Internationale Regelungen beim Export aus Deutschland – diese Regelungen müssen Sie beachten
Seit Einführung der WEEE Richtlinie und weiterer Regularien für den Export elektrischer und elektronischer Geräte sind Händler dazu verpflichtet, sich auf die Reduzierung von Abfällen zu konzentrieren. Das bedeutet, dass sich ein Exporteur um die Einhaltung der Mindestnormen für den Umgang mit Elektro-Altgeräten kümmern und entsprechend des ElektroG handeln muss. Nicht nur bei Lieferungen im Inland, sondern auch bei Exporten innerhalb der EU muss der Händler die Rücknahme von Altgeräten gewährleisten und seinen Fokus in der Herstellung auf die Wiederverwertung und recycelbare Materialien lenken.
Besondere Regularien beim Export elektrischer Geräte
Durch die WEEE-Direktive werden sowohl das Inverkehrbringen, sowie die Rücknahme elektrischer und elektronischer Geräte innerhalb der EU geregelt. Hier sollten Sie beachten, dass die Anforderungen in den einzelnen Ländern variieren und Unterschiede mit sich bringen können. Die Aufwendungen im Rahmen einer Gesamtlösung in der europäischen Union sind zeitintensiv und komplex. Daher lohnt es, wenn Sie sich vor dem Export über die gültigen rechtlichen Regelungen im Exportland informieren und Fauxpas vermeiden. So gilt als Übersetzung der WEEE Richtlinie beispielsweise in Österreich die EAG-VO (Elektroaltgeräteverordnung) und in der Schweiz die VREG (Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte).
Warum internationale Regelungen für Unternehmen aus Deutschland gelten
Für die Auslieferung innerhalb Deutschlands gelten die deutschen Gesetzgebungen. Hier sind die Verpflichtungen zur Rücknahme, zum Recycling und zur Wiederverwertung elektrischer Geräte für den stationären Handel und den Onlinehandel konkret geregelt. Wenn Sie einen Export auf internationaler Basis vornehmen, sind Sie neben den deutschen Regelungen auch an die besonderen Regularien im Zustellungsland gebunden. Damit geht einher, dass Sie beispielsweise auch die AWV / AWG Meldepflichten einhalten und sich der Gesetzgebung im Außenwirtschaftsverkehr unterordnen. Diese Meldepflichten gelten nicht nur für den Export elektronischer Geräte, sondern für alle Exporte im außergemeinschaftlichen Warenverkehr.
Vorschriften für Exporte ins EU-Ausland
Exporte ins EU-Ausland sind im Regelfall über eine gemeingültige Regelung in der europäischen Union definiert. Auch wenn es zum Beispiel marginale Differenzen im Bezug auf die Wiederverwertung, die Rücknahme und das Recycling elektronischer Altgeräte gibt, sind die Basics verhältnismäßig identisch. Die EU hat hier auf eine vereinfachte Regelung geachtet, wodurch Sie bei Exporten zwar die Co-Ethics des Herkunftslandes kennen müssen, in den meisten Fällen aber nicht vor größeren Problemen und Abweichungen der deutschen Vorschrift stehen. Dennoch sollten die jeweiligen länderspezifischen Gesetze nicht unbeachtet bleiben.
Vorschriften für Exporte außerhalb der EU
Exporte außerhalb der EU erfordern viel Aufmerksamkeit. Hier können Sie sich nicht allein auf die WEEE oder andere europaweit gültige Normen verlassen. Vielmehr müssen Sie sich intensiv mit den Regelungen beschäftigen, die vom Land Ihres ausländischen Vertragspartners vorgegeben werden. Bei Zuwiderhandlung kann es sowohl in Deutschland, wie im Zustellungsland der elektrischen Geräte im Export zu rechtlichen Schwierigkeiten mit kostspieligen Folgen und Sanktionen kommen.
Rücknahme & Recycling im E-Commerce
Der Leitfaden für Onlinehändler
Der Onlinehandel boomt. Was gerade jetzt besonders wichtig ist: Wer mit Produkten handelt, unterliegt verbindlichen Entsorgungs- und Recycling-Pflichten, deren Nichterfüllung zu erheblichen Sanktionen und Abmahnungen führen kann. Das Problem: Viele Händler sind sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst. Doch nur wer rechtssicher handelt, ist vor ungeplanten Kosten und Bußgeldern sicher. Leitfaden herunterladen
Nationale Regelungen für Importe
Importieren Sie Haushalts- und Elektrogeräte oder Kleidung und Schuhwerk mit elektronischen Bauteilen, gelten alle hierzulande gültigen Regelungen. Das bedeutet, dass Ihr Import der WEEE-Vorschrift und der AWV / AWG Meldepflicht unterliegt. Weiter sind Sie als Inverkehrbringer der Produkte dazu verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen und ein Verlaufsprotokoll ab der Lieferung an Sie bis zur Zustellung an den Endkunden zu führen. Da die Entsorgung der gebrauchten Geräte in Deutschland erfolgt, gelten trotz einer Produktion im Ausland allein die Vorschriften, die für Sie als Importeur laut der hiesigen Gesetzgebung von Relevanz sind.
Sanktionen und Komplikationen bei Nichtbeachtung der Export-Richtlinien
Zuwiderhandlungen und die Nichtbeachtung der Export-Richtlinien werden mit hohen Bußgeldern sanktioniert. Auch die Komplikationen sind nicht zu unterschätzen, da die ausbleibende Einhaltung einer Richtlinie dazu führen kann, dass das Produkt am Zoll einbehalten und nicht an den Empfänger ausgehändigt wird. Da die Strafen und Sanktionierungen empfindlich sind, sollten Sie sich als Exporteur ausführlich mit den Gesetzen im Zustellland beschäftigen und Fauxpas aus Unwissenheit oder einer fehlerhaften Verfahrensweise ausschließen. Sanktioniert wird auch dann, wenn Sie nachweislich nicht über das Expertenwissen verfügen und einen Fehler aus Unwissenheit begangen haben.
Sie haben Fragen, benötigen eine ausführliche Beratung oder wünschen, dass Ihnen diese Verpflichtungen rechtskonform abgenommen werden? Sprechen Sie uns an! Die Deutsche Recycling unterstützt Sie kompetent und sicher.