Novelle des ElektroG 2025 – was hat sich geändert?
Was hat sich für Hersteller und Händler von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Marktplatzbetreiber und Fulfillment- Dienstleister geändert?
Verpackungspflichten stellen Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen: Komplexe Gesetze, stetig wachsende Anforderungen und erheblicher administrativer Aufwand sind nur einige der Hürden, mit denen Hersteller, Händler und Importeure konfrontiert sind. Ob in Deutschland, der EU oder weltweit – die Anforderungen an die Entsorgung und Rücknahme von Verpackungen sind vielfältig und oft schwer zu überblicken. Als Full-Service-Dienstleister sorgen wir dafür, dass Sie diese Verpflichtungen einfach, effizient und gesetzeskonform erfüllen.
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Deutschland regelt die Rücknahme und Verwertung von Verpackungen und stellt sicher, dass Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen ihrer Verantwortung für die Entsorgung und Recycling nachkommen.
Die PPWR als Verordnung hat unmittelbare Gültigkeit in allen 27 EU-Staaten. Damit entfällt die nationale Umsetzung und Unternehmen müssen sich auf einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen in der gesamten EU einstellen.
Unternehmen, die weltweit tätig sind, müssen sich mit unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen auseinandersetzen, um sicherzustellen, dass ihre Verpackungen sowohl in ihrem Heimatmarkt als auch auf internationalen Märkten den jeweiligen Vorschriften entsprechen.
Wenn Sie gewerblich Verpackungen in Verkehr bringen oder herstellen, sind Sie zur Rücknahme sowie zu einer ordnungsgemäßen Entsorgung verpflichtet. Auch für Kleinunternehmer, Online-Händler und/oder kleine Betriebe gibt es keinerlei Ausnahmen, denn alle Hersteller, Händler und Importeure sind gleichermaßen von den Regelungen des neuen Verpackungsgesetzes betroffen. Nach Definition des Gesetzes gelten Sie als Hersteller, sobald Sie erstmals gewerblich eine Verpackung in Umlauf bringen.
Im Rahmen unserer Verpackungsgesetz-Beratung haben wir drei Hauptbereiche stets im Blick:
Verkaufsverpackungen (auch: Primärverpackungen)
Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die direkt beim Endverbraucher anfallen – sei es zu Hause oder in einem Unternehmen. Sie dienen dem Schutz, der Lagerung und der Vermarktung eines Produkts. Unternehmen, die solche Verpackungen in Verkehr bringen, sind in vielen Ländern zur Lizenzierung und Entsorgungspflicht verpflichtet.
Umverpackungen
Umverpackungen bündeln mehrere Verkaufseinheiten, um den Transport oder die Präsentation im Handel zu erleichtern. Sie fallen oft erst im Geschäft oder beim Käufer an. In vielen Ländern sind Unternehmen verpflichtet, Umverpackungen entsprechend den EPR-Vorgaben (Erweiterte Produzentenverantwortung) zu melden und zu entsorgen.
Transportverpackungen
Alle Hersteller und Vertreiber sind nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) für das Recycling und die Entsorgung der von ihnen in den Verkehr gebrachten (Transport-)Verpackungen verantwortlich. Das Gesetz gilt an dieser Stelle gleichermaßen für den Groß- und Online-Handel
Die gesetzlichen Anforderungen für die von Ihnen in den Verkehr gebrachten Verpackungen variieren je nach Land. Wir helfen Ihnen, diese rechtssicher und effizient zu erfüllen.
Unser Service umfasst:
Jede Verpackung muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben richtig gekennzeichnet werden, um den Anforderungen an die Entsorgung und das Recycling zu entsprechen. Die Kennzeichnungspflichten für Verpackungen variieren je nach Land und Produktkategorie, sodass Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Verpackungen allen lokalen und europäischen Vorschriften entsprechen. Eine fehlerhafte oder fehlende Kennzeichnung kann rechtliche Konsequenzen und hohe Strafen nach sich ziehen.
Unser Expertenteam steht Ihnen gerne bei Fragen, zum Beispiel zu möglichen Kosten im Rahmen des Verpackungsgesetzes, zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt und erhalten Sie alle Informationen in einer individuellen Beratung.
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