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Verpackungsgesetz Materialfraktionen: So optimieren Sie Ihre Lizenzierungskosten und erfüllen die Quoten für 2025

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Das Verpackungsgesetz (VerpackG) fordert von Unternehmen eine exakte Meldung ihrer Verpackungsmengen, aufgeschlüsselt nach spezifischen Materialfraktionen. Eine fehlerhafte Zuordnung führt nicht nur zu überhöhten Lizenzgebühren, sondern birgt auch das Risiko empfindlicher Bußgelder von bis zu 200.000 €. Handeln Sie jetzt, um Ihre Prozesse zu überprüfen und Ihre Pflichten für 2025 vollständig zu erfüllen.

Seit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 sind die Anforderungen an Hersteller und Händler in Deutschland deutlich gestiegen. Eine zentrale Säule des Gesetzes ist die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), die Sie dazu verpflichtet, für das Recycling Ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen zu sorgen. Dies geschieht über die Lizenzierung bei einem dualen System, wobei die Kosten direkt von der Menge und der Art der gemeldeten Verpackungsgesetz Materialfraktionen abhängen. Viele Unternehmen sind sich der Dringlichkeit und der finanziellen Auswirkungen einer korrekten Klassifizierung noch nicht vollständig bewusst. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Verpackungen korrekt einstufen, Ihre Meldepflichten lückenlos erfüllen und warum Sie keine Zeit verlieren dürfen. Die Deutsche Recycling unterstützt Sie dabei, Ihre Compliance sicher und effizient zu gestalten.

Für Schnellleser

  • Die korrekte Zuordnung von Verpackungen zu den gesetzlich definierten Materialfraktionen ist entscheidend für die Berechnung der Lizenzgebühren und die Vermeidung von Strafen.
  • Seit dem 1. Juli 2022 besteht eine ausnahmslose Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungsarten, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden.
  • Die Nichteinhaltung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz kann zu Bußgeldern von bis zu 200.000 € und einem sofortigen Vertriebsverbot führen.

Grundlagen des VerpackG: Warum die korrekte Sortierung nach Materialfraktionen entscheidend ist

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) hat die frühere Verpackungsverordnung 2019 abgelöst und die Spielregeln für alle Unternehmen, die verpackte Waren in Deutschland vertreiben, grundlegend verändert. Kern des Gesetzes ist die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), die Sie als Erstinverkehrbringer zur Finanzierung des Recyclings Ihrer Verpackungen verpflichtet. Die Kosten hierfür werden über Lizenzentgelte an duale Systeme entrichtet, deren Höhe sich nach Gewicht und den spezifischen Verpackungsgesetz Materialfraktionen bemisst. Eine präzise Datengrundlage ist daher kein Nebenschauplatz, sondern die Basis für Ihre Rechtssicherheit und Kostenkontrolle. Bereits seit dem 1. Juli 2022 gilt eine erweiterte Registrierungspflicht für ausnahmslos alle Verpackungsarten im Verpackungsregister LUCID. Viele Unternehmen unterschätzen, dass bereits kleinste Fehler bei der Materialzuordnung zu Abmahnungen führen können. Die korrekte Identifizierung jeder einzelnen Komponente ist somit der erste Schritt zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Diese präzise Aufschlüsselung ermöglicht es den dualen Systemen, die anspruchsvollen, gesetzlich festgelegten Verwertungsquoten zu erreichen.

Die 7 entscheidenden Materialfraktionen und ihre Besonderheiten

Das Verpackungsgesetz definiert klare Kategorien für die Meldung Ihrer Verpackungsmengen. Eine genaue Kenntnis dieser Fraktionen ist für eine korrekte Systembeteiligung unerlässlich. Jede einzelne Verpackungskomponente, vom Karton bis zum Etikett, muss einer dieser Fraktionen zugeordnet und grammgenau gemeldet werden. Die korrekte Aufschlüsselung ist die Grundlage für die Berechnung Ihrer Lizenzentgelte und die Erfüllung der gesetzlichen Meldepflichten. Folgende Materialfraktionen müssen Sie unterscheiden:

  • Glas: Unterschieden nach Farben (Weiß-, Grün-, Braunglas), da dies für das Recycling relevant ist. Die Verwertungsquote liegt hier bei 90 %.
  • Papier, Pappe, Karton (PPK): Umfasst Versandkartons, Produktverpackungen und Faltkartons. Auch hier gilt eine Recyclingquote von 90 %.
  • Kunststoffe: Die größte und komplexeste Fraktion, die von Folien (PE) über Flaschen (PET) bis zu Bechern (PP) reicht. Hier müssen 63 % werkstofflich recycelt werden.
  • Eisenmetalle: Bezieht sich hauptsächlich auf Weißblech, wie es für Konservendosen verwendet wird. Die Quote beträgt 90 %.
  • Aluminium: Deckel, Schalen oder Tuben fallen in diese Kategorie, ebenfalls mit einer 90 %-Quote.
  • Getränkekartonverpackungen: Eine spezielle Form von Verbundverpackungen, die gesondert gemeldet wird.
  • Sonstige Verbundverpackungen: Verpackungen aus mehreren, nicht trennbaren Materialien (z.B. kunststoffbeschichtetes Papier), die nicht unter Getränkekartons fallen. Ihre Komplexität erfordert besondere Aufmerksamkeit bei der Einstufung.

Die exakte Analyse Ihrer Verpackungen ist der Schlüssel, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und unnötige Kosten zu vermeiden.

Systembeteiligungspflicht: So melden Sie Ihre Mengen korrekt an LUCID

Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist für jeden Erstinverkehrbringer seit dem 1. Juli 2022 ausnahmslos verpflichtend. Diese Registrierung allein reicht jedoch für systembeteiligungspflichtige Verpackungen nicht aus. Sie müssen zusätzlich einen Vertrag mit einem dualen System abschließen und Ihre geplanten Jahresmengen, aufgeteilt nach den Verpackungsgesetz Materialfraktionen, melden. Diese Datenmeldung muss identisch an Ihr duales System und an die ZSVR erfolgen. Diese Doppelmeldepflicht dient der Transparenz und wird von der ZSVR streng kontrolliert. Abweichungen von nur einem Kilogramm können bereits zu Nachfragen und Prüfverfahren führen. Die Systembeteiligungspflicht stellt sicher, dass für jede Verpackung, die potenziell im privaten Haushalt landet, ein finanzieller Beitrag zur Sammlung und Verwertung geleistet wird. Die ZSVR gleicht die gemeldeten Mengen der Unternehmen mit den Daten der dualen Systeme ab, um Trittbrettfahrer aufzudecken. Ohne gültige Registrierung und Systembeteiligung riskieren Sie ein sofortiges Vertriebsverbot für Ihre Produkte in Deutschland.

Verwertungsquoten meistern: Die Zielvorgaben des Gesetzes für 2025

Das Verpackungsgesetz setzt ambitionierte Ziele für das Recycling. Seit dem 1. Januar 2022 gelten erhöhte Verwertungsquoten, die von den dualen Systemen erreicht werden müssen. Ihre korrekten Mengenmeldungen nach Materialfraktion sind die Datengrundlage, auf der die Erfüllung dieser Quoten nachgewiesen wird. Eine ungenaue Meldung gefährdet nicht nur Ihre eigene Compliance, sondern das gesamte Recyclingsystem. Die Quoten im Überblick:

  1. Glas: 90 %
  2. Papier, Pappe, Karton: 90 %
  3. Eisenmetalle: 90 %
  4. Aluminium: 90 %
  5. Getränkekartonverpackungen: 80 %
  6. Sonstige Verbunde: 70 %
  7. Kunststoffe: 90 % Verwertung insgesamt, davon müssen mindestens 63 % werkstofflich sein.

Diese hohen Zielwerte unterstreichen die Notwendigkeit, Verpackungen recyclingfähig zu gestalten. Die ZSVR prüft die Einhaltung dieser Quoten jährlich und veröffentlicht die Ergebnisse. Die Förderung der Recyclingfähigkeit ist daher nicht nur ein ökologisches Anliegen, sondern wird durch finanzielle Anreize der dualen Systeme auch zu einem wirtschaftlichen Faktor für Unternehmen. Die präzise Trennung der Verpackungsgesetz Materialfraktionen ist hierfür die unbedingte Voraussetzung.

Handlungsdruck für Unternehmen: Warum Sie jetzt aktiv werden müssen

Die Einhaltung des Verpackungsgesetzes ist keine Option, sondern eine zwingende rechtliche Verpflichtung mit unmittelbaren Konsequenzen. Die ZSVR und die Landesbehörden haben ihre Kontrollen in den letzten 24 Monaten deutlich verschärft. Unternehmen, die ihre Pflichten zur Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung nicht oder nur unvollständig erfüllen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Dazu gehören Bußgelder von bis zu 200.000 € pro Einzelfall und Vertriebsverbote für Ihre gesamten Produkte auf dem deutschen Markt. Besonders kritisch ist die Situation für Unternehmen, die bisher noch gar keine Maßnahmen ergriffen haben. Die Pflichten gelten ab dem ersten Kilogramm Verpackung, das Sie in Verkehr bringen – es gibt keine Bagatellgrenze. Die öffentliche Natur des LUCID-Registers ermöglicht es zudem Wettbewerbern und Verbraucherschützern, jederzeit zu überprüfen, ob Sie registriert sind. Fehlende Einträge führen schnell zu Abmahnungen. Es ist daher entscheidend, dass Sie umgehend handeln und Ihre Situation analysieren. Die Komplexität der Verpackungsgesetz Materialfraktionen und der Meldeprozesse erfordert fachkundige Unterstützung, um alle Fallstricke zu umgehen.

Ihre Lösung: Mit Deutscher Recycling sicher durch den Compliance-Dschungel

Die Anforderungen des Verpackungsgesetzes sind komplex und einem ständigen Wandel unterworfen. Die korrekte Identifizierung und Meldung der Verpackungsgesetz Materialfraktionen bindet wertvolle Ressourcen und erfordert tiefgehendes Expertenwissen. Genau hier setzt der Service der Deutschen Recycling an. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess – von der Analyse Ihrer Verpackungen über die grammgenaue Klassifizierung bis hin zur rechtssicheren Registrierung und Mengenmeldung bei LUCID und den dualen Systemen. Mit unserem EPR Full-Service stellen wir sicher, dass Sie zu 100 % gesetzeskonform agieren und sich vollständig auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Wir sorgen für Kostentransparenz und schützen Sie proaktiv vor Bußgeldern und Vertriebsverboten. Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind oder unsicher sind, ob Ihre bisherigen Maßnahmen ausreichen, zögern Sie nicht. Melden Sie sich bei uns. Wir führen Sie schnell und unkompliziert durch den Regulierungsprozess und sichern Ihre Marktfähigkeit in Deutschland. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten und erfahren Sie, wie die Deutsche Recycling Sie bei der Einhaltung des Verpackungsgesetzes unterstützen kann.

Muss ich jede einzelne Verpackungskomponente melden?

Ja, Sie müssen alle Bestandteile einer Verpackung, die beim Endverbraucher anfallen, nach Materialfraktionen aufschlüsseln und melden. Das schließt den Karton, die Folie, das Füllmaterial, das Klebeband und sogar das Etikett mit ein.

Gilt das Verpackungsgesetz auch für B2B-Verpackungen?

Ja, auch für reine B2B-Verpackungen (Transportverpackungen, Umverpackungen) gelten seit dem 1. Juli 2022 Registrierungs- und Nachweispflichten, auch wenn diese nicht an einem dualen System beteiligt werden müssen. Sie unterliegen einer separaten Rücknahme- und Verwertungspflicht.

Was ist der Unterschied zwischen Verwertung und Recycling?

Recycling (stoffliche Verwertung) ist ein Unterpunkt der Verwertung. Verwertung umfasst neben dem Recycling auch andere Verfahren wie die energetische Verwertung (Verbrennung zur Energiegewinnung). Das Verpackungsgesetz gibt für die meisten Materialien spezifische Recyclingquoten vor.

Wie kann mich die Deutsche Recycling unterstützen?

Die Deutsche Recycling bietet einen EPR Full-Service. Wir analysieren Ihre Verpackungen, übernehmen die korrekte Einstufung nach Materialfraktionen, kümmern uns um die Registrierung bei LUCID, die Lizenzierung bei einem dualen System und die laufenden Datenmeldungen. So gewährleisten wir Ihre vollständige Rechtskonformität.

Ich habe meine Verpackungen bisher noch nicht lizenziert. Was soll ich tun?

Sie müssen umgehend handeln, um einem Vertriebsverbot und Bußgeldern zuvorzukommen. Kontaktieren Sie uns sofort. Wir prüfen Ihren Status und leiten alle notwendigen Schritte ein, um Ihre gesetzlichen Verpflichtungen schnellstmöglich zu erfüllen und Ihre Geschäftstätigkeit abzusichern.

Woher weiß ich, ob meine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist?

Systembeteiligungspflichtig sind alle Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher oder bei vergleichbaren Anfallstellen (z.B. Gastronomie, Hotels) als Abfall anfallen. Die ZSVR bietet einen Katalog zur Orientierung. Für eine rechtssichere Einstufung empfiehlt sich jedoch eine Expertenprüfung.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Pflichten des Verpackungsgesetzes.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR): Über das LUCID-Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung und Mengenmeldung für Verpackungen.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) stellt die aktuellen und zukünftigen Verwertungsquoten für die verschiedenen Materialfraktionen dar.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR): Informieren Sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) über die umfassende Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erklärt die Pflicht zur Systembeteiligung für systembeteiligungspflichtige Verpackungen.

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