Sie nutzen das Streckengeschäft für Ihren Online-Handel? Dann sind höchstwahrscheinlich Sie für die Einhaltung des Verpackungsgesetzes verantwortlich, selbst wenn Sie die Ware nie berühren. Handeln Sie nicht, riskieren Sie ab dem ersten Tag empfindliche Strafen und Vertriebsverbote.
Das Streckengeschäft, auch Dropshipping genannt, bietet Online-Händlern enorme Flexibilität. Doch diese wirft eine entscheidende rechtliche Frage auf: Wer ist für die Lizenzierung der Versandverpackungen nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) verantwortlich? Viele Händler gehen fälschlicherweise davon aus, dass der Großhändler oder Hersteller diese Pflicht erfüllt. In 9 von 10 Fällen ist das ein kostspieliger Irrtum. Die gesetzlichen Anforderungen sind eindeutig, und die Zeit zu handeln ist jetzt, da die EU-Richtlinien weiter verschärft werden. Dieser Artikel erklärt unmissverständlich Ihre Pflichten und zeigt, wie Sie mit einem professionellen Partner wie der Deutschen Recycling Ihre Rechtssicherheit zu 100 % gewährleisten. Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, ist sofortiges Handeln zur Erfüllung der Regulatorik geboten.
Für Schnellleser
- Als Online-Händler im Streckengeschäft (Dropshipping) gelten Sie in der Regel als ‚Hersteller‘ und sind damit vollumfänglich für die Einhaltung des Verpackungsgesetzes verantwortlich.
- Sie müssen drei Kernpflichten erfüllen: Registrierung im Verpackungsregister LUCID, Lizenzierung Ihrer Verpackungsmengen bei einem dualen System und die jährliche Datenmeldung an beide Stellen.
- Bei Nichterfüllung drohen Bußgelder bis zu 200.000 €, Vertriebsverbote auf Marktplätzen und kostspielige Abmahnungen. Sie müssen jetzt handeln, um die EU-Richtlinien zu erfüllen.
Verantwortung im Streckengeschäft klären: Wer ist laut VerpackG der Hersteller?
Im Geschäftsmodell des Streckengeschäfts berühren Sie als Online-Händler die Ware nie physisch. Trotzdem gelten Sie in den meisten Fällen als ‚Hersteller‘ im Sinne des Verpackungsgesetzes. Laut § 3 Abs. 14 VerpackG ist derjenige verantwortlich, der eine verpackte Ware erstmals gewerbsmäßig auf dem deutschen Markt in Verkehr bringt. Das sind in der Regel Sie als Händler, da Ihr Unternehmensname auf der Rechnung und im Online-Shop erscheint. Der Kunde schließt den Kaufvertrag mit Ihnen, nicht mit Ihrem Lieferanten. Diese Definition ist seit dem 1. Januar 2019 die rechtliche Grundlage. Die alleinige Annahme, der Versender sei verantwortlich, kann zu direkten Verstößen führen. Die Klärung dieser fundamentalen Rolle ist der erste Schritt zur Compliance. Aus dieser Verantwortung leiten sich konkrete Pflichten ab, die Sie unverzüglich umsetzen müssen.
Drei Kernpflichten umsetzen: Registrierung, Lizenzierung und Meldung meistern
Aus Ihrer Rolle als Erstinverkehrbringer ergeben sich drei unumgängliche Pflichten, die Sie erfüllen müssen, um gesetzeskonform zu handeln. Die Missachtung nur einer dieser Pflichten kann bereits zu Strafen führen. Sie müssen jetzt aktiv werden, um alle drei Punkte zu erfüllen. Hier sind Ihre zentralen Aufgaben:
- Registrierungspflicht: Vor dem Verkauf müssen Sie Ihr Unternehmen im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Dieser Vorgang dauert nur etwa 15 Minuten und ist kostenfrei. Sie erhalten eine persönliche EPR-Nummer, die für alle weiteren Schritte notwendig ist.
- Systembeteiligungspflicht: Sie müssen Ihre systembeteiligungspflichtigen Verpackungsmengen bei einem dualen System lizenzieren. Damit finanzieren Sie den Sammel- und Recyclingprozess. Ohne einen gültigen Lizenzvertrag begehen Sie bei jedem Verkauf einen Rechtsverstoß.
- Datenmeldepflicht: Die lizenzierten Verpackungsmengen müssen Sie mindestens einmal jährlich sowohl an Ihr duales System als auch an das LUCID-Register melden. Diese doppelte Meldung dient der Transparenz und Kontrolle.
Die Erfüllung dieser Pflichten ist die Basis für den rechtssicheren Betrieb Ihres Verpackungsgesetzes im Streckengeschäft. Als Nächstes müssen Sie genau wissen, welche Materialien unter diese Pflichten fallen.
Jedes Gramm zählt: Welche Verpackungen Sie im Streckengeschäft lizenzieren müssen
Die Lizenzierungspflicht erstreckt sich auf alle Komponenten der Versandverpackung, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Dies gilt auch, wenn Ihr Großhändler den Versand für Sie übernimmt und Sie die Verpackungsmaterialien nie selbst besitzen. Die Verantwortung für die Lizenzierung verbleibt bei Ihnen als Händler. Selbst das Klebeband und das Füllmaterial müssen grammgenau erfasst und gemeldet werden. Eine unvollständige Lizenzierung stellt ebenfalls einen Gesetzesverstoß dar. Zu den typischen Versandverpackungen im Streckengeschäft gehören:
- Versandkartons und -taschen
- Füllmaterialien wie Luftpolsterfolie, Schaumstoff oder Packpapier
- Paketklebebänder
- Lieferscheintaschen
- Umreifungsbänder aus Kunststoff
Eine genaue Kalkulation dieser Mengen ist für die korrekte Systembeteiligung nach VerpackG entscheidend. Die Unterschätzung der Risiken bei Nichterfüllung kann Ihr Unternehmen teuer zu stehen kommen.
Risiken minimieren: Vertriebsverbote und Bußgelder bis 200.000 € vermeiden
Die Nichteinhaltung des Verpackungsgesetzes ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Konsequenzen. Die Behörden und auch Wettbewerber können Ihre Compliance jederzeit im öffentlichen LUCID-Register überprüfen. Bereits ein fehlender Eintrag kann zu sofortigen Maßnahmen führen. Die finanziellen Risiken sind erheblich und können die Existenz Ihres Unternehmens gefährden. Ein Verstoß gegen die Systembeteiligungspflicht kann mit einem Bußgeld von bis zu 200.000 € geahndet werden. Eine fehlende oder fehlerhafte Registrierung bei LUCID kann Strafen von bis zu 100.000 € nach sich ziehen. Zusätzlich zu den Bußgeldern droht ein sofortiges Vertriebsverbot für Ihre Produkte. Marktplätze wie Amazon oder eBay sind seit dem 1. Juli 2022 verpflichtet, die Compliance ihrer Händler zu prüfen und nicht-konforme Accounts zu sperren. Eine Abmahnung durch einen Wettbewerber kann weitere Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Angesichts der sich verschärfenden EU-Vorschriften ist proaktives Handeln der einzige Schutz.
Vorausschauend handeln: Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) antizipieren
Die gesetzlichen Anforderungen an Verpackungen werden sich weiter verschärfen. Die neue EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) wird voraussichtlich ab 2025 die nationalen Gesetze wie das deutsche Verpackungsgesetz beeinflussen und europaweit vereinheitlichen. Die PPWR zielt auf eine weitere Reduzierung von Verpackungsabfällen und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft ab. Dies bedeutet voraussichtlich noch strengere Dokumentationspflichten und höhere Recyclingquoten für alle Unternehmen. Auf die neuen EU-Regeln zu warten, ist die falsche Strategie, denn das aktuelle Verpackungsgesetz ist bereits mit voller Härte in Kraft. Jeder Tag ohne gültige Registrierung und Lizenzierung ist ein Tag, an dem Sie ein Bußgeld riskieren. Sie müssen jetzt die aktuellen nationalen Vorschriften erfüllen, um für zukünftige europäische Regelungen gewappnet zu sein. Dieser komplexe Prozess lässt sich am sichersten mit einem erfahrenen Partner steuern.
Compliance auslagern: Wie Deutsche Recycling Ihre EPR-Pflichten vollständig übernimmt
Die Komplexität des Verpackungsgesetzes im Streckengeschäft und die drohenden Sanktionen erfordern eine professionelle Lösung. Die Deutsche Recycling bietet Ihnen einen kompletten EPR-Full-Service, der Ihnen die volle Rechtssicherheit garantiert und wertvolle Ressourcen spart. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Mit unserem Service erfüllen Sie garantiert alle gesetzlichen Anforderungen zu 100 %. Unser Service für Ihre Compliance:
- Individuelle Analyse Ihrer spezifischen Verpflichtungen im Streckengeschäft.
- Korrekte und fristgerechte Registrierung im Verpackungsregister LUCID.
- Abschluss eines kosteneffizienten Systembeteiligungsvertrags bei einem passenden dualen System.
- Übernahme der kompletten jährlichen Datenmeldungen an LUCID und das duale System.
- Kontinuierliche Überwachung der Rechtslage und Anpassung an neue Vorschriften.
Handeln Sie jetzt, bevor Sie eine Abmahnung oder einen Bußgeldbescheid erhalten. Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten. Unser Expertenteam sorgt umgehend für Ihre 100%ige Rechtskonformität.
Was muss ich tun, wenn mein Dropshipping-Lieferant im Ausland sitzt?
Wenn Sie Ware von einem ausländischen Lieferanten direkt an Kunden in Deutschland senden lassen, sind Sie als Importeur in der Regel der ‚Hersteller‘ und damit für die Einhaltung des Verpackungsgesetzes verantwortlich. Sie müssen sich bei LUCID registrieren und die Verpackungen lizenzieren.
Mein Lieferant sagt, er lizenziert die Verpackungen. Reicht das?
Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen. Sie als Händler sind in der Pflicht, die Compliance nachzuweisen, insbesondere gegenüber Marktplätzen. Fordern Sie einen schriftlichen Nachweis über die Registrierung und Lizenzierung an und stellen Sie sicher, dass klar ist, wer rechtlich verantwortlich ist. Zur Absicherung sollten Sie selbst die Kontrolle über den Prozess haben.
Welche Verpackungsteile muss ich genau lizenzieren?
Sie müssen alle Bestandteile der Versandverpackung lizenzieren. Dazu gehören der Versandkarton, sämtliches Füllmaterial (z.B. Luftpolsterfolie, Papier), das Klebeband und eventuelle Lieferscheintaschen. Es zählt das Gesamtgewicht der jeweiligen Materialart (z.B. Pappe, Kunststoff).
Wie kann die Deutsche Recycling mir sofort helfen?
Kontaktieren Sie uns umgehend. Wir analysieren sofort Ihre Situation, führen für Sie die LUCID-Registrierung durch, schließen einen rechtssicheren Systembeteiligungsvertrag ab und übernehmen Ihre Meldepflichten. So können Sie schnellstmöglich wieder gesetzeskonform verkaufen und hohe Strafen vermeiden.
Was ist der Unterschied zwischen Streckengeschäft und Fulfillment?
Beim Streckengeschäft (Dropshipping) versendet der Hersteller/Großhändler Ware, die ihm gehört, direkt an Ihren Kunden. Beim Fulfillment lagern Sie Ihre eigene Ware bei einem Dienstleister, der diese dann in Ihrem Auftrag verpackt und versendet. In beiden Fällen sind in der Regel Sie als Händler für die Verpackungslizenzierung verantwortlich.
Wie lange dauert es, die Pflichten des Verpackungsgesetzes zu erfüllen?
Die LUCID-Registrierung selbst ist in wenigen Minuten erledigt. Der Vertragsabschluss mit einem dualen System kann ebenfalls schnell online erfolgen. Mit dem Service der Deutschen Recycling können wir Ihre komplette Compliance innerhalb von 1-2 Werktagen sicherstellen, sodass Sie kein weiteres Risiko eingehen.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet auf ihrer Webseite umfassende Informationen zum Verpackungsgesetz und ermöglicht die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung im LUCID-Register.
Das Umweltbundesamt informiert detailliert über die Produktverantwortung im Bereich Verpackungen und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Der DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) stellt Informationen und Positionen zum Verpackungsgesetz bereit, die für Unternehmen relevant sind.
Der Bundesanzeiger veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen und rechtliche Dokumente, darunter auch relevante Publikationen zum Verpackungsgesetz.