Elektroschrott und WEEE-Richtlinie: Verantwortung für Umwelt und Compliance
Elektroschrott, wie Fernseher, Kühlschränke oder Mikrowellen, gehört zu den am schnellsten wachsenden Abfallströmen in der EU. Die ordnungsgemäße und umweltschonende Entsorgung stellt eine zentrale Herausforderung dar, da die Produktion und Entsorgung von Elektrogeräten erhebliche Ressourcen verbraucht und die Umwelt belastet. Diese Problematik spiegelt sich in der WEEE-Richtlinie wider.
Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU regelt den Vertrieb, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in der EU. Sie trat am 13. August 2012 in Kraft und überarbeitete die frühere Richtlinie 2002/96/EG. WEEE steht für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“ und wird in den Mitgliedsstaaten durch nationale Gesetze umgesetzt, in Deutschland durch das Elektrogesetz (ElektroG).
Internationale Rahmenbedingungen und nationale Umsetzung
Die WEEE-Richtlinie zielt auf die fachgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten in allen EU-Staaten ab. Die Umsetzung erfolgt durch nationale Lösungen, wie zum Beispiel das ElektroG in Deutschland. Die Kosten für Sammel- und Verwertungssysteme tragen die Hersteller und Vertreiber, sodass Endverbraucher (B2C) ihre Altgeräte kostenlos zurückgeben können. Für Geschäftskunden (B2B) müssen individuelle Rücknahmesysteme entwickelt werden.
Registrierungspflicht und Kennzeichnung
Alle in Verkehr gebrachten Elektrogeräte müssen in jedem EU-Land registriert und gekennzeichnet werden. In Deutschland erfolgt die Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register(stiftung ear). Diese Registrierungspflicht stellt sicher, dass alle Hersteller und deren Produkte transparent und rechtskonform erfasst sind. Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Kategorien und Neuerungen seit 2018
Seit der Novellierung der WEEE-Richtlinie im August 2018 sind alle elektrischen und elektronischen Geräte, unabhängig von ihrer Art, registrierungspflichtig. Dazu zählen nun auch Möbel und Textilien mit elektrischen Funktionen. Die Geräte werden in folgende sechs Kategorien eingeteilt:
- Wärmeüberträger
- Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
- Lampen
- Großgeräte (> 50 cm)
- Kleingeräte (< 50 cm)
- Kleine IKT-Geräte (< 50 cm)
Hersteller waren verpflichtet, bis Ende 2018 ihre bestehenden Registrierungen anzupassen, um den neuen Vorgaben zu entsprechen.
Umsetzung in anderen EU-Staaten
Die nationale Umsetzung der WEEE-Richtlinie unterscheidet sich innerhalb der EU. Während in Deutschland das ElektroG gilt, gibt es in anderen Ländern wie Österreich, den Niederlanden und Dänemark spezifische nationale Regelungen. Diese Unterschiede betreffen oft Kategorien, Rücknahmesysteme oder Berichtspflichten.
Österreich (AT)Wer Elektro-/Elektronikartikel in Österreich in den Verkehr bringen möchte, für den gilt die so genannte „Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von elektrischen und elektronischen Altgeräten“ (EAG-VO), die große Ähnlichkeit mit dem deutschen ElektroG aufweist. Registrierung und Beantragung der WEEE-Nummer erfolgen hier direkt beim Umweltbundesamt. Die Kosten fallen dabei aber deutlich niedriger aus als in Deutschland.
Niederlande (NL)
In den Niederlanden ist neben der WEEE-Richtlinie die Unterscheidung zwischen gewerblich und privat genutzten Elektro-/ Elektronikgeräten ausschlaggebend für die anschließende Entsorgung und Wiederverwertung. Für die Rücknahme von Elektroschrott aus Haushalten (B2C) ist in den Niederlanden der Händler zuständig. B2B-Geräte müssen hingegen direkt bei den Produktherstellern abgegeben werden.
Die Einteilung in B2C- und B2B-Geräte erfolgt anhand einiger simpler Kriterien, wie z.B. dem Gewicht oder der Größe des Gerätes.
Dänemark (DK)
Anders als in den restlichen Ländern sind hier die lokalen Behörden für die Rücknahme von Elektroschrott gemäß der WEEE-Richtlinie verantwortlich. Diese Regelung betrifft sowohl Privathaushalte (B2C) als auch gewerblich genutzte Elektro- und Elektronikgeräte (B2B). Die Altgeräte werden dabei entweder
- einer von der jeweiligen Gemeinde zur Verfügung gestellten Sammelstelle
- von der Gemeinde selbst (oder einem von der Gemeinde beauftragen Unternehmen) beim Endverbraucher abgeholt
Großbritannien (GB)
Im Vergleich zu anderen EU-Staaten hat die Umsetzung der WEEE-EU-Richtlinie in britisches Recht relativ lange gedauert. Laut den Waste Electrical and Electronic Equipment Regulations (WEEE-Richtlinie) ist jeder Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten seit 2006 dazu verpflichtet, einem der 40 Producer Compliance Schemes (PCS) beizutreten, die anschließend alle Aufgaben und Verpflichtungen, die sich aus der WEEE Richtlinie ergeben, übernehmen. Dazu gehören:
- Finanzierung sämtlicher Sammel-, Behandlungs- und Entwertungskosten
- Entsorgung und Wiederverwertung der Elektroaltgeräte
- Registrierung und jährliche Mengenberichterstattung
Darüber hinaus gilt für Händler in Großbritannien die so genannte „In-Store-Rücknahmepflicht: Beim Verkauf eines neuen Produkts, sind Sie alle dazu verpflichtet, ein altes Elektro-/Elektronikgerät aus derselben Kategorie entgeltfrei zurückzunehmen – es sei denn Sie haben zuvor einen Unkostenbeitrag an das Händler-Rücknahme-System entrichtet.
Umsetzung in Nicht-EU-Ländern
Aktuell gibt es auch in vielen Nicht-EU-Ländern gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen, die große Ähnlichkeiten mit der WEEE-Richtlinie aufweisen, so etwa in der Schweiz, in Norwegen oder in Liechtenstein. In der Schweiz beispielsweise regelt dies die „Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte“ (VREG). In Norwegen wird die Richtlinie in den Abfallrecycling und -behandlungsvorschriften (Abfallbestimmungen) („Forskrift om gjenvinning og behandling av avfall (avfallsforskriften)“ umgesetzt.
Weitere Informationen zu nationalen Umsetzungen der WEEE-Richtline finden Sie auch in unserem Blog!
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