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Die Digitalisierung ist in vollem Gange und betrifft nahezu jede Branche – so auch die Produktion, den Handel und den Vertrieb. In diesem Bereich soll der digitale Produktpass für mehr Transparenz und Compliance sorgen. Dabei handelt es sich um einen digitalen Datensatz, über den sich standardisierte Informationen über ein Produkt abrufen lassen. Darunter Material, chemische Inhaltsstoffe, Reparierbarkeit, Ersatzteile und vieles mehr.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie der Produktpass der EU die Zukunft nachhaltiger Produkte gestaltet. Wir beleuchten die Gründe für seine Einführung, die Pflichten, die Hersteller erfüllen müssen, den erwarteten Einführungszeitpunkt und die Vorteile, die er für alle Beteiligten entlang der Wirtschaftskette mit sich bringt.
Der digitale Produktpass für Schnell-Leser
Der digitale Produktpass ist ein Datensatz. Über einen QR-Code, den Marktakteure und Kunden einscannen, rufen sie die enthaltenen Daten ab und erhalten daraufhin Informationen zu den Eigenschaften des Produkts.
- Transparenz durch detaillierte Einblicke in den Produktlebenszyklus, was sowohl Vertrauen stärkt als auch fundierte Kaufentscheidungen unterstützt.
- Effizienz durch Optimierung des Lieferkettenmanagements auf Basis verbesserter Zugänglichkeit und Analyse relevanter Daten.
- Nachhaltigkeit und Förderung umweltbewusster Produktions- und Verbrauchsweisen durch effizientere Ressourcennutzung und Recyclingprozesse.
Ab wann gilt der digitale Produktpass?
Der ESPR-Arbeitsplan sieht eine schrittweise Umsetzung vor. Dabei sind manche Produktgruppen wie Batterien und Textilien beispielsweise früher betroffen als andere. Nach dessen Inkrafttreten haben Unternehmen in der Regel mindestens 18 Monate Zeit für die Umsetzung.
Die Reihenfolge gibt der ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 vor, den die EU-Kommission im April 2025 verabschiedet hat. So wird der digitale Produktpass für Textilien (insbesondere Kleidung), Eisen und Stahl, Aluminium, Möbel, Reifen und Matratzen vor allem essenziell.
Hinzu kommen zwei produktgruppenübergreifende Maßnahmen zur Reparierbarkeit und zur Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten.
Für Ihre Planung heißt das: Wer im Februar 2027 in der Pflicht ist, sollte den produktiven Pilotbetrieb schon hinter sich haben. Wer 2029 oder 2030 betroffen ist, hat jetzt das Zeitfenster, den Pass als Infrastruktur aufzubauen.
Wie wird der digitale Produktpass der EU technisch realisiert?
Der digitale Produktpass nutzt moderne Technologien wie QR-Codes, NFC und RFID-Chips, um einen schnellen Zugriff auf detaillierte Produktinformationen zu gewährleisten.
Wie das technisch aussehen muss, ist seit Mitte 2026 genormt. Das Gemeinsame Technische Komitee CEN/CLC/JTC 24 hat im Auftrag der EU-Kommission eine modulare Normenreihe entwickelt, von der die Kommission mit Durchführungsbeschluss sechs Normen offiziell anerkannt hat. Wer nach ihnen arbeitet, kann sich auf die Konformitätsvermutung zu den Artikeln 10 und 11 der ESPR berufen:
- EN 18216:2026: Protokolle zum Datenaustausch
- EN 18219:2026: eindeutige Kennungen für Produkte, Wirtschaftsakteure und Standorte, je nach Rechtsakt auf Modell-, Chargen- oder Einzelstückebene
- EN 18220:2026: Datenträger, also die Verbindung von physischem Produkt und Pass über 2D-Codes, RFID-Tags oder NFC-Chips, inklusive Lesbarkeit, Haltbarkeit und Platzierung
- EN 18221:2026: Datenspeicherung, Archivierung und langfristige Verfügbarkeit
- EN 18222:2026: Programmierschnittstellen (APIs) für Lebenszyklusmanagement und Durchsuchbarkeit
- EN 18223:2026: System-Interoperabilität
Zwei weitere Normen zu Sicherheit, Vertraulichkeit sowie Datenauthentifizierung und Integrität befinden sich in der Schlussphase. Die Datenbasis für den Produktpass der EU besteht somit sowohl aus internen als auch externen Quellen. Zulieferer liefern Daten über Materialherkunft und -verarbeitung, während Partnerunternehmen Informationen zu Wartung und Entsorgung beisteuern. Intern werden Daten zu Materialien, Verbrauch und Qualität gesammelt, um einen umfassenden Überblick über die Produktlebenszyklen zu erhalten.
Wer darf welche Daten sehen?
Ein verbreitetes Missverständnis lautet, der digitale Produktpass mache alle Produktdaten öffentlich. Das ist nicht der Fall. Die ESPR arbeitet mit abgestuften Zugriffsrechten, die je Produktgruppe im delegierten Rechtsakt festgelegt werden.
- Verbraucher sehen die frei zugänglichen Informationen, etwa zu Materialien, Pflege, Reparaturmöglichkeiten und Entsorgung.
- Reparaturbetriebe und Recycler erhalten Zugang zu technischen Detaildaten wie Demontageanleitungen, Ersatzteilnummern oder Angaben zu Störstoffen.
- Marktüberwachungs- und Zollbehörden greifen auf Konformitäts- und Registrierungsdaten zu.
- Geschäftsgeheimnisse wie Rezepturen oder Lieferantenkonditionen bleiben geschützt und müssen nicht offengelegt werden.
Wozu verpflichtet der digitale Produktpass die Hersteller?
Die Bereitstellung eines digitalen Produktpasses wird für die Hersteller bestimmter Produkte verpflichtend sein. Welche Produktgruppen betroffen sind, ergibt sich aus dem jeweiligen delegierten Rechtsakt.
Die enthaltenen Informationen des digitalen Produktpasses variieren von Produkt zu Produkt. Erste Änderungen betrafen beispielsweise die Batterieverordnung bzw. hier in Deutschland das Batteriegesetz. Anders als oft dargestellt, braucht nicht jede Batterie einen Batteriepass. Die Pflicht gilt für Traktionsbatterien von Elektrofahrzeugen, Industriebatterien mit mehr als 2 kWh und LV-Batterien für leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes.
Für klassische Gerätebatterien gelten Kennzeichnungs- und QR-Code-Pflichten, aber kein individueller Batteriepass. Informationen, die beispielsweise kommuniziert werden müssen, sind folgende:
- Montageanleitungen
- Schnittstellentechnologien
- Betriebsanleitungen
- Zertifikate
- Echtheitsnachweise
- Wiederverwendbarkeit
- Materielle Zusammensetzung
- Energieeffizienz
Vom digitalen Produktpass und dem Abruf der Daten über ein mobiles Endgerät in wenigen Klicks profitieren neben Verbrauchern auch Entsorger, die sich Informationen über das Recycling beschaffen können. Auch öffentlichen Einrichtungen bietet er Vorteile. Sie können prüfen, ob alle relevanten Richtlinien eingehalten wurden. Und Betriebe haben die Möglichkeit zu schauen, wie ein Produkt repariert werden kann und welche Ersatzteile es dafür gibt.
Wer ist verantwortlich – Hersteller, Importeur oder Händler?
Die Verantwortung für den digitalen Produktpass hängt an der Rolle im Markt, nicht an der Unternehmensgröße:
- Hersteller erstellen den Pass, pflegen die Daten und registrieren ihn vor dem Inverkehrbringen.
- Importeure tragen die Verantwortung für Produkte aus Drittstaaten – ohne gültige Registrierung kann die Ware am Zoll hängen bleiben.
- Bevollmächtigte übernehmen die Pflichten für Hersteller ohne Niederlassung in der EU.
- Händler müssen sicherstellen, dass der Pass zugänglich ist, und dürfen ihn nicht entfernen oder unbrauchbar machen.
- DPP-Dienstleister dürfen Daten hosten und – nach Prüfung – im Namen der verantwortlichen Akteure im Register tätig werden. Eine delegierte Verordnung mit konkreten Anforderungen an diese Dienstleister ist angekündigt.
Zukünftig sollen auch Online-Plattformen mehr in die Pflicht genommen werden, die gelisteten Produkte auf Compliance zu prüfen. Mit der Kontrollpflicht der Online-Marktplätze wird hier ein wichtiger Schritt getan.
Welche Herausforderungen müssen mit dem digitalen Produktpass gemeistert werden?
Der digitale Produktpass stellt – wie auch die EPR-Nachweisführung – viele Unternehmen derzeit vor Herausforderungen. Seitens der Unternehmen bestehen Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit und des Datenschutzes bei der Erhebung und Speicherung der umfassenden Produktdaten. Hier sollen jedoch abgestufte Zugriffsrechte, die dezentrale Speicherung und die kommenden Normen Sicherheit und Datenintegrität adressieren.
Was viele außerdem zurückschrecken lässt, ist der Gedanke an hohe Implementierungskosten und einen gesteigerten Aufwand, der sich aufgrund fehlenden Personals nicht ohne Weiteres meistern lässt. Ferner kann es dazu kommen, dass bestimmte Informationen noch zusätzlich in Papierform geführt werden müssen, was zusätzliche Bürokratie bedeutet, bis der digitale Produktpass einheitlich und interoperabel gestaltet ist.
Wie meistern Sie die Hürden rund um den digitalen Produktpass?
Mit ausreichender Vorbereitung müssen Sie sich um die Implementierung des digitalen Produktpasses keine Sorgen machen.
Das sind die typischen Stolpersteine und Maßnahmen, die Sie ergreifen können:
- Lückenhafte Lieferantendaten. Materialzusammensetzungen und Herkunftsangaben liegen oft nur als PDF oder gar nicht vor. Nehmen Sie daher die Datenanforderungen früh in Rahmenverträge und Lastenhefte auf.
- Fehlende eindeutige Kennungen. Viele Artikelstämme kennen keine Chargen- oder Einzelstückidentifikation. Nummernkreise und Kennzeichnungsprozesse sollten an die EN 18219 angepasst werden, bevor Etiketten neu gestaltet werden.
- Zersplitterte Systemlandschaft. Produktdaten liegen in ERP, PIM, PLM und Excel gleichzeitig. Vereinheitlichen Sie diese Daten so weit wie möglich für ein einfaches Handling.
Bereiten Sie sich mit dem digitalen Produktpass auf die Zukunft vor
Heute kommt es wegen digitaler Insellösungen von Marktakteuren regelmäßig dazu, dass Daten zu den Produkten global nur eingeschränkt verfügbar sind. Ein digitaler Produktpass ist ein wichtiger Schritt zur global konsistenten Verfügbarkeit von Produktdaten für die Verbraucher.
Wo genau der digitale Produktpass platziert werden muss, wird wohl von Produkt zu Produkt variieren. Was jedoch klar ist: Im Online-Handel wird der digitale Produktpass verpflichtend sein. Hersteller, Händler und Inverkehrbringer von Produkten werden den QR-Code zum Pass auf den einzelnen Produktseiten angeben müssen.
Indem Sie bereits jetzt intern Zuständigkeiten klären, Datenaudits integrieren und geeignete Techniken einbinden, können Sie sich bereits heute auch auf die zukünftigen Veränderungen des digitalen Produktpasses einstellen. Benötigen Sie Unterstützung oder Beratung hinsichtlich des rechtlichen Rahmens? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf – wir stehen Ihnen gerne zur Seite!
