Mit dem neuen Verpackungsgesetz 2019 eröffnen sich auch neue Vorgaben für Sie als Produzenten: Die Lizenzierung beim Dualen System oder die Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister sind nur zwei davon. Sie fragen sich, wie das LUCID Verpackungsregister funktioniert und wie Sie sich anmelden können?
Die Deutsche Recycling Service GmbH stellt Ihnen das Thema „LUCID Verpackungsregister“ genauer vor und gibt Ihnen einen informativen Einblick.
LUCID Verpackungsregister – was ist das?
Im Zuge des Inkrafttretens des neuen Verpackungsgesetztes (VerpackG) 2019 erhielt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) die Verantwortung zur Organisation, Durchführung und Kontrolle des Verpackungsgesetzes. Als zentrales Mittel, um diese Aufgaben zu gewährleisten, wurde dazu das LUCID Verpackungsregister eingerichtet.
LUCID Verpackungsregister – wer ist betroffen?
Das Verpackungsgesetz betrifft alle Produzenten und Händler, die Verpackungen in den Umlauf bringen; sie werden auch als „Erstinverkehrbringer“ bezeichnet werden. Eine wichtige Säule des Gesetzes ist die Produktverantwortung: Auf die Hersteller kommen in diesem Rahmen verschiedene Maßnahmen zu, die dazu beitragen sollen, dass die Menge an Verpackungsabfällen reduziert oder sonst dem Recycling oder der Wiederverwendung zugeführt werden.
Damit Sie als Händler oder Produzent Ihrer Produktverantwortung garantiert nachkommen, bietet Ihnen die Deutsche Recycling Service GmbH im Bereich der Umwelt Compliance einen umfassenden Service an. Mit unserem Umwelt Compliance Check ermitteln wir die für Sie geltenden Verpflichtungen und sorgen dafür, dass Sie alle Gesetze eingehalten werden.