LUCID Anmeldung – ein Überblick
Als Hersteller oder Händler, der Verpackungen in Umlauf bringt, sind Sie an das Verpackungsgesetz gebunden. Eine der Pflichten, die neben der Beteiligungs- und der Datenmeldepflicht auf Sie zukommen, ist die Registrierungspflicht, also die Notwendigkeit, eine LUCID Anmeldung vorzunehmen. Wie das funktioniert und welche Angaben dabei gemacht werden müssen, erklären wir Ihnen gerne.
LUCID Verpackung – das Verpackungsregister
Das Verpackungsregister LUCID ist ein Instrument der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Diese ist für die Organisation, Durchführung und Kontrolle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zuständig, das 2019 in Kraft trat. Das Register für Verpackungen (LUCID) soll dafür sorgen, dass die Aufgaben korrekt umgesetzt werden.
Ablauf der LUCID Anmeldung
Wie können Sie als Hersteller ordnungsgemäß Ihre LUCID Anmeldung vornehmen? Die LUCID Anmeldung wird online über die Homepage des Zentralen Stellen Verpackungsregisters abgewickelt und verläuft ausschließlich elektronisch.
Bei der ersten LUCID Anmeldung müssen Sie sich einen Login bei der ZSVR erstellen. Daraufhin bekommen Sie als Hersteller eine Mail mit einem Aktivierungslink zugesendet, der 24 h nach der Anmeldung aktiviert werden muss. Zusätzlich ist es nun erforderlich, weitere notwendige Angaben vorzunehmen. Ist dies alles geschehen und die Registrierung abgeschlossen, erhalten Sie als Produzent Ihre Registrierungsnummer, die Sie an Ihren Systempartner übermitteln müssen. Nach erfolgreicher LUCID Anmeldung tauchen Sie dann mit Ihrem Namen automatisch in dem Register auf.
Die Deutsche Recycling Service GmbH ist stets für Sie zur Stelle, um Sie bei Ihrer LUCID Anmeldung zu unterstützen. Wenn Sie Ihre abfallwirtschaftlichen Pflichten kompetent umgesetzt wissen möchten, wenden Sie sich an uns.