Recycling-Zeichen – so behalten Sie den Überblick
Nicht selten stellen sich bei Herstellern und Händlern im Zusammenhang mit den komplexen Richtlinien des Verpackungsgesetzes schnell viele Fragen: „Müssen Verpackungen mit einem Recycling-Zeichen versehen werden?“, „Gibt es dazu eine Kennzeichnungspflicht in Deutschland?“ und „Wie sieht das in anderen Ländern wie Italien oder Frankreich aus?“. Um das Wichtigste vorwegzunehmen, in Deutschland gibt es keine Richtlinie, die vorschreibt, dass sich ein Recycling-Zeichen auf Verpackungen befinden muss. Allerdings kann die freiwillige Kennzeichnung einige Vorteile mit sich bringen, denken Sie etwa an die Vertrauensgewinnung Ihrer Kunden.
In diesem Beitrag wollen wir uns näher mit den Recycling-Zeichen beschäftigen, schauen genauer hin, was sie bedeuten und klären, was es mit den Recycling-Codes auf sich hat.
Für Schnell-Leser
In der Recyclingbranche werden verschiedene Recycling-Zeichen genutzt, um Materialien für die Wiederverwertung zu kennzeichnen. Recycling-Zeichen, ergänzt durch Recycling-Codes und Materialkürzel, erleichtern die Identifikation und die fachgerechte Entsorgung. Während in Deutschland die Abwendung der Kennzeichnungen auf freiwilliger Basis erfolgt, ist sie in Italien durch die nationale Gesetzgebung verpflichtend. Die unterschiedlichen regulatorischen Ansätze spiegeln die Vielfalt internationaler Strategien im Recyclingbereich wider und unterstreichen die Bedeutung lokaler Gesetze für die Förderung von Recyclingbemühungen.
Was ist die Bedeutung von Zeichen für Recycling auf Verpackungen?
Auf vielen Verpackungen im Einzelhandel sind sie zu finden: Recycling-Zeichen. Am prägnantesten ist dabei wohl das Symbol aus den drei Pfeilen bestehend, die zu einem Dreieck angeordnet sind und in ihrer Mitte eine Zahl, den Recycling-Code, tragen.
Ihre Aufgabe ist es, dass Verbraucher auf Anhieb erkennen können, woraus die Verpackung hergestellt ist und wie sie korrekt recycelt wird. Recycling-Zeichen auf Verpackungen erleichtern damit den Recyclingprozess und helfen, eine Wiederverwertung sicherzustellen. Geregelt wird die Kennzeichnung der Zeichen zum Recycling nach Anlage 5 VerpackG. Hier werden die Recycling-Zeichen mit den Pfeilen im Dreieck nebst Recycling-Codes vorgegeben und dürfen nicht verändert werden. Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung drohen ansonsten sogar Bußgelder für Hersteller, Händler oder Importeure der jeweiligen Verpackungen.
Warum gibt es Recycling-Codes?
Die Recycling-Codes, als wichtiges Element für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft, setzen sich aus mindestens zwei, aber maximal drei Elementen zusammen:
- Optische Zeichen für Recycling (schwarze Pfeile in Form eines Dreiecks)
- Recyclingnummer in der Mitte des Dreiecks
- Gegebenenfalls ein zusätzliches Materialkürzel unter dem Dreieck
Das Materialkürzel zeigt, zu welcher Werkstoffgruppe das Material gehört. Darunter Kunststoffe, Pappe und Papier, Metalle, Holz und Ähnliches.
Das bedeuten die Recycling-Codes im Detail:
Werkstoffgruppe der Kunststoffe:
01 Polyethylenterephthalat (PET)
02 HDPE
03 Polyvinylchlorid (PVC)
04 LDPE
05 Polypropylen (PP)
06 Polystyrol (PS)
Werkstoffgruppe der Pappe und Papier (PAP):
20 Pappe & Papier
21 sonstige Pappe
22 Papier
Werkstoffgruppe Aluminium:
41 Aluminium
Werkstoffgruppe Holz:
50 Holz
Recycling-Zeichen auf Verpackungen in Deutschland – Pflicht oder Kür?
In Deutschland sind Recycling-Zeichen keiner gesetzlichen Richtlinie unterworfen. Sprich, es steht Ihnen als Unternehmen oder Hersteller frei, ein solches Zeichen auf Ihre Verpackung drucken zu lassen.
Um es nochmals zu verdeutlichen: Nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) sind Sie nicht dazu verpflichtet, Recycling-Zeichen auf Ihren Verpackungen anzubringen.
Wie sieht es mit dem bekannten „Grünen Punkt“ auf Verpackungen aus?
Früher war es tatsächlich Pflicht, den „Grünen Punkt“ auf Verpackungen drucken zu lassen. Allerdings schaffte man mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung diese Pflicht bereits 2008 ab. Heute ist der Abschluss eines Zeichennutzungsvertrags mit der „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ freiwillig und mit einem jährlichen Entgelt verbunden.
Aber Achtung, es gibt eine Ausnahme, was Ihre Kennzeichnungspflicht mit Recycling-Zeichen angeht. Denn anders verhält es sich nach § 31 Absatz 1 VerpackG bei Einweggetränkeverpackungen mit der Pfandpflicht.
Pflichthinweise durch Händler von Getränkeverpackungen
Bringen Sie Getränke in Einweg- oder Mehrwegverpackungen auf den Markt, müssen Sie diese unmittelbar, deutlich und sichtbar mit diesen Hinweisen versehen:
- Einweg für Einwegverpackungen
- Mehrweg für Mehrwegverpackungen mit Füllmengen von bis zu 3,0 Liter
Warum dennoch über Recycling-Zeichen auf Verpackungen nachdenken?
Obwohl Recycling-Zeichen gesetzlich, zumindest in Deutschland, nicht vorgeschrieben sind, kann es sich lohnen, diese dennoch auf Verpackungen anzubringen. Einerseits sorgt es bei Kunden für Vertrauen und hilft, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Andererseits unterstützen sie wesentlich das korrekte Trennen und Sortieren bereits beim Endverbraucher, sodass die gesamte Kreislaufwirtschaft effektiver wird. Diese ist vor allem im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung relevant. Eine reibungslose Kreislaufwirtschaft wird beispielsweise durch eine Vielzahl von Rücknahmesystemen unterstützt. An einem solchen Rücknahmesystem teilzunehmen, ist für die Rechtskonformität nach Verpackungsgesetz entscheidend.
Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen unserer Verpackungsgesetz-Beratung bei der Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen und helfen Ihnen das passende Rücknahmesystem für Ihre Verpackungen zu finden.
Und wie sieht es in anderen Ländern aus?
Nicht überall ist die Kennzeichnung mit Recycling-Zeichen optional. In anderen Ländern besteht eine Kennzeichnungspflichtig, an die Sie sich halten müssen, wenn Sie dort Verpackungen auf den Markt bringen.
Wer verpackte Ware in Ländern wie Frankreich, Italien oder Großbritannien auf den Markt bringen möchte, sollte sich vorab über die geltenden Regelungen informieren.
Italien und Recycling-Zeichen
In Italien gilt die Pflicht der Umweltkennzeichnung seit dem Januar 2023 für alle Verpackungen, sei es B2B oder B2C. Die Recycling-Zeichen umfassen die Kunststoffsammlung mit „raccolta plastica“ und die Papiersammlung mit „raccolta carta“. Verpackungen müssen mit diesen Kürzeln nebst Nummer gekennzeichnet sein. Haushaltsverpackungen in Privathaushalten bedürfen ferner konkreten Entsorgungshinweisen. Auch alle Komponenten, die sich trennen lassen, müssen einzeln gekennzeichnet werden.
Spanien und Recycling-Zeichen
Eine Kennzeichnungspflicht besteht im Rahmen des Verpackungsgesetzes in Spanien für Haushaltsverpackungen der Endkunden. Wichtig: Das Zeichen muss auch nach dem Öffnen der Verpackung deutlich sichtbar sein. Ebenso muss bei mehreren Verkaufseinheiten jede einzelne eine eigene Kennzeichnung tragen. Eine obligatorische Pflicht zur Kennzeichnung besteht bei Elektro- und elektronischen Geräten. Medikamente sind mit dem SIGRE-Zeichen zu versehen. Sammelstellen sind in Apotheken organisiert. Eine freiwillige Kennzeichnung besteht in Hinblick auf Recycling-Zeichen wie den Recycling-Codes, dem Tidyman-Symbol oder dem Möbius-Zeichen.
Frankreich und Recycling-Zeichen
Ebenso wie in Italien ist die Kennzeichnungspflicht mit Recycling-Zeichen bei der EPR in Frankreich Pflicht. Allerdings sind davon nur Haushaltsverpackungen, also B2C-Verpackungen, betroffen. Das Recycling-Zeichen „Triman-Logo“ findet seit dem 9. September 2022 seinen Platz auf den Verpackungen. Dazu gesellt sich eine Sortieranleitung.
Wir unterstützen Sie bei Recycling-Zeichen auf Verpackungen in weiteren Ländern
Sie vertreiben Ihre Produkte in anderen Ländern und sind sich unsicher, ob Ihre Verpackungen ein Recycling-Zeichen tragen müssen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Innerhalb einer umfassenden Beratung schauen wir, welche gesetzlichen Pflichten Sie erfüllen müssen und leiten auf Wunsch die Umsetzung gemäß dem Verpackungsgesetz ein.
Wie Sie im Fall der Recycling-Zeichen sehen, weichen nationale Richtlinien häufig von den Gesetzen und Auslegungen der EU maßgeblich ab. Während Recycling-Zeichen auf Verpackungen hierzulande freiwillig sind, ist die Umweltkennzeichnung in Italien unumgänglich. Verstoßen Sie dagegen, drohen hohe Sanktionen in Form von Bußgeldern.
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