E-Commerce-Gesetz: Wie sich der Onlinehandel verändert
Durch Verordnungen und Richtlinien der EU verändern sich die E-Commerce-Gesetze in Deutschland und weiteren EU-Mitgliedsstaaten. Die gesetzlichen Veränderungen finden mittlerweile in einer hohen Dynamik statt: Von Jahr zu Jahr werden in den EU-Staaten neue und für den Online-Handel relevante Gesetze erlassen, die Marktakteure zu beachten haben.
In den letzten Jahren sind insbesondere die Anforderungen an die Umwelt-Compliance gestiegen. Angesichts der zahlreichen neuen Gesetze im Bereich E-Commerce, die zum Schutz der Umwelt und zur Ressourcenschonung erlassen worden und in naher Zukunft zu erwarten sind, ist der Aufwand für Hersteller, Importeure, Exporteure, Online-Händler, Fulfillment-Dienstleister und weitere Akteure des Marktes gestiegen.
In diesem Artikel erhalten Sie wissenswerte Informationen über die wichtigsten Gesetze im E-Commerce. Dabei gehen wir auf die Änderungen der Elektro- und Verpackungsgesetze sowie das neue Lieferkettengesetz im Jahr 2023 ein.
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Für Schnell-Leser
Das Jahr 2023 hält für den Online-Handel neue E-Commerce-Gesetze bereit, die unter anderem höhere Anforderungen an die Umwelt-Compliance von Unternehmen stellen.
Seit dem 1. Januar 2023 sind in Deutschland ansässige Unternehmen durch ein neues Gesetz zur Prüfung ihrer Lieferketten hinsichtlich sozialer und ökologischer Aspekte verpflichtet. Des Weiteren greift ab dem 1. Juli 2023 ein verschärftes Elektrogesetz. Darüber hinaus sind seit dem 1. Juli 2022 Fulfillment-Dienstleister in der Pflicht, zu prüfen, ob Hersteller und Händler im zentralen Verpackungsregister LUCID eingetragen sind.
Die Deutsche Recycling GmbH berät Unternehmen in Bezug auf deren Umwelt-Compliance und die E-Commerce-Gesetze vollumfänglich.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Geltungsbereich im E-Commerce
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist zum 1. Januar 2023 erstmalig in Kraft getreten. Vor diesem Datum gab es kein Gesetz dieser Art in Deutschland. Mit dem LkSG nimmt die Bundesregierung die in Deutschland ansässigen Unternehmen in die Pflicht, ihre Lieferketten zu überprüfen. Bei dieser Überprüfung stehen Aspekte wie der Schutz vor Kinderarbeit und der Umweltschutz im Vordergrund. Eine ausführliche Schilderung zum LkSG finden Sie in unserem Blogbeitrag über das neue Lieferkettengesetz 2023.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt eigentlich nicht als E-Commerce-Gesetz, da Onlinehändler nicht zu den direkten Betroffenen zählen. Indirekt kann allerdings eine Verpflichtung vorliegen, denn Onlinehändler sind häufig wesentliche Bestandteile einer Lieferkette. Wenn Sie Amazon oder eBay für Ihren Verkauf verwenden und Rechnungen über diese Plattformen ausstellen, können Sie z.B. dazu verpflichtet werden, die hier vorherrschenden Regelungen einzuhalten. Aufgrund der häufigen Nutzung dieses Angebots der Plattformen und der damit einhergehenden Pflicht für Onlinehändler, möchten wir auf das Lieferkettengesetz im Rahmen der E-Commerce-Gesetze noch etwas genauer eingehen.
Mit Blick auf die Umwelt-Compliance stellt das Lieferkettengesetz weitreichende Anforderungen an in Deutschland ansässige Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen zu Zulieferern aus anderen Ländern der Welt haben. Unter anderem müssen die Unternehmen hierzulande prüfen, ob der Zulieferer durch die unsachgemäße Entsorgung von Abfällen die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet oder die Umwelt schädigt. Falls dies oder Vergleichbares der Fall ist, muss das Unternehmen den Sachverhalt dokumentieren und Gegenmaßnahmen ergreifen. Eine mögliche Gegenmaßnahme wäre, den Zulieferer zur Implementierung eines Recycling-Systems oder zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle zu bewegen.
Die Bundesregierung zählt acht konkrete Sorgfaltspflichten für Unternehmen aus dem neuen Gesetz auf. Von dem Gesetz sind alle in Deutschland ansässigen Unternehmen ab einer Anzahl an 3.000 Angestellten betroffen – ab 2024 bereits ab 1.000 Angestellten. Kontrolliert werden die Unternehmen bei der Umsetzung dieses E-Commerce-Gesetzes von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das bei Verstößen gegen das neue Gesetz Geldstrafen verhängen kann.
Aufgrund der Neuheit des Gesetzes, besteht bei Unternehmen Unsicherheit – speziell im Bereich der Umsetzung des Lieferkettengesetzes. Deshalb lohnt es sich, uns als Experten im Bereich der Umwelt-Compliance, zur Unterstützung zu beauftragen!
E-Commerce-Gesetz für Elektro- und Elektronikgeräte: Was Onlinehändler beachten müssen
Im europäischen Wirtschaftsraum wurde die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU eingeführt, die in Deutschland in Form des Elektrogesetzes (ElektroG) in nationales Gesetz überführt wurde. Durch dieses Gesetz werden Hersteller, Händler und andere Inverkehrbringer von Produkten auf den deutschen Markt mehreren Pflichten unterworfen. Diese Pflichten beziehen sich auf die Inverkehrbringung, Entsorgung und Verwertung elektrischer und elektronischer Geräte. Das Elektrogesetz bringt einige Regelungen mit sich, die den Onlinehandel betreffen:
- Als Onlinehändler tritt eine Änderung hinsichtlich der Rücknahmepflicht in Kraft. So muss dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden, Altgeräte bestimmter Gerätekategorien unmittelbar und ohne Mehrkosten der ausliefernden Einheit mitzugeben. Grundsätzlich kann bei der Erfüllung gewählt werden, inwiefern der Pflicht nachgekommen wird. Es können beispielsweise auch Kooperationen mit Einzelhändlern oder sozialen Betrieben stattfinden, bei denen die Altgeräte abgegeben werden können
- Im E-Commerce gelten Gesetze, die die Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten betreffen. Das Energielabel muss somit nicht nur auf dem Produkt selbst zu finden sein, sondern auch im Online-Shop einen festen Platz einnehmen. Die einfache Nennung der Energieeffizienzklasse reicht an dieser Stelle nicht aus.
- Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gelten Onlinehändler im Empfängerland als Hersteller. Dabei kommt laut WEEE-Richtlinie eine Registrierungspflicht in dem entsprechenden Land zustande. Als Onlinehändler dürfen Sie jedoch einen Bevollmächtigten, z. B. die Deutsche Recycling GmbH, für die Registrierung benennen, sodass der Prozess wesentlich vereinfacht werden kann.
- Durch die Änderungen des ElektroG muss die Bevollmächtigung seit 2023 für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten erfolgen. Aufgrund des neuen E-Commerce-Gesetzes müssen ab dem 1. Juli 2023 alle Betreiber von Online-Marktplätzen und ebenso alle Fulfillment-Dienstleister prüfen, ob der Hersteller oder Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten bei der Stiftung EAR (Elektronik-Altgeräte-Register) eingetragen ist. Hersteller und Inverkehrbringer waren schon vorher zur Registrierung im EAR verpflichtet – neu ist nun, dass sie ihre Registrierungsnummer beim jeweiligen Marktplatz bzw. Fulfillment-Dienstleister angeben müssen.
Für Unternehmen wird es nicht nur durch die regelmäßigen Änderungen der nationalen Gesetze anspruchsvoll, die Umwelt-Compliance zu gewährleisten. Wer Produkte außerhalb der Grenzen der EU verkauft, muss sich an die Gesetzgebungen der jeweiligen Staaten halten, was bedeutet, dass umfassendere und/oder andere E-Commerce-Gesetze als in Deutschland gelten können.
Um international rechtskonform am E-Commerce zu partizipieren, bieten wir von der Deutsche Recycling GmbH Ihnen einen grenzübergreifenden Umwelt-Compliance-Check an und beraten und unterstützen Sie dabei, jedes auf die Umwelt und das Recycling bezogene Gesetz für den Onlinehandel eines EU-Mitgliedsstaats einzuhalten.
Fulfillment-Dienstleister durch Verpackungsgesetz in der Pflicht: Was gilt für Onlinehändler im Rahmen der E-Commerce-Gesetze?
Die EU hat die EU-Einwegkunststoffrichtlinie erlassen, das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) ist die Antwort darauf. Die wichtigsten Änderungen dieses Gesetzes, die seit dem 1. Juli 2022 gelten, betreffen die Fulfillment-Dienstleister. Im Fokus der Änderungen stehen dabei die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.
Vom Verpackungsgesetz betroffen sind grundsätzlich Kleinunternehmer, Einzelhändler, Großhersteller und eben auch Onlinehändler. Im Onlinehandel müssen jedoch drei Punkte zutreffen, bevor sie der Pflicht unterliegen, sich gemäß Verpackungsgesetz registrieren zu müssen. Diese Punkte sehen wie folgt aus:
- Sie sind Erstinverkehrbringer der Verpackung
- Die Verpackung ist systembeteiligungspflichtig (befüllte Verkaufsverpackungen und Umverpackungen)
- Die Verpackungen landen typischerweise beim Endverbraucher im Abfall
Da oft nicht einschätzbar ist, ob eine Verpackung beim Endverbraucher im Müll landet, wurde ein Katalog erstellt, der alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen aufführt. Da im E-Commerce die Gesetze sehr komplex sind, empfiehlt sich dennoch die Beratung unserer Experten von der Deutsche Recycling GmbH in Anspruch zu nehmen.
Eine Erleichterung durch das Gesetz besteht darin, dass Fulfillment-Dienstleister, die solche Packungen mit Waren befüllen, nicht mehr als Hersteller der Verpackungen gelten. Im Gegenzug zu dieser Erleichterung wurde den Fulfillment-Dienstleistern eine Prüfpflicht auferlegt. Sie müssen sich vergewissern, dass der Hersteller bzw. Händler der Verpackungen im zentralen Verpackungsregister LUCID registriert ist; als Hersteller gelten hierbei auch die Online-Händler. Sollten Hersteller nicht registriert sein, so dürfen Fulfillment-Dienstleister ihrer Tätigkeit (Lagern, Verpacken, Adressieren, Versenden) in Bezug auf die Verpackungen nicht nachgehen.
Im Rahmen des Service-Angebots hilft die Deutsche Recycling GmbH sowohl Fulfillment-Dienstleistern bei der Erfüllung der Prüfpflichten als auch Herstellern und Online-Händlern bei der Registrierung im Verpackungsregister LUCID, damit Sie sämtliche E-Commerce-Gesetze rechtskonform einhalten. Melden Sie sich bei uns und erhalten Sie einen maßgeschneiderten Service gemäß Ihrem Bedarf! So vermeiden Sie ungewollte Rechtsverstöße gegen E-Commerce-Gesetze und daraus resultierende Zwangs- oder Bußgelder sowie ggfs. weitere Sanktionen für Ihr Unternehmen.