Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) und die kommende EU-Verordnung (PPWR) bringen komplexe Pflichten für nahezu jedes Unternehmen mit sich. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern von bis zu 200.000 € und Vertriebsverboten, die bereits ab der ersten in Verkehr gebrachten Verpackung drohen.
Das Inverkehrbringen von verpackten Waren in Deutschland unterliegt strengen Regeln, die durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) und das System der dualen Systeme (bekannt durch das DSD Verpackungsgesetz) definiert sind. Viele Unternehmen sind sich nicht bewusst, dass sie bereits ab der ersten Verpackung als „Hersteller“ gelten und somit registrierungs- und lizenzierungspflichtig sind. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die bis 2030 alle Verpackungen zu 100 % recycelbar machen soll, steigen die Anforderungen weiter. Die Nichteinhaltung ist kein Kavaliersdelikt; die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) meldet jeden Verdachtsfall automatisiert an die Vollzugsbehörden. Dieser Artikel zeigt Ihnen Ihre exakten Pflichten auf und warum Sie jetzt handeln müssen, um hohe Strafen zu vermeiden.
Für Schnellleser
- Jedes Unternehmen, das verpackte Ware in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich ausnahmslos im Verpackungsregister LUCID registrieren, sonst drohen Bußgelder bis 100.000 €.
- Die fehlende Beteiligung an einem dualen System (Verpackungslizenzierung) kann mit bis zu 200.000 € pro Fall geahndet werden und führt zu einem sofortigen Vertriebsverbot.
- Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) fordert bis 2030, dass alle Verpackungen zu 100 % recycelbar sind, was eine sofortige Anpassung der Verpackungsstrategien erfordert.
Ihre 3 zentralen Pflichten aus dem Verpackungsgesetz
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) legt jedem Erstinverkehrbringer von Verpackungen in Deutschland drei unumgängliche Pflichten auf. Diese gelten unabhängig von der Unternehmensgröße und bereits ab der ersten Verpackungseinheit, da es keine Bagatellgrenzen gibt. Die Missachtung dieser Pflichten führt zu empfindlichen Strafen und sofortigen Vertriebsverboten.
Ihre unaufschiebbaren Verpflichtungen sind:
- Registrierung bei der ZSVR (LUCID): Vor dem Inverkehrbringen jeglicher Verpackung müssen Sie Ihr Unternehmen im Register LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eintragen. Diese Pflicht besteht seit dem 1. Juli 2022 für absolut alle Verpackungsarten, auch für Transportverpackungen im B2B-Bereich.
- Systembeteiligung (Lizenzierung): Für alle Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen (B2C), müssen Sie einen Lizenzvertrag mit einem dualen System abschließen. Damit finanzieren Sie die Sammlung und das Recycling Ihrer Verpackungen.
- Datenmeldung an LUCID: Sie müssen die lizenzierten Verpackungsmengen und den Namen Ihres dualen Systems 1:1 in Ihrem LUCID-Konto melden. Diese Meldung muss regelmäßig und zeitgleich zur Meldung an das duale System erfolgen.
Viele Unternehmen übersehen, dass die Registrierungspflicht nicht an Dritte delegiert werden kann und persönlich erfolgen muss. Die Nichterfüllung auch nur eines dieser 3 Schritte stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und hat Konsequenzen.
Strafen und Konsequenzen: Ein Risiko von 200.000 € pro Verstoß
Die finanziellen Risiken bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz sind erheblich und können die Existenz eines Unternehmens gefährden. Eine fehlende oder fehlerhafte Registrierung im Verpackungsregister LUCID kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € geahndet werden. Noch drastischer fällt die Strafe für die fehlende Systembeteiligung aus: Hier drohen Bußgelder von bis zu 200.000 € pro Einzelfall.
Zusätzlich zu den Bußgeldern verhängen die Behörden ein sofortiges Vertriebsverbot für nicht konforme Verpackungen. Da das LUCID-Register öffentlich einsehbar ist, können Wettbewerber, Kunden und Abmahnvereine jederzeit prüfen, ob Sie Ihren Pflichten nachkommen. Diese Transparenz erhöht den Handlungsdruck auf jedes einzelne Unternehmen massiv. Die ZSVR führt zudem automatisierte Abgleiche durch und meldet jeden Verdachtsfall an die zuständigen Landesbehörden. Eine umfassende Compliance-Prüfung ist daher unerlässlich.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nur große Unternehmen im Fokus stehen; die Regeln gelten ausnahmslos ab der ersten Verpackung. Zögern führt hier direkt in ein hohes finanzielles und rechtliches Risiko, das Sie aktiv vermeiden müssen.
Die nahende EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Eine neue Dimension der Compliance
Neben dem deutschen Verpackungsgesetz müssen Unternehmen bereits jetzt die Weichen für die kommende EU-Verpackungsverordnung (PPWR) stellen. Diese Verordnung wird ab dem 12. August 2026 verbindlich und gilt unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Sie verschärft die bestehenden Regeln erheblich und verfolgt das Ziel, das Verpackungsaufkommen bis 2040 um 15 % gegenüber 2018 zu senken.
Die PPWR führt neue, konkrete Anforderungen an das Verpackungsdesign ein, auf die Sie sich vorbereiten müssen:
- 100 % Recyclingfähigkeit: Bis zum Jahr 2030 müssen alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen recyclingfähig sein.
- Minimierung von Leerraum: Der Leerraum in Versandverpackungen darf maximal 50 % des Gesamtvolumens betragen, um Materialverschwendung zu bekämpfen.
- Einsatz von Rezyklaten: Es werden verbindliche Quoten für den Einsatz von recyceltem Material in neuen Kunststoffverpackungen eingeführt.
- Verbot bestimmter Einwegverpackungen: Bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungen, etwa für unverarbeitetes Obst und Gemüse, werden ab 2030 verboten.
Diese EU-weiten Vorgaben erfordern eine sofortige Analyse und Anpassung Ihrer Verpackungsstrategie. Wer jetzt nicht handelt, riskiert, in wenigen Jahren vom EU-Markt ausgeschlossen zu werden. Die Umstellung benötigt Zeit und strategische Planung.
Jetzt handeln: Warum Zögern keine Option ist
Die gesetzlichen Anforderungen an Verpackungen sind bereits heute komplex und werden mit der PPWR weiter zunehmen. Die Vorstellung, die Erfüllung der Pflichten aufschieben zu können, ist ein teurer Trugschluss. Jede einzelne nicht-konforme Verpackung, die Sie in Verkehr bringen, stellt ein separates Verstoßrisiko mit Bußgeldern von bis zu 200.000 € dar. Die öffentliche Natur des LUCID-Registers macht es für Behörden und Wettbewerber einfach, Verstöße aufzudecken.
Die EU-Richtlinien sind klar: Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist die Grundlage der europäischen Umweltpolitik. Sie als Hersteller oder Händler sind für den gesamten Lebenszyklus Ihrer Verpackung verantwortlich. Diese Verantwortung lässt sich nicht ignorieren. Wenn Sie bisher noch nicht aktiv geworden sind, um die Regulatorik des DSD Verpackungsgesetzes vollständig zu erfüllen, ist der Zeitpunkt zum Handeln jetzt.
Warten Sie nicht auf einen Bußgeldbescheid oder eine Abmahnung. Sichern Sie Ihr Unternehmen proaktiv ab. Die Deutsche Recycling Service GmbH ist Ihr Partner, um alle Anforderungen des Verpackungsgesetzes und der kommenden PPWR schnellstmöglich und rechtssicher zu erfüllen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung und stellen Sie Ihre Compliance auf ein sicheres Fundament.
Welche Pflichten habe ich sofort, wenn ich verpackte Waren verkaufe?
Sie müssen sich unverzüglich und vor dem Verkauf der ersten Ware im Verpackungsregister LUCID registrieren. Anschließend müssen Sie für Ihre systembeteiligungspflichtigen Verpackungen einen Lizenzvertrag mit einem dualen System abschließen. Zuletzt müssen Sie diese Lizenzierung und die Mengen in LUCID melden. Alle drei Schritte sind zwingend erforderlich.
Was passiert, wenn ich meine Pflichten bisher ignoriert habe?
Sie müssen umgehend handeln, um die Gesetzeskonformität herzustellen. Das Risiko, durch die öffentlichen Register oder Kontrollen entdeckt zu werden, ist hoch. Holen Sie die Registrierung und Lizenzierung sofort nach. Um den Prozess korrekt und schnell abzuwickeln und mögliche Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich professionell beraten lassen. Kontaktieren Sie die Deutsche Recycling, um eine schnelle und rechtssichere Lösung zu finden.
Gilt das Verpackungsgesetz auch für ausländische Unternehmen, die nach Deutschland verkaufen?
Ja, das Verpackungsgesetz gilt für jedes Unternehmen, das Ware an Endverbraucher in Deutschland liefert, unabhängig vom Firmensitz. Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland können einen Bevollmächtigten benennen, der bestimmte Pflichten übernimmt, aber die Verantwortung bleibt beim Unternehmen.
Was sind systembeteiligungspflichtige Verpackungen?
Das sind alle Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher oder bei vergleichbaren Anfallstellen (z.B. Gastronomie, Hotels, Verwaltungen) als Abfall anfallen. Dazu zählen Produktverpackungen, Versandkartons, Füllmaterial und Serviceverpackungen wie Brötchentüten.
Wie kann die Deutsche Recycling mir helfen, die Vorschriften zu erfüllen?
Die Deutsche Recycling bietet einen kompletten EPR-Service. Wir analysieren Ihre individuellen Pflichten, übernehmen die Registrierung und die fristgerechten Mengenmeldungen bei den dualen Systemen und bei LUCID. Zudem beraten wir Sie hinsichtlich der neuen EU-Anforderungen (PPWR), damit Sie auch zukünftig rechtssicher und effizient aufgestellt sind.
Muss ich mich jedes Jahr neu registrieren?
Nein, die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist eine einmalige Handlung. Sie müssen jedoch Ihre Daten stets aktuell halten (z.B. bei Adressänderung). Ihre Datenmeldungen über die Verpackungsmengen müssen Sie allerdings regelmäßig (z.B. jährlich, quartalsweise oder monatlich, je nach Vertrag mit dem dualen System) aktualisieren.
Wikipedia bietet eine umfassende Übersicht über das deutsche Verpackungsgesetz.
Das Umweltbundesamt stellt detaillierte Informationen zu Verpackungen und der erweiterten Herstellerverantwortung bereit.