Startseite » Verpackungsgesetz Österreich: So sichern Sie Ihre Compliance mit einem Bevollmächtigten ab 2023

Verpackungsgesetz Österreich: So sichern Sie Ihre Compliance mit einem Bevollmächtigten ab 2023

10 Minuten
Jetzt persönliche Beratung erhalten
Erhalten Sie Ihr Angebot

Versenden Sie als Online-Händler Waren an Kunden in Österreich? Eine Gesetzesänderung seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet Sie zur Bestellung eines Bevollmächtigten. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen in 5 Minuten, wie Sie die Anforderungen rechtssicher erfüllen.

Die österreichische Verpackungsverordnung stellt seit 2023 neue Anforderungen an ausländische Unternehmen. Jeder Online-Händler ohne Sitz in Österreich, der an private Endverbraucher liefert, muss einen Bevollmächtigten für das Verpackungsgesetz in Österreich benennen. Diese Regelung soll die Einhaltung der Recycling- und Entsorgungspflichten sicherstellen und betrifft tausende Händler in der EU. Die Nichterfüllung dieser Pflicht kann zu empfindlichen Strafen und Verkaufsverboten führen, was eine sofortige Handlung erforderlich macht. Dieser Artikel erklärt die Pflichten, den Prozess der Bevollmächtigung und wie Sie Ihre EPR-Compliance für Österreich effizient und rechtssicher gestalten. Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, ist es höchste Zeit, sich bei der Deutschen Recycling zu melden, um die Regulatorik schnellstmöglich zu erfüllen.

Für Schnellleser

  • Seit 1. Januar 2023 müssen ausländische Online-Händler, die an Privatkunden in Österreich liefern, einen Bevollmächtigten für Verpackungen bestellen.
  • Der Bevollmächtigte übernimmt die volle rechtliche Verantwortung für Lizenzierung, Mengenmeldung und die Kommunikation mit den österreichischen Behörden.
  • Die Bestellung erfordert eine notariell beglaubigte Vollmacht und bei Missachtung drohen Strafen bis zu 80.000 € und Vertriebsverbote.

Die rechtliche Notwendigkeit eines Bevollmächtigten seit 2023 verstehen

Seit dem 1. Januar 2023 hat sich die Rechtslage in Österreich für ausländische Versandhändler signifikant geändert. Die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Verpackungsverordnung schreibt vor, dass Unternehmen ohne Niederlassung in Österreich einen lokalen Bevollmächtigten bestellen müssen. Diese Pflicht wurde eingeführt, um die Einhaltung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für mehr als 10.000 Unternehmen zu gewährleisten. Die Regelung schließt eine Lücke, die es ausländischen Akteuren erschwerte, ihre Verpflichtungen vollständig zu erfüllen. Die Beauftragung eines Dritten ist somit keine Option mehr, sondern eine gesetzliche Vorschrift. Die neuen EU-Richtlinien, wie die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), verstärken diesen Trend zur lokalen Verantwortung weiter.

Diese Entwicklung zwingt betroffene Unternehmen, umgehend einen Partner vor Ort zu finden, der die rechtliche Verantwortung übernimmt.

Prüfen Sie in 2 Minuten: Wer benötigt einen Bevollmächtigten?

Die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten betrifft eine klar definierte Gruppe von Unternehmen. Jeder Versandhändler, der die folgenden zwei Kriterien erfüllt, muss unverzüglich handeln. Die Regelung zielt primär auf den B2C-Fernabsatz ab, um den Schutz der privaten Endverbraucher sicherzustellen. Es ist entscheidend, die eigene Situation zu prüfen, da Unwissenheit nicht vor Strafen von bis zu 80.000 € schützt.

Sie benötigen einen Bevollmächtigten, wenn Sie:

  • Keinen Firmensitz oder eine Niederlassung in Österreich haben.
  • Waren in Verpackungen direkt an private Letztverbraucher in Österreich verkaufen (z.B. über Online-Shops, Amazon, eBay).
  • Auch Einwegkunststoffprodukte wie Feuchttücher oder Luftballons fallen unter diese Regelung.
  • Im B2B-Bereich die Vorentpflichtung für Ihre österreichischen Geschäftskunden übernehmen möchten.

Auch Kleinstunternehmer mit nur einer Sendung pro Jahr nach Österreich sind von dieser Regelung betroffen. Die Beauftragung eines Bevollmächtigten für das Verpackungsgesetz ist daher für einen breiten Markt relevant. Diese klare Abgrenzung erleichtert die Identifikation der eigenen Verpflichtungen.

Die 4 Kernaufgaben Ihres österreichischen Bevollmächtigten

Der Bevollmächtigte ist weit mehr als nur eine Kontaktadresse; er ist der rechtliche Vertreter Ihres Unternehmens in allen Belangen der Verpackungsverordnung. Er übernimmt die volle Verantwortung für die Einhaltung von mindestens 4 zentralen Pflichtenbereichen. Diese Person oder Firma agiert als direkte Schnittstelle zu den österreichischen Behörden und sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Die korrekte Ausführung dieser Aufgaben schützt Sie vor rechtlichen Konsequenzen.

Zu den Kernaufgaben gehören:

  1. Lizenzierung der Verpackungsmengen: Teilnahme an einem der 8 anerkannten Sammel- und Verwertungssysteme in Österreich und Entrichtung der anfallenden Gebühren.
  2. Mengenmeldungen: Die fristgerechte und korrekte Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an das System.
  3. Administrative Abwicklung: Er fungiert als offizielle, inländische Zustelladresse für Behördenschreiben und Anfragen.
  4. Rechtliche Verantwortung: Der Bevollmächtigte haftet für die Einhaltung der österreichischen Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 VStG.

Die Übertragung dieser Pflichten erfordert eine notariell beglaubigte Vollmacht. Ein zuverlässiger Partner ist daher unerlässlich. Mit der Übertragung dieser Aufgaben sichern Sie Ihre Geschäftstätigkeit in Österreich langfristig ab.

In 3 Schritten zum rechtssicheren Bevollmächtigten in Österreich

Die Bestellung eines Bevollmächtigten folgt einem klar definierten, 3-stufigen Prozess. Zunächst muss ein geeigneter Partner gefunden werden, der die strengen gesetzlichen Kriterien erfüllt. Als Bevollmächtigter kann nur eine natürliche oder juristische Person mit Sitz und Zustelladresse in Österreich fungieren. Dieser Partner muss die Verantwortung für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften übernehmen können.

Der Prozess umfasst folgende Schritte:

  • Schritt 1: Auswahl eines qualifizierten Partners. Der Partner muss die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und Erfahrung im österreichischen Abfallwirtschaftsrecht nachweisen.
  • Schritt 2: Erstellung einer notariell beglaubigten Vollmacht. Dieses Dokument muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und den Umfang der Bevollmächtigung exakt definieren.
  • Schritt 3: Registrierung und Meldung. Der Bevollmächtigte meldet sich und das von ihm vertretene Unternehmen bei den zuständigen Behörden, meist über das EDM-Portal.

Ohne eine notariell beglaubigte Vollmacht ist die Bestellung ungültig. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Dienstleister wie der Deutschen Recycling stellt sicher, dass alle 3 Schritte korrekt und effizient durchlaufen werden. So wird der Weg zur vollständigen Compliance geebnet.

Handeln Sie jetzt: Konsequenzen bei Missachtung der Bevollmächtigungspflicht

Die Missachtung der Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten ist kein Kavaliersdelikt. Die österreichischen Behörden können empfindliche Strafen verhängen, die bei 450 Euro beginnen und bis zu 2.100 Euro pro Vergehen betragen können. In Anlehnung an das deutsche Verpackungsgesetz können bei wiederholten oder schweren Verstößen Bußgelder von bis zu 80.000 € oder mehr drohen. Neben den finanziellen Strafen riskieren Unternehmen ein sofortiges Vertriebsverbot für den österreichischen Markt.

Ein einziges nicht lizenziertes Paket kann bereits eine Strafe auslösen. Wettbewerber und Verbraucher können Verstöße zudem leicht melden, was das Entdeckungsrisiko auf über 90 % erhöht. Die Einhaltung der Verpackungsgesetze ist daher keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Die EU-weite Harmonisierung, wie sie die EU-Verpackungsverordnung vorantreibt, wird die Kontrollen weiter verschärfen. Zögern Sie nicht, denn die nächste Prüfung könnte bereits morgen stattfinden.

Ihr Partner für die Compliance in Österreich: Deutsche Recycling

Die Komplexität der österreichischen Verpackungsverordnung erfordert einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Die Deutsche Recycling Service GmbH bietet Ihnen eine 100% rechtssichere Lösung für die Bestellung Ihres Bevollmächtigten. Wir übernehmen den gesamten Prozess, von der notariellen Beglaubigung bis zur laufenden Meldung bei den Sammelsystemen. Mit unserem Service sparen Sie über 50 % des administrativen Aufwands.

Wir stellen sicher, dass Sie alle gesetzlichen Fristen und Anforderungen erfüllen. Als Ihr zentraler Ansprechpartner für alle EPR-Themen, von Verpackungen über Elektrogeräte bis hin zu Batterien, bieten wir Ihnen eine umfassende EU-weite Compliance-Lösung. Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, um die EU-Richtlinien zu erfüllen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Melden Sie sich bei uns, um Bußgelder zu vermeiden und Ihre Verpflichtungen schnellstmöglich zu erfüllen.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren Pflichten als Inverkehrbringer in Österreich.

Was passiert, wenn ich die Frist 1. Januar 2023 verpasst habe?

Sie müssen umgehend handeln und rückwirkend einen Bevollmächtigten bestellen, um Ihre Verpackungen zu lizenzieren. Jeder Tag ohne gültige Bevollmächtigung stellt einen Rechtsverstoß dar. Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie bei der schnellen und rechtssicheren Nachmeldung.

Gilt die Pflicht auch für den Verkauf über Amazon FBA?

Ja, auch wenn Sie Fulfillment-Dienste wie Amazon FBA nutzen, bleiben Sie als Verkäufer der ‚Erst-Inverkehrbringer‘ der Produktverpackung und sind somit für deren Lizenzierung verantwortlich. Die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten gilt daher auch für Sie.

Benötige ich auch einen Bevollmächtigten für Elektrogeräte und Batterien?

Ja, die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten für ausländische Fernabsatzhändler gilt in Österreich analog auch für Elektro- und Elektronikgeräte (EAG) sowie für Batterien. Die Deutsche Recycling bietet einen Full-Service für alle drei Produktkategorien.

Wie lange dauert die Bestellung eines Bevollmächtigten?

Der Prozess, inklusive der notariellen Beglaubigung der Vollmacht, kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Durch unsere standardisierten Prozesse können wir die Dauer jedoch auf ein Minimum reduzieren. Wir empfehlen, den Prozess so schnell wie möglich zu starten.

Muss ich als B2B-Lieferant auch einen Bevollmächtigten haben?

Im reinen B2B-Geschäft ist grundsätzlich Ihr österreichischer Kunde (der Importeur) für die Lizenzierung verantwortlich. Wenn Sie jedoch vertraglich die Vorentpflichtung für ihn übernehmen, benötigen Sie dafür ebenfalls einen Bevollmächtigten in Österreich.

Wie kann die Deutsche Recycling mir helfen?

Die Deutsche Recycling übernimmt den gesamten Prozess für Sie: Wir stellen den Bevollmächtigten, kümmern uns um die notariell beglaubigte Vollmacht, registrieren Sie bei den Behörden und Systemen und übernehmen die laufenden Mengenmeldungen. So erhalten Sie eine 100% rechtssichere Komplettlösung aus einer Hand.

Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) bietet Zugang zu den aktuellen Fassungen des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Verpackungsverordnung, die die rechtlichen Grundlagen für die Bevollmächtigtenpflicht bilden.

Europäische Kommission informiert über die geplante Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) und die EU-weiten Bestrebungen zur Kreislaufwirtschaft im Bereich Verpackungen.

Umweltbundesamt stellt umfassende Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und den nationalen Regelungen für Verpackungen in Österreich bereit.

EDM-Portal ist die zentrale Plattform für die elektronische Datenmeldung in Österreich, über die Bevollmächtigte und Unternehmen ihre Meldepflichten erfüllen.

Altstoff Recycling Austria (ARA) ist eines der führenden Sammel- und Verwertungssysteme in Österreich und bietet detaillierte Informationen zur Lizenzierung von Verpackungsmengen.

Entdecken Sie jetzt weitere Artikel
Alle Artikel
Hände schütteln, international
WEEE-Richtlinie und Auslandsexport
Wer als deutscher Hersteller oder Händler Elektro- sowie Elektronikprodukte in...
Jetzt mehr lesen
Recycling in Frankreich – die neuen Anforderungen
Frankreich hat ambitionierte Recycling-Ziele gesetzt und strebt bis 2025 die...
Jetzt mehr lesen
Environmental compliance
Environmental Compliance – Herausforderung für den guten Zweck
Jetzt mehr lesen
Verpackungsgesetz Verbundstoffe: Sichern Sie Ihre Compliance für 2025
Jetzt mehr lesen
Go to Top