Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie
Die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) dient dem Zweck, innerhalb der EU ein einheitliches Schutzniveau für Verbraucher zu schaffen. Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten sollen durch die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit weniger Spielraum haben, um rechtliche Lücken auszunutzen und durch unsichere Produkte die Verbraucher zu gefährden oder den Wettbewerb zu verzerren.