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Mehrweg Verpackungsgesetz: So setzen Sie die Pflichten um und vermeiden Bußgelder

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Das Mehrweg Verpackungsgesetz verpflichtet seit dem 1. Januar 2023 viele Unternehmen, eine Mehrwegalternative für To-Go-Verpackungen anzubieten. Die Übergangsfristen sind vorbei, und die Behörden kontrollieren die Einhaltung – bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. Für Unternehmen, die noch nicht gehandelt haben, ist die Zeit knapp.

Die Einführung der Mehrwegangebotspflicht im Rahmen des Verpackungsgesetzes stellt viele Gastronomen, Händler und Lieferdienste vor große Herausforderungen. Seit Anfang 2023 müssen Letztvertreiber, die Speisen und Getränke in Einwegkunststoffverpackungen oder Einweggetränkebechern verkaufen, ihren Kunden aktiv eine Mehrwegoption anbieten. Diese Regelung zielt darauf ab, das Müllaufkommen von 770 Tonnen täglich allein in Deutschland zu reduzieren. Viele Unternehmer sind jedoch unsicher, welche spezifischen Pflichten für sie gelten und wie sie diese rechtssicher umsetzen können. Dieser Artikel erklärt die Kernpflichten, zeigt die drohenden Konsequenzen bei Nichthandeln auf und verdeutlicht, warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist, aktiv zu werden. Zögern Sie nicht, die Deutsche Recycling zu kontaktieren, um alle Regulatorik schnellstmöglich zu erfüllen.

Für Schnellleser

  • Seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet das Verpackungsgesetz viele Betriebe, eine Mehrwegalternative für To-Go-Verpackungen anzubieten.
  • Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht oder die damit verbundene Hinweispflicht können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
  • Die kommende EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird die Anforderungen weiter verschärfen und verbindliche Mehrwegquoten einführen.

Kernpflichten der Mehrwegangebotspflicht seit 2023

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Mehrweg Verpackungsgesetz, konkret die Mehrwegangebotspflicht, in Deutschland in Kraft. Diese Regelung verpflichtet alle Letztvertreiber – also Restaurants, Cafés, Bistros und sogar Tankstellen –, die Essen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen, eine wiederverwendbare Alternative anzubieten. Die Vorschrift gilt für Einweg- Kunststoffverpackungen für Lebensmittel und für sämtliche Einweg-Getränkebecher, unabhängig vom Material. Die Mehrwegalternative darf dabei nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung, wobei die Erhebung eines Pfands erlaubt ist. Unternehmen müssen ihre Kunden zudem durch gut sichtbare Schilder über die Mehrwegoption informieren. Die Mehrwegangebotspflicht ist ein direkter Schritt, um die Abfallmenge zu reduzieren. Diese grundlegenden Anforderungen bilden die Basis, doch die Details entscheiden über die Rechtskonformität.

Bußgelder und Vertriebsverbote bei Nichteinhaltung vermeiden

Unternehmen, die gegen die Vorgaben des Mehrweg Verpackungsgesetzes verstoßen, riskieren erhebliche finanzielle Konsequenzen. Die zuständigen Behörden können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro pro Einzelfall verhängen. Allein die Missachtung der Hinweispflicht kann bereits zu einer Strafe führen. In schweren Fällen drohen sogar Vertriebsverbote für die betreffenden Produkte, bis die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Die Kontrollen durch die Ordnungsämter nehmen zu, wie Berichte über rechtliche Schritte gegen große Ketten bereits 2023 zeigten. Die proaktive Umsetzung der Vorschriften ist der einzige Weg, um diese Sanktionen zu umgehen. Eine korrekte LUCID-Registrierung ist dabei ein fundamentaler Baustein der Compliance. Es ist daher entscheidend, die Ausnahmen und Sonderfälle genau zu kennen.

Ausnahmeregelungen für Kleinbetriebe und ihre Grenzen

Das Gesetz sieht für kleine Unternehmen eine Ausnahmeregelung vor, die jedoch an strikte Bedingungen geknüpft ist. Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern sind von der Pflicht, eigene Mehrwegsysteme anzubieten, befreit. Beide Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein. Allerdings entbindet dies sie nicht von allen Pflichten. Diese Betriebe müssen es ihren Kunden ermöglichen, eigene, mitgebrachte Behälter befüllen zu lassen und aktiv darauf hinweisen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Hygienevorschriften liegt dabei weiterhin beim Gastronomen. Die Verpackungsgesetz Registrierung bleibt für fast alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, eine Grundvoraussetzung. Diese nationalen Regeln sind jedoch nur der Anfang, denn auf EU-Ebene werden bereits weitaus strengere Vorschriften vorbereitet.

Verschärfung durch die EU: Die neue Verpackungsverordnung (PPWR)

Die nationale Gesetzgebung ist nur ein Vorbote dessen, was Unternehmen europaweit erwartet. Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird die Anforderungen an Verpackungen und deren Recyclingfähigkeit in den kommenden Jahren drastisch verschärfen. Ziel ist eine Reduzierung der Verpackungsabfälle in der EU um 15 % bis 2040 im Vergleich zu 2018. Die Verordnung, die nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten in allen EU-Staaten gilt, sieht verbindliche Mehrwegquoten für verschiedene Sektoren vor. So sollen beispielsweise im Bereich Transportverpackungen ab 2030 Quoten von bis zu 100 % gelten. Unternehmen müssen sich jetzt auf diese Zukunft vorbereiten, um nicht von den kommenden Regelungen überrollt zu werden. Die Komplexität der Vorschriften macht einen erfahrenen Partner für das duale System unverzichtbar. Ein strategischer Ansatz ist unerlässlich, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden.

Ihr Weg zur Rechtskonformität mit einem starken Partner

Die Einhaltung des Mehrweg Verpackungsgesetzes und der kommenden EU-Vorschriften erfordert mehr als nur die Anschaffung von Mehrwegbehältern. Es bedarf einer umfassenden Strategie, die von der Registrierung bis zur laufenden Berichterstattung reicht. Die Deutsche Recycling bietet Ihnen als spezialisierter Dienstleister für Umwelt-Compliance die notwendige Unterstützung. Wir stellen sicher, dass Sie alle Pflichten erfüllen und rechtlich abgesichert sind. Unser Service umfasst:

  • Analyse Ihrer individuellen Verpflichtungen nach dem Verpackungsgesetz.
  • Unterstützung bei der Registrierung bei der Zentralen Stelle und im LUCID-Register.
  • Implementierung eines für Ihr Geschäftsmodell passenden und rechtskonformen Mehrwegsystems.
  • Übernahme der laufenden Melde- und Dokumentationspflichten.

Mit unserer Expertise sparen Sie nicht nur Zeit und interne Ressourcen, sondern minimieren auch das Risiko kostspieliger Abmahnungen und Bußgelder. Für international tätige Unternehmen wird diese Komplexität noch größer.

Internationale EPR-Compliance: Europaweit gesetzeskonform handeln

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist längst keine rein deutsche Angelegenheit mehr. Jedes EU-Land hat eigene Gesetze und Vorschriften zur Verpackungslizenzierung, was die Compliance für international agierende Händler und Hersteller zu einer enormen Herausforderung macht. Die Verwaltung von 27 verschiedenen nationalen Regelwerken bindet wertvolle Ressourcen und birgt ein hohes Fehlerrisiko. Die Deutsche Recycling agiert als Ihr zentraler Ansprechpartner für die europaweite EPR-Compliance. Wir übernehmen die komplexen Registrierungs- und Meldeprozesse in allen relevanten Zielländern. So sichern Sie sich nicht nur die Verpackungslizenzierung in Deutschland, sondern in ganz Europa. Dies schafft Rechtssicherheit und ermöglicht es Ihnen, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während wir Ihre Compliance-Pflichten managen.

Jetzt handeln: Sichern Sie Ihre Compliance, bevor es zu spät ist

Die gesetzlichen Anforderungen des Mehrweg Verpackungsgesetzes sind klar definiert und die Schonfristen sind abgelaufen. Jeder Tag des Zögerns erhöht das Risiko, mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro oder Verkaufsbeschränkungen konfrontiert zu werden. Die kommenden EU-weiten Regelungen werden den Druck weiter erhöhen und noch strengere Quoten und Pflichten mit sich bringen. Es ist entscheidend, dass Sie nicht nur reagieren, sondern proaktiv handeln, um Ihre Geschäftsprozesse zukunftssicher zu gestalten. Warten Sie nicht, bis eine behördliche Prüfung oder eine Abmahnung Sie zum Handeln zwingt. Die Zeit, Ihre Verpflichtungen zu erfüllen, ist jetzt. Nehmen Sie Ihre unternehmerische Verantwortung ernst und sichern Sie Ihre Rechtskonformität. Kontaktieren Sie die Deutsche Recycling noch heute. Wir unterstützen Sie schnell und kompetent bei der Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Muss ich als Online-Händler auch die Mehrwegangebotspflicht beachten?

Die Mehrwegangebotspflicht richtet sich primär an Letztvertreiber, die Verpackungen vor Ort befüllen, wie Gastronomie oder Lebensmitteleinzelhandel. Als Online-Händler unterliegen Sie jedoch den allgemeinen Pflichten des Verpackungsgesetzes, wie der Lizenzierung Ihrer Versandverpackungen und der Registrierung im LUCID-Register.

Darf ich für die Mehrwegverpackung ein Pfand verlangen?

Ja, Sie dürfen ein angemessenes Pfand für Ihre Mehrwegverpackungen erheben. Das Pfand selbst zählt nicht zum Preis der Ware, sodass die Bedingung, dass die Mehrwegalternative nicht teurer sein darf, erfüllt bleibt.

Was muss ich tun, wenn ich unter die Ausnahmeregelung für Kleinbetriebe falle?

Auch wenn Sie von der Pflicht, ein eigenes Mehrwegsystem anzubieten, befreit sind, müssen Sie zwei Dinge sicherstellen: Sie müssen auf Wunsch kundeneigene Behälter befüllen und Ihre Kunden durch deutlich sichtbare Hinweise auf diese Möglichkeit aufmerksam machen.

Wie kann mich die Deutsche Recycling bei der Umsetzung unterstützen?

Die Deutsche Recycling bietet einen kompletten EPR-Full-Service. Wir analysieren Ihre spezifischen Pflichten, übernehmen die notwendigen Registrierungen in Deutschland und europaweit, helfen bei der Auswahl und Implementierung eines passenden Mehrwegsystems und managen die laufenden Meldepflichten.

Was ist die kommende EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?

Die PPWR ist eine neue EU-Verordnung, die die bisherige Verpackungsrichtlinie ersetzen wird. Sie zielt darauf ab, Verpackungsmüll EU-weit zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und verbindliche Mehrwegquoten für viele Branchen einzuführen, was die Anforderungen für Unternehmen deutlich verschärfen wird.

Warum sollte ich jetzt handeln?

Die gesetzlichen Fristen sind abgelaufen und die Behörden führen Kontrollen durch. Wenn Sie jetzt nicht handeln, riskieren Sie hohe Bußgelder und mögliche Vertriebsverbote. Eine proaktive Umstellung sichert nicht nur Ihre Rechtskonformität, sondern bereitet Ihr Unternehmen auch auf die noch strengeren EU-weiten Regeln vor.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet umfassende Informationen zum Verpackungsgesetz, zur LUCID-Registrierung und zur Mehrwegangebotspflicht.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) informiert über die gesetzlichen Grundlagen und Ziele des Verpackungsgesetzes und der Mehrwegangebotspflicht.

Das Umweltbundesamt (UBA) stellt wissenschaftliche Erkenntnisse und Daten zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Förderung von Mehrwegsystemen bereit.

Die Europäische Kommission bietet offizielle Informationen und Dokumente zur neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und deren Zielen zur Abfallreduzierung.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) informiert über die Auswirkungen des Verpackungsgesetzes und der Mehrwegpflicht auf die Entsorgungswirtschaft.

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