CSRD und ESRS: Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2024
Bisher galten milde Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Seit Inkrafttreten der neuen „Corporate Sustainability Reporting Directive“ im Januar 2023, kurz als CSRD bezeichnet, werden Unternehmen ab jetzt stärker in die Pflicht genommen, über ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu berichten. Die Verbindlichkeit der Richtlinien gilt für das Geschäftsjahr 2024.
Die ESRS oder „European Sustainability Reporting Standards“ hingegen schaffen seit Januar 2024 das Gerüst für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in Europa. Im Zuge der neuen und überarbeiteten Corporate Sustainability Reporting Directive wurden die ersten 12 ESRS definiert und umfassen die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
Was bringt die CSRD für Anforderungen mit, was sind die Ziele und wie kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach? Und was genau müssen Sie über die ESRS wissen, wann stehen Sie in der Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Pflicht und wie sehen die einzelnen European Sustainability Reporting Standards aus? Genau das haben wir für Sie nachfolgend unter die Lupe genommen.
Für Schnell-Leser
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legen den Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU fest. Die CSRD verpflichtet Unternehmen, umfassend über ihre Umweltauswirkungen zu berichten. Die ESRS liefern dazu die konkreten Standards, die in den Berichten einzuhalten sind. Ab dem Geschäftsjahr 2024 gelten diese Regelungen für große Unternehmen, später auch für kleine und mittlere Unternehmen.
Was ist die CSRD? Kurz und kompakt erklärt!
Die CSRD setzt den rechtlichen Rahmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Richtlinien basieren auf der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) von 2014 und ersetzen diese. Definiert werden in den Gesetzestexten der CSRD neben den genauen Angaben über Pflichten, Umfang und Co. auch spezifische Anforderungen und Standards, die dazu beitragen sollen, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung einheitlich abläuft und eine umfassende Transparenz gewährleistet. Ein wichtiger Punkt der CSRD in der EU ist die Verpflichtung, den Nachhaltigkeitsbericht einer externen Prüfung zu unterziehen. Ebenso gesellen sich Richtlinien zum einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) dazu.
Die CSRD wird stufenweise eingeführt und richtet sich zunächst nur an große Unternehmen. Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden werden bis 2026 ins Boot geholt. Mit der Überarbeitung der CSR-Richtlinie erweitert sich der Kreis auf alle großen Unternehmen, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung.
Was sind die Ziele der CSRD?
Durch die Schaffung der CSR-Berichtspflicht soll das Thema Nachhaltigkeit in der Wirtschaft einen deutlich höheren Stellenwert erhalten. Ziel ist es, dass Unternehmen neben der Pflichterfüllung Potenziale identifizieren, um Prozesse im Sinne der Umwelt zu optimieren, Praktiken verbessern, um Ressourcen zu schonen, und Verantwortung über ihre Auswirkungen übernehmen, um langfristig die Effizienz zu steigern.
Mit der Einführung der CSRD schließt sich die Lücke zwischen den bestehenden Berichtsvorschriften und den höheren Ansprüchen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Richtlinien schaffen erstmals einen Berichtsstandard auf Ebene der EU und stellen eine verlässliche Quelle für Nachhaltigkeitsinformationen sicher.
Die Vorteile für Ihr Unternehmen:
- Erfüllung von Kundenansprüchen
- Aufbau eines positiven Images für die Mitarbeitergewinnung
- Steigerung der Attraktivität für Investoren
Was sind ESRS? Kurz und kompakt erklärt!
Kurz gesagt: Die ESRS geben der Berichterstattung von Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen den Rahmen vor, indem sie konkret auf die Anforderungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung eingehen. Sie beinhalten zwei übergreifende und zehn thematische ESRS, die der langfristigen Beurteilung der Nachhaltigkeitsstrategie dienen sollen.
Die Entwicklung durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) fand dabei in mehreren Abschnitten statt. Die Einführung erfolgt schrittweise.
Das erste „Set“ mit den genannten 12 Standard trat im Januar 2024 in Kraft. Das zweite „Set“ beinhaltet vereinfachte Berichtsstandards für kleine und mittelständische Unternehmen und ist für das Jahr 2025 geplant. Das dritte „Set“ soll auf branchenbezogene Berichtsstandards und Berichtsstandards für Unternehmen aus Drittländern eingehen und kommt mit dem Jahr 2026.
Was sind die Ziele der ESRS?
Ziele der ESRS und der CSRD sind, die einheitliche Qualität der Nachhaltigkeitsberichte sicherzustellen und die Transparenz für Stakeholder, Partner, Kunden und viele weitere Akteure zu erhöhen. Mit den 12 Standards haben Unternehmen aber auch ein Tool an der Hand, das ihnen wichtige Informationen rund um ihre Nachhaltigkeitsbemühungen gibt, Potenziale aufzeigt sowie Risiken und Chancen beurteilt, um letztlich Prozesse und Maßnahmen zu optimieren oder zu initiieren.
Was bedeuten die neuen EU-Richtlinien zur CSRD?
Schon seit geraumer Zeit stehen bestimmte Unternehmen in der Pflicht, über ihre Nachhaltigkeit zu berichten. Die novellierte CSRD erweitert die Berichtspflicht in einigen zentralen Punkten. Insbesondere soziale und ökologische Informationen sollen mehr Transparenz schaffen und es Investoren erleichtern, fundierte Entscheidungen zu treffen. Auch Partner und Kunden sollen anhand der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Lage versetzt werden, das Unternehmen hinsichtlich seiner Umweltauswirkungen zu bewerten.
Da die neuen CSRD-Regelungen und der Einsatz der ESRS ab dem Geschäftsjahr 2024 relevant werden, ist es höchste Zeit, sich mit der konkreten Umsetzung zu befassen. Die Veröffentlichung der neuen Nachhaltigkeitsberichte findet im Jahr 2025 statt.
Wie sehen die Neuerungen der CSRD konkret aus?
Die Anpassung der CSRD betrifft folgende Punkte, auf die wir im Verlauf konkreter eingehen:
- Erweiterte, vereinheitlichte Berichtspflicht
- Neues Verständnis von Wesentlichkeit
- Externe Prüfung
- Teil des Lageberichts
- Einheitliches elektronisches Berichtsformat
Erweiterte, vereinheitlichte Berichtspflicht
Die Durchführung der Berichterstattung erfolgt mit der CSRD ab jetzt einheitlich. Dazu hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) in Zusammenarbeit mit Stakeholdern und Experten die European Sustainability Reporting Standards entwickelt, die in verschiedenen Sets eingeführt werden. Das erste Set besteht aus 12 Standards und richtet sich an große EU-Unternehmen.
Neues Verständnis von Wesentlichkeit
Mit der CSRD gilt die Prüfung der doppelten Wesentlichkeit. Sie als Unternehmen müssen bei der Berichterstattung zwei Perspektiven bei der Bewertung der Themen berücksichtigen. Zum einen, wie sich Umwelt- und Sozialaspekte auf das Unternehmen selbst auswirken (Outside-in), und zum anderen, wie sich diese auf Umwelt, Gesellschaft und Stakeholder auswirken (Inside-out). Im Zuge der neuen CSRD reicht es aus, dass wenn einer der beiden Punkt erfüllt ist, damit ein Thema als wesentlich gilt.
Externe Prüfung
Nachhaltigkeitsberichterstattung und Finanzberichterstattung müssen mit der neuen CSRD anhand von Prüfstandards von externen Experten geprüft werden. Geplant ist die schrittweise Erweiterung der Prüfungstiefe. Im ersten Schritt konzentriert sich diese auf die begrenzte Sicherheit und im zweiten auf die hinreichende Sicherheit.
Teil des Lageberichts
Alle Nachhaltigkeitsinformationen der CSRD müssen in den verpflichtenden Teil des Lageberichts integriert werden.
Einheitliches elektronisches Berichtsformat
Um alle Informationen für Mensch und Maschinen lesbar zu machen, erfolgt die schlussendliche Offenlegung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im European Single Electronic Format (ESEF). Dazu stellt die Europäische Kommission eine XBRL-Taxonomie bereit.
ESRS-Überblick: die 12 European Sustainability Reporting Standards
Das 2024 eingeführte erste Set der ESRS richtet sich an alle großen Unternehmen in der EU.
Die ESRS 1 und 2 zeigen die allgemeinen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
ESRS 1 (Struktur und Prinzipien):
- Vorgaben zur Wesentlichkeitsanalyse
- Prinzip der doppelten Wesentlichkeit
- Einbeziehung von Stakeholdern
- Unternehmerische Sorgfaltspflichten
- Berichterstattung über Liefer- und Wertschöpfungsketten
Gemäß der doppelten Wesentlichkeit haben Unternehmen die Möglichkeit, Standards der ESRS 1 auszulassen, sofern diese als nicht wesentlich eingestuft wurden.
Was genau ist die doppelte Wesentlichkeitsbewertung?
Mit der doppelten Wesentlichkeit als Kern der ESRS-Standards müssen Unternehmen bei der Berichterstattung jeden Standard aus zwei Perspektiven betrachten: die finanzielle Wesentlichkeit, die beschreibt, wie Nachhaltigkeitsthemen das Unternehmen beeinflussen, und die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt, Gesellschaft und Stakeholder (Inside-out). Wird aus einer oder in beiden Dimensionen das Thema als wesentlich eingestuft, so muss darüber berichtet werden.
ESRS 2 (themenübergreifende Berichtsanforderungen):
- Governance-Strukturen
- Strategie und Geschäftsmodell
- Prozess zur Ermittlung wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Auswirkungen, kurz als IRO bezeichnet („impacts, risks and opportunities“)
- Mindestberichtsanforderungen
Die Berichtsstandards ESRS 2 sind für alle Unternehmen verpflichtend.
Im Weiteren werden die 10 themenbezogenen Berichtsstandards in die drei Themenbereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung aufgegliedert. Sie sind branchenunabhängig und gelten für alle Unternehmen, die nach CSRD verpflichtet sind. Auch hier greift das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Wird ein Standard im ESRS-Aufbau als unwesentlich ermittelt, so kann er im Zuge der Berichterstattung vernachlässigt werden. Über als wesentlich eingestufte Bereiche muss hingegen berichtet werden.
Umweltstandards
ESRS E1 verlangt die Offenlegung aller Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen in einem Unternehmen, um den Klimawandel einzudämmen. Hier stehen der Energieverbrauch und die Chancen, diese zu reduzieren, im Fokus. Dieser Punkt ist in der Regel für so gut wie alle Betriebe relevant.
ESRS E2 bezieht sich auf das Thema Umweltverschmutzung und nimmt Unternehmen in die Pflicht, über die Verschmutzung von Luft, Wasser, Boden und Lebensmitteln sowie die Belastung durch Mikroplastik zu berichten.
ESRS E3 befasst sich mit dem Umgang eines Unternehmens mit Wasserressourcen, einschließlich des Wasserverbrauchs und der Nutzung von Meeresressourcen wie Meeresbodenmineralien.
ESRS E4 fordert die Transparenz über die Auswirkungen eines Unternehmens auf die biologische Vielfalt und auf die Ökosysteme.
ESRS E5 konzentriert sich auf den Einsatz von Ressourcen und den Umgang mit Abfällen, um eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft in Unternehmen zu fördern.
Soziale Standards
ESRS S1 richtet sich an die Prüfung innerhalb der eigenen Mitarbeiterstruktur bezüglich Themen wie Arbeitsbedingungen, Gleichstellung und Diversität. Unternehmen müssen aufzeigen, wie sie faire und inklusive Arbeitsplätze schaffen.
ESRS S2 erweitert den Fokus auf die Arbeitsbedingungen in der gesamten Lieferkette.
ESRS S3 nimmt Unternehmen in die Pflicht, die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf lokale Gemeinschaften zu bewerten und Maßnahmen zum Schutz ihrer Rechte zu ergreifen.
ESRS S4 behandelt Aspekte der Sicherheit, des Datenschutzes und der sozialen Integration der Verbraucher.
Governance-Standards
ESRS G1 schließlich bezieht sich auf die Unternehmenskultur, einschließlich Themen wie Korruptionsprävention, politisches Engagement und den Schutz von Hinweisgebern.
Wer ist von der CSRD betroffen und wann werden die ESRS verbindlich?
Durch die Erweiterung der NFRD durch die CSRD hat sich auch der Adressatenkreis erheblich erweitert. Geschätzt wird, dass nun rund 49.000 Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften betroffen sein werden.
Eingeführt wird die CSRD beginnend ab dem Geschäftsjahr 2024 sukzessive wie folgt:
- Ab dem Geschäftsjahr 2024: Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden.
- Ab dem Geschäftsjahr 2025: Alle anderen großen Unternehmen, die den bilanzrechtlichen Kriterien entsprechen.
- Ab dem Geschäftsjahr 2026: Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), es sei denn, sie nutzen die Möglichkeit einer Fristverlängerung bis 2028. Dazu kommen Drittstaatenunternehmen mit einem Umsatz von mindestens 150 Mio. Euro in der EU, deren Tochterunternehmen die oben genannten Größenkriterien erfüllen und Zweigniederlassungen von Drittstaatenunternehmen, die einen Umsatz von mehr als 40 Mio. Euro in der EU erzielen.
Weiterhin ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die allerdings eine freiwillige, vereinfachte und modular aufgebaute Nachhaltigkeitsberichterstattung anwenden können.
Verbindlichkeit der ESRS
Im Juli 2023 wurden die ESRS von der Europäischen Kommission verabschiedet. Die CSRD-Pflichten werden ab dem Geschäftsjahr 2024 relevant, sodass die ersten Berichte auf Grundlage der ESRS im Jahr 2025 veröffentlicht werden sollen.
2026 sollen neben großen EU-Unternehmen auch kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Betriebe in die Pflicht eingebunden werden. Für diese gelten allerdings die vereinfachten Berichtsstandards, die noch eingeführt werden. Hier wird die Anwendung bis 2028 ausgeweitet. Sofern KMUs nicht unter die Verpflichtung fallen, ist eine freiwillige Berichterstattung möglich. Hierzu entwickelt die EFRAG einen stark vereinfachten und modular aufgebauten Berichtsstandard.
Wie wirkt sich die CSRD auf verpflichtete Unternehmen aus?
Mit der Einführung der CSRD stehen Sie als Unternehmen vor etlichen Aufgaben, die sich einfach mal so neben der Betriebsführung ergeben. Sprich: Mit der erweiterten Berichtspflicht bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als Ihre internen Strukturen und Prozesse so anzupassen, dass diese alle Anforderungen erfüllen. Das fängt bereits bei der Erhebung und Verarbeitung umfangreicher ESG-Daten über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg an und zieht sich über alle Schnittstellen hinweg bis in die Führungsebene.
Für viele Unternehmen, insbesondere solche, die bisher wenig oder keine strukturierte Nachhaltigkeitsberichterstattung betrieben haben, sorgt der zusätzliche Aufwand für erhebliche Belastungen. Aber auch für Unternehmen, die hier schon tätig sind, steigen die Anforderungen.
Natürlich sollten Sie dabei immer bedenken, dass die CSRD nicht nur der Pflichterfüllung dient, sondern auch als fester Bestandteil für bessere unternehmerische Entscheidungen sorgen soll. Die Maßnahmen tragen dazu bei, dass Sie Prozesse optimieren und Abläufe verbessern können, um letztlich weniger die Umwelt zu belasten und Kosten zu sparen.
In welchem Zusammenhang stehen die CSRD, ESRS und die EPR?
Die CSRD, die ESRS und die Extended Producer Responsibility (EPR) sind integrale Bestandteile der EU-weiten Strategie zur Förderung von Nachhaltigkeit und Transparenz in Unternehmen. Während die CSRD eine umfassende Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte vorschreibt, schafft die ESRS den strukturellen Rahmen für die Inhalte dieser Berichte, indem sie festlegen, welche Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten offengelegt werden müssen. Die EPR erweitert diesen Ansatz, indem sie die Verantwortung der Unternehmen über die Produktion hinaus auf den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte ausdehnt. Hier liegt der Fokus insbesondere auf einer fachgerechten Entsorgung und einem umfassenden Recycling.
Unternehmen, die sich frühzeitig auf die Anforderungen vorbereiten, können finanziell und strategisch profitieren. Sie erfüllen nicht nur regulatorische Anforderungen, sondern sichern sich auch langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit und Marktstellung.
Gehören Sie zu den Unternehmen, die bereits mit dem Geschäftsjahr 2024 die CSRD mit den ESRS erfüllen müssen? Wir von der Deutsche Recycling GmbH unterstützen Sie unter anderem beim Umweltstandard, dem Ressourcenverbrauch und der Kreislaufwirtschaft. Im Jahr 1996 wurde im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die Produktverantwortung erweitert, mit der Händler, Hersteller oder Importeure mit besonderen Richtlinien ihren Beitrag zur Schonung von Ressourcen und Verringerung von Abfällen leisten.
Unsere Experten prüfen Ihre erweiterte Produzentenverantwortung mit einem professionellen Compliance-Check und sind auf Wunsch mit einem fundierten Recyclingservice an Ihrer Seite. Gemeinsam ermitteln wir zielorientierte Rücknahmelösungen, die nicht nur der gesetzlichen Pflicht dienen, sondern auch Ihre Prozesse sinnvoll optimieren, sodass Sie dadurch erhebliche Kosten einsparen können. Unsere Leistungen umfassen die Koordination der von externen Dienstleistern bereitgestellten Container zur Abholung und Entsorgung von Elektrogeräten gemäß der WEEE-Richtlinie sowie die fach- und kostengerechte Bewertung von Entsorgungs- und Rücknahmesystemen.