Verpackungsgesetz in Spanien: Registrierungspflicht
Das Verpackungsgesetz in Spanien nimmt seit Anfang des Jahres 2023 die Hersteller von Verpackungen stärker in die Pflicht. Mit dem neuen Gesetz überführt Spanien nach einem langwierigen Prozess die EU-Richtlinie 2018/852 aus dem Jahr 2018 in nationales Recht. In der Umsetzung der EU-Richtlinie geht Spanien im Vergleich zu der Richtlinie und anderen EU-Staaten zum Teil eigene Wege. Beispielsweise sorgte Anfang 2023 bei ausländischen Unternehmen die Anforderung des spanischen Umweltministeriums (MITECO) für Aufsehen, eine spezielle Steuernummer beantragen zu müssen. Die spanische Steuernummer für nicht ansässige Unternehmen (NIF) sei erforderlich, um sich im Verpackungsregister registrieren zu können.
Diese und weitere Pflichten stellen Unternehmen vor Herausforderungen. Wir erläutern in diesem Beitrag die wichtigsten Änderungen durch das neue Verpackungsgesetz in Spanien.
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Mit dem Verpackungsgesetz in Spanien unterliegen Hersteller ab 2023 einer Registrierungspflicht. Zum einen müssen Hersteller sich selbst im Verpackungsregister anmelden, zum anderen müssen sie die auf den Markt gebrachten Verpackungen registrieren. Im Gegensatz zur Regelung vor dem neuen Gesetz gilt die erweiterte Herstellerverantwortung nicht mehr nur für Haushaltsverpackungen, sondern betrifft auch Gewerbe- und Industrieverpackungen. Überdies wird mit dem neuen Verpackungsgesetz in Spanien die Einführung eines Pfandsystems für Verpackungen verpflichtend. Da sich die Vorgaben des Verpackungsgesetzes in Spanien von den Gesetzen anderer EU-Staaten teilweise unterscheiden, ist es sinnvoll, wenn Sie sich zur Erfüllung aller Vorgaben von Experten beraten lassen. Gern bieten wir von der Deutsche Recycling GmbH unsere Dienste an.
Grundlagen zum Verpackungsgesetz in Spanien
Vereinzelt ist im Kontext der gesetzlichen Änderungen von der „neuen Verpackungsverordnung“ in Spanien zu hören. Dabei handelt es sich allerdings um einen falschen Begriff. Seit dem 28. Dezember 2022 gilt keine Verpackungsverordnung in Spanien, sondern ein Verpackungsgesetz. Der Unterschied ist groß, denn Verordnungen legen fest, wie Gesetze umgesetzt werden sollen. Gesetze wiederum beschreiben konkret, was geschehen soll.
Das Verpackungsgesetz in Spanien ist am 28. Dezember 2022 als „Königliches Dekret über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ in Kraft getreten und enthält somit klare Vorschriften, an die sich die davon betroffenen Unternehmen halten müssen. Bei einigen Vorschriften haben Sie Zeit zur Umsetzung, weil die Fristen vereinzelt bis in das Jahr 2025 reichen. An andere Vorschriften aus dem Verpackungsgesetz in Spanien müssen Sie sich allerdings schon jetzt halten. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick darüber, was das Verpackungsgesetz in Spanien konkret vorschreibt und wie Sie den Vorschriften nachkommen.
Verpackungsgesetz in Spanien verlangt eine Registrierung
Neu ist die Einrichtung eines Registers, in dem Hersteller sich und die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen anmelden müssen. Von dem Verpackungsgesetz in Spanien betroffene Unternehmen sind dazu verpflichtet, in dem Register alle in Verkehr gebrachten Verpackungen anzumelden. Neu ist dabei, dass im Gegensatz zum früheren Verpackungsgesetz in Spanien ab 2023 nicht nur Haushaltsverpackungen angemeldet werden müssen. Auch Handels-, Gewerbe- und Industrieverpackungen sind von der Registrierungspflicht betroffen.
Durch die Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungen ist es den Behörden möglich, die Gebühren für Hersteller korrekt anzusetzen und Verstößen gegen das Verpackungsgesetz in Spanien vorzubeugen.
Um die Registrierung des eigenen Unternehmens als Hersteller und ebenso die Registrierung der Verpackungen ordnungsgemäß abwickeln zu können, müssen ausländische Unternehmen einen Bevollmächtigten beauftragen.
Alles in allem ähnelt die Registrierungspflicht für Verpackungen aus dem Verpackungsgesetz in Spanien der Registrierungspflicht für Elektro- und Elektronikgeräte, die gemäß dem spanischen Dekret RAEE (WEEE-Richtlinie in Spanien) verpflichtend ist.
Für eine wesentliche Komplikation bei der Registrierung sorgte eine Neuerung am Verpackungsgesetz in Spanien 2023: Das spanische Umweltministerium verlangt von ausländischen Unternehmen, die im Verpackungsregister registrierungspflichtig sind, eine spanische Steuernummer für nicht ansässige Unternehmen. Diese Nummer wird als NIF bezeichnet. Eine ausländische Umsatzsteuer-ID wird demnach von den spanischen Behörden nicht akzeptiert. Unternehmen aus dem Ausland beschweren sich bereits über diese bürokratische Komplikation und bezeichnen sie als Barriere beim Zugang zum spanischen Markt. Es werden vereinzelt Vergleiche zu den Komplikationen für ausländische Unternehmen durch das Triman-Logo in Frankreich gezogen.
Weitere Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz in Spanien
Der Anwendungsbereich der erweiterten Herstellerverantwortung weitet sich von den Haushaltsverpackungen auf gewerbliche und industrielle Verpackungen aus. Diejenigen Unternehmen, die Haushaltsverpackungen vertreiben, müssen sich bereits jetzt der Organisation ECOEMBES anschließen. Bei ECOEMBES handelt es sich um die Organisation das System, die das in Spanien für das Recycling von Verpackungsabfällen zuständig ist.
Ebenso trägt ECOEMBES die Verantwortung für die Lizenzierung von Verpackungen, die Hersteller benötigen, wenn sie gewisse Grenzwerte für in Verkehr gebrachte Verpackungen überschreiten. Für Verpackungen aus Pappe liegt der Grenzwert, ab dem eine Verpackungslizenz verpflichtend wird, beispielsweise bei 14 Tonnen. Ab 2025 weitet sich die Lizenzierungspflicht auf gewerbliche und industrielle Verpackungen aus. Hersteller werden in diesem Zusammenhang zur Einrichtung eines Pfand-, Rückgabe- und Erstattungssystems für wiederverwendbare Verpackungen (Rücknahme und Recycling) verpflichtet.
Neu ist beim Verpackungsgesetz in Spanien außerdem die zunehmende Verantwortung für Fulfillment-Dienstleister und E-Commerce-Plattformen. In unserem Blogbeitrag über Amazon und die Herstellerverantwortung haben wir bereits darüber berichtet, dass Fulfillment-Dienstleister in Österreich überprüfen müssen, ob Verkäufer auf den Plattformen den gesetzlichen Vorgaben aus der Umwelt-Compliance gerecht werden. Bei ausbleibender oder fehlerhafter Prüfung haften die Fulfillment-Dienstleister für die Hersteller. Beim Verpackungsgesetz in Spanien werden die Fulfillment-Dienstleister und noch dazu die E-Commerce-Unternehmen stärker in die Pflicht genommen. Beim Verkauf von Produkten von Herstellern aus dem Ausland, die in Spanien keinen Bevollmächtigten haben, übernehmen die Fulfillment-Dienstleister und E-Commerce-Plattformen die finanziellen, informativen und organisatorischen Pflichten der Hersteller.
Ab 2025 müssen Unternehmen in Spanien gemäß den aktualisierten Bestimmungen des Verpackungsgesetzes ihre Verpackungen verpflichtend kennzeichnen. Dies markiert eine bedeutende Verschärfung der Vorschriften, die darauf abzielt, die Rückverfolgbarkeit und das Recycling von Verpackungen zu verbessern.
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Als Experten für Umwelt-Compliance führen wir von der Deutsche Recycling GmbH Compliance-Checks durch und prüfen in diesem Zuge, ob Unternehmen den Vorschriften verschiedener EU-Staaten gerecht werden. Bei Bedarf unterstützen wir bei der Herstellung und/oder Einhaltung der Umwelt-Compliance mit all unserer Expertise und Erfahrung. Lassen Sie Ihr Unternehmen durch uns in Bezug auf das Verpackungsgesetz in Spanien und die Regelwerke anderer EU-Staaten individuell betreuen.