PPWR – was Sie jetzt über die Verordnung wissen sollten
Ende 2022 wurde der Entwurf der Packaging and Packaging Waste Regulations, kurz als PPWR bezeichnet, veröffentlicht. Dieser umfasst Vorgaben hinsichtlich Verpackungen und Verpackungsabfällen von Materialien und schließt dabei Anforderungen an das Verpackungsdesign, aber auch Vorgaben zu Mehrweg und dem Abfallmanagement ein. Im Unterschied zur aktuell geltenden EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ist die PPWR eine Verordnung, deren Vorschriften für alle 27 EU-Mitgliedstaaten verbindlich gelten. Das betrifft sowohl Erstinverkehrbringer von Verpackungen als auch Online-Händler.
Für Schnell-Leser
Die EU-Verpackungsverordnung PPWR zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen durch Verpackungen zu reduzieren. Sie legt fest, dass bis 2030 alle Verpackungen in der EU recycelbar sein müssen. Die Verordnung fordert von Unternehmen, einschließlich von Online-Händlern, das Design und die Materialnutzung anzupassen, um das Recycling und die Wiederverwendung zu steigern. Wesentliche Aspekte umfassen die Verringerung des Verpackungsgewichts, die Förderung der Kreislaufwirtschaft und den Richtlinien der erweiterten Herstellerverantwortung nachzukommen.
Wie ist der aktuelle Stand der EU-Verpackungsverordnung PPWR?
Seit März 2024 liegt dem Europäischen Rat der Entwurf der PPWR zur Genehmigung vor. Der vorläufige Abstimmungstermin im EU-Parlament wurde für den 24. April festgesetzt. Die Finalisierung wird im Herbst 2024 erwartet. Danach soll die Umsetzung beginnen können. Im Zuge dessen wird die neue EU-Verpackungsverordnung spätestens 18 Monate später wirksam.
Denken Sie heute schon an Ihre neuen Pflichten im Rahmen der PPWR. Wir von der Deutsche Recycling GmbH unterstützen Sie dabei. Verschaffen Sie sich mit uns an Ihrer Seite einen Wettbewerbsvorsprung.
Welche Ziele haben die Packaging and Packaging Waste Regulations?
Ziel der Packaging and Packaging Waste Regulations ist es, die Umweltauswirkungen von Verpackungen in der Europäischen Union signifikant zu reduzieren. Dies soll durch die Verringerung des Ressourcenverbrauchs und der Verpackungsabfälle sowie durch die Förderung der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen erreicht werden. Die PPWR richtet sich an EU-ansässige Unternehmen sowie an Unternehmen, die Verpackungen in die EU einführen, und gilt für inländische ebenso wie für importierte Produkte.
Um eine funktionierende Kreislaufwirtschaft für Verpackungen zu etablieren, enthält die PPWR konkrete Zielvorgaben:
- Reduzierung von Verpackungsabfällen: Die Verordnung setzt klare Zielvorgaben zur Verringerung der Menge an Verpackungsabfällen. Bis 2025 müssen beispielsweise 65 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden, und bis 2030 soll dieser Anteil auf 70 % steigen. Spezifische Ziele für Materialien wie Plastik, Glas, Metall und Papier sind ebenfalls festgelegt.
- Designanforderungen für recyclingfähige Verpackungen: Es werden spezifische Anforderungen an das Design von Verpackungen gestellt, um deren Recyclingfähigkeit zu erhöhen. Dies bedeutet, dass Unternehmen angehalten sind, unnötige Verpackungen zu eliminieren und wo möglich, Mehrwegverpackungen zu verwenden.
- Verwendung von Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR): Die Verordnung baut auf der EU-Richtlinie über Einwegkunststoffe auf und legt strengere Regeln für die Verwendung von Einwegplastikverpackungen fest. Im Entwurf ist ein Verbot bestimmter Einwegverpackungen vorgesehen.
- Kennzeichnung und Transparenz: Verpackungen müssen klar und deutlich gekennzeichnet sein, um Konsumenten über die Recyclingfähigkeit und den korrekten Entsorgungsweg zu informieren. Dies soll das Recycling erleichtern und die Menge an fälschlicherweise entsorgten Verpackungsabfällen reduzieren.
- Förderung nachhaltigerer Verpackungslösungen durch EPR-Systeme: Die erweiterte Herstellerverantwortung nimmt Unternehmen in die Pflicht, die gesamte Lebensdauer ihrer Verpackungen zu berücksichtigen. Dies schließt die Gestaltung, die Verwendung und die Entsorgung mit ein. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen leicht recycelbar sind und die Kosten für die Sammlung, Rückgewinnung und das Recycling tragen. Zeitgleich sollen Betriebe motiviert werden, umweltfreundlichere Verpackungslösungen zu entwickeln und einzusetzen.
Fristen der EU-Verpackungsverordnung PPWR
Wenn die Verordnung in Kraft tritt, werden präzise Fristen festgelegt, um die Ziele der PPWR zu erreichen:
- Bis 2030 müssen alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt angeboten werden, recycelbar sein.
- Bis 2035 wird erwartet, dass die meisten Verpackungen diese Anforderungen erfüllen.
- Ab 2035 ist es zudem erforderlich, dass Hersteller nachweisen können, dass ihre Verpackungen tatsächlich umfassend recycelt werden.
Auswirkungen der PPWR auf den Online-Handel
Nicht nur Hersteller und Unternehmen betrifft die PPWR, auch Online-Händler müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen den neuen Vorgaben entsprechen. Dazu gehört die Auswahl von Materialien, die leicht recycelbar sind, sowie die Reduzierung der Verpackungsgrößen, um Materialverschwendung zu vermeiden. Was bedeutet das konkret in Bezug auf die Verpackungen im E-Commerce?
- Recyclingorientierte Gestaltung: Die Bestandteile von Recycling-Verpackungen sollten trennbar und als Einzelkomponenten recycelbar sein. Orientiert am bekannten Sammeln, Sortieren und Recyclen.
- Minimierung von Gewicht und Volumen: Das Gewicht und Volumen der Verpackungen sollten auf das notwendige Minimum beschränkt werden. Ziel ist es, die Funktionalität zu sichern und dennoch den Materialverbrauch zu reduzieren.
- Verbot unnötiger Vergrößerungen: Verpackungen, die das wahrgenommene Produktvolumen durch Doppelwände, falsche Böden oder ähnliche Elemente künstlich erhöhen, sind nicht zulässig.
- Leerraumverhältnis maximal 50 %: Der Leerraum in Verpackungen, gefüllt mit Materialien wie Luftpolstern oder Schaumstoff, darf maximal 50 % des Gesamtvolumens ausmachen.
Darüber hinaus sieht die europäische Verpackungsverordnung PPWR vor, dass die Menge an eingesetzten Chemikalien, die etwa beim Aufdruck entstehen, auf das Minimum begrenzt oder gänzlich ausgeschlossen werden.
EPR bei den Packaging and Packaging Waste Regulations für Online-Händler
Ein wesentlicher Bestandteil der PPWR ist das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung, auch als Extended Producer Responsibility oder kurz EPR bekannt. Die EPR-Compliance verpflichtet Hersteller nicht nur zur Verantwortung für Herstellung und Vertrieb ihrer Produkte, sondern auch für die Entsorgung der damit verbundenen Verpackungen.
Insbesondere Online-Händler, die Produkte unter eigener Marke vertreiben oder die Verpackungsgestaltung beeinflussen, sind verpflichtet, sich in einem nationalen Register zu registrieren und entsprechende Gebühren zu zahlen. Ebenso ist die regelmäßige Berichterstattung aller Verpackungsaktivitäten Teil der Richtlinien. In Deutschland wird dies über das LUCID-Verpackungsregister abgewickelt.
Ein zentraler Punkt der neuen EU-Verordnung für Händler, die Produkte in mehrere europäischen Länder ohne eigene Niederlassung versenden, ist die Anforderung, dort einen bevollmächtigten Vertreter (auch EU-Bevollmächtigter genannt) für die erweiterte Herstellerverantwortung zu benennen. Dies dient dazu, die Einhaltung der Umweltverantwortlichkeiten zu gewährleisten.
Umsetzung der PPWR mit der Deutsche Recycling GmbH
Die EU-Verpackungsverordnung PPWR gilt branchenübergreifend in allen EU-Ländern. Als Hersteller oder Online-Händler unterliegen Sie den verbindlichen Vorschriften. Diese umfassen auch Produkte, die Sie bereits verpackt von einem Großhändler beziehen.
Bei Unsicherheiten zur Konformität mit der PPWR oder den spezifischen Verpackungsvorschriften in Deutschland, steht Ihnen die Deutsche Recycling GmbH gerne zur Seite. Wir prüfen, ob Ihre Unternehmensprozesse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, führen einen umfassenden Compliance-Check durch, schauen, ob Anpassungen nötig sind und ob sich Kosten im Rahmen der Verpackungsrichtlinien optimieren lassen.
FAQs zur PPWR
In welchem Jahr wurde die EU-Verpackungsverordnung PPWR eingeführt?
Die aktuelle EU-Verpackungsverordnung – auch als Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle bekannt – wurde 2018 durch die Richtlinie (EU) 2018/85 novelliert und regelt seitdem das Recycling von Verpackungen in den EU-Staaten. Die neue EU Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulations) soll diese nun ablösen. Derzeit ist sie allerdings noch nicht final in Kraft getreten.
Wie wirkt sich der Verpackungsmüll auf die Umwelt aus?
Verpackungsmüll trägt signifikant zur Verschmutzung von Ökosystemen sowohl auf dem Land als auch in den Ozeanen bei. Der Grund: Viele Verpackungsmaterialien sind nicht biologisch abbaubar. Vor allem die Meere sind heute bereits stark belastet. Nach Schätzungen des Umweltprogramms der vereinten Nationen (UNEP) befinden sich auf jedem Quadratkilometer Meeresoberfläche rund 18.000 Plastikteile in unterschiedlichster Größe. Allerdings: Gut 90 % aller Abfälle sinken auf den Meeresboden.
Zudem beansprucht die Produktion von Verpackungen beträchtliche Mengen an natürlichen Ressourcen, wie Wasser und Energie, und ist damit für eine erhebliche Emission von Treibhausgasen verantwortlich, die den Klimawandel weiter vorantreiben.
Obwohl Recyclingmaßnahmen einige dieser Auswirkungen mildern können, bleiben auch weiterhin die Herausforderungen bestehen, da nicht alle Materialien effektiv recycelt werden können. Genau hier setzt die PPWR an.
Wie viele Verpackungen werden jedes Jahr weggeworfen?
Mit den schwankenden Gewohnheiten und Lebensweisen steigt auch die Menge an Verpackungsmüll jedes Jahr konsequent an. Seit 1991, wo die Gesamtanzahl sich auf 15,6 Millionen Tonnen im Jahr belief, ist diese bis 2021 auf 19,7 Millionen Tonnen angestiegen. Neben Füllgrößen sowie Verzehr- und Konsumgewohnheiten spielt auch der vermehrte Online-Handel eine beachtliche Rolle bei der Erhöhung des Verpackungsverbrauchs. Auch hier soll künftig die PPWR zum Einsatz kommen und neue Richtlinien für Verpackungsmaterial im Versandhandel definieren.
Was sind die gesetzlichen Pflichten in Bezug auf die Abfallwirtschaft?
In Deutschland ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), neben ergänzenden Regularien, das zentrale Gesetz, das die Abfallwirtschaft regelt. Das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz, das am 29. Oktober 2020 in Kraft trat, aktualisiert das deutsche Recht gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie.
Das oberste Ziel des KrWG und auch der kommenden europäischen Verpackungsverordnung PPWR ist es, die Abfallerzeugung generell zu vermeiden. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind angehalten, Prozesse und Produkte so zu gestalten, dass Abfälle von vornherein minimiert werden. Kern des Gesetzes ist zudem die Produktverantwortung gemäß § 23 KrWG, die Hersteller und Händler dazu auffordert, Produkte umweltgerecht zu gestalten. Auch die Abfalltrennung und -sammlung, die Abfallentsorgung und die Dokumentation und Nachweisführung sind wesentliche Inhalte und Pflichten, die im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankert sind.
Zusätzlich zu diesen gesetzlichen Vorgaben gibt es spezifische Verordnungen, die auf bestimmte Abfallarten abzielen, wie die Verpackungsverordnung, die Elektro- und Elektronikgeräte-Verordnung und die Batterieverordnung.
Warum wurde die PPWR überarbeitet?
Im Jahr 2022 wurde ein neuer Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU eingeführt, bekannt als die Packaging and Packaging Waste Regulations (PPWR). Der legislative Entwurf soll die bisherige EU-Richtlinie 94/62/EG ersetzen und einheitliche, verbindliche Vorgaben für alle 27 EU-Mitgliedstaaten festlegen. Die PPWR adressiert sowohl Erstinverkehrbringer von Verpackungen als auch Online-Händler.
Die PPWR konzentriert sich auf die Optimierung von Verpackungsdesigns und die Förderung von Mehrwegsystemen, um den Ressourcenverbrauch zu minimieren und die Menge an Verpackungsabfällen zu reduzieren. Darüber hinaus betont die Verordnung den Schutz vor gefährlichen Chemikalien in Verpackungsmaterialien, insbesondere bei Kunststoffverpackungen.
Unternehmen, die in der EU ansässig sind oder Verpackungen in die EU einführen, sind gleichermaßen von den neuen Vorschriften betroffen. Durch diese strengen Maßnahmen soll ein nachhaltigerer Umgang mit Verpackungsressourcen erreicht und die Umweltbelastung erheblich gesenkt werden.
Wann tritt die PPWR in Kraft?
Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR, deren Finalisierung für Herbst 2024 erwartet wird, tritt 18 Monate nach ihrer Verabschiedung in Kraft. Sie sieht vor, dass bis 2030 alle in der EU vertriebenen Verpackungen recycelbar sein müssen. Bis 2035 müssen die meisten Verpackungen diese Anforderungen erfüllen.
Was besagt die EU-Verpackungsverordnung PPWR?
Im Jahr 2020 setzte die Europäische Kommission das Ziel, bis 2030 70 % aller Verpackungen wiederverwendbar und recyclingfähig zu gestalten. Der legislative Vorschlag der Kommission soll den EU-Rechtsrahmen für Verpackungen aktualisieren und ist Teil des European Green Deals. Es sollen Maßnahmen eingeführt werden, um die Wiederverwendung von Verpackungen zu fördern und die Verwendung von schädlichen Chemikalien in Lebensmittelverpackungen zu beschränken.
Unternehmen sind durch die erweiterte Herstellerverantwortung im Rahmen der PPWR verpflichtet, die Kosten für die Sammlung und das Recycling ihrer Verpackungen zu tragen. Zusätzlich müssen Online-Händler sicherstellen, dass ihre Verpackungen die Vorgaben erfüllen.