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Verwertungsquoten im Verpackungsgesetz: So sichern Sie jetzt Ihre Rechtskonformität

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Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verschärft die Gangart mit neuen, höheren Verwertungsquoten. Viele Unternehmen sind sich ihrer dringenden Pflichten nicht bewusst und riskieren empfindliche Strafen von bis zu 200.000 Euro. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben nicht nur erfüllen, sondern als Chance für Ihr Unternehmen nutzen.

Die EU-Richtlinien und das deutsche Verpackungsgesetz setzen klare Ziele für die Kreislaufwirtschaft und erhöhen den Druck auf alle Unternehmen, die verpackte Waren in Verkehr bringen. Die ab 2025 geltenden, erhöhten Verwertungsquoten sind ein zentraler Baustein dieser Entwicklung. Sie definieren exakt, welcher prozentuale Anteil an Verpackungsabfällen dem Recycling zugeführt werden muss. Für Sie als Hersteller, Händler oder Importeur bedeutet das: Abwarten ist keine Option mehr. Sie müssen jetzt aktiv werden, um Ihre Prozesse zu überprüfen und die volle Rechtskonformität sicherzustellen. Die Deutsche Recycling unterstützt Sie als kompetenter Partner dabei, alle regulatorischen Hürden schnell und effizient zu meistern.

Für Schnellleser

  • Ab dem 31.12.2025 gelten höhere Verwertungsquoten; die allgemeine Recyclingquote steigt auf 65 %, für Kunststoffe auf 50 %.
  • Jedes Unternehmen, das Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich ausnahmslos im Verpackungsregister LUCID registrieren.
  • Bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz drohen Bußgelder bis zu 200.000 Euro und sofortige Vertriebsverbote.

Die rechtlichen Grundlagen: Was sind die Verwertungsquoten im Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in nationales Recht um. Es verpflichtet Hersteller und Händler, die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen zu übernehmen. Ein Kernstück des Gesetzes sind die materialbezogenen Verwertungsquoten, die in § 16 VerpackG festgelegt sind. Diese Quoten geben vor, wie viel Prozent der bei dualen Systemen beteiligten Verpackungen jährlich dem Recycling zugeführt werden müssen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) überwacht die Einhaltung dieser Ziele durch die Systembetreiber. Die Erfüllung dieser Quoten ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die bei Ihrem Unternehmen beginnt. Die korrekte Systembeteiligung für Verpackungen ist dafür die Grundvoraussetzung. Nur so kann die deutsche Entsorgungswirtschaft jährlich über 5,5 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle verwerten. Die Quoten sind somit das zentrale Steuerungsinstrument für mehr Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft in Deutschland. Diese gesetzlichen Vorgaben entwickeln sich stetig weiter und erfordern Ihre kontinuierliche Aufmerksamkeit.

Verschärfte Ziele ab 2025: Diese neuen Recyclingquoten müssen Sie kennen

Die gesetzlichen Anforderungen an das Verpackungsrecycling werden ab dem 31. Dezember 2025 deutlich anspruchsvoller. Die allgemeine Recyclingquote für Verpackungsabfälle steigt auf mindestens 65 Masseprozent. Für einzelne Materialien gelten dann noch spezifischere und höhere Zielwerte, die Sie unbedingt kennen müssen. Besonders bei Kunststoffen wird die Quote mit 50 % zu einer Herausforderung. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Meldepflichten kann zu direkten Konsequenzen führen. Hier ist eine Übersicht der verbindlichen Recyclingquoten ab Ende 2025:

  • Papier, Pappe, Karton: 75 %
  • Glas: 70 %
  • Eisenmetalle: 70 %
  • Aluminium: 50 %
  • Kunststoffe: 50 %
  • Holz: 25 %

Und die Entwicklung stoppt hier nicht: Bis zum 31. Dezember 2030 steigen diese Werte erneut, beispielsweise auf 85 % für Papier und 55 % für Kunststoffe. Diese Zahlen machen deutlich, dass proaktives Handeln zur Erfüllung der EU-Richtlinien unerlässlich ist. Die nächste Stufe der Regulierung ist bereits definiert und rückt näher.

Ihre konkreten Pflichten: Mehr als nur eine Lizenzgebühr

Um die Verwertungsquoten zu erfüllen, hat der Gesetzgeber klare Pflichten für alle Erstinverkehrbringer definiert. Es spielt keine Rolle, ob Sie ein großer Konzern oder ein kleiner Online-Händler sind; Bagatellgrenzen gibt es nicht. Ihre erste und unumgängliche Pflicht ist die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, das von der ZSVR geführt wird. Seit dem 1. Juli 2022 gilt diese Pflicht für ausnahmslos alle Verpackungsarten, auch im B2B-Bereich. Für Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, müssen Sie zusätzlich einen Systembeteiligungsvertrag mit einem dualen System abschließen. Diesen Schritt müssen Sie zwingend selbst durchführen. Die Beauftragung Dritter ist hierfür nicht zulässig. Ihre jährliche Verpackungsmeldung muss exakt den lizenzierten Mengen entsprechen. Unternehmen, die sehr große Mengen in Verkehr bringen (z.B. über 80 Tonnen Glas), müssen zudem jährlich eine testierte Vollständigkeitserklärung abgeben. Diese Pflichten stellen sicher, dass das Recyclingsystem mit über 20.750 gemeldeten Ordnungswidrigkeiten seit 2019 konsequent durchgesetzt wird. Die Erfüllung dieser Pflichten ist die Basis für Ihre Rechtssicherheit.

Risiken bei Missachtung: Hohe Bußgelder und Vertriebsverbote drohen

Die Missachtung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz ist kein Kavaliersdelikt und kann für Ihr Unternehmen teuer werden. Wer seine Verpackungen nicht oder nicht korrekt bei einem dualen System lizenziert, riskiert Bußgelder von bis zu 200.000 Euro pro Einzelfall. Ein fehlender Eintrag im Verpackungsregister LUCID führt sogar zu einem sofortigen Vertriebsverbot für Ihre Produkte. Schon eine fehlende Registrierung für Serviceverpackungen kann eine Abmahnung zur Folge haben. Die Behörden und die ZSVR haben ihre Kontrollmechanismen in den letzten Jahren deutlich verschärft. Seit 2019 wurden tausende Verfahren wegen Verstößen eingeleitet, wobei rund 50 % der Fälle ausländische Unternehmen betreffen. Es ist ein Irrglaube, dass nur große Unternehmen im Fokus stehen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen werden häufig durch Abmahnungen von Wettbewerbern auf ihre Versäumnisse aufmerksam gemacht. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Melden Sie sich bei der Deutschen Recycling, um alle Regulatoriken schnellstmöglich und zu 100 % rechtssicher zu erfüllen.

Optimierungspotenziale nutzen: Wie recyclinggerechtes Design Kosten senkt

Das Verpackungsgesetz schafft nicht nur Pflichten, sondern auch finanzielle Anreize für nachhaltiges Handeln. Gemäß § 21 VerpackG sind die dualen Systeme verpflichtet, ihre Lizenzentgelte nach ökologischen Kriterien zu gestalten. Das bedeutet: Je besser Ihre Verpackung recycelbar ist, desto günstiger können Ihre Lizenzgebühren ausfallen. Eine recyclinggerechte Verpackung kann Ihre Kosten um bis zu 50% senken. Die ZSVR hat hierfür einen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit veröffentlicht, an dem sich die Systeme orientieren müssen. So können Sie Ihre VerpackG Gebühren optimieren. Beachten Sie bei der Gestaltung Ihrer Verpackungen folgende Punkte:

  1. Materialtrennbarkeit: Verwenden Sie Monomaterialien oder Verbunde, die sich im Sortierprozess leicht trennen lassen.
  2. Verzicht auf problematische Stoffe: Vermeiden Sie rußbasierte schwarze Kunststoffe, da diese von optischen Sortieranlagen oft nicht erkannt werden.
  3. Einsatz von Rezyklaten: Die Verwendung von recyceltem Material wird zunehmend gefordert und kann sich positiv auf Ihre Entgelte auswirken.
  4. Klare Kennzeichnung: Helfen Sie dem Endverbraucher mit klaren Trennhinweisen, die Verpackung korrekt zu entsorgen.
  5. Reduktion des Materialeinsatzes: Jedes Gramm an vermiedenem Verpackungsmaterial spart direkt Kosten und Ressourcen.

Durch eine bewusste Entscheidung für recyclinggerechte Verpackungen leisten Sie nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern sichern sich auch handfeste finanzielle Vorteile. Diese strategische Ausrichtung ist entscheidend für Ihre zukünftige Wettbewerbsfähigkeit.

Handeln Sie jetzt: Mit der Deutschen Recycling sicher durch den Regulierungsdschungel

Die steigenden Verwertungsquoten und die komplexen Pflichten des Verpackungsgesetzes stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Fehlendes Fachwissen oder mangelnde Ressourcen dürfen jedoch keine Ausrede für die Nichteinhaltung der Gesetze sein. Sie müssen jetzt aktiv werden, um die EU-Richtlinien zu erfüllen und Ihr Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen. Die Deutsche Recycling steht Ihnen als spezialisierter B2B-Dienstleister für Umwelt-Compliance zur Seite. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie – von der Registrierung über die Lizenzierung bis hin zur rechtskonformen Datenmeldung. Mit unserem EPR Full-Service für über 30 Länder garantieren wir Ihnen 100 %ige Rechtssicherheit, damit Sie sich wieder voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Besonders wenn Sie bisher noch nicht aktiv geworden sind, ist Eile geboten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung. Wir sorgen dafür, dass Sie alle Regulatoriken schnellstmöglich erfüllen. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an und machen Sie den ersten Schritt in eine rechtssichere Zukunft.

Muss ich mich auch für Transportverpackungen im B2B-Bereich registrieren?

Ja, seit der Novelle des Verpackungsgesetzes zum 1. Juli 2022 besteht die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungsarten, also auch für reine B2B-Transportverpackungen. Eine Systembeteiligungspflicht besteht für diese jedoch nicht, stattdessen gelten Rücknahme- und Verwertungspflichten.

Was ist der Unterschied zwischen Verwertungsquote und Recyclingquote?

Die Verwertungsquote umfasst alle Verfahren, bei denen Abfälle einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, einschließlich der energetischen Verwertung (Verbrennung mit Energiegewinnung). Die Recyclingquote ist enger gefasst und bezieht sich ausschließlich auf die stoffliche Verwertung, also die Aufbereitung von Abfällen zu neuen Rohstoffen.

Ich bin Online-Händler. Gelten die Pflichten auch für mich?

Ja, uneingeschränkt. Als Online-Händler gelten Sie als Erstinverkehrbringer für Ihre Versandverpackungen (Kartons, Füllmaterial, Klebeband). Sie müssen sich registrieren, Ihre Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren und Ihre Mengen melden.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Pflichten erfüllen will?

Zuerst müssen Sie sich selbst bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Register LUCID eintragen. Anschließend schließen Sie einen Vertrag mit einem oder mehreren dualen Systemen ab. Um den Prozess einfach und rechtssicher zu gestalten, können Sie einen spezialisierten Dienstleister wie die Deutsche Recycling beauftragen, der die Abwicklung für Sie übernimmt.

Was sind die Konsequenzen, wenn die dualen Systeme die Quoten verfehlen?

Wenn die dualen Systeme die gesetzlichen Verwertungsquoten nicht erreichen, kann die ZSVR Maßnahmen ergreifen. Dies kann von höheren Anforderungen an die Systeme bis hin zu Sanktionen führen. Indirekt wirkt sich dies auf die Lizenzentgelte aller beteiligten Unternehmen aus, da der Aufwand zur Quotenerreichung steigt.

Gibt es eine Übergangsfrist für die neuen Quoten ab 2025?

Nein, es gibt keine Übergangsfrist. Die Quoten sind gesetzlich im Verpackungsgesetz verankert und gelten verbindlich ab dem Stichtag, dem 31. Dezember 2025. Unternehmen und duale Systeme müssen ihre Prozesse rechtzeitig angepasst haben, um die Ziele zu erreichen.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet umfassende Informationen zum Verpackungsgesetz und das offizielle Register LUCID für die Registrierung und Datenmeldung.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz informiert über die politischen Rahmenbedingungen und Ziele der Bundesregierung im Bereich Verpackungsabfall und Kreislaufwirtschaft.

Umweltbundesamt stellt detaillierte Daten, Berichte und wissenschaftliche Einschätzungen zur Entwicklung des Verpackungsrecyclings und der Kreislaufwirtschaft in Deutschland bereit.

Europäische Kommission erläutert die zugrundeliegende EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die das deutsche Verpackungsgesetz maßgeblich beeinflusst.

Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) bietet Informationen aus Sicht der Entsorgungswirtschaft zu aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich Verpackungsrecycling.

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