigen Ihnen, was Sie im jeweiligen Zielmarkt beachten müssen.
Für Schnell-Leser
Je nach Zielmarkt müssen Sie in den EPR-Ländern mit anderen Anforderungen rechnen. Dieser Umstand ergibt sich daraus, dass die Übersetzung der EU-Direktive national großen Spielraum mitbringt. So hat jedes Land seine eigenen Vorgaben und Gesetze erlassen. Unabdingbar ist es dennoch für expandierende Unternehmen, die jeweiligen Richtlinien zur erweiterten Herstellerverantwortung zu kennen und zu erfüllen. Nichtkenntnis schützt Sie in dem Fall nicht vor hohen Strafen, wenn Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen.
Warum ein EPR-Ländervergleich?
Die Verpackungslizenz und WEEE/Elektrogesetz-Richtlinie für Elektrogeräte und/oder das Batteriegesetz (BattG) sind bindend, wenn Sie Produkte an gewerbliche Kunden und private Endverbraucher verkaufen – sei es über den eigenen Online-Shop oder einem Marktplatz wie Amazon oder eBay. Dabei gilt: Wenn Sie Ihre Waren im EU-Ausland vertreiben, gelten die Richtlinien der EPR in diesem Land und nicht in dem Land, in dem Sie Ihren Sitz haben.
Die Krux dabei: Die übersetzten EU-Richtlinien für die EPR in den Ländern variieren sehr stark, da jedes Land entsprechende Gestaltungsfreiheiten genießt. Das Resultat ist eine hohe Komplexität und eine primäre Unübersichtlichkeit. Daher ist es unabdingbar, die EPR-Länder im Vergleich zu betrachten, bevor Sie in ein Zielland expandieren. Halten Sie sich nicht an die EPR in den Ländern, drohen hohe Bußgelder, Abmahnungen und Handelsverbote. Nachfolgende Auflistung der jeweiligen nationalen Richtlinien zu EPR ausgewählter Länder soll Ihnen einen ersten Eindruck vermitteln. Sinnvoll ist es, sich im Anschluss persönlich an die Experten der Deutsche Recycling GmbH zu wenden. Wir unterstützen Sie rund um das Thema Umwelt-Compliance individuell mit unseren fundierten Dienstleistungen zur EPR.
Vergleich der EPR-Länder: Deutschland
- Rechtliche Umsetzung der EU-Richtlinien im Verpackungsgesetz (VerpackG)
- Für Hersteller im Sinne des § 3 Abs. 14 VerpackG und Importeure für ausländische Inverkehrbringer besteht eine Registrierungspflicht im LUCID-Verpackungsregister
- Teilnahme an einem dualen System, das mit den Gebühren die Entsorgung und das Recycling übernimmt
- Ohne die LUCID-Registrierungsnummer besteht ein Vertriebsverbot
- Verwaltungseinrichtung ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
- Auch Online-Shops und Betreiber elektronischer Marktplätze sowie Fulfillment-Dienstleister unterliegen den Anforderungen des Verpackungsgesetz (VerpackG)
- Rücknahme und Entsorgung auf eigene Kosten: Händler und Online-Händler mit einer Laden-, Lager- oder Versandfläche von min. 400 qm oder Lebensmitteleinzelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche ab 800 qm tragen nach ElektroG die Kosten der Rücknahme von Altgeräten und Elektroschrott aus privaten Haushalten
- Registrierung und Erhalt der WEEE-Nummer bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR)
Vergleich der EPR-Länder: Frankreich
- Unterschied bei der rechtlichen Umsetzung der EU-Richtlinien von der EPR in Frankreich: Umweltgesetzbuch Art. R. 543 – 33 ff für Verpackungen von privaten Verbrauchern und Umweltgesetzbuch Art. R. 543 – 66 ff für alle, die nicht unter private Verbraucher fallen
- Die den Richtlinien unterworfenen Hersteller oder Vertreiber aus Frankreich oder dem Ausland sind zur Rücknahme und Entsorgung von Haushaltsverpackungen verpflichtet
- Die Umsetzung kann über ein zugelassenes Rücknahmesystem (CITEO, Adelphe oder LÉKO und EcoDDS für Verpackungen mit Risiko von Gesundheit und Umwelt) oder über ein eigenes System erfolgen
- Mit der EPR-Registrierungsnummer oder Unique Identification Numbers erbringen Sie den Nachweis
- Gekennzeichnet werden müssen Verpackungen bei der EPR in Frankreich mit dem Triman-Logo
- Rücknahme und Entsorgung von Produkten aus unterschiedlichen Produktgruppen: neben Batterien und Elektro- und Elektronikgeräten auch etwa Spielwaren, die keine Batterie integriert haben
- Erhalt der individuellen Identifikationsnummer bei der französischen Behörde ADEME
Vergleich der EPR-Länder: Italien
- Die Richtlinien von der EPR wurde in Italien im Gesetzdekret 152/06 übersetzt
- Lieferanten, Hersteller, Vertreiber und Importeure sind verpflichtet, Verpackungen und Verpackungsabfälle zu sammeln, zu bearbeiten, fachgerecht zu entsorgen oder wiederzuverwenden
- Eine Pflichtregistrierung besteht beim nationalen Verpackungskonsortium CONAI und den CONAI-Lieferkettenkonsortien
- Beide Stellen sorgen mittels der Gebühren für die Rücknahme und Entsorgung zusammen mit den italienischen Gemeinden
- Das Gesetzesdekret-Nr. 196 erweitert die EPR des Landes und verbietet seit 2022 Einweg-Plastikprodukte
- In Italien ist die die RENE AG Rücknahmesystem für Elektroaltgeräte
Vergleich der EPR-Länder: Niederlande
- Rechtliche Umsetzung der EU-Richtlinien in der „Besluit beheer verpakkingen en papier en karton“
- Schaffung eines Abfallverwaltungsbeitrags, der sich an Sorte und Material orientiert und in den Abfallfond fließt
- Aufgeteilt sind die Gebühren in Nettokosten und Systemkosten
- Getragen werden die Kosten grundsätzlich vom Verursacher der Verpackungsabfälle
- Verpflichtet den Abfallverwaltungsbeitrag zu leisten sind alle Unternehmen, die mehr als 50.000 kg Verpackungsmaterial pro Jahr in den Niederlanden in Verkehr bringen
- Die Richtlinien der EPR in den Niederlanden gelten auch für ausländische Unternehmen, die ihre Waren in den Niederlanden veräußern
- Unternehmen mit ausschließlich Gewerbeverpackungen können unter Umständen von einem geringeren Abfallverwaltungsbeitrag profitieren, wenn die Voraussetzungen der Regelung für Gewerbeverpackungen erfüllt sind
- Für Elektroschrott aus Haushalten ist der Händler zuständig; handelt es sich um gewerblich genutzte Elektro- und Elektronikgeräte, sind diese beim Produkthersteller abzugeben
Vergleich der EPR-Länder: Schweden
- In Schweden als EPR-Land legt die gesetzliche Grundlage die Verordnung 2018:1462
- Der Geltungsbereich erstreckt sich innerhalb Schwedens und gilt für Hersteller, Verkäufer und Importeure sowie für ausländische Hersteller, die Verpackungen befüllen und in Umlauf bringen
- Ausländische Unternehmen, die etwa über einen Online-Shop Waren direkt an Endverbraucher verkaufen, unterliegen den Rechtsvorschriften wie inländische Betriebe
- Die Registrierung und Datenmeldung ist bei der Naturvårdsverket verpflichtend
- In Zusammenarbeit mit lokalen Entsorgern wird die Sammlung und Verwertung organisiert
- Jeder Händler ist zur Annahme und zur fachgerechten Entsorgung von elektrischen oder elektronischen Geräten verpflichtet, die auf den schwedischen Markt gebracht werden. Eine Registrierungsschwelle gibt es nicht
- Die Registrierung und der Erhalt der WEEE-Nummer erfolgt bei der schwedischen Umweltschutzbehörde
Vergleich der EPR-Länder: Dänemark
- Im Gegensatz zu anderen EPR-Ländern besaß Dänemark bei Inkrafttreten der EU-Richtlinien bereits ein funktionierendes Abfallbewirtschaftungssystem
- Erhoben wurde lediglich eine Sonderverbrauchssteuer, die für Hersteller und Importeure auf volumenbasierte Abgaben auf Getränkeverpackungen und gewichtsbezogene Abgaben auf Tragetaschen galt
- Ab dem 01.01.2025 wird nun die EPR in Dänemark umgesetzt
- Am 30. September 2024 ist Stichtag der Meldepflicht über den geplanten Verbrauch von Verpackungen und den Recycling-Anteil
- Die Registrierung erfolgt im Herstellerregister Dansk Producentansvar
- Private Betreiber und Kommunen teilen sich das Recycling und die Behandlung von Verpackungsabfällen.
Weitere EPR-Länder und deren Umsetzungen
Natürlich unterliegen der EPR auch andere Länder der EU, darunter Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei und Ungarn. Sie wollen in eines der Zielländer Ihre Waren exportieren und sind sich unsicher, welche Anforderungen Sie in Hinblick auf die EPR erfüllen müssen? Lassen Sie sich jetzt von der Deutsche Recycling Service GmbH rechtssicher beraten. Gerne führen wir Compliance-Checks für Sie durch und unterstützen Sie bei allen erforderlichen Schritten – von der Registrierung bis zur Rücknahme im jeweiligen EPR-Land.