Erweiterte Produzentenverantwortung in Georgien
Herstellerverantwortung für Abfälle in Georgien wird erweitert – Neuregelungen im Export
Bisher war der Export nach Georgien für Händler und Hersteller von wenig Auflagen behaftet. Mit der Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung ändert sich dieser Aspekt. Ab Dezember 2019 tritt das vom georgischen Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft ausgearbeitete Abfallwirtschaftsgesetzbuch in Kraft und beinhaltet ein neues technisches Regelwerk, das für Abfälle aus allen Exporten nach Georgien gilt. Die Verantwortung zur fachgerechten und umweltschonenden Entsorgung bestimmter Abfälle bleibt nicht länger dem Land überlassen, sondern fällt in den Haftungs- und Handlungsbereich des Exporteurs und Produzenten.
Umwelt- und Landwirtschaft im Fokus: Was die neue Herstellerverantwortung in Georgien beinhaltet
In der Vergangenheit oblag die Verantwortung zur Entsorgung von Batterien, alten Elektrogeräten und Verpackungen in erster Linie dem Unternehmen, das die Produkte importierte. Mit einer Veränderung im Fokus, dem Blick auf die Produzentenverantwortung, hat das Ministerium für Umwelt- und Landwirtschaft eine neue und verbindliche Richtlinie erlassen. Wer ab dem 01. Dezember 2019 Waren nach Georgien exportiert, ist zur Einhaltung der in Georgien gültigen Rechtsvorschriften zur Abfallvermeidung und Abfallentsorgung verantwortlich. Da Georgiens Unternehmen und Privatpersonen viel aus dem Ausland importieren, kann nur eine Veränderung des Verantwortungsbereichs für einen Stopp überhandnehmender Verpackungen und Elektroabfälle sorgen. The Waste Management Code of Georgia bezieht sich auf alle Verpackungsabfälle aus unterschiedlichen Materialien, auf Glas, auf Elektronikgeräte und auf Altreifen, Altfahrzeuge und Batterien inklusive Akkus.
Rücknahme & Recycling im E-Commerce
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Der Onlinehandel boomt. Was gerade jetzt besonders wichtig ist: Wer mit Produkten handelt, unterliegt verbindlichen Entsorgungs- und Recycling-Pflichten, deren Nichterfüllung zu erheblichen Sanktionen und Abmahnungen führen kann. Das Problem: Viele Händler sind sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst. Doch nur wer rechtssicher handelt, ist vor ungeplanten Kosten und Bußgeldern sicher. Leitfaden herunterladen
Die Hintergründe von Veränderungen bei bestimmten Abfällen
Die Hintergründe der Gesetzesänderung basieren auf der Problematik, die aus langjähriger Eigenverantwortung des Landes Georgien entstand. Händler und Produzenten konnten ohne ein Konzept zum Recycling oder zur Rücknahme von Altgeräten und defekter Elektrik, von Batterien und Verpackungen vertreiben und ihre Verantwortung outsourcen. Die Hersteller- und Produzentenverantwortung wird mit Start zum 01. Dezember 2019 erweitert und beinhaltet alle Abfälle im Rahmen der WEEE, ELT und ELV sowie Verpackungsabfälle und weitere umweltbelastende Stoffe wie Altöl und Batterien. Um die stetig wachsenden Abfallströme zu kontrollieren und eine dauerhafte Schädigung der Umwelt zu vermeiden, müssen exportierende Unternehmen nun einen Großteil der Verantwortung tragen und ein klares, den EU-Richtlinien entsprechendes Konzept zur Entsorgung vorweisen. Die europäische Union hat mit mehr als 150 Vertretern privater Unternehmen an den Konsultationssitzungen teilgenommen und verschiedene Vorschläge unterbreitet, sowie die technische Umsetzung fokussiert.
Verpflichtungen von Herstellern und Händlern: Das muss beachtet werden
Georgiens Abfallsituation verbessert sich jährlich. Das ist nur möglich, weil das Land eine klare Richtlinie verfolgt und greifbare Lösungen in der Abfallwirtschaft umsetzt. Da die Hersteller und Produzenten aus dem Ausland bisher nur wenig Verantwortung trugen, wurde speziell im Bereich Export eine gravierende Veränderung erwirkt. Durch die Kooperation mit der EU vereinfacht sich die Umsetzung, die fortan auch für Exporte nach Georgien gelten. Eine Schließung der Stoffkreisläufe ist hierbei eine wichtige Maßnahme und fordert Exporteure, Hersteller und Produzenten dazu auf, ihr technisches Konzept zum Recycling und der Rücknahme von Verpackungen und Altgeräten, sowie allen weiteren in die erweiterte Herstellerverantwortung fließenden Abfälle vorzulegen. Da das Gesetz bereits Anfang Dezember in Kraft tritt, bleibt für die Vorlage des Konzepts nicht viel Zeit. Aktuell gibt es keine konkrete Deadline, doch müssen Unternehmen, die ab Dezember 2019 nach Georgien exportieren und keine Recycling Strategie vorlegen, eventuell mit empfindlichen Bußgeldern oder gar einem Exportverbot rechnen.
Die Einhaltung der Fristen schützt vor Bußgeldern
Ganz am Anfang steht die Herstellerverantwortung, die fortan keine Ausnahmen mehr zulässt. Ab Dezember diesen Jahres sind nicht nur Hersteller von Autos und Autoteilen, von Batterien und Akkus oder Ölen betroffen. Jegliche Verpackung, die nach Georgien exportiert wird, ist anzumelden und in ihrer Ausführung, ihrem Gewicht und ihrem Material umfassend zu beschreiben. Dazu zählen sowohl Papier- wie Kunststoffe, Glas, aber auch Holz und Metall. Wer zum Jahresende ohne Einschränkung nach Georgien exportieren und sich vor den ab Anfang Dezember erhebbaren Bußgeldern schützen möchte, sollte bereits jetzt ein Konzept erarbeiten und es der zuständigen Behörde vorlegen. Es gibt keine Ausnahmen und keine Unterschiede zwischen großen Produzenten und Konzernen, Kleinunternehmern und Händlern, die einzelne Produkte nach Georgien exportieren. Daher lohnt sich eine Orientierung an den in den EU-Ländern bereits eingeführten Vorschriften.
Der Umweltschutz steht vor den Interessen von Herstellern und Produzenten. Umweltfreundliche, sowie auf ein Minimum reduzierte und angemeldete Verpackungen sind ab dem 01. Dezember 2019 auch bei Exporten nach Georgien Pflicht. Die Verantwortung zur korrekten Anmeldung und einem Recycling- sowie Abfallreduzierungskonzept obliegt nicht dem Warenempfänger, sondern dem Vertragspartner, der verpackt und den Export nach Georgien vornimmt.
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