Startseite » Verkaufsverpackung lizenzieren: So erfüllen Sie die gesetzlichen Pflichten bis 2025

Verkaufsverpackung lizenzieren: So erfüllen Sie die gesetzlichen Pflichten bis 2025

11 Minuten
Jetzt persönliche Beratung erhalten
Erhalten Sie Ihr Angebot

Jedes Unternehmen, das verpackte Waren in Deutschland vertreibt, unterliegt dem Verpackungsgesetz. Die Nichterfüllung der Lizenzierungspflicht kann zu Bußgeldern von bis zu 200.000 € führen. Handeln Sie jetzt, um Ihre Verkaufsverpackungen korrekt zu lizenzieren und Vertriebsverbote zu vermeiden.

Wenn Sie als Hersteller, Händler oder Importeur Produkte in Deutschland verkaufen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Verkaufsverpackungen zu lizenzieren. Diese Pflicht aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG) betrifft jeden, der erstmals eine befüllte Verpackung in Verkehr bringt – vom Online-Händler bis zum stationären Einzelhandel. Viele Unternehmen sind sich der Dringlichkeit und des vollen Umfangs ihrer Verantwortung nicht bewusst. Bereits eine fehlende Registrierung im Verpackungsregister LUCID führt zu einem sofortigen Vertriebsverbot. Dieser Artikel erklärt Ihnen die drei zentralen Pflichten, die Sie erfüllen müssen, und zeigt, wie Sie mit einem professionellen Partner wie der Deutschen Recycling 100%ige Rechtssicherheit erlangen. Es ist entscheidend, dass Sie bereits jetzt aktiv werden, um die EU-Richtlinien zu erfüllen. Zögern Sie nicht, sich bei der Deutschen Recycling zu melden, um alle Regulatoriken schnellstmöglich umzusetzen.

Für Schnellleser

  • Jedes Unternehmen, das verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringt, muss seine Verkaufsverpackungen lizenzieren, indem es sich im Register LUCID registriert, sich einem dualen System anschließt und seine Mengen meldet.
  • Die Pflichten gelten ab der ersten Verpackung ohne Mengengrenze; Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 200.000 € und sofortigen Vertriebsverboten geahndet werden.
  • Unternehmen müssen jetzt handeln, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Die Deutsche Recycling bietet als Partner eine Komplettlösung zur Sicherstellung der Rechtssicherheit.

Die 3 Kernpflichten des Verpackungsgesetzes (VerpackG)

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) basiert auf dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung und gilt seit dem 1. Januar 2019. Es verpflichtet Unternehmen, die Kosten für das Sammeln und Verwerten ihrer Verpackungen zu tragen. Um Ihre Verkaufsverpackung zu lizenzieren, müssen Sie drei unumgängliche Pflichten erfüllen.

Diese gelten ab der ersten Verpackung, die Sie in Verkehr bringen, ohne jegliche Bagatellgrenze. Die Erfüllung dieser Pflichten ist keine Option, sondern eine gesetzliche Notwendigkeit für den Marktzugang in Deutschland. Hier sind die drei Säulen der Verpackungs-Compliance:

  • Registrierung: Anmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im öffentlichen Register LUCID.
  • Systembeteiligung: Abschluss eines Lizenzvertrags mit einem dualen System zur Finanzierung des Recyclings.
  • Datenmeldung: Regelmäßige Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an LUCID und das duale System.

Die Vernachlässigung nur einer dieser Pflichten kann bereits empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Daher ist es entscheidend, alle drei Schritte korrekt und fristgerecht umzusetzen, was wir im nächsten Abschnitt detaillierter betrachten.

Schritt 1: Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Der erste Schritt zur Rechtskonformität ist die Registrierung im Verpackungsregister LUCID. Seit dem 1. Juli 2022 müssen sich ausnahmslos alle Unternehmen registrieren, die jegliche Art von befüllten Verpackungen erstmals in Deutschland gewerbsmäßig in Verkehr bringen. Dies schließt nun auch Transportverpackungen und B2B-Verpackungen ein.

Die Registrierung selbst ist kostenlos und muss vom Unternehmen persönlich vorgenommen werden. Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre individuelle EPR-Nummer, die für alle weiteren Schritte, wie den Abschluss eines Lizenzvertrages, zwingend erforderlich ist. Ohne gültige LUCID-Registrierung dürfen Ihre Produkte in Deutschland nicht vertrieben werden. Marktplätze wie Amazon und Fulfillment-Dienstleister sind seit dem 1. Juli 2022 verpflichtet, die Registrierung ihrer Händler zu prüfen und nicht-konforme Anbieter zu sperren. Informationen zur Verpackungsgesetz Registrierung sind daher essenziell. Die öffentliche Natur des Registers schafft eine Transparenz, die Verstöße für Wettbewerber und Behörden leicht erkennbar macht. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, folgt die Systembeteiligung.

Schritt 2: Systembeteiligung zur Lizenzierung Ihrer Verkaufsverpackung

Nach der Registrierung müssen Sie Ihre systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren. Dies betrifft alle Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Mit der Lizenzgebühr finanzieren Sie die Sammlung, Sortierung und Verwertung Ihrer Verpackungsmaterialien und kommen so Ihrer Produktverantwortung nach.

Die Kosten für die Lizenzierung richten sich nach zwei Hauptfaktoren: dem Gewicht und der Materialart der Verpackungen (z.B. Pappe, Kunststoff, Glas). Es gibt über 10 zugelassene duale Systeme in Deutschland. Die Auswahl des passenden Systems ist ein wichtiger Schritt. Informationen über das duale System helfen Ihnen bei der Entscheidung. Eine fehlende Systembeteiligung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit bis zu 200.000 € Bußgeld geahndet werden. Ein Fall einer ausländischen Versandapotheke führte zu Nachzahlungen von mindestens zwei Millionen Euro für eine fünfjährige Versäumnis. Dies verdeutlicht die finanziellen Risiken und die Notwendigkeit, die Mengen korrekt zu melden.

Schritt 3: Korrekte und fristgerechte Datenmeldung

Die dritte Pflicht ist die regelmäßige Datenmeldung Ihrer Verpackungsmengen. Sie müssen identische Mengenmeldungen sowohl an Ihr gewähltes duales System als auch an das LUCID-Register übermitteln. Diese Meldungen erfolgen in der Regel jährlich oder quartalsweise, je nach Vertrag mit dem dualen System.

Die Zentrale Stelle gleicht die Daten zwischen den Systemen und den bei LUCID gemeldeten Herstellern ab, um Diskrepanzen aufzudecken. Fehlerhafte oder verspätete Datenmeldungen können Bußgelder von bis zu 10.000 € nach sich ziehen. Unternehmen, die bestimmte Mengenschwellen überschreiten (z.B. 80 Tonnen Glas pro Jahr), müssen zusätzlich bis zum 15. Mai eine testierte Vollständigkeitserklärung (VE) bei der Zentralen Stelle hinterlegen. Die präzise Erfassung und Meldung ist somit ein kritischer Prozess für die durchgehende Compliance.

Wer genau muss eine Verkaufsverpackung lizenzieren?

Die Pflicht zur Lizenzierung trifft den sogenannten „Erstinverkehrbringer“. Das ist diejenige juristische Person, die eine mit Ware befüllte Verpackung erstmals gewerbsmäßig in Deutschland auf den Markt bringt. Dies ist oft eine Quelle für Missverständnisse. Die Verantwortung liegt nicht beim Hersteller der leeren Verpackung, sondern beim Abfüller oder Importeur.

Folgende Akteure gelten typischerweise als Erstinverkehrbringer:

  1. Hersteller/Produzenten: Wenn sie ihre Produkte selbst verpacken und an den Handel oder Endkunden verkaufen.
  2. Importeure: Wer verpackte Ware nach Deutschland einführt, ist für die Lizenzierung dieser Verpackung verantwortlich.
  3. Online-Händler: Auch wer Produkte über das Internet verkauft, muss die Versandverpackungen (Karton, Füllmaterial, Klebeband) lizenzieren.
  4. Stationäre Händler: Bei der Nutzung von Serviceverpackungen (z.B. Brötchentüten, Coffee-to-go-Becher) oder bei Eigenmarken.

Selbst bei Nutzung von Fulfillment-Dienstleistern bleibt der Auftraggeber in der Regel der Pflichtige. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie betroffen sind, ist eine professionelle Prüfung unerlässlich, um Risiken zu vermeiden.

Die Konsequenzen bei Verstößen: Bußgelder und Vertriebsverbote

Die Nichteinhaltung des Verpackungsgesetzes ist kein Kavaliersdelikt und wird streng geahndet. Die Behörden und Wettbewerber nutzen das transparente LUCID-Register aktiv zur Kontrolle. Verstöße können zu mehreren Sanktionen führen, die die Existenz Ihres Geschäfts gefährden können.

Ein fehlender Eintrag im Verpackungsregister LUCID führt zu einem sofortigen Vertriebsverbot für alle Ihre Produkte in Deutschland. Zusätzlich drohen empfindliche Bußgelder, die pro Einzelfall verhängt werden. Die Strafen sind klar definiert:

  • Bis zu 100.000 € für eine fehlende oder fehlerhafte Registrierung.
  • Bis zu 200.000 € für eine fehlende oder fehlerhafte Systembeteiligung.
  • Bis zu 10.000 € für eine verspätete oder falsche Datenmeldung.

Zusätzlich können Gewinne, die durch den Verstoß erzielt wurden, abgeschöpft werden. Diese Risiken zeigen, dass Zögern keine Option ist.

Ihre Lösung: Rechtssicherheit durch die Deutsche Recycling

Die Komplexität des Verpackungsgesetzes und die drohenden Sanktionen machen eine professionelle Unterstützung für viele Unternehmen unverzichtbar. Die Deutsche Recycling bietet Ihnen als spezialisierter B2B-Dienstleister für Umwelt-Compliance einen umfassenden Service, um Ihre Pflichten zu 100 % rechtssicher zu erfüllen. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie – von der korrekten Einstufung Ihrer Verpackungen über die Registrierung und Lizenzierung bis hin zur fristgerechten Datenmeldung.

Mit unserer Expertise sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit und interne Ressourcen, sondern minimieren auch Ihre Geschäftsrisiken auf null. Wir sorgen dafür, dass Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir Ihre Compliance sicherstellen. Wenn Sie bisher noch nicht aktiv geworden sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Melden Sie sich bei der Deutschen Recycling, um alle gesetzlichen Anforderungen schnellstmöglich zu erfüllen und Ihr Geschäft abzusichern. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten und erfahren Sie, wie wir Sie bei der Einhaltung des Verpackungsgesetzes unterstützen können.

Muss ich auch Versandkartons für den Online-Handel lizenzieren?

Ja, Versandverpackungen, einschließlich Kartons, Füllmaterial und Klebeband, gelten als systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen, da sie typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen. Als Online-Händler sind Sie Erstinverkehrbringer dieser Verpackungen und müssen diese lizenzieren.

Ich kaufe meine Waren von einem deutschen Großhändler. Muss ich trotzdem lizenzieren?

Wenn der deutsche Großhändler der Erstinverkehrbringer der Produktverpackung ist, hat er diese bereits lizenziert. Wenn Sie jedoch zusätzliche Verpackungen hinzufügen, z.B. eine eigene Versandverpackung für den Weiterverkauf, müssen Sie diese lizenzieren. Es ist entscheidend, Ihre Rolle in der Lieferkette genau zu prüfen.

Was sind Serviceverpackungen und was muss ich beachten?

Serviceverpackungen werden erst am Verkaufsort befüllt, um die Übergabe an den Kunden zu ermöglichen (z.B. Brötchentüten, Coffee-to-go-Becher, Tragetaschen). Sie müssen sich für diese Verpackungen im LUCID-Register registrieren. Sie können die Lizenzierungspflicht jedoch an Ihren Vorlieferanten delegieren, indem Sie ausschließlich „vorbeteiligte“ Serviceverpackungen kaufen.

Wie finde ich heraus, ob meine Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind?

Systembeteiligungspflichtig sind alle Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher oder vergleichbaren Anfallstellen (z.B. Gastronomie, Hotels, Verwaltungen) als Abfall anfallen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister stellt einen Katalog zur Abgrenzung bereit. Im Zweifel hilft eine professionelle Beratung, wie die der Deutschen Recycling, bei der korrekten Einstufung.

Wie kann mich die Deutsche Recycling konkret unterstützen?

Die Deutsche Recycling bietet einen EPR-Full-Service. Wir analysieren Ihre individuellen Pflichten, übernehmen die Registrierung bei LUCID, schließen in Ihrem Namen den passenden Systemvertrag ab, führen die fristgerechten Mengenmeldungen durch und stellen so Ihre 100%ige Rechtskonformität sicher. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Ich habe meine Pflichten bisher nicht erfüllt. Was ist der erste Schritt?

Handeln Sie sofort, um ein Vertriebsverbot und Bußgelder zu vermeiden. Der erste Schritt ist die umgehende Registrierung im Verpackungsregister LUCID. Kontaktieren Sie uns bei der Deutschen Recycling direkt. Wir unterstützen Sie dabei, alle Versäumnisse schnellstmöglich und rechtssicher nachzuholen.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet auf ihrer offiziellen Webseite umfassende Informationen zum Verpackungsgesetz und dem öffentlichen Register LUCID.

Das Umweltbundesamt stellt detaillierte Informationen zur Produktverantwortung und zum Thema Verpackungen bereit.

Wikipedia bietet einen Überblick über das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG).

Entdecken Sie jetzt weitere Artikel
Alle Artikel
Plastiksteuer
Plastiksteuer: Wie ist die Lage in den EU-Staaten? (Update)
Erfahren Sie in diesem Beitrag, was genau es mit der...
Jetzt mehr lesen
Verpackungsgesetz und RESY-Zeichen: So erfüllen Sie Ihre Pflichten
Jetzt mehr lesen
Symbolbild für die Kreislaufwirtschaft
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie und ihre Auswirkungen auf das Elektrogesetz 2021
Das Vorhaben der EU, die Kreislaufwirtschaft durch eine Rahmenrichtlinie zu...
Jetzt mehr lesen
VerpackG § 9: So meistern Sie die Registrierungspflicht und vermeiden Bußgelder
Jetzt mehr lesen
Go to Top