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Batterie Recycling Symbol: So sichern Sie jetzt Ihre EU-Konformität

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Das bekannte Batterie Recycling Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bekommt Zuwachs durch neue Kennzeichnungen wie den QR-Code. Diese Änderungen sind Teil der neuen EU-Batterieverordnung, die seit dem 18. Februar 2024 gilt und Unternehmen zum sofortigen Handeln zwingt.

Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 revolutioniert die Kennzeichnungspflichten für Batterien und Akkus in Europa und ersetzt schrittweise das bisherige Batteriegesetz (BattG). Für Sie als Hersteller, Importeur oder Händler bedeutet das: Bestehende Prozesse müssen an eine Vielzahl neuer Vorgaben angepasst werden, die bereits jetzt und in den kommenden Monaten in Kraft treten. Die neuen Regelungen umfassen erweiterte Symbole, einen digitalen Batteriepass und strengere Recyclingquoten. Wer die Übergangsfristen verpasst, riskiert empfindliche Strafen und Vertriebsverbote. Es ist daher entscheidend, dass Sie sich jetzt mit den neuen Anforderungen vertraut machen. Dieser Artikel liefert Ihnen alle notwendigen Informationen und zeigt, wie Sie die Umstellung rechtssicher meistern.

Für Schnellleser

  • Die neue EU-Batterieverordnung (2023/1542) ist seit dem 18. Februar 2024 in Kraft und erfordert von Unternehmen sofortige Maßnahmen zur Anpassung ihrer Compliance.
  • Ab dem 18. Februar 2027 wird ein QR-Code auf bestimmten Batterien verpflichtend, der zu einem digitalen Batteriepass mit umfassenden Lebenszyklusdaten führt.
  • Die Nichteinhaltung der neuen Kennzeichnungs- und Recyclingvorgaben kann zu Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro und zum Verkaufsverbot führen.

Das Fundament der Kennzeichnung: Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne

Das wohl bekannteste Batterie Recycling Symbol ist die durchgestrichene Mülltonne. Es signalisiert unmissverständlich, dass Batterien und Akkus nicht in den Hausmüll gehören. Gemäß Batteriegesetz (BattG) muss dieses Symbol mindestens 3 % der größten Fläche der Batterie einnehmen, aber nicht mehr als 5 mal 5 cm. Für zylindrische Zellen gilt eine Mindestgröße von 1,5 % der Oberfläche. Diese Kennzeichnung ist die Basis der getrennten Sammlung und Voraussetzung für ein funktionierendes Recycling. Unter der neuen EU-Verordnung wird diese Kennzeichnung ab dem 18. August 2025 für ausnahmslos alle Batterien zur Pflicht. Die korrekte Anwendung dieses Symbols ist der erste Schritt zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten. Die bisherigen Regelungen werden jedoch bald durch weitreichendere Vorgaben ergänzt.

Zusätzliche Gefahrstoffkennzeichnung: Was Pb, Cd und Hg bedeuten

Direkt unter dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne finden sich oft die chemischen Kürzel Pb, Cd oder Hg. Diese sind keine allgemeinen Recyclinghinweise, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Warnung vor Schwermetallen. Die Pflicht zur Kennzeichnung greift, sobald spezifische Grenzwerte überschritten werden:

  • Pb: für Blei, bei mehr als 0,004 Masseprozent
  • Cd: für Cadmium, bei mehr als 0,002 Masseprozent
  • Hg: für Quecksilber, bei mehr als 0,0005 Masseprozent

Diese Kennzeichnungspflicht hilft, gefährliche Stoffe korrekt zu sortieren und umweltschonend zu verarbeiten. Auch unter der neuen EU-Verordnung bleibt diese Kennzeichnung bestehen, um die Risiken für Umwelt und Gesundheit zu minimieren. Die Einhaltung dieser Grenzwerte und die korrekte Deklaration sind für die Einhaltung der Batterierichtlinie unerlässlich und werden streng kontrolliert. Die neuen Vorschriften gehen jedoch weit über die reine Stoffkennzeichnung hinaus.

Die Revolution der Transparenz: Der QR-Code und der digitale Batteriepass

Die größte Neuerung der EU-Batterieverordnung ist die Einführung eines digitalen Batteriepasses, zugänglich über einen QR-Code auf der Batterie. Ab dem 18. Februar 2027 wird dieser für LV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien verpflichtend. Dieser Pass ist eine elektronische Akte, die detaillierte Informationen über den gesamten Lebenszyklus der Batterie enthält. Dazu gehören Daten zu Herstellung, Materialherkunft, CO₂-Fußabdruck, Reparierbarkeit und den korrekten Recyclingverfahren. Diese Anforderung steigert die Komplexität für Hersteller um ein Vielfaches. Die Vorbereitung zur Datenerfassung und -bereitstellung muss bereits jetzt beginnen, um die Frist in 2027 einzuhalten. Die Implementierung ist ein zentraler Baustein der neuen EU Batterieverordnung. Die neuen Kennzeichnungen sind jedoch nur ein Teil der umfassenden regulatorischen Änderungen.

Neue EU-Verordnung: Warum Sie jetzt handeln müssen

Die EU-Batterieverordnung (2023/1542) ist bereits seit dem 18. Februar 2024 wirksam und entfaltet ihre Wirkung schrittweise. Unternehmen, die nicht rechtzeitig handeln, setzen ihre Marktzulassung aufs Spiel. Ein Verstoß kann Bußgelder von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen. Hier sind die wichtigsten Fristen, die Sie kennen müssen:

  1. 18. August 2024: CE-Kennzeichnung für alle Batterien wird zur Pflicht.
  2. 18. August 2025: Das Symbol für getrennte Sammlung wird für alle Batterien obligatorisch.
  3. 18. Februar 2027: Der digitale Batteriepass via QR-Code wird für bestimmte Kategorien eingeführt.
  4. 31. Dezember 2027: Die Sammelquote für Gerätebatterien steigt auf 63 %.

Diese gestaffelten Fristen bedeuten, dass Sie Ihre Compliance-Strategie sofort anpassen müssen. Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand zur Umstellung ihrer Prozesse und Lieferketten. Warten Sie nicht, bis die Übergangsfristen enden. Wer jetzt nicht aktiv wird, um die EU-Richtlinien zu erfüllen, riskiert den Marktausschluss. Wenn Sie noch nicht gehandelt haben, sollten Sie sich umgehend bei der Deutschen Recycling melden, um alle Regulatorik schnellstmöglich zu erfüllen und Ihr Geschäft abzusichern. Ein proaktiver Ansatz sichert nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch die Zukunftsfähigkeit Ihrer Produkte.

Compliance aus einer Hand: So unterstützt Sie die Deutsche Recycling

Die Komplexität der neuen EU-Batterieverordnung stellt viele Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Die Deutsche Recycling bietet Ihnen als spezialisierter B2B-Dienstleister für Umwelt-Compliance einen vollumfänglichen Service, um alle Anforderungen rechtssicher und effizient zu erfüllen. Wir übernehmen für Sie die komplexen Aufgaben der Registrierung, Kennzeichnung und Meldung. Unser Service stellt sicher, dass Ihre Batterien zu 100 % den neuen Vorschriften entsprechen, inklusive der Anforderungen an das Batterie Recycling Symbol und den digitalen Pass. Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für das Batterierecycling. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sorgen dafür, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir Ihre Compliance sicherstellen.

Muss ich als Online-Händler die neuen Kennzeichnungspflichten beachten?

Ja, als Händler sind Sie verpflichtet zu kontrollieren, ob die von Ihnen vertriebenen Batterien korrekt nach der neuen EU-Verordnung gekennzeichnet sind. Sie müssen sicherstellen, dass der Hersteller im Herstellerregister eingetragen ist und alle Symbole und Informationen vorschriftsmäßig angebracht sind. Andernfalls gelten Sie selbst als Hersteller und haften für die Compliance.

Was passiert, wenn ich die neuen Vorschriften nicht erfülle?

Die Nichteinhaltung der EU-Batterieverordnung kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Dazu gehören hohe Bußgelder, die in Deutschland bis zu 100.000 Euro betragen können, sowie ein sofortiges Vertriebsverbot für nicht konforme Produkte. Es ist daher unerlässlich, jetzt aktiv zu werden.

Gilt die Verordnung auch für Batterien, die in Geräten fest verbaut sind?

Ja, die Verordnung gilt für alle Batterien, unabhängig davon, ob sie separat verkauft oder in Geräten verbaut sind. Ab 2027 müssen Gerätebatterien zudem so gestaltet sein, dass sie von Endnutzern leicht entnommen und ausgetauscht werden können, um die Reparierbarkeit und das Recycling zu verbessern.

Ich bin unsicher, ob meine Produkte betroffen sind. Wo erhalte ich Hilfe?

Wenn Sie unsicher sind, welche Pflichten für Ihre Produkte gelten, ist eine professionelle Beratung unerlässlich. Die Deutsche Recycling ist auf Umwelt-Compliance spezialisiert und analysiert Ihre individuellen Verpflichtungen. Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung, um Ihre EPR-Pflichten schnellstmöglich und rechtssicher zu erfüllen.

Das Umweltbundesamt bietet umfassende Informationen zur Produktverantwortung für Batterien.

Die Europäische Kommission stellt Informationen zu Abfall und Recycling von Batterien bereit.

Eine Publikation des Umweltbundesamtes beleuchtet die Entwicklung der Sammelquoten für Altbatterien.

Das Fraunhofer-Institut bietet Einblicke in die Forschung und Entwicklung zum Batterierecycling.

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