Startseite » Vorlizenzierte Verpackung: So vermeiden Sie Compliance-Fallen und hohe Bußgelder

Vorlizenzierte Verpackung: So vermeiden Sie Compliance-Fallen und hohe Bußgelder

11 Minuten
Jetzt persönliche Beratung erhalten
Erhalten Sie Ihr Angebot

Die alleinige Nutzung vorlizenzierter Verpackungen schützt Sie nicht vor den strengen Vorgaben des Verpackungsgesetzes. Ohne eine korrekte LUCID-Registrierung riskieren über 200.000 Unternehmen in Deutschland Bußgelder von bis zu 200.000 Euro. Handeln Sie jetzt, um teure Sanktionen zu vermeiden und Ihre volle Rechtskonformität sicherzustellen.

Viele Händler glauben, mit dem Kauf von vorlizensierter Verpackung alle Pflichten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) erfüllt zu haben. Dieser Trugschluss kann zu Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro und Vertriebsverboten führen. Seit dem 1. Juli 2022 ist ausnahmslos jedes Unternehmen, das Verpackungen in Verkehr bringt, zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID verpflichtet, selbst wenn es ausschließlich vorlizenzierte Serviceverpackungen nutzt. Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird die Anforderungen ab 2026 weiter verschärfen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche drei Pflichten Sie trotz vorlizenzierter Verpackungen erfüllen müssen und warum schnelles Handeln zur Absicherung Ihres Geschäfts unerlässlich ist. Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich bei der Deutschen Recycling zu melden, um alle Regulatoriken schnellstmöglich zu erfüllen.

Für Schnellleser

  • Jedes Unternehmen, das Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich ausnahmslos im Verpackungsregister LUCID registrieren, auch bei alleiniger Nutzung vorlizenzierter Verpackungen.
  • Händler sind verpflichtet, sich von ihren Lieferanten einen schriftlichen Nachweis über die Lizenzierung der Verpackungen geben zu lassen, um nicht selbst haftbar zu sein.
  • Bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz drohen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro, Vertriebsverbote und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Die Rechtsgrundlage: Was ‚vorlizenzierte Verpackung‘ wirklich bedeutet

Eine vorlizenzierte Verpackung ist eine Verpackung, für die der Hersteller oder Lieferant die Lizenzgebühren für die Teilnahme an einem dualen System bereits entrichtet hat. Diese Praxis ist gemäß § 7 Abs. 2 VerpackG primär für Serviceverpackungen wie Brötchentüten oder Coffee-to-go-Becher vorgesehen, die erst am Point of Sale befüllt werden. Für Produkt- und Versandverpackungen gilt grundsätzlich, dass derjenige lizenzierungspflichtig ist, der die befüllte Verpackung erstmals in Deutschland in Verkehr bringt – in der Regel sind das Sie als Händler. Über 1 Million Hersteller und Händler sind bereits im Verpackungsregister LUCID eingetragen, was die breite Betroffenheit unterstreicht. Die Annahme, der Kauf einer Verpackung mit dem Vermerk „lizenziert“ entbinde von allen Pflichten, ist ein kostspieliger Irrtum, der jährlich tausende Unternehmen betrifft. Die korrekte Verpackungslizenzierung in Deutschland ist eine zentrale Säule Ihrer Produktverantwortung. Diese grundlegende Unterscheidung ist der erste Schritt, um die eigene Verantwortung korrekt einzuordnen.

Ihre unumgängliche Pflicht: Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Unabhängig von der Art der Verpackung, die Sie nutzen, führt kein Weg an der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) vorbei. Seit einer Gesetzesänderung zum 1. Juli 2022 muss sich jedes Unternehmen, das gewerbsmäßig Verpackungen in Umlauf bringt, im Register LUCID eintragen. Diese Pflicht gilt auch, wenn Sie zu 100 % auf vorlizenzierte Verpackung setzen. Bei der Registrierung müssen Sie explizit angeben, dass Sie ausschließlich vorlizenzierte Serviceverpackungen verwenden. Die Registrierungsnummer, die Sie von der ZSVR erhalten, ist ein entscheidender Nachweis Ihrer Compliance. Das öffentliche Register ermöglicht es Wettbewerbern und Behörden, Ihre Registrierung mit nur einem Klick zu überprüfen, was das Risiko einer Abmahnung bei fehlendem Eintrag auf über 75 % erhöht. Die Registrierung nach Verpackungsgesetz ist daher keine Option, sondern eine zwingende Voraussetzung für den Marktzugang. Ohne diese Registrierung drohen empfindliche Sanktionen, die Ihre Geschäftstätigkeit gefährden.

Nachweispflichten und Kontrollen: Vertrauen ist gut, ein Beleg ist besser

Wenn Sie eine vorlizenzierte Verpackung erwerben, übertragen Sie die Lizenzierungspflicht an Ihren Lieferanten. Sie sind jedoch gesetzlich verpflichtet, sich dies nachweisen zu lassen. Ein einfacher Vermerk auf der Rechnung oder dem Lieferschein, dass die Verpackungsmengen bereits bei einem dualen System lizenziert wurden, ist der Mindeststandard. Ohne diesen Nachweis liegt die Verantwortung im Zweifel wieder bei Ihnen, was bei einer Prüfung durch die ZSVR zu Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro führen kann. Sie sollten daher proaktiv handeln und Ihre Lieferanten überprüfen. Eine kurze Recherche im öffentlich zugänglichen LUCID-Register kann Ihnen in weniger als 5 Minuten zeigen, ob Ihr Partner seine eigenen Pflichten erfüllt. Verlassen Sie sich niemals auf mündliche Zusagen, denn im Streitfall zählt nur ein schriftlicher Beleg. Die ZSVR führt jährlich über 10.000 Stichprobenprüfungen durch, um die Einhaltung der Pflichten zu kontrollieren. Diese Kontrollen stellen sicher, dass die Verantwortung nicht unbemerkt auf Sie zurückfällt.

Die Konsequenzen bei Verstößen: Bußgelder und Vertriebsverbote

Die Nichtbeachtung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz ist kein Kavaliersdelikt. Die Sanktionen sind empfindlich und können die Existenz Ihres Unternehmens gefährden. Ein Verstoß gegen die Systembeteiligungspflicht kann mit einem Bußgeld von bis zu 200.000 Euro geahndet werden. Eine fehlende oder fehlerhafte Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister kann bis zu 100.000 Euro kosten. Zusätzlich zu den finanziellen Strafen droht ein sofortiges Vertriebsverbot für alle nicht konformen Verpackungen. Das bedeutet, Sie dürfen Ihre Produkte von einem auf den anderen Tag nicht mehr verkaufen. Da das LUCID-Register öffentlich ist, nutzen Wettbewerber es aktiv, um Konkurrenten abzumahnen – über 60 % der Abmahnungen in diesem Bereich basieren auf einer fehlenden Registrierung. Diese Risiken sind zu hoch, um sie zu ignorieren. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie jetzt aktiv werden, um die EU-Richtlinien zu erfüllen.

So erfüllen Sie Ihre Pflichten bei vorlizensierter Verpackung korrekt

Um bei der Nutzung von vorlizenzierter Verpackung rechtssicher zu agieren, müssen Sie einen klaren Prozess befolgen. Dieser Prozess stellt sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und bei einer Prüfung auf der sicheren Seite sind. Hier sind die 4 entscheidenden Schritte:

  1. Registrierung bei LUCID: Registrieren Sie Ihr Unternehmen unverzüglich im Verpackungsregister LUCID, falls noch nicht geschehen. Dies ist der erste und wichtigste Schritt und dauert oft weniger als 15 Minuten.
  2. Korrekte Angaben machen: Wählen Sie bei der Registrierung die Option, dass Sie ausschließlich vorlizenzierte Serviceverpackungen nutzen. Dies dokumentiert Ihre Situation korrekt gegenüber den Behörden.
  3. Nachweis einholen: Fordern Sie von Ihrem Verpackungslieferanten bei jeder Bestellung einen schriftlichen Nachweis über die erfolgte Lizenzierung an. Ein Vermerk auf der Rechnung mit der Angabe des dualen Systems ist ideal.
  4. Regelmäßige Überprüfung: Kontrollieren Sie mindestens einmal pro Jahr, ob Ihr Lieferant noch im LUCID-Register als Hersteller eingetragen ist. Diese Sorgfaltspflicht schützt Sie vor bösen Überraschungen.

Die Einhaltung dieser Schritte minimiert Ihr Risiko erheblich und ist ein zentraler Baustein für eine funktionierende Beratung zum Verpackungsgesetz. Der nächste Abschnitt blickt auf die Zukunft und zeigt, warum diese Maßnahmen heute wichtiger sind als je zuvor.

Ausblick: Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verschärft die Regeln ab 2026

Die Komplexität der Verpackungsregulierung wird weiter zunehmen. Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt ab 2026 schrittweise in Kraft und gilt direkt in allen 27 EU-Staaten. Sie verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle bis 2030 signifikant zu reduzieren und eine echte Kreislaufwirtschaft zu etablieren. Für Sie als Händler bedeutet das konkret: Bis 2030 müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein, und es werden Mindestanteile für den Einsatz von recyceltem Material (Rezyklaten) in neuen Kunststoffverpackungen von mindestens 35 % zur Pflicht. Leerraum in Verpackungen wird auf maximal 50 % begrenzt, um unnötiges Verpackungsvolumen zu vermeiden. Diese neuen, europaweit einheitlichen Vorgaben erfordern eine noch genauere Prüfung Ihrer Verpackungen und Lieferketten. Unternehmen, die bereits jetzt ihre Prozesse im Griff haben, werden einen klaren Wettbewerbsvorteil haben. Die PPWR macht deutlich, dass die regulatorischen Anforderungen steigen und proaktives Handeln der einzige Weg ist, um langfristig konform zu bleiben. Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, sollten Sie sich umgehend bei der Deutschen Recycling melden, um die Regulatoriken schnellstmöglich zu erfüllen.

Fazit: Handeln Sie jetzt, um Ihre Compliance sicherzustellen

Die Nutzung von vorlizenzierter Verpackung ist eine Erleichterung, aber kein Freifahrtschein. Die gesetzlichen Pflichten, insbesondere die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID, bleiben vollständig bei Ihnen als Händler. Die Risiken bei Nichtbeachtung – von Bußgeldern in sechsstelliger Höhe bis hin zu Vertriebsverboten – sind erheblich und können durch einfache Maßnahmen vermieden werden. Angesichts der kommenden Verschärfungen durch die EU-Verpackungsverordnung ist es unerlässlich, dass Sie Ihre Compliance-Prozesse jetzt überprüfen und sicher aufstellen. Warten Sie nicht, bis eine Abmahnung oder ein behördliches Schreiben bei Ihnen eingeht. Sichern Sie Ihr Unternehmen proaktiv ab. Die Deutsche Recycling steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um alle Anforderungen des Verpackungsgesetzes rechtssicher und effizient zu erfüllen. Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten.

Was passiert, wenn mein Lieferant die Verpackungen doch nicht lizenziert hat?

Können Sie keinen Nachweis über die Lizenzierung durch Ihren Lieferanten vorlegen, geht die Verantwortung auf Sie über. Sie haften dann für die nicht lizenzierten Mengen und müssen mit den vollen Konsequenzen, inklusive Bußgeldern, rechnen.

Ich versende nur wenige Pakete im Jahr. Muss ich mich trotzdem registrieren?

Ja. Das Verpackungsgesetz sieht keine Mindestmengen vor. Sobald Sie die erste mit Ware befüllte Verpackung gewerbsmäßig auf den Markt bringen, müssen Sie sich bei LUCID registrieren und die Verpackung lizenzieren.

Wie kann ich überprüfen, ob mein Lieferant registriert ist?

Sie können den Namen des Lieferanten oder dessen Marke im öffentlichen Herstellerregister auf der Webseite der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) suchen. Die Abfrage ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten.

Was ändert sich für mich durch die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?

Die PPWR führt strengere, EU-weit einheitliche Regeln ein. Dazu gehören Vorgaben zur Recyclingfähigkeit aller Verpackungen, Pflichtanteile für Rezyklate in Kunststoffverpackungen und Verbote von übermäßigem Leerraum. Sie müssen Ihre Verpackungen zukünftig noch genauer auf diese Kriterien prüfen.

Mein Lieferant sitzt im Ausland. Wer ist für die Lizenzierung verantwortlich?

Wenn Sie Verpackungen von einem ausländischen Lieferanten importieren und als Erster in Deutschland in Verkehr bringen, sind Sie als Importeur für die Registrierung und Lizenzierung nach dem Verpackungsgesetz verantwortlich.

Wie kann mich die Deutsche Recycling unterstützen?

Die Deutsche Recycling bietet einen kompletten EPR-Full-Service. Wir übernehmen für Sie die Registrierung, die Lizenzierung Ihrer Verpackungsmengen und stellen sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen in Deutschland und der EU erfüllen. So gewinnen Sie Rechtssicherheit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet auf ihrer offiziellen Webseite umfassende Informationen zum Verpackungsregister LUCID und den damit verbundenen Pflichten.

Das Umweltbundesamt stellt detaillierte Informationen zur Produktverantwortung im Bereich Verpackungen bereit.

Der Bundesanzeiger dient als offizielle Publikationsplattform für rechtliche Bekanntmachungen in Deutschland, einschließlich relevanter Gesetze und Verordnungen.

Entdecken Sie jetzt weitere Artikel
Alle Artikel
VerpackG § 11: Die Vollständigkeitserklärung sicher meistern und Bußgelder vermeiden
Jetzt mehr lesen
Europaweite Verpackungslizenzierung meistern: Ein Leitfaden für 100 % Compliance in der EU
Jetzt mehr lesen
Verpackungsgesetz: Pflichten sicher an Dritte delegieren und Haftung minimieren
Jetzt mehr lesen
Green Claims Directive – Transparenz für Verbraucher
Die Green Claims Directive verpflichtet Unternehmen zu transparenten und wissenschaftlich...
Jetzt mehr lesen
Go to Top