Die EU-Richtlinien und das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) fordern von Unternehmen eine lückenlose Produktverantwortung. Die Auswahl des richtigen dualen System Anbieters ist dabei ein entscheidender Schritt, den Sie nicht aufschieben dürfen. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen und warum Sie jetzt aktiv werden müssen.
Als Inverkehrbringer von verpackten Waren in Deutschland stehen Sie vor einer klaren gesetzlichen Anforderung: der Teilnahme an einem dualen System zur Gewährleistung des Recyclings. Diese Pflicht aus dem Verpackungsgesetz betrifft jeden, vom Produzenten bis zum Online-Händler, und erfordert eine Registrierung bei der Zentralen Stelle (ZSVR) sowie den Abschluss eines Lizenzvertrags. Die Komplexität der Vorschriften nimmt stetig zu, und die Fristen für 2025 rücken näher. Jeder Tag ohne gültige Lizenzierung stellt ein erhebliches Rechtsrisiko dar. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie den passenden dualen System Anbieter finden und Ihre EPR-Pflichten (Erweiterte Herstellerverantwortung) rechtssicher erfüllen. Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, ist jetzt der Zeitpunkt, sich bei der Deutschen Recycling zu melden, um alle Regulatoriken schnellstmöglich zu erfüllen.
Für Schnellleser
- Jedes Unternehmen, das verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich bei der ZSVR (LUCID) registrieren und an einem dualen System beteiligen.
- Die Auswahl des richtigen dualen System Anbieters sollte nicht nur auf dem Preis basieren, sondern auch Service, Zuverlässigkeit und Vertragskonditionen berücksichtigen.
- Bei Nichterfüllung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz drohen Bußgelder bis zu 200.000 Euro und sofortige Vertriebsverbote.
Verpackungsgesetz: Ihre unumgänglichen Pflichten als Hersteller
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) überträgt Ihnen als Hersteller, Händler oder Importeur die volle Verantwortung für den Lebenszyklus Ihrer Verpackungen. Diese erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) verlangt drei konkrete Schritte von jedem Unternehmen. Zuerst müssen Sie sich im Verpackungsregister LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eintragen. Dieser Schritt ist seit dem 1. Juli 2022 für ausnahmslos alle Verpackungen Pflicht. Zweitens müssen Sie für systembeteiligungspflichtige Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, einen Lizenzvertrag mit einem dualen System Anbieter abschließen. Drittens sind Sie zu regelmäßigen Datenmeldungen über Ihre Verpackungsmengen an die ZSVR und Ihren Systempartner verpflichtet. Ohne Erfüllung dieser drei Kernpflichten droht ein Vertriebsverbot für Ihre Produkte in Deutschland. Die korrekte Umsetzung dieser Schritte ist somit keine Option, sondern eine grundlegende Geschäftsvoraussetzung.
Die Rolle der dualen Systeme im Recyclingprozess
Ein duales System organisiert die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen. Diese privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen stellen sicher, dass die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Recyclingquoten erreicht werden. Aktuell liegt die Quote für Kunststoffverpackungen bei 63 Prozent. Ihr Beitrag als Hersteller finanziert diesen Kreislauf über die Lizenzentgelte, die Sie an Ihren dualen System Anbieter entrichten. Diese Mittel werden für die Bereitstellung und Leerung von Sammelbehältern (Gelbe Tonne/Sack, Glascontainer) und die anschließenden Sortier- und Recyclingprozesse verwendet. Ohne diese Systembeteiligung würde der gesamte Recyclingkreislauf für Leichtverpackungen in Deutschland mit über 5,7 Millionen Tonnen pro Jahr nicht funktionieren. Die Wahl des Anbieters beeinflusst somit direkt die Effizienz des deutschen Recyclingsystems.
Auswahlkriterien für den passenden dualen System Anbieter
Die Auswahl des richtigen Partners ist entscheidend für eine effiziente und rechtssichere Compliance. Der Preis ist nur ein Faktor von vielen, denn der Service und die Zuverlässigkeit sind mindestens ebenso wichtig. Ein guter Anbieter unterstützt Sie proaktiv bei der Erfüllung Ihrer Meldepflichten und bietet transparente Abrechnungsmodelle. Achten Sie auf die Vertragsbedingungen, insbesondere auf Laufzeiten und Kündigungsfristen, die oft bis zum 30. September für das Folgejahr enden. Ein weiterer Punkt ist die Expertise bei internationalen EPR-Anforderungen, falls Sie europaweit tätig sind. Die Deutsche Recycling bietet Ihnen als unabhängiger Dienstleister einen umfassenden Vergleich der Systemanbieter und managt den gesamten Prozess für Sie. Folgende Kriterien sollten Sie prüfen:
- Transparente und nachvollziehbare Preisgestaltung ohne versteckte Kosten.
- Umfang des Serviceangebots, inklusive Beratung und Unterstützung bei Datenmeldungen.
- Erfahrung und Nachweise zur Erfüllung der gesetzlichen Recyclingquoten.
- Flexible Vertragslaufzeiten und faire Kündigungsbedingungen.
- Expertise bei speziellen Verpackungsarten oder internationalen Anforderungen.
- Bereitstellung eines persönlichen Ansprechpartners für Ihre Anliegen.
Eine sorgfältige Prüfung dieser Punkte schützt Sie vor späteren Komplikationen und stellt sicher, dass Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu 100% erfüllt werden.
Risiken bei Nichterfüllung: Bußgelder und Vertriebsverbote
Die Nichteinhaltung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz ist kein Kavaliersdelikt und wird von den Behörden konsequent verfolgt. Fehlende oder fehlerhafte Registrierungen im LUCID-Register können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen. Noch gravierender ist das Fehlen eines gültigen Systembeteiligungsvertrags. Hier drohen Strafen von bis zu 200.000 Euro pro Einzelfall. Besonders kritisch ist das sofortige Vertriebsverbot, das die zuständige Landesbehörde verhängen kann. Das bedeutet, dass Sie Ihre Produkte nicht mehr auf dem deutschen Markt anbieten dürfen, bis die Compliance wiederhergestellt ist. Dies kann zu massiven Umsatzeinbußen und einem erheblichen Reputationsschaden führen. Angesichts der öffentlichen Register kann jeder Wettbewerber oder Kunde Ihre Compliance mit wenigen Klicks überprüfen. Zögern Sie daher nicht, Ihre Verpflichtungen zu prüfen und umzusetzen.
EU-Richtlinien: Warum Sie jetzt handeln müssen
Das deutsche Verpackungsgesetz ist die nationale Umsetzung der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, die zuletzt 2018 durch die Richtlinie (EU) 2018/852 verschärft wurde. Diese europäischen Vorgaben zielen auf eine harmonisierte Kreislaufwirtschaft und höhere Recyclingziele in allen Mitgliedsstaaten ab. Für 2025 ist eine Recyclingquote von 65% für alle Verpackungsabfälle in der EU festgelegt. Unternehmen, die international agieren, müssen sich daher mit einer Vielzahl nationaler Gesetze auseinandersetzen. Die EU-Kommission prüft die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten sehr genau. Untätigkeit ist keine Option, da die Anforderungen und Kontrollen in den kommenden Jahren weiter zunehmen werden. Sie müssen bereits jetzt aktiv werden, um die EU-Richtlinien zu erfüllen. Die Beauftragung eines spezialisierten Dienstleisters wie der Deutschen Recycling kann die Komplexität der internationalen Compliance erheblich reduzieren und Rechtssicherheit schaffen.
Der EPR Full-Service der Deutschen Recycling: Ihre Komplettlösung
Die Einhaltung aller EPR-Pflichten bindet wertvolle Ressourcen in Ihrem Unternehmen. Die Deutsche Recycling bietet Ihnen einen umfassenden Full-Service, der Ihnen den Rücken freihält. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie: von der initialen Analyse Ihrer Verpflichtungen über die Registrierung bei der ZSVR bis zur Auswahl des passenden dualen System Anbieters. Wir managen Ihre Lizenzverträge und übernehmen die fristgerechten Mengenmeldungen. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich Umwelt-Compliance stellen wir sicher, dass Sie zu 100% rechtssicher agieren. Unser Service umfasst:
- Analyse Ihrer individuellen EPR-Verpflichtungen für Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien.
- Registrierung und Verwaltung Ihres LUCID-Kontos.
- Auswahl des wirtschaftlich und qualitativ besten dualen Systems für Ihre Bedürfnisse.
- Übernahme der gesamten Kommunikation mit Systemen und Behörden.
- Kontinuierliche Überwachung von Gesetzesänderungen und proaktive Anpassung Ihrer Compliance-Strategie.
- Unterstützung bei der internationalen EPR-Compliance in der gesamten EU.
Melden Sie sich bei uns, um Ihre Regulatorik schnellstmöglich zu erfüllen und sich wieder voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können. Fordern Sie jetzt eine unverbindliche Beratung an.
Warum muss ich mich an einem dualen System beteiligen?
Die Beteiligung ist eine gesetzliche Pflicht gemäß dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG). Sie stellt sicher, dass die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen gesammelt und recycelt werden. Damit kommen Sie Ihrer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) nach.
Was passiert, wenn ich meine Verpackungen nicht lizenziere?
Wenn Sie Ihre Verpackungen nicht bei einem dualen System lizenzieren, verstoßen Sie gegen das Verpackungsgesetz. Dies kann zu hohen Bußgeldern (bis zu 200.000 €), Abmahnungen durch Wettbewerber und einem sofortigen Vertriebsverbot Ihrer Produkte in Deutschland führen.
Muss ich mich als Online-Händler auch registrieren?
Ja, als Online-Händler gelten Sie als ‚Erstinverkehrbringer‘ für die Versandverpackungen, die Sie verwenden. Sie müssen sich daher bei der ZSVR registrieren und Ihre Versandverpackungen (Kartons, Füllmaterial etc.) bei einem dualen System lizenzieren.
Was ist der Unterschied zwischen der Registrierung bei LUCID und der Lizenzierung bei einem dualen System?
Die Registrierung bei LUCID (Zentrale Stelle Verpackungsregister) ist eine hoheitliche Pflicht zur Erfassung aller Inverkehrbringer. Die Lizenzierung bei einem dualen System ist der Vertrag, mit dem Sie die Sammlung und das Recycling Ihrer Verpackungen finanzieren. Sie müssen beides tun: sich erst registrieren und dann einen Systemvertrag abschließen.
Wie kann mich die Deutsche Recycling unterstützen?
Die Deutsche Recycling bietet einen EPR Full-Service. Wir analysieren Ihre Pflichten, übernehmen die Registrierung bei der ZSVR, wählen den für Sie besten dualen System Anbieter aus, managen die Lizenzierung und kümmern uns um alle fristgerechten Datenmeldungen. So gewährleisten wir Ihre 100%ige Rechtssicherheit.
Bis wann muss ich einen Vertrag für das nächste Jahr abschließen?
Obwohl es keine gesetzliche Frist gibt, haben viele duale Systeme Kündigungsfristen zum 30. September. Es ist ratsam, sich frühzeitig um die Lizenzierung für das Folgejahr zu kümmern, um eine lückenlose Compliance sicherzustellen und von besseren Konditionen zu profitieren.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist die offizielle Registrierungsstelle für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen in Deutschland und bietet umfassende Informationen zum Verpackungsgesetz.
Das Umweltbundesamt stellt detaillierte Informationen und Hintergründe zum deutschen Verpackungsgesetz sowie zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft bereit.