Verbundverpackungen stellen Unternehmen vor wachsende Herausforderungen. Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) und die neue EU-Verordnung (PPWR) verschärfen die Regeln und erhöhen die Recyclingquoten ab 2025 erheblich. Handeln Sie jetzt, um Ihre Rechtssicherheit zu gewährleisten und kostspielige Sanktionen zu umgehen.
Als Inverkehrbringer von Waren sind Sie täglich mit Verbundverpackungen konfrontiert – vom Wurstaufschnitt in der Kunststoff-Papier-Kombination bis zur Kaffeedose aus einem Materialmix. Diese Verpackungen sind praktisch, stellen das Recycling-System jedoch vor enorme Herausforderungen. Mit dem deutschen Verpackungsgesetz und der neuen, ab 2026 verbindlichen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) steigen die rechtlichen Anforderungen an Ihr Unternehmen massiv. Die neuen Recyclingquoten für 2025 sind nur der Anfang. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Pflichten Sie jetzt erfüllen müssen und wie Sie Ihre Compliance für Verpackungsgesetz Verbundstoffe sicherstellen. Es ist entscheidend, dass Sie bereits heute aktiv werden, um die EU-Richtlinien zu erfüllen.
Für Schnellleser
- Verbundverpackungen sind Materialkombinationen, die sich nicht manuell trennen lassen und deren Recycling technisch sehr anspruchsvoll ist.
- Alle Unternehmen, die Verbundverpackungen in Verkehr bringen, müssen sich im Register LUCID registrieren und ihre Mengen bei einem dualen System lizenzieren.
- Ab 2025 gelten neue, höhere Recyclingquoten (z.B. 50 % für Kunststoffe), und ab 2026 wird die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für alle verbindlich.
Was sind Verbundstoffe laut Verpackungsgesetz?
Das Verpackungsgesetz definiert Verbundverpackungen klar in § 3 Abs. 5. Es handelt sich um Verpackungen, die aus mindestens zwei verschiedenen Materialien bestehen, welche sich nicht von Hand trennen lassen. Ein typisches Beispiel ist der Getränkekarton, der aus Karton, Kunststoff und Aluminium besteht. Früher galt die sogenannte 95/5-Regel, die solche Verpackungen von der Definition ausnahm, wenn eine Komponente über 95 % des Gewichts ausmachte. Diese Regelung wurde zur Angleichung an EU-Recht gestrichen, was die korrekte Einstufung für viele Unternehmen komplexer macht. Zu den alltäglichen Beispielen zählen neben Getränkekartons auch Blisterverpackungen für Medikamente oder Vakuumverpackungen für Lebensmittel. Die korrekte Identifizierung ist der erste von 3 Schritten zur Rechtskonformität. Diese Komplexität unterstreicht die Notwendigkeit einer professionellen VerpackG-Beratung. Die genaue Abgrenzung ist entscheidend, da sie die Grundlage für alle weiteren Verpflichtungen bildet.
Die Recycling-Herausforderung bei Verbundmaterialien
Das Recycling von Verbundstoffen ist technisch anspruchsvoll und energieintensiv. Die fest miteinander verbundenen Materialschichten müssen in aufwendigen Prozessen getrennt werden, wofür nur wenige Anlagen in Deutschland spezialisiert sind. In der Praxis führt dies oft dazu, dass ein großer Teil dieser Verpackungen nicht hochwertig recycelt, sondern thermisch verwertet – also verbrannt – wird. Eine Studie des Umweltbundesamtes zeigt, dass die Recyclingzuführungsquote bei nicht-systembeteiligungspflichtigen Kunststoffverpackungen 2021 bei nur 59,3 % lag. Falsche Entsorgung durch Endverbraucher verschärft das Problem zusätzlich. Wenn eine Verpackung fälschlicherweise im Restmüll landet, geht sie für den Wertstoffkreislauf komplett verloren. Diese technischen Hürden sind der Hauptgrund, warum der Gesetzgeber die Produktverantwortung der Hersteller über das Verpackungsgesetz so stark in den Fokus rückt. Die Schwierigkeiten im Recyclingprozess machen deutlich, warum eine durchdachte Strategie unerlässlich ist.
Ihre rechtlichen Pflichten als Inverkehrbringer
Wenn Sie Verpackungen, einschließlich Verpackungsgesetz Verbundstoffe, erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen, gelten für Sie drei zentrale Pflichten. Diese müssen Sie ab der ersten Verpackungseinheit erfüllen, eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Werden Sie diesen Pflichten nicht gerecht, droht ein Vertriebsverbot für Ihre Produkte. Die Pflichten sind:
- Registrierungspflicht: Sie müssen Ihr Unternehmen vor dem Inverkehrbringen im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle (ZSVR) registrieren. Ihre individuelle LUCID-Nummer wird öffentlich einsehbar.
- Systembeteiligungspflicht: Sie müssen Ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System lizenzieren. Damit finanzieren Sie die Sammlung und Verwertung der Abfälle.
- Datenmeldepflicht: Die lizenzierten Mengen und Materialien müssen Sie identisch an Ihr duales System und an das LUCID-Register melden.
Viele Unternehmen sind sich ihrer Pflichten noch nicht bewusst. Wenn Sie bisher nicht aktiv geworden sind, sollten Sie sich umgehend bei der Deutschen Recycling melden, um die Regulatorik schnellstmöglich zu erfüllen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Erfüllung dieser Pflichten ist die Basis für die anstehenden, noch strengeren Vorgaben.
Verschärfte EU-Recyclingquoten ab 2025
Die EU erhöht den Druck auf alle Mitgliedsstaaten, die Kreislaufwirtschaft voranzutreiben. Das Verpackungsgesetz setzt diese Vorgaben in nationales Recht um und schreibt ambitionierte Recyclingquoten vor. Bis zum 31. Dezember 2025 müssen mindestens 65 Masseprozent aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Für einzelne Materialien gelten noch höhere Ziele. Hier sind die wichtigsten Vorgaben für 2025:
- Kunststoffe: 50 %
- Papier, Pappe, Karton: 75 %
- Eisenmetalle: 70 %
- Aluminium: 50 %
- Glas: 70 %
Bis 2030 steigen diese Quoten weiter an, für Kunststoffe beispielsweise auf 55 %. Verbundverpackungen werden für die Quotenberechnung in der Regel der Hauptmaterialart zugerechnet. Zusätzlich wird die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ab dem 12. August 2026 für alle EU-Staaten verbindlich, was die Anforderungen an recyclingfähiges Design weiter verschärfen wird. Diese neuen Zielvorgaben erfordern ein Umdenken bei der Verpackungswahl und -entsorgung.
Handeln Sie jetzt: Compliance sichern und Risiken minimieren
Die Übergangsfristen laufen ab und die Behörden kontrollieren die Einhaltung des Verpackungsgesetzes strenger als je zuvor. Die öffentliche Listung im LUCID-Register macht es für Wettbewerber und Abmahnvereine einfach, Verstöße zu identifizieren. Ein fehlender Nachweis über die VerpackG-Registrierung kann zu Bußgeldern von bis zu 200.000 € pro Fall und zu sofortigen Vertriebsverboten führen. Angesichts der Komplexität der Gesetzgebung und der drohenden Sanktionen ist es für Unternehmen unerlässlich, jetzt zu handeln. Warten Sie nicht, bis Sie eine Abmahnung erhalten. Die proaktive Auseinandersetzung mit Ihren Pflichten schützt nicht nur vor Strafen, sondern sichert auch Ihre Lieferketten und Ihren Marktzugang. Die Anforderungen an Verpackungsgesetz Verbundstoffe sind ein klares Signal, dass die Produktverantwortung ernst genommen werden muss. Sichern Sie sich jetzt ab. Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten. Die Deutsche Recycling steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um alle gesetzlichen Anforderungen schnell und rechtssicher zu erfüllen.
Warum ist das Recycling von Verbundstoffen so schwierig?
Die festen Verbindungen unterschiedlicher Materialien (z.B. Kunststofffolie auf Karton) lassen sich nur mit hohem technischem und energetischem Aufwand trennen. Viele Sortieranlagen können diese Verbunde nicht korrekt verarbeiten, weshalb sie oft statt dem Recycling der Verbrennung zugeführt werden.
Ich bin Online-Händler. Gilt das Verpackungsgesetz auch für meine Versandverpackungen?
Ja, das Gesetz gilt für alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Dazu gehören Produktverpackungen, aber auch Versandverpackungen inklusive Füllmaterial und Klebeband, die typischerweise beim privaten Endkunden als Abfall anfallen.
Was ist der Unterschied zwischen dem Verpackungsgesetz und der neuen EU-Verordnung (PPWR)?
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist das aktuell geltende deutsche Gesetz. Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine neue EU-Verordnung, die ab August 2026 in allen EU-Staaten unmittelbar gilt und noch strengere, einheitliche Regeln für Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit und Abfallreduzierung vorschreibt.
Wie kann mich die Deutsche Recycling unterstützen?
Die Deutsche Recycling bietet einen kompletten EPR-Service. Wir übernehmen für Sie die Analyse Ihrer Pflichten, die Registrierung bei der ZSVR (LUCID), die Lizenzierung bei einem dualen System und die gesetzeskonformen Datenmeldungen. So stellen Sie Ihre Rechtskonformität sicher und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Muss ich auch aktiv werden, wenn ich nur sehr kleine Mengen in Verkehr bringe?
Ja, die Pflichten des Verpackungsgesetzes gelten ab der ersten befüllten und in Verkehr gebrachten Verpackung. Es gibt keine Bagatellgrenzen oder Ausnahmen für kleine Unternehmen oder geringe Mengen.
Was bedeutet ’systembeteiligungspflichtig‘?
Systembeteiligungspflichtig sind alle Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher oder bei vergleichbaren Anfallstellen (wie Gastronomie, Hotels, Verwaltungen) als Abfall anfallen. Für diese Verpackungen müssen Sie sich an einem dualen System beteiligen, um deren Sammlung und Verwertung zu finanzieren.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet auf ihrer offiziellen Website umfassende Informationen zur Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung gemäß dem Verpackungsgesetz.
Das Umweltbundesamt stellt detaillierte Studien und Daten zum Umweltschutz in Deutschland bereit, einschließlich Informationen zu Recyclingquoten und Abfallwirtschaft.
Die Europäische Kommission informiert über die EU-Politik und Gesetzgebung im Bereich Verpackungen und Verpackungsabfälle, einschließlich der bevorstehenden Verpackungsverordnung (PPWR).
Das Portal Gesetze im Internet des Bundesministeriums der Justiz bietet den vollständigen und aktuellen Gesetzestext des Verpackungsgesetzes (VerpackG).