EPR im Online-Handel – Pflichten auf den Marktplätzen
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Sie den Richtlinien, die im Rahmen der EPR im Online-Handel gelten, auch auf elektronischen Marktplätzen nachkommen. Dies ist seit dem Stichtag auch bei Amazon der Fall. Die E-Commerce-Plattform unterliegt der gesetzlichen Prüfpflicht und kontrolliert verpflichtend Hersteller, Verkäufer und Händler, ob diese im Kontext der EPR im Online-Handel über die entsprechenden LUCID-Verpackungsregisternummern verfügen und an einem System teilnehmen. Zudem besteht eine Meldepflicht über die Verpackungsmengen sowohl gegenüber dem angemeldeten System als auch dem LUCID-Verpackungsregister. Ist dies nicht der Fall, so müssen Hersteller mit Bußgeldern oder sogar einem Vertriebsverbot rechnen. Am 1. Juli 2023 zog nun eBay nach.
Worauf müssen Sie bei der EPR im Online-Handel achten, wann sind Sie systembeteiligungspflichtig und welche Pflichten kommen neben den Verpackungsrichtlinien hinsichtlich elektronischer und elektrotechnischer Geräte und Batterien auf Sie zu? Genau das haben wir uns einmal näher für Sie angesehen.
Für Schnell-Leser
Längst müssen Sie sich als Online-Händler oder Hersteller an die Richtlinien der EPR im Online-Handel halten. Dies gilt seit 2022 und 2023 auch für Marktplätze wie Amazon und eBay – selbst dann, wenn Sie Fulfillment-Dienste nutzen oder Dropshipping betreiben. Die EPR im Online-Handel bezieht sich dabei sowohl auf Verpackungen als auch auf elektrische und elektrotechnische Geräte sowie Batterien. Neben der Registrierung bei der zuständigen Stelle müssen Sie sich an einem System beteiligen und ggf. die Rücknahme von Altgeräten und Batterien sicherstellen.
EPR im Online-Handel – wann sind Sie dazu verpflichtet?
Sie als Hersteller oder Online-Händler versenden Waren mit Versandverpackungen, Verkaufsverpackungen, Umverpackungen oder sogar Produktverpackungen an Ihre Kunden (privat und gewerblich) oder lassen dies durch einen Fulfillment-Dienstleister abwickeln? Dann werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach den Richtlinien des Verpackungsgesetzes (VerpackG) der EPR im Online-Handel unterliegen. Sofern Sie Ihren Vertrieb innerhalb Deutschlands gestalten, gelten die entsprechenden nationalen Bestimmungen, die aus der EU-Direktive abgeleitet wurden. Sind Sie in anderen EU-Ländern unterwegs, gelten zumeist die dortigen Regularien der EPR im Online-Handel. Da jedes Land einen relativ großen Spielraum in der Übersetzung hat, gibt es teils umfassende Unterschiede. Aufgrund der Komplexität ist es ratsam, sich an einen Experten zu wenden. Mit der Deutsche Recycling GmbH haben Sie einen professionellen Spezialisten an Ihrer Seite, der Ihnen im Rahmen der EPR im Online-Handel ein umfassendes Leistungsangebot mitbringt. Wir übernehmen für Sie die internationale Compliance und Produktverantwortung und bieten Ihnen eine umfassende Beratung zum Verpackungsgesetz an.
Neben Verpackungen erstreckt sich die erweiterte Herstellerverantwortung auch auf Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien. In dem Fall müssen Sie sich an die Vorgaben der WEEE-Richtlinien halten. Dies gilt seit dem 1. Juli 2022 für Amazon und seit dem 1. Juli 2023 auch für eBay.
WEEE bei der EPR im Onlinehandel – das müssen Sie beachten
Sie als Hersteller und/oder Händler ebenso wie als Inverkehrbringer von Elektronik- oder elektrotechnischen Geräten auf Amazon oder eBay müssen sich in Bezug auf die EPR im Online-Handel bei der Stiftung EAR registrieren und erhalten dafür die sogenannte WEEE-Nummer. Darüber hinaus wird verlangt, dass Sie an einem zertifizierten Entsorgungskonzept für Altgeräte teilnehmen. Ziel der EPR im Online-Handel ist, dass Sie die Verantwortung über die umweltfreundliche Sammlung, die Behandlung und das Recycling von Geräten übernehmen, um so langfristig die Recyclingquote in Deutschland zu erhöhen und durch Wiederverwertung kostbare Ressourcen zu schonen.
Zudem müssen Sie im Zuge der EPR im Online-Handel eine kostenlose Rücknahme von Altgeräten gewährleisten. Eine Versandgebühr dürfen Sie darauf nicht erheben. Denken Sie auch an Ihre Informations- und Kennzeichnungspflicht, mit dem Label das durchgestrichene Mülleimersymbol nebst darunter befindlichen, schwarzen Balken, dem Datum der Einführung und dem Markenlogo bzw. der Marke.
EPR im Online-Handel und das Batteriegesetz (BattG)
Bringen Sie Batterien und Akkus in den Warenverkehr, gelten für die EPR im Onlinemarkt die Verordnungen des Batteriegesetzes (BattG). Auch in diesem Fall ist eine Registrierung bei der Stiftung EAR für die entsprechende Batteriemarke und -klasse notwendig. Gleichermaßen müssen Sie die kostenfreie Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung gewährleisten. Dazu nehmen Sie an einem bundesweit geltenden System für Rücknahme & Recycling teil.
Sie sind ebenfalls dazu verpflichtet, Ihre Kunden über die Art des Batteriesystems und die fachgerechte Entsorgung via Kennzeichnungen zu informieren. Unterschieden werden tragbare, gekapselte Batterien für Geräte, Batterien für industrielle Anwendungen und für den Einsatz in Elektrofahrzeugen und Batterien für Automotive.
Was passiert, wenn Sie nicht den Bestimmungen der EPR im Online-Handel nachkommen?
Sind Sie Hersteller, Inverkehrbringer oder Händler und auf einem der Marktplätze wie Amazon oder eBay tätig, sind Sie in den meisten Fällen dazu verpflichtet, Verpackungen, Elektro- und Elektronikprodukte sowie Batterien bei den entsprechenden Stellen zu registrieren und sich an einem System zu beteiligen. Indem Sie die erwartete Produktmenge angeben, werden Ihre Gebühren berechnet. Ihre EPR-Registrierungsnummer hinterlegen Sie zur Prüfung in Ihrem Marktplatz-Konto.
Sind Sie zu EPR im Online-Handel verpflichtet, kommen diesem aber nicht nach, müssen Sie mit hohen Bußgeldern rechnen. Darüber hinaus können Ihre Angebote deaktiviert werden. Teils werden auch Vertriebsverbote ausgesprochen oder Schadensersatz verlangt. Daher prüfen Sie immer vor der Veröffentlichung Ihrer Angebote, ob eine EPR im Online-Handel besteht. Sollten Sie sich unsicher sein, führen wir gerne einen Compliance-Check für Sie durch. Dies gilt auch, wenn Sie in anderen Mitgliedsstaat der EU agieren wollen.
Dropshipping als Ausnahme bei der EPR im Online-Handel
Sie sind als Dropshipper unterwegs? Dropshipping ist ein attraktives Geschäftsmodell im E-Commerce, das in den letzten Jahren zusehends an Beliebtheit gewonnen hat. Sie als Händler verkaufen dabei Waren, ohne sie selbst auf Lager zu haben. Stattdessen leiten Sie eingehende Bestellungen an den Lieferanten weiter, der die Produkte dann direkt an den Endkunden versendet. Der Vorteil ist, dass Sie ein breites Sortiment anbieten können, ohne selbst in Produkte, Herstellung, Ressourcen oder Inventar investieren zu müssen. Auch die Logistik und Lagerhaltung wird vom Lieferanten übernommen. Sofern Sie also Dropshipping nutzen, sind Sie im Sinne der EPR im Online-Handel weder Hersteller noch Inverkehrbringer, müssen sich somit nicht registrieren oder an einem dualen System beteiligen. Anders sieht dies hingegen bei Online-Marktplätzen aus. Hier müssen Sie sich auch als Dropshipper im LUCID-Verpackungsregister registrieren sowie auch einen Systembeteiligungsnachweis hinterlegen.
Die EPR im Online-Handel ist durchaus mit einigen Hürden und Herausforderungen verbunden, die wir gerne für Sie lösen. Wir übernehmen eine fundierte Beratung, die Registrierung sowie Lizenzierung gemäß der EPR im Online-Handel, die für Sie gelten, organisieren die Rücknahme und das Recycling und sichern Sie zuverlässig ab.