Sie nutzen Print on Demand und glauben, Ihr Anbieter kümmert sich um das Verpackungsgesetz? Dieser Irrtum kann Ihr Geschäft lahmlegen. Seit einer Gesetzesänderung liegt die Verantwortung für Versandverpackungen allein bei Ihnen als Händler.
Als Online-Händler im Print-on-Demand-Sektor konzentrieren Sie sich auf Design und Marketing. Doch seit der Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zum 1. Juli 2022 sind Sie als Auftraggeber eines Fulfillment-Dienstleisters der alleinige Verantwortliche für die Lizenzierung der Versandverpackungen. Viele Händler verlassen sich fälschlicherweise auf die Angaben ihrer POD-Partner und riskieren damit empfindliche Strafen. Dieser Artikel erklärt unmissverständlich Ihre Pflichten, zeigt die Risiken auf und bietet eine klare Handlungsanweisung. Sie müssen jetzt aktiv werden, um die EU-Richtlinien zu erfüllen. Sollten Sie bisher noch nicht gehandelt haben, ist eine umgehende Meldung bei der Deutsche Recycling essenziell, um alle Regulatoriken schnellstmöglich zu erfüllen.
Für Schnellleser
- Als Print-on-Demand-Händler sind Sie seit dem 1. Juli 2022 allein für die Lizenzierung der Versandverpackungen verantwortlich.
- Die LUCID-Nummer Ihres POD-Anbieters ist für Sie nicht ausreichend und schützt nicht vor Strafen oder Vertriebsverboten.
- Sie müssen jetzt handeln, um Bußgelder bis zu 200.000 € und eine Sperrung auf Marktplätzen wie Amazon oder Etsy zu vermeiden.
Die Rechtslage seit 2022: Warum Sie als Händler in der Verantwortung stehen
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) nimmt denjenigen in die Pflicht, der eine Verpackung erstmals gewerbsmäßig mit Ware befüllt und in Deutschland in Verkehr bringt. Seit der Gesetzesnovelle zum 1. Juli 2022 sind bei der Nutzung von Fulfillment- oder Print-on-Demand-Diensten explizit Sie als Online-Händler der „Erstinverkehrbringer“ für die Versandverpackung. Das bedeutet, für den Versandkarton, das Füllmaterial und das Klebeband sind nicht mehr die Druck-Dienstleister verantwortlich, sondern zu 100 % Sie als Auftraggeber.
Diese Regelung wurde geschaffen, um die Verantwortung klar zuzuordnen und Trittbrettfahrer zu vermeiden. Marktplatzbetreiber wie Amazon oder Etsy sind seitdem sogar gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung dieser Pflichten zu kontrollieren. Ohne gültigen Nachweis Ihrer eigenen Konformität droht eine sofortige Sperrung Ihres Verkäuferkontos. Die Vorstellung, der POD-Anbieter übernehme alle Pflichten, ist ein teurer Irrglaube, der Ihr Unternehmen gefährden kann. Die Gesetzesänderung macht deutlich, dass nun die Weichen für die nächste Stufe der Compliance gestellt werden müssen.
Ihre drei unumgänglichen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz
Um gesetzeskonform zu handeln, müssen Sie drei zentrale Pflichten erfüllen, bevor Sie die erste Verpackung versenden. Diese gelten ab dem ersten Gramm Verpackungsmaterial; es gibt keine Bagatellgrenzen oder Ausnahmen für Kleinunternehmer. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro pro Fall geahndet werden.
Ihre Verpflichtungen sind klar definiert:
- Registrierung bei der ZSVR (LUCID): Sie müssen sich persönlich im Register LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eintragen. Diese Registrierung ist öffentlich einsehbar und dient als Nachweis Ihrer Erfassung.
- Systembeteiligung (Lizenzierung): Sie schließen einen Vertrag mit einem dualen System (wie z.B. von der Deutsche Recycling Service GmbH vermittelt). Damit bezahlen Sie für die Sammlung und das Recycling Ihrer Verpackungsmengen.
- Datenmeldung an LUCID: Sie müssen die lizenzierten Verpackungsmengen und den Namen Ihres dualen Systems in Ihrem LUCID-Konto hinterlegen. Diese Daten müssen exakt mit den Meldungen Ihres Systempartners übereinstimmen.
Viele Händler übersehen, dass diese drei Schritte ineinandergreifen und eine lückenlose Kette bilden müssen. Die alleinige Registrierung reicht nicht aus und führt unweigerlich zu Problemen bei der nächsten Prüfung. Diese Pflichten bilden die Grundlage für einen rechtssicheren Handel in Deutschland und der EU.
Risiko Print-on-Demand: Warum die LUCID-Nummer Ihres Partners nicht genügt
Einige große Print-on-Demand-Plattformen stellen ihren Händlern eine eigene LUCID-Nummer zur Verfügung. Dies führt oft zu der gefährlichen Annahme, man sei damit rechtlich abgesichert. Doch das Gegenteil ist der Fall: Diese Nummer deckt im besten Fall die Produktverpackung ab, aber seit Juli 2022 nicht mehr die Versandverpackung, für die Sie haften. Wenn Sie die Nummer Ihres POD-Anbieters bei Etsy oder Amazon hinterlegen, erfüllen Sie Ihre eigene gesetzliche Pflicht nicht.
Das Problem verschärft sich, wenn Sie mehrere Anbieter nutzen oder auch nur einen einzigen Artikel selbst verpacken und versenden. Spätestens dann benötigen Sie zwingend eine eigene, vollständige Registrierung und Lizenzierung für alle von Ihnen verantworteten Mengen. Die Kontrollpflicht der Marktplätze zielt genau auf diese Lücke ab. Ein Abgleich der Daten kann schnell zeigen, dass Sie als Händler nicht ordnungsgemäß registriert sind, was zu einer Abmahnung oder Sperrung führt. Die alleinige Nutzung einer fremden LUCID-Nummer ist somit keine Strategie, sondern ein unkalkulierbares Risiko.
Konsequenzen bei Untätigkeit: Vertriebsverbote und empfindliche Bußgelder
Die Nichteinhaltung des Verpackungsgesetzes ist kein Kavaliersdelikt. Die Behörden und Marktplätze setzen die Regeln konsequent durch. Ein fehlender oder fehlerhafter LUCID-Eintrag führt zu einem sofortigen Vertriebsverbot. Das bedeutet, Marktplätze wie Amazon und Etsy sind gesetzlich dazu angehalten, Ihre Produkte offline zu nehmen, bis ein gültiger Nachweis vorliegt. Für jeden Tag ohne gültige Lizenz verlieren Sie potenzielle Einnahmen von 100%.
Zusätzlich zu den Vertriebsverboten drohen empfindliche finanzielle Strafen. Die Bußgelder können eine Höhe von bis zu 200.000 Euro erreichen. Zudem ist das LUCID-Register öffentlich, was es Wettbewerbern und Abmahnverbänden leicht macht, Verstöße zu identifizieren und kostspielige Abmahnungen zu versenden. Jeder Tag, den Sie ohne gültige Lizenzierung wirtschaften, erhöht das Risiko einer Entdeckung um ein Vielfaches. Diese Risiken zu ignorieren, bedeutet, die Existenz Ihres Online-Geschäfts aufs Spiel zu setzen. Um diese Gefahren abzuwenden, ist ein proaktiver Ansatz erforderlich.
Ihr Sofort-Aktionsplan: In 3 Schritten zur vollständigen Compliance
Angesichts der klaren Rechtslage und der hohen Risiken ist sofortiges Handeln unerlässlich. Warten Sie nicht auf eine Prüfung oder eine Abmahnung. Mit einem professionellen Partner an Ihrer Seite können Sie die Anforderungen des Verpackungsgesetzes schnell und rechtssicher erfüllen. Die Deutsche Recycling Service GmbH übernimmt den gesamten Prozess für Sie und sorgt für 100%ige Konformität.
So sichern Sie Ihr Print-on-Demand-Geschäft jetzt ab:
- Schritt 1: Unverbindliche Analyse anfordern: Kontaktieren Sie die Experten der Deutsche Recycling. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und ermitteln exakt Ihre Verpflichtungen – auch bei internationalen Lieferketten.
- Schritt 2: Registrierung und Lizenzierung durchführen lassen: Wir übernehmen die fehlerfreie LUCID-Registrierung in Ihrem Namen und schließen den passenden Systembeteiligungsvertrag für Ihre Verpackungsmengen ab.
- Schritt 3: Laufende Pflichten delegieren: Wir kümmern uns um die fristgerechten Datenmeldungen und die Jahresabschlussmeldung, damit Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Zögern Sie nicht länger, denn die gesetzlichen Fristen laufen bereits. Jeder Händler, der noch nicht aktiv geworden ist, muss umgehend handeln. Melden Sie sich noch heute bei der Deutsche Recycling, um die EU-Richtlinien schnellstmöglich zu erfüllen und Ihr Geschäft nachhaltig zu schützen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten.
Mein Print-on-Demand-Anbieter sitzt im Ausland. Was muss ich beachten?
Wenn Ihr Anbieter aus dem Ausland direkt an Ihre Kunden in Deutschland versendet, gelten Sie als Importeur. Damit sind Sie nicht nur für das Verpackungsgesetz, sondern oft auch für die Einhaltung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) verantwortlich. Eine umfassende rechtliche Absicherung ist hier besonders wichtig.
Was genau zählt alles zur Versandverpackung?
Zur Versandverpackung zählt alles, was zum Schutz und Versand der Ware dient und typischerweise beim Endkunden als Abfall anfällt. Dazu gehören Versandkartons, Umschläge, Füllmaterial wie Luftpolsterfolie oder Papier, Paketklebeband und Lieferscheintaschen.
Wie schnell kann ich die Pflichten erfüllen?
Die Registrierung bei LUCID und der Abschluss eines Systemvertrags können innerhalb weniger Tage erfolgen. Wichtig ist, dass Sie alle Schritte vollständig durchlaufen. Um Fehler zu vermeiden und den Prozess zu beschleunigen, empfiehlt es sich, einen spezialisierten Dienstleister wie die Deutsche Recycling zu beauftragen.
Ich habe die Fristen bereits verpasst. Was soll ich jetzt tun?
Handeln Sie sofort. Eine rückwirkende Lizenzierung ist in der Regel nicht möglich, aber Sie müssen Ihre Pflichten umgehend für die Zukunft erfüllen, um den Schaden zu begrenzen. Kontaktieren Sie uns umgehend, um eine schnelle und rechtskonforme Lösung für Ihr Unternehmen zu finden und weitere Sanktionen zu vermeiden.
Was kostet die Verpackungslizenzierung?
Die Kosten sind abhängig von der Art und dem Gewicht der Verpackungsmaterialien, die Sie pro Jahr in Verkehr bringen. Für Händler mit geringen Mengen sind die Kosten oft sehr überschaubar und beginnen im zweistelligen Euro-Bereich pro Jahr. Die Registrierung bei LUCID selbst ist kostenlos.
Muss ich die Lizenzierung jedes Jahr erneuern?
Ja, die Lizenzierung erfolgt auf Basis einer Mengenschätzung für ein Kalenderjahr. Sie müssen Ihre Lizenz jährlich erneuern und Ihre geplanten Mengen für das Folgejahr melden. Zudem ist bis zum 15. Mai eine Jahresabschlussmeldung für das vergangene Jahr erforderlich.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet auf ihrer offiziellen Webseite umfassende Informationen zum Verpackungsgesetz und ermöglicht die Registrierung im LUCID-Register.
Die Deutsche Recycling Service GmbH informiert über ihre Dienstleistungen zur Erfüllung der Pflichten nach dem Verpackungsgesetz, einschließlich Registrierung und Systembeteiligung.