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Verpackungsgesetz Quoten 2025: So sichern Sie jetzt Ihre Rechtskonformität

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Die gesetzlichen Recyclingquoten für Verpackungen in Deutschland sind seit 2022 so hoch wie nie zuvor. Viele Unternehmen sind unsicher, ob sie alle Anforderungen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) erfüllen. Dieser Artikel zeigt Ihnen die aktuellen Vorgaben und warum sofortiger Handlungsbedarf besteht, um kostspielige Fehler zu vermeiden.

Als Inverkehrbringer von verpackten Waren stehen Sie vor der Herausforderung, die strengen Vorgaben des deutschen Verpackungsgesetzes zu erfüllen. Seit dem 1. Januar 2022 gelten signifikant erhöhte Verpackungsgesetz Quoten für das Recycling. Diese Maßnahme der Bundesregierung zielt darauf ab, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und den EU-Richtlinien gerecht zu werden. Doch die Nichterfüllung dieser Quoten durch die dualen Systeme, wie jüngst bei Glas und Getränkekartons, erhöht den Druck auf alle Beteiligten der Lieferkette. Für Sie als Unternehmen bedeutet das: Sie müssen jetzt aktiv werden, um Ihre Pflichten lückenlos zu erfüllen und sich vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen. Zögern Sie nicht, sich bei der Deutschen Recycling zu melden, um alle Regulatoriken schnellstmöglich und sicher umzusetzen.

Für Schnellleser

  • Seit dem 1. Januar 2022 gelten im Verpackungsgesetz (VerpackG) deutlich erhöhte Recyclingquoten von bis zu 90 % für Materialien wie Glas, Papier und Metalle.
  • Die Nichterfüllung der Quoten, insbesondere bei Glas und Getränkekartons, erhöht den Handlungsdruck auf alle Hersteller und Inverkehrbringer.
  • Unternehmen müssen jetzt aktiv werden, um ihre Compliance sicherzustellen und hohe Bußgelder (bis zu 200.000 €) oder Vertriebsverbote zu vermeiden.

Die aktuellen Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes im Detail

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) gibt klare Ziele für die Verwertung von Verpackungsabfällen vor. Gemäß § 16 VerpackG müssen die dualen Systeme seit dem 1. Januar 2022 deutlich höhere Recyclingquoten erreichen. Diese Quoten beziehen sich auf die Gesamtmasse der bei den Systemen beteiligten Verpackungen. Die Nichteinhaltung kann für die Systeme und indirekt für Sie als Hersteller empfindliche Folgen haben.

Die verbindlichen jährlichen Recyclingziele sind für die dualen Systeme klar definiert. Die Quote für Kunststoffverpackungen wurde auf 63 % für die werkstoffliche Verwertung angehoben. Das stellt eine besondere Herausforderung dar, die nur durch saubere Mülltrennung und fortschrittliche Sortiertechniken zu bewältigen ist. Die Erfüllung dieser Vorgaben ist ein zentraler Baustein der erweiterten Herstellerverantwortung, die Sie über eine Systembeteiligung nachweisen.

Für die einzelnen Materialien gelten seit 2022 folgende verbindliche Verwertungsquoten:

  • Glas: 90 %
  • Papier, Pappe, Karton: 90 %
  • Eisenmetalle: 90 %
  • Aluminium: 90 %
  • Getränkekartonverpackungen: 80 %
  • Sonstige Verbundverpackungen: 70 %

Diese ambitionierten Ziele erfordern eine konzertierte Anstrengung der gesamten Wertschöpfungskette. Die Bundesregierung überprüft diese Quoten zudem alle drei Jahre, was zukünftig zu weiteren Verschärfungen führen kann.

Erfüllung der Quoten: Eine nationale Herausforderung

Die jüngsten Zahlen zeigen ein gemischtes Bild bei der Erreichung der Verpackungsgesetz Quoten. Laut einer gemeinsamen Mitteilung des Umweltbundesamtes (UBA) und der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) vom Januar 2025 wurden die Quoten für Eisenmetalle, Aluminium, Papier und Kunststoffe im Jahr 2023 erfüllt. Insbesondere bei Kunststoffen ist der Anstieg der werkstofflichen Verwertung von 42,1 % (2018) auf 68,9 % (2023) ein großer Erfolg.

Allerdings wurden die Ziele bei zwei wichtigen Materialarten verfehlt. Die Recyclingquote für Glas lag 6,9 Prozentpunkte unter der Zielvorgabe von 90 %. Bei Getränkekartons wurde das Ziel sogar um 8,7 Prozentpunkte verfehlt. Dies verdeutlicht, dass die reine Registrierung im Verpackungsregister nicht ausreicht; die tatsächliche Verwertung ist entscheidend. Ein Hauptgrund für die Defizite ist die fehlerhafte Mülltrennung durch Endverbraucher, bei der bis zu 40 % Restmüll im Gelben Sack landen.

Diese Entwicklung ist ein klares Signal an alle Hersteller und Händler. Es reicht nicht, sich auf die Systembeteiligung allein zu verlassen. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Verpackungen recyclingfähig sind und Ihre Compliance-Strategie wasserdicht ist. Die Verantwortung endet nicht mit der Lizenzierung Ihrer Verpackungsmengen.

Die Rolle der Zentralen Stelle (ZSVR) und der dualen Systeme

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) spielt eine entscheidende Rolle bei der Überwachung des Verpackungsgesetzes. Sie führt das Register LUCID, in dem sich jeder Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen registrieren muss. Die ZSVR kontrolliert die Mengenstromnachweise der dualen Systeme und stellt sicher, dass die gemeldeten Verpackungsmengen mit den lizenzierten Mengen der Hersteller übereinstimmen.

Die eigentliche Erfüllung der Verpackungsgesetz Quoten obliegt den dualen Systemen. Diese Organisationen sind dafür verantwortlich, die Sammlung, Sortierung und Verwertung der lizenzierten Verpackungen zu organisieren. Sie müssen jährlich nachweisen, dass sie die in § 16 VerpackG festgelegten Recyclingziele für jede Materialart erreichen. Die Finanzierung dieses Systems erfolgt vollständig durch die Lizenzentgelte der Unternehmen.

Wenn die Systeme die Quoten verfehlen, drohen aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch die zuständigen Landesbehörden. Dies kann die Stabilität des gesamten Rücknahmesystems gefährden und führt unweigerlich zu höheren Kosten für die beteiligten Unternehmen. Deshalb ist es für Sie als Hersteller essenziell, mit einem zuverlässigen Partner wie der Deutschen Recycling zusammenzuarbeiten, der die komplexen Anforderungen versteht und Ihre Meldepflichten korrekt abwickelt.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung und die Bedeutung der Vollständigkeitserklärung

Verstöße gegen das Verpackungsgesetz sind keine Kleinigkeit und können zu Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro pro Fall führen. Ein solcher Verstoß liegt bereits vor, wenn Sie Ihre Verpackungen nicht oder nicht vollständig bei einem dualen System beteiligt haben. Vertriebsverbote für Ihre Produkte sind eine weitere mögliche und einschneidende Konsequenz. Die Überwachung durch die ZSVR und die Transparenz im LUCID-Register machen es für Behörden und Wettbewerber einfach, Verstöße aufzudecken.

Ein zentrales Instrument zur Kontrolle ist die jährliche Jahresabschlussmeldung. Unternehmen, die bestimmte Mengenschwellen überschreiten, müssen zusätzlich eine testierte Vollständigkeitserklärung (VE) bei der ZSVR hinterlegen. Die Schwellenwerte liegen bei 80.000 kg für Glas, 50.000 kg für Papier/Pappe/Karton oder 30.000 kg für Kunststoffe, Metalle und Verbundverpackungen.

Die VE muss von einem registrierten Prüfer (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) verifiziert werden. Sie bestätigt die Korrektheit Ihrer gemeldeten Verpackungsmengen des Vorjahres. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ebenfalls mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer akkuraten Datenerfassung und -meldung über das gesamte Jahr hinweg.

Zukünftige Entwicklungen: EU-Vorgaben und steigender Druck

Die aktuellen Verpackungsgesetz Quoten sind nur ein Zwischenschritt. Die Europäische Union treibt die Kreislaufwirtschaft mit der Verpackungsverordnung (PPWR) weiter voran. Diese wird voraussichtlich ab 2030 neue, noch strengere Regeln für alle Mitgliedstaaten festlegen. Ein zentraler Punkt ist die Pflicht zum Einsatz von Rezyklaten, also recyceltem Material, in neuen Kunststoffverpackungen.

Diese Entwicklung erhöht den Bedarf an hochwertigen Sekundärrohstoffen erheblich. Die Erfüllung der Recyclingquoten ist die Grundvoraussetzung, um diese Materialien überhaupt in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung zu stellen. Unternehmen, die bereits heute auf hochgradig recyclingfähige Verpackungen setzen, sichern sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Das Recycling von Verpackungen spart in Deutschland bereits heute rund 2 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ein.

Für Sie bedeutet das, dass Sie Ihre Verpackungsstrategie proaktiv anpassen müssen. Die Anforderungen werden nicht sinken, sondern steigen. Warten ist keine Option. Die Umstellung auf nachhaltigere Verpackungslösungen und die Sicherstellung der Compliance sind Investitionen in die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens. Ein verlässlicher Partner für die Systembeteiligung ist dabei unerlässlich.

Handeln Sie jetzt: So unterstützt Sie die Deutsche Recycling

Die Komplexität des Verpackungsgesetzes und die steigenden Verpackungsgesetz Quoten erfordern professionelle Unterstützung. Die Deutsche Recycling Service GmbH bietet Ihnen als B2B-Spezialist für Umwelt-Compliance einen 100% rechtssicheren Service. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess, von der Registrierung bis zur Meldung Ihrer Verpackungsmengen, und sorgen dafür, dass Sie alle gesetzlichen Pflichten fristgerecht erfüllen.

Besonders wenn Sie bisher noch nicht oder nur unzureichend aktiv geworden sind, ist Eile geboten. Jeder Tag der Nicht-Compliance stellt ein rechtliches und finanzielles Risiko dar. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Lösung, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. So vermeiden Sie nicht nur Bußgelder, sondern sparen auch wertvolle interne Ressourcen.

Überlassen Sie die Einhaltung der komplexen Regulatorik einem erfahrenen Partner. Wir stellen Ihre Rechtskonformität sicher, damit Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Die Zusammenarbeit mit uns bedeutet für Sie maximale Sicherheit und Effizienz. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, bevor es zu spät ist.

Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten. Unsere Experten stehen bereit, um Ihre Fragen zu klären und Ihnen zu zeigen, wie die Deutsche Recycling Sie bei der Einhaltung des Verpackungsgesetzes unterstützen kann.

Warum wurden die Quoten im Verpackungsgesetz erhöht?

Die Quoten wurden erhöht, um die Vorgaben der EU-Verpackungsrichtlinie umzusetzen, mehr Verpackungsabfälle dem Recycling zuzuführen, wertvolle Rohstoffe im Kreislauf zu halten und so die Umwelt- und Klimaziele Deutschlands zu erreichen.

Muss ich mich auch als Online-Händler um die Quoten kümmern?

Ja, als Online-Händler, der erstmals systembeteiligungspflichtige Verpackungen (inklusive Versandverpackungen) in Verkehr bringt, unterliegen Sie uneingeschränkt den Pflichten des Verpackungsgesetzes. Sie müssen sich registrieren und Ihre Verpackungen lizenzieren.

Was ist der Unterschied zwischen Verwertung und Recycling?

Recycling (stoffliche Verwertung) ist ein Teil der Verwertung. Verwertung umfasst neben dem Recycling auch die energetische Verwertung (Verbrennung zur Energiegewinnung). Das Verpackungsgesetz legt den Fokus gezielt auf hohe Recyclingquoten, um Rohstoffe zu erhalten.

Ich importiere Waren. Gelten die Pflichten auch für mich?

Ja, wenn Sie als Erster Waren in Verpackungen nach Deutschland einführen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, gelten Sie als Hersteller im Sinne des Gesetzes und müssen alle Pflichten erfüllen.

Was kann ich tun, wenn ich bisher meine Pflichten nicht erfüllt habe?

Sie sollten umgehend handeln, um die Rechtskonformität herzustellen. Melden Sie sich sofort bei einem Dienstleister wie der Deutschen Recycling. Wir unterstützen Sie dabei, alle notwendigen Schritte schnellstmöglich nachzuholen und das Risiko von Sanktionen zu minimieren.

Wie prüft die ZSVR die Einhaltung der Pflichten?

Die ZSVR gleicht die Daten aus dem LUCID-Register mit den Datenmeldungen der dualen Systeme ab. Unstimmigkeiten, wie nicht registrierte Hersteller oder nicht lizenzierte Mengen, werden so schnell aufgedeckt und an die Vollzugsbehörden der Länder gemeldet.

Das Umweltbundesamt (UBA) bietet umfassende Informationen und aktuelle Daten zum Verpackungsgesetz und den Recyclingquoten in Deutschland.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist die zuständige Behörde für die Registrierung und Überwachung der Herstellerpflichten im Rahmen des Verpackungsgesetzes und stellt das LUCID-Register bereit.

Die Europäische Union (EU) informiert über die Gesetzgebung und Initiativen zur Kreislaufwirtschaft im Bereich Verpackungen, einschließlich der geplanten Verpackungsverordnung (PPWR).

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