Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in der EU
Gemäß den Beschlüssen der EU-Kommission sind Hersteller und Händler verpflichtet, für eine rechtskonforme Kennzeichnung von Verpackungen in der EU zu sorgen. Die Kennzeichnungspflicht soll das Sammeln, die Wiederverwertung und das Recycling erleichtern sowie Endverbrauchern wichtige Informationen über die Verpackung bereitstellen. Diese Anforderungen sind in der Richtlinie 94/62/EG festgelegt.
Für Schnell-Leser
Seit ihrer ersten Verabschiedung im Jahr 1994 wurde die EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle fortlaufend weiterentwickelt, insbesondere durch die signifikante Änderung mittels der Richtlinie (EU) 2018/851. Ein zentraler Aspekt der Agenda ist die Verschärfung der Kennzeichnungsvorschriften für Verpackungen, welche die Durchführung und Überwachung von Recyclingprozessen innerhalb der EU vereinheitlichen und optimieren sollen.
Entwicklung der EU-Kennzeichnungspflicht
Im Jahr 1994 hat die EU die sogenannte „Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ beschlossen. Seither gab es mehrere Novellierungen, wie durch die Änderungsrichtlinie (EU) 2018/851. Nur so lässt sich in den Augen der Kommission der Verpackungsmüll bis ins Jahr 2030 drastisch minimieren und gleichzeitig die Recycling-Quote erhöhen.
Zu den Zielen der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, die für alle Mitgliedsstaaten der EU gelten, gehören:
- Reduktion der Verpackungsabfälle und deren Umweltauswirkungen: Die Richtlinien fordern die EU-Mitgliedsstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Menge an Verpackungsmüll zu reduzieren und die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern.
- Harmonisierung der nationalen Entsorgungsmaßnahmen: Es soll ein einheitlicher Rahmen innerhalb der EU geschaffen werden, um die Handhabung von Verpackungsmüll und die Kennzeichnungspflicht für Verpackungsmaterial in der EU effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten.
- Verbesserung der Umweltqualität: Durch die Prävention und Reduzierung der Auswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf die Umwelt soll die allgemeine Umweltqualität verbessert werden. Damit gemeint sind sowohl die Verringerung der in die Umwelt freigesetzten Schadstoffe als auch die Minimierung der physischen Abfallmenge.
- Förderung der Kreislaufwirtschaft: Die aktualisierten Maßnahmen der Richtlinie (EU) 2018/851 zielen darauf ab, die Vermeidung von Verpackungsabfällen zu fördern und die Wiederverwendung, das Recycling sowie andere Formen der Verwertung von Verpackungsabfällen zu unterstützen, anstatt sie endgültig zu entsorgen.
Allerdings gibt es dafür keine einheitlichen Regelungen. Sprich: In Deutschland bestehen andere Anforderungen, zum Beispiel an die Kennzeichnungspflicht von Verpackungen in der EU, als in Frankreich oder Italien. Wollen Sie Ihren Verpflichtungen mit einem guten Gefühl nachkommen und gleichzeitig Zeit, Aufwand und Kosten sparen, sind wir von der Deutsche Recycling GmbH gerne an Ihrer Seite.
Aktuelle Regelungen und Anforderungen der Kennzeichnungspflicht bei Verpackungen in der EU
Zu den grundlegenden Anforderungen der EU-Verpackungsrichtlinie gehören:
- Minimierung von Volumen und Gewicht: Verpackungen sollen möglichst gering im Volumen und Gewicht sein, ohne die Sicherheit und Hygiene des Inhalts zu beeinträchtigen.
- Reduktion gefährlicher Stoffe: Der Einsatz schädlicher Substanzen in Verpackungen ist auf das notwendigste Maß zu beschränken.
- Design für Recycling: Verpackungen sollen wiederverwendbar oder effizient recycelbar sein, einschließlich der Möglichkeit für materielles oder organisches Recycling und Energierückgewinnung.
Zudem ist es erforderlich, dass die einzelnen EU-Mitgliedsländer durch weitere, gezielte Maßnahmen sicherstellen, dass die spezifischen Recyclingziele für verschiedene Verpackungsarten erfüllt werden.
Darunter fällt auch die Kennzeichnungspflicht von Verpackungen in der EU durch EU-Recyclingcodes oder nationale Recycling-Zeichen.
Die Kennzeichnungspflicht von Verpackungen in Europa
Die Kennzeichnungspflichten variieren je nach Land und Produktkategorie. In Deutschland müssen Hersteller Verpackungen mit bestimmten Pflichtangaben versehen, wie z.B. Produktname, Inhaltsstoffe, Nährwertangaben, Mindesthaltbarkeitsdatum und Herstellerinformationen. Zudem müssen spezifische Informationen zur Materialart angegeben werden, um eine korrekte Entsorgung zu ermöglichen.
Gemäß Anlage 5 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ist die Verwendung bestimmter, genau definierter Nummern und Kürzel für die Materialkennzeichnung nach der Kennzeichnungspflicht in der EU obligatorisch. Darüber hinaus muss der Hersteller auch die Masse des Verpackungsmaterials deutlich ausweisen. Jegliche Abweichungen von den in Anlage 5 spezifizierten Kennzeichnungen sind rechtlich nicht zulässig.
Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in der EU: Deutschland
In Deutschland gibt es keine allgemeine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für Verpackungen. Jedoch muss für Exporte die entsprechende Verpackungs- und Kennzeichnungspflicht von Verpackungen des EU-Bestimmungslandes berücksichtigt werden. Umweltlabel und diverse Symbole finden allerdings auch in Deutschland meist freiwillig Anwendung auf Verpackungen.
Bei der Registrierung sind folgende Informationen anzugeben:
- Kontaktdaten und Kennnummer des Herstellers
- Name der vertretungsberechtigten Person
- Steuernummer und Markenname des Produkts
- Erklärungen zu Rücknahmepflichten und der Richtigkeit der Angaben
- Zusätzlich sind Details zur Verpackung erforderlich:
- Registrierungsnummer
- Materialart und Gewicht
- Name des Entsorger-Systems
- Zeitraum der Systembeteiligung
Jährlich muss bis zum 15. Mai eine Vollständigkeitserklärung abgegeben werden, die die im Vorjahr in Verkehr gebrachten Verpackungen aufführt. Hersteller, die bestimmte Mengenschwellen nicht überschreiten, sind von dieser Pflicht befreit.
Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in der EU: Frankreich
In Frankreich sind die Anforderungen zur Kennzeichnungspflicht von Verpackungen gemäß EU-Vorgaben, besonders im B2C-Segment für Haushaltsverpackungen, streng geregelt. All diese Verpackungen müssen mit dem Triman-Logo in Frankreich versehen sein, das neben dem Logo klare Anweisungen zur korrekten Entsorgung und Trennung beinhaltet.
Alle Kennzeichnungen müssen in Schwarz-Weiß ausgeführt sein und das Triman-Symbol muss eine Mindestbreite von 0,6 cm aufweisen. Irreführende Verpackungskennzeichen werden in Frankreich seit 2020 geahndet. Die EU-Kennzeichnungspflicht gilt nicht für Verpackungen im B2B-Bereich, die an Unternehmen geliefert werden.
Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in der EU: Italien
In Italien gilt seit dem 1. Januar 2023 die neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen der EU. Alle Verpackungen müssen einen numerischen Code zur Identifizierung des verwendeten Materials sowie Anweisungen zur richtigen Entsorgung und Abfalltrennung in italienischer Sprache tragen. Diese Regelung betrifft Verpackungshersteller, Verarbeiter und Importeure sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Bußgeldern von bis zu 40.000 EUR geahndet werden. Es handelt sich dabei um eine Kennzeichnung des Verpackungsmaterials, nicht des Inhalts. Zudem müssen alle manuell trennbaren Bestandteile der Verpackung entsprechend gekennzeichnet sein.
Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in der EU: Spanien (ab 2025)
Ab Januar 2025 wird die Kennzeichnungspflicht gemäß dem „Royal Decree 1055/2022“ verpflichtend. Jede Verpackung muss dann deutlich sichtbar und gut lesbar mit dem entsprechenden Piktogramm gekennzeichnet sein, das den vorgesehenen Entsorgungsbehälter angibt. Dies soll eine bessere Mülltrennung und Recyclingquote gewährleisten.
Herausforderungen der Kennzeichnungspflicht für Verpackung in Europa
Während in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern oft keine strenge Kennzeichnungspflicht der Verpackungen gemäß EU besteht, haben andere Länder strikte Regelungen eingeführt. Zukünftige EU-Pläne, die auf eine Verschärfung und Vereinheitlichung der Vorschriften abzielen, werden unter Umständen neue Herausforderungen mit sich bringen.
Gerne unterstützt die Deutsche Recycling GmbH Sie dabei, alle aktuellen und zukünftig relevanten Verpflichtungen zu berücksichtigen, die Regularien der Kennzeichnungspflicht von Verpackungen in der EU einzuhalten, Ihrer Verpackungslizenzierung nachzukommen und sicherzustellen, dass alle Gesetzesänderungen korrekt umgesetzt werden können. Mit uns an Ihrer Seite können Sie den Aufwand sowie die Kosten reduzieren und potenzielle Strafen vermeiden.